Paar im Garten vor ihrem Haus

Nachbarschaftsstreit: die häufigsten Rechtsprobleme

Zu laute Partys, der kläffende Hund oder die starke Geruchsbelästigung durch ständig qualmende Mitmieter:innen – es gibt so einiges, worüber man sich mit seinen lieben Nachbar:innen streiten kann. Wir zeigen Ihnen Lösungswege auf.

Kaum klare Regeln im Nachbarschaftsrecht

Fast jeder zweite Deutsche hat sich schon einmal mit seinen Nachbarn gestritten. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2017. Als häufigster Streitgrund wurde Lärmbelästigung durch Nachbarn angegeben. „Klare Regeln und Richtlinien gibt es im Nachbarschaftsrecht eher wenige. Stattdessen müssen die Gerichte immer im Einzelfall und in Anbetracht der individuellen Situation urteilen“, erklärt Rechtsanwältin Jacqueline Teutloff aus Stein bei Nürnberg. „Streithähne sollten sich daher gut überlegen, ob der Zank den Gang vor Gericht wert ist oder ob er nicht doch anderweitig gelöst werden kann.“

Ruhestörung durch Nachbarn: kein pauschales Recht auf Party

„Zweimal im Jahr darf ich zuhause so richtig feiern.“ Das glauben viele – und unterliegen dabei einem weit verbreiteten Rechtsmythos. Es gibt in Deutschland kein pauschales Recht auf lautstarkes Feiern zu besonderen Anlässen. Auch an Geburtstagen, Silvester oder bei wichtigen Fußballspielen müssen Sie sich an die Vorgaben der Hausordnung und die gesetzlichen Ruhezeiten halten. Nächtliche Ruhestörung durch zu laute Partys ist deshalb ein häufiger Streitpunkt unter Nachbarn. Wenn Sie es mit der Lautstärke übertreiben und sich Nachbarn bei der Polizei beschweren, droht Ihnen ein Bußgeld.

Info: Ruhezeiten in Deutschland

In den meisten deutschen Gemeinden gelten eine Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie ganztägige Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen.

