Zwei Frauen diskutieren miteinander vor Wohnhaus

Nachbarschaftsstreit: Was tun?

Zu laute Partys, der kläffende Hund oder starke Geruchsbelästigung durch Zigarettenqualm – es gibt so einiges, worüber man sich mit Nachbar:innen streiten kann. Wir zeigen Ihnen Lösungswege auf.

Nachbarschaftsstreit: Wichtiges auf einen Blick

Im Nachbarschaftsrecht sind wenige klare Richtlinien und Regeln definiert.
Gerichte urteilen nach Einzelfall und unter Berücksichtigung der individuellen Situation.
Der DEVK-Rechtsschutz bietet mit der Mediation eine Möglichkeit, Streitigkeiten ohne Gerichtsverfahren zu klären.
„Klare Regeln und Richtlinien gibt es im Nachbarschaftsrecht eher wenige. Stattdessen müssen die Gerichte immer im Einzelfall und in Anbetracht der individuellen Situation urteilen. Streithähne sollten sich daher gut überlegen, ob der Zank den Gang vor Gericht wert ist oder ob er nicht doch anderweitig gelöst werden kann.“ Jacqueline Teutloff, Rechtsanwältin aus Stein bei Nürnberg

Nachbarschaftsstreit: häufige Streitgründe

Exzessives Rauchen auf dem Balkon, der nervige Gartenzwerg oder herumstreunende Katzen: Nachfolgend gehen wir auf einige Streitpunkte genauer ein.

Rauchen

Geruchsbelästigung durch ständiges Rauchen am Fenster oder auf dem Balkon führt oft zu Nachbarschaftsstreit. Gerade Vermieter:innen haben hier häufig das Nachsehen. Denn nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2006 dürfen Sie Mieter:innen das Rauchen auf dem Balkon nicht grundsätzlich verbieten. Andere Mieter:innen, die sich durch den Qualm belästigt fühlen, können aber unter Umständen eine Mietminderung einfordern. Aber Rauchende sollten auch Rücksicht nehmen: Denn wer nachweislich rücksichtlos handelt und z. B. Zigarettenstummel vom Balkon wirft, kann zu Schadenersatz verurteilt werden. So wurde im Jahr 2013 nach einem Urteil des Amtsgerichts München ein Mieter dazu verurteilt, für jede vom Balkon geworfene Zigarette 100 Euro an die Klägerin zu zahlen.

Gartenhecken und Grenzabstände

Die Höhe von Gartenhecken und der Grenzabstand der Hecken zum Nachbargrundstück sorgen häufig für Zündstoff. Dabei könnte es ganz einfach sein, denn Heckenhöhen und Grenzabstände sind landesrechtlich geregelt. In Nordrhein-Westfalen gilt z. B. bei Hecken unter zwei Metern Höhe ein Grenzabstand von 50 Zentimetern. Bei höheren Hecken muss dieser Abstand mindestens einen Meter betragen. „Hängt die Hecke Ihres Nachbarn auf das eigene Grundstück, sollten Sie nicht sofort selbst zur Schere greifen, sondern Ihren Nachbarn zunächst zum Zurückschneiden auffordern. Dazu müssen Sie ihm eine angemessene Frist setzen“, erläutert Rechtsexpertin Jacqueline Teutloff. Verstreicht diese Frist, können Sie den Überhang auch selbst zurückschneiden (lassen)sofern er eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt. Die Kosten können Sie Ihrer Nachbarin bzw. Ihrem Nachbarn in Rechnung stellen.

Gartendekoration

Klein, unscheinbar und doch ein stetiger Zankapfel: der Gartenzwerg. Denn bei vielen Beobachter:innen erfreut sich der kleine Gartenbewohner wenig Beliebtheit und bietet häufig Anlass für Auseinandersetzungen. Grundsätzlich müssen Menschen, die sich durch den Anblick von Gartenzwergen im nachbarlichen Blumenbeet gestört fühlen, die Dekoration hinnehmen. Das hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs bereits 1985 bestätigt. Eine Ausnahme gilt aber, wenn Ihr:e Nachbar:in den Gartenzwerg eindeutig als Provokation aufstellt. Richtet der Zwerg beispielsweise den erhobenen Mittelfinger oder das entblößte Hinterteil in Richtung Ihres Grundstücks, können Sie durchaus durchsetzen, dass Ihr:e Nachbar:in den provokanten Gartenzwerg entfernt.

