Abofalle: so schützen Sie sich vor versteckten Kosten
Auf eine kostenlose Probe aus dem Internet folgen auf einmal Rechnungen? Dann sind Sie vermutlich in eine Abofalle getappt. Keine Sorge: In vielen Fällen können diese Verträge angefochten werden und Sie können die Abofalle kündigen. Wir zeigen Ihnen, wo diese lauern und wie Sie sich dagegen wehren.
Was ist eine Abofalle?
Trickbetrug gibt's nicht nur am Telefon oder an der Haustür. Im Internet einmal falsch oder zu schnell geklickt und schon flattert Ihnen eine Rechnung ins Haus. Sie können sich nicht daran erinnern, einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben? Dann sind Sie wahrscheinlich Opfer einer Abofalle geworden. Dabei werden Ihnen auf Websites oder in Apps kostenlose Dienste oder günstige Proben versprochen. Meist entstehen jedoch Kosten, die kleingedruckt in den AGB oder schwer lesbar in den Fußzeilen versteckt wurden.
Jetzt heißt es: Ruhe bewahren und nicht bezahlen! Es gibt die Möglichkeit Abofallen zu kündigen, denn in den meisten Fällen sind die Forderungen nicht rechtens. Anbieter sind dazu verpflichtet, deutlich sichtbar auf Kosten für Leistungen, die Vertragslaufzeit und das Widerrufsrecht hinzuweisen, damit der Vertrag rechtsgültig ist.
Abofalle: Beispiele für versteckte Kosten
- (zu) günstige E-Books, beispielsweise Erziehungs- oder Ernährungsratgeber
- Seiten mit Horoskopen, Intelligenztests, Rätseln, Witzen
- Geschenkaktionen oder Gewinnspiele
- Streaming-Dienste für Musik und Videos
- Software zum Download
- Kochrezepte, die Sie erst nach der Registrierung sehen
- Dating-Portale und Online-Partnervermittlungen
- Online-Computerspiele
- vermeintlich kostenlose oder nur einmalig kostenpflichtige Produktproben
- Hausaufgabenhilfe, Malvorlagen, Basteltipps, Routenplaner etc.
„Ein wirksamer Vertrag kommt deutschem Gesetz zufolge erst dann zustande, wenn beide Parteien sich über Preis und Inhalt der Leistung einig sind und dem Vertrag mitsamt seinen Konditionen zustimmen. Bei einer Abofalle ist diese Voraussetzung in der Regel nicht gegeben, da der User meist nicht über alle Bedingungen ausreichend informiert wurde.“
Dr. Andreas Pagiela, Rechtsanwalt aus Berlin
Abofallen rechtzeitig erkennen
Sobald für eine Online-Dienstleistung persönliche Daten abgefragt werden, z. B. zur Registrierung, ist Vorsicht geboten. Zudem sollten Sie darauf achten, ob auf der Seite Kontaktmöglichkeiten oder ein Impressum fehlen. Stellen Sie sich auch die Frage, ob Rechtschreib- oder Grammatikfehler auf eine unseriöse Seite hindeuten.
Manche Anbieter wenden sich vermeintlich nur an Firmen und Gewerbetreibende und umgehen damit Bestimmungen des Verbraucherschutzes, der für Privatpersonen gilt. Diese Bestimmungen sehen z. B. vor, dass ein Anmeldebutton für eine kostenpflichtige Leistung allein nicht reicht. Der Button muss klar darauf hinweisen, dass Sie eine Leistung zahlungspflichtig bestellen, also als „Bezahlbutton“ gekennzeichnet sein.
Manche Anbieter wenden sich vermeintlich nur an Firmen und Gewerbetreibende und umgehen damit Bestimmungen des Verbraucherschutzes, der für Privatpersonen gilt. Diese Bestimmungen sehen z. B. vor, dass ein Anmeldebutton für eine kostenpflichtige Leistung allein nicht reicht. Der Button muss klar darauf hinweisen, dass Sie eine Leistung zahlungspflichtig bestellen, also als „Bezahlbutton“ gekennzeichnet sein.
„Achten Sie darauf, ob die Seite einen Kündigungsbutton hat. Über diesen können Verträge im Internet leichter gekündigt werden. Fehlt der Button, könnte auch das bereits auf Betrug im Netz hindeuten und Sie haben die Möglichkeit, einen Vertrag jederzeit zu kündigen, ohne eine Kündigungsfrist zu beachten.“
Silke Acker, Rechtsanwältin aus Marburg an der Lahn
Kann man ein Abo widerrufen?
Wenn Sie eine Rechnung eines unseriösen Abo-Anbieters erhalten, können Sie den Vertrag in der Regel anfechten. Der Anbieter muss nachweisen, dass Sie sich über den Vertragsabschluss im Klaren waren und diesem auch zugestimmt haben. Fehlten die Hinweise zu Kosten für eine Leistung, zum Widerrufsrecht und generell zum zahlungspflichtigen Bestellvorgang, ist bei der Abofalle der Vertrag unwirksam. Ein Geschäft zwischen zwei Parteien ist nur dann rechtskräftig, wenn beide sich über die Konditionen einig sind und es bewusst abschließen wollen. Ansonsten können Sie ohne Sorge die Abofalle kündigen.