Streitgründe unter Nachbarn

Exzessives Rauchen auf dem Balkon, der nervige Gartenzwerg oder herumstreunende Katzen: In der Folge gehen wir auf einige der Streitpunkte genauer ein.
Auch die Geruchsbelästigung durch ständiges Rauchen aus dem offenen Fenster oder auf dem Balkon führt oft zu Nachbarschaftsstreit. Gerade Vermieter:innen haben hier häufig das Nachsehen. Denn nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2006 dürfen Sie Mietern und Mieterinnen das Rauchen auf dem Balkon nicht grundsätzlich verbieten. Andere Mieter:innen, die sich durch den Qualm belästigt fühlen, können aber unter Umständen eine Mietminderung einfordern. „Beim Grillen auf dem Balkon sieht es etwas anders aus. Vermieter:innen haben das Recht dazu, das liebste Hobby der Deutschen per Mietvertrag oder Hausordnung zu untersagen“, sagt Anwältin Teutloff. Aber auch Rauchende sollten Rücksicht nehmen: Denn wer nachweislich rücksichtlos handelt und beispielsweise Zigarettenstummel vom Balkon wirft, kann zu Schadenersatz verurteilt werden. So wurde im Jahr 2013 nach einem Urteil des Amtsgerichts München ein Mieter dazu verdonnert, für jede vom Balkon geworfene Zigarette 100 Euro an die Klägerin zu zahlen.
Auch die Höhe von Gartenhecken und der Grenzabstand der Hecken zum Nachbargrundstück sorgen häufig für Zündstoff im nachbarlichen Zusammenleben. Dabei könnte es eigentlich ganz einfach sein: Heckenhöhen und Grenzabstände sind landesrechtlich geregelt. In Nordrhein-Westfalen gilt beispielsweise bei Hecken unter zwei Metern Höhe ein Grenzabstand von 50 Zentimetern. Bei höheren Hecken muss dieser Abstand mindestens einen Meter betragen. „Hängt die Hecke Ihres Nachbarn auf das eigene Grundstück, sollten Sie nicht sofort selbst zur Schere greifen, sondern Ihren Nachbarn zunächst zum Zurückschneiden auffordern. Dazu müssen Sie ihm eine angemessene Frist setzen“, erläutert Rechtsexpertin Jacqueline Teutloff. Verstreicht diese Frist, können Sie den Überhang auch selbst zurückschneiden (lassen) – sofern er eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt. Die Kosten können Sie Ihrem Nachbarn in Rechnung stellen.
Klein, unscheinbar und doch ein stetiger Zankapfel: der Gartenzwerg. Denn bei vielen Beobachtern erfreut sich der kleine Gartenbewohner wenig Beliebtheit und bietet häufig Anlass für Auseinandersetzungen unter Nachbarn. Grundsätzlich müssen Menschen, die sich durch den Anblick von Gartenzwergen im nachbarlichen Blumenbeet gestört fühlen, die Dekoration hinnehmen. Das hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs bereits 1985 bestätigt. Eine Ausnahme gilt aber, wenn Ihr:e Nachbar:in den Gartenzwerg eindeutig als Provokation aufstellt. Richtet der Zwerg beispielsweise den erhobenen Mittelfinger oder das entblößte Hinterteil in Richtung Ihres Grundstücks, können Sie durchaus durchsetzen, dass Ihr:e Nachbar:in den provokanten Miesepeter entfernt.
Verirrt sich die freilaufende Katze eines Nachbarn auf Ihr Grundstück, müssen Sie das erst einmal dulden. Hier gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Sie müssen sich allerdings nur in Geduld üben, solange die Katze nicht durch ihr Verhalten unzumutbar wird. Verrichtet sie ihre Notdurft in Ihrem Garten oder durchwühlt sie Ihr sorgfältig angelegtes Gemüsebeet, können Sie unter Umständen einen Unterlassungsanspruch durchsetzen. Gerichte haben in der Vergangenheit zudem entschieden, dass Sie höchstens zwei freilaufende Katzen dulden müssen. Allerdings entscheidet das Gericht immer im Einzelfall, ob die Katzen tatsächlich eine Belästigung darstellen. Ähnlich verhält es sich bei lautem Hundegebell. Geht von dem Gebell keine wesentliche Beeinträchtigung aus, müssen Sie es hinnehmen. Es gibt jedoch einige Regelungen. Das Oberlandesgericht Hamm erließ im Jahr 1987 ein Urteil, nach dem sich die Rechtsprechung auch heute noch richtet: Hundegebell darf nicht länger als 30 Minuten täglich, 10 Minuten ununterbrochen und nur von 08:00 bis 13:00 Uhr sowie von 15:00 bis 19:00 Uhr hörbar sein. Allerdings kommt es auch hier wieder auf den Einzelfall an: „Beispielsweise spielt die konkrete Wohngegend eine entscheidende Rolle“, erklärt Rechtsanwältin Teutloff. „In ländlichen Gebieten oder Vororten ist die Hundehaltung durchaus üblich und auch vereinzeltes Bellen kann nicht einfach unterbunden werden. Im Falle einer städtischen Mietwohnung werden die Richter:innen wohl etwas strenger entscheiden.“

Nachbarschaftsstreit: Rechtsschutz der DEVK hilft weiter

Auch wenn die meisten Menschen an einem harmonischen Zusammenleben interessiert sind, lassen sich Konflikte nicht immer vermeiden. Im Falle der Fälle stehen wir Ihnen zur Seite: Die Rechtsschutzversicherung der DEVK sichert Sie vor den finanziellen Folgen einer juristischen Auseinandersetzung ab. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Rechtsberatung und zeigen Ihnen Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung auf. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen einen spezialisierten Rechtsanwalt bzw. eine spezialisierte Rechtsanwältin in Ihrer Nähe. Landet der Nachbarschaftsstreit vor Gericht, tragen wir die Prozess- und Anwaltskosten.
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