Digitaler Nachlass: So regeln Sie Ihr Online-Erbe
Nach dem Tod läuft das Leben im Internet weiter: E-Mail-Konten, Social-Media-Profile und Digital-Abos des Verstorbenen existieren weiterhin. Und für die Erben beginnt oft die mühsame Suche nach Zugangsdaten oder Verträgen. Deshalb ist es sinnvoll, den digitalen Nachlass frühzeitig zu regeln.
Digitaler Nachlass: Was passiert nach dem Tod mit meinen Daten?
Große Teile unseres Lebens spielen sich online ab: Ob Bankgeschäfte, der Kauf neuer Kleidung oder das Versenden elektronischer Nachrichten via E-Mail oder sozialer Netzwerke – vieles lässt sich über das Internet bequem von zu Hause aus erledigen. Die meisten Deutschen sind online und verfügen über mehrere Accounts und Konten im Internet.
Doch was passiert mit E-Mail-Konten, Online-Verträgen oder Benutzerprofilen in sozialen Netzwerken nach dem Tod des Nutzers bzw. der Nutzerin? Über ihr „digitales Erbe“ haben sich die meisten Deutschen noch keine Gedanken gemacht. In einer aktuellen repräsentativen Umfrage des Digitalverbands Bitkom gaben 60 Prozent der Befragten an, ihren digitalen Nachlass nicht geregelt zu haben.
„Egal, ob es um ein Konto bei einem Online-Shop, Ihr Profil auf einem sozialen Netzwerk oder ein digitales Abo geht – wenn Sie sterben, wird nichts davon automatisch gelöscht.“
Brigitte Kress, Rechtsanwältin aus Mannheim
Digitales Erbe: Was zählt dazu?
Als „digitales Erbe“ oder „digitalen Nachlass“ bezeichnet man elektronische Daten (z. B. Zugänge zu Onlinebanking, E-Mail-Konten oder sozialen Netzwerken), die auch nach dem Tod weiter bestehen. Hierzu zählen:
- Zugangsdaten zu sozialen Netzwerken wie Facebook, WhatsApp, und Co.
- im Internet gespeicherte Texte (z. B. Beiträge in sozialen Netzwerken und Blogs)
- E-Mail-Konten
- Anmeldedaten von Webseiten
- kostenpflichtige Vertragsbeziehungen mit Online-Dienstanbietern wie beispielsweise Online-Zeitungen oder Streaming-Diensten (z. B. Netflix)
- Daten, die Sie auf Ihrem Rechner oder externen Speichermedien verwalten (z. B. Bilder und Videos)
- Kryptowährungen und Guthaben auf elektronischen Plattformen (z. B. Bitcoin oder PayPal)
- im elektronischen Handel und bei elektronischen Buchungen erworbene Bonuspunkte und Rabatte (z. B. Flugmeilen)
- Daten von sogenannten Wearables wie z. B. Fitnessarmbändern
Facebook, WhatsApp und Co: Wer erbt den digitalen Nachlass?
Die Rechte für die Nutzung der Internet-Dienste gehen an die Erben über. Gleichzeitig übernehmen sie aber auch alle Pflichten – z. B. die Kosten für gebührenpflichtige Online-Abos oder vor dem Tod getätigte Bestellungen.
„Für den digitalen Nachlass gelten vor dem Gesetz die gleichen Rechte wie beim gewöhnlichen Erbrecht“, erläutert Anwältin Kress. „Dieses stößt aber beim digitalen Erbe an seine Grenzen, weil dem Erbrecht andere Rechte, wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, verschiedene Telekommunikationsgesetze oder der Datenschutz, entgegenstehen.“
Das heißt: Ob die Interessen der Webseitenbetreiber:innen am Ende mehr Gewicht haben als die der Erben, muss im Härtefall einzeln von einem Gericht entschieden werden. In sozialen Netzwerken ist die Lage bisweilen undurchsichtig, wenn es um die Daten verstorbener Mitglieder geht. Hinzu kommt: Jede Plattform hat andere Regelungen. Wie Facebook und Co. nach Ihrem Tod mit Ihren Posts, Bildern und Messenger-Nachrichten umgehen, lesen Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Digitaler Nachlass Checkliste: So sichern Sie Ihr Online-Erbe
Wir empfehlen Ihnen, Ihren digitalen Nachlass frühzeitig zu regeln. Sie können das digitale Erbe beispielsweise ins Testament aufnehmen und festlegen, wer auf Online-Profile und Passwörter zugreifen darf. Die Zugangsdaten sollten Sie separat dokumentieren.