Achtung: Haben Sie die erste Rate oder die Zahlung für das erste Jahr schon überwiesen, kann dies als Zustimmung zum Vertrag gesehen werden. Sie sollten also auf keinen Fall zahlen.
Abofalle – was tun?
- Schriftlich, per Einschreiben mit Rückschein, Widerspruch gegen die Rechnung einlegen und bestreiten, einen Vertrag abgeschlossen zu haben.
- Innerhalb der ersten 14 Tage den Vertrag widerrufen, gemäß § 355 BGB.
- Widerspruch und -ruf möglichst gleichzeitig abschicken, um keine Fristen zu versäumen.
- Der Schufa eine Kopie des Widerspruchs zukommen lassen.
- Screenshots der Seite als Beweis, dass Buttons oder Hinweise auf Kosten fehlen.
- nicht einschüchtern lassen: Mahnungen und Co. aussitzen, auch wenn es schwerfällt.
- Eingehende Rechnungen der Internet-Abzocker:innen nicht bezahlen!
Wichtig: Abofalle – Widerrufsrecht gilt auch nach 14 Tagen
Wer die Abofalle erst nach 14 Tagen bemerkt, vom Anbieter jedoch nicht über sein Widerrufsrecht informiert wurde, kann noch widerrufen. Gemäß § 356 Absatz 3 BGB beginnt die Frist erst, wenn der Online-Anbieter den bzw. die Verbraucher:in über sein Widerrufsrecht aufgeklärt hat, z. B. in Form einer E-Mail mit den AGB und Widerrufsbedingungen, der Frist und einem Muster-Widerrufsformular. Ansonsten gilt für diese Abofalle ein Widerrufsrecht bis zu einem Jahr und 14 Tagen nach dem vermeintlichen Vertragsabschluss.
Beugen Sie mit einer Drittanbietersperre vor
Wurden die erste Rate oder der Betrag automatisch über die Handyrechnung abgebucht, sollten Sie das Abo oder den Service sofort deaktivieren, die Rechnung schriftlich beanstanden und den gezahlten Betrag zurückfordern. Wie kann ich Drittanbieter sperren lassen? Mit einer Drittanbietersperre, die Sie beim Handy-Anbieter besorgen können, machen Sie es Drittanbietern unmöglich, fällige Beträge einfach über die Handyrechnung einzuziehen. Auch eine Teilsperrung ist bei vielen Anbietern möglich, so dass Kunden tatsächlich gewünschte Abo-Dienste nach wie vor beziehen und problemlos über die Handyrechnung bezahlen können.
Wer haftet, wenn Kinder ein Abo abschließen?
Schließen Ihre minderjährigen Kinder ohne Ihr Wissen einen Vertrag ab oder buchen sie eine kostenpflichtige App, müssen Sie nicht zahlen. „Kinder zwischen sieben und 17 Jahren sind nur beschränkt geschäftsfähig“, sagt Experte Pagiela. „Um einen wirksamen Vertrag zu schließen, benötigen sie die Zustimmung eines Sorgeberechtigten.“
Haben Eltern diese Zustimmung vor oder sogar nach Vertragsabschluss nicht gegeben, ist kein Vertrag zustande gekommen. Wie bei der Abofalle sollte der Vertrag dann schriftlich angefochten werden.
Vorbeugender Schutz vor Abofallen
Damit Sie zukünftig nicht Opfer einer Abofalle werden, gibt es einige Hinweise, auf die Sie achten sollten.
- Werden für die Online-Dienstleistung wirklich persönliche Daten (Name, Adresse, Telefonnummer) benötigt?
- Klicken Sie nicht zu schnell auf Buttons.
- Sind auf der Webseite Kontaktmöglichkeiten, Impressum und Kündigungsbutton vorhanden? Ansonsten gilt Finger weg!
- Allgemeine Geschäftsbedingungen auf versteckte Kosten prüfen, insbesondere bei Zweifeln an der Seriosität der Seite.
- Prüfen, ob sich Probeabos automatisch verlängern und ggfs. rechtzeitig kündigen!
Highlight: Unterstützung bei Abmahnungen und Inkasso-Forderungen
Sie haben eine Abmahnung oder Inkasso-Forderung erhalten und wissen nicht, wie Sie mit dieser umgehen sollen? Mit den beiden Assistenten Inkasso-Abzockschutz und Abmahn-Abzockschutz können Sie herausfinden, was hinter den Forderungen steckt. Außerdem erhalten Sie Empfehlungen für Ihr weiteres Vorgehen.
Wichtige Fragen und Antworten zu Abofallen im Internet
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Abofallen.
Viele Nutzer:innen, die auf eine Abofalle reingefallen sind, bemerken dies erst, sobald die erste Rechnung per Post oder E-Mail verschickt wird. Je nachdem fällt ein unseriöses Abo auch erst dann auf, wenn Sie Ihre Umsätze auf dem Konto durchgehen und sich regelmäßige Zahlungen nicht erklären können. Versuchen Sie diese sofort zu stoppen.
Sie können einen Vertrag bis zu 14 Tage nach Vertragsabschluss widerrufen und somit davon zurücktreten. Sollten Sie vom Anbieter keinerlei Informationen über Ihr Widerrufsrecht erhalten haben, verlängert sich diese Frist. Sobald Sie in diesem Fall die Abofalle bemerken, haben Sie ab diesem Zeitpunkt 1 Jahr und 14 Tage Zeit das Abo zu widerrufen.