Als Alternative zum Testament können Sie Ihr digitales Erbe auch über eine schriftliche Verfügung sichern. Nachfolgend zeigen wir Ihnen die Schritte auf, wie Sie Ihren digitalen Nachlass am besten regeln.
Listen Sie alle Orte auf, an denen Sie digitale Daten hinterlassen: Schreiben Sie alle sozialen Netzwerke auf, bei denen Sie ein Profil haben. Legen Sie eine Übersicht der Zugangsdaten zu allen Websites und digitalen Dienstleistungen an, bei denen Sie registriert sind. Aktualisieren Sie diese Liste regelmäßig.
Notieren Sie zum Beispiel, welche Profile gelöscht und welche Dienste nach Ihrem Tod gekündigt werden sollen und was mit Ihren Konten und Ihrer digitalen Korrespondenz geschehen soll.
Sofern nicht anders festgelegt, hinterlassen Sie Ihren Erben all Ihre Gegenstände. Dazu gehören natürlich auch Ihre Speichermedien wie Computer, Smartphones oder Tablets. Deshalb sollten Sie die Entscheidung, ob Ihre Hinterbliebenen nach dem Tod Einblick in Ihre digitale Privatsphäre haben, zu Lebzeiten treffen.
Einige Daten, wie Hinweise auf das Erbe oder sensible private Informationen, möchten Sie vielleicht für sich behalten. In solchen Fällen können Sie die Löschung bestimmter Daten ohne vorherige Einsicht anordnen.
Benennen Sie eine:n Verantwortliche:n, die:der sich darum kümmern soll, Ihr digitales Erbe nach Ihren Wünschen abzuwickeln. Sprechen Sie die Person vorher an und klären Sie ab, dass er oder sie die Aufgabe übernehmen möchte – und sie sich auch zutraut.
Sie können auch eine:n professionelle:n „digitale:n Nachlassverwalter:in“ damit beauftragen. Gehen Sie mit der betroffenen Person in Ruhe Ihre Notizen und Verfügungen durch, damit sie genau weiß, was Sie sich für Ihr digitales Erbe wünschen.
Sie können ihren letzten Willen hinsichtlich Ihres digitalen Nachlasses im Testament dokumentieren. Wenn Sie kein Testament haben oder anfertigen möchten, können Sie auch eine schriftliche Verfügung über Ihr digitales Erbe verfassen.
Es gibt dafür – anders als beim klassischen Testament – keine Formen oder Vorschriften. Sie können sich aber an Vorsorgeverfügungen orientieren, um keine wichtigen Informationen zu vergessen. Der Nachlassverwalter Ihres digitalen Erbes kann jedoch nur in Ihrem Sinne handeln, wenn die Vollmacht „über den Tod hinaus“ gilt. Fügen Sie der Verfügung eine Liste mit den Zugangsdaten zu allen Webseiten, Onlinediensten und Netzwerken an, bei denen Sie angemeldet sind. Sie müssen die Verfügung nicht zwingend handschriftlich unterzeichnen, eine Unterschrift schadet jedoch auch nicht.
Hinterlegen Sie Ihre Verfügung an einem sicheren Ort, damit Ihre Erben diese auch finden. Das kann bei einem Notar sein, an einem festen Platz in Ihrem Schreibtisch oder bei der Person, die Sie als Nachlassverwalter bestimmt haben.
Informieren Sie Ihre Erben anschließend, wo sich die Verfügung befindet. Am besten schreiben Sie dafür allen Erben eine kurze Nachricht. So geraten Ihre Wünsche zu Ihrem digitalen Erbe nicht in Vergessenheit.
Tipp: Regeln Sie Ihren digitalen Nachlass mit dem DEVK-Dokumenten-Assistenten
Der DEVK-Dokumenten-Assistent hilft Ihnen dabei, in wenigen Schritten online ein Testament zu erstellen und zudem Ihren digitalen Nachlass zu regeln. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen unabhängige Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwältinnen, die Sie telefonisch beraten.