Haustiere

Verirrt sich die Nachbar-Katze auf Ihr Grundstück, müssen Sie es nur dulden, solange die Katze nicht durch ihr Verhalten unzumutbar wird. Verrichtet sie ihre Notdurft in Ihrem Garten oder durchwühlt sie Ihr Gemüsebeet, können Sie unter Umständen einen Unterlassungsanspruch durchsetzen. Gerichte haben in der Vergangenheit zudem entschieden, dass Sie höchstens zwei freilaufende Katzen dulden müssen. Allerdings entscheidet das Gericht auch hier immer im Einzelfall. Ähnlich verhält es sich bei Hundegebell. Geht vom Gebell keine wesentliche Beeinträchtigung aus, müssen Sie es hinnehmen. Das Oberlandesgericht Hamm erließ im Jahr 1987 jedoch ein Urteil, nach dem sich die Rechtsprechung auch heute noch richtet: Hundegebell darf nicht länger als 30 Minuten täglich, 10 Minuten ununterbrochen und nur von 08:00 bis 13:00 Uhr sowie von 15:00 bis 19:00 Uhr hörbar sein. Allerdings kommt es auch hier auf den Einzelfall an.

Ruhestörung: kein pauschales Party-Recht

Älteres Ehepaar tanzt im Wohnzimmer
„Zweimal im Jahr darf ich zuhause so richtig feiern.“ Das glauben viele – und unterliegen dabei einem weit verbreiteten Rechtsmythos. Es gibt in Deutschland kein pauschales Recht auf lautstarkes Feiern zu besonderen Anlässen. Auch an Geburtstagen, Silvester oder bei wichtigen Fußballspielen müssen Sie sich an die Vorgaben der Hausordnung und die gesetzlichen Ruhezeiten halten. Nächtliche Ruhestörung durch zu laute Partys ist deshalb ein häufiger Streitpunkt unter Nachbar:innen. Wenn Sie es mit der Lautstärke übertreiben und sich Nachbar:innen bei der Polizei beschweren, droht Ihnen ein Bußgeld.

Info: Ruhezeiten in Deutschland

In den meisten deutschen Gemeinden gelten eine Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie ganztägige Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen.

Nachbarschaftsstreit: Rechtsschutz steht an Ihrer Seite

Auch wenn die meisten Menschen an einem harmonischen Zusammenleben interessiert sind, lassen sich Konflikte nicht immer vermeiden. Im Falle der Fälle sind wir für Sie da: Die Privat-Rechtsschutzversicherung der DEVK sichert Sie vor den finanziellen Folgen einer juristischen Auseinandersetzung ab.

Leistungen und Services

  • telefonische Klärung des Kostenschutzes
  • telefonische Rechtsberatung, auch in nicht versicherten Angelegenheiten
  • Online-Rechtsberatung, im Premium-Schutz auch in nicht versicherten Angelegenheiten
  • Vermittlung eines unabhängigen Mediators oder einer unabhängigen Mediatorin zur außergerichtlichen Konfliktlösung.
  • Vermittlung kompetenter Rechtsanwält:innen
  • Übernahme der Prozess- und Anwaltskosten, falls Ihr Nachbarschaftsstreit vor Gericht landet.

Häufige Fragen zum Thema Nachbarschaftsstreit

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Nachbarschaftsstreit.
Geraten Nachbar:innen in Streit, kann das schnell zur nervlichen Belastung werden und im schlimmsten Fall sogar vor Gericht landen. Umso wichtiger, dass Sie Ruhe bewahren und vor einer gerichtlichen Lösung andere Möglichkeiten ausschöpfen. Wir haben einige Tipps für Sie zusammengestellt.
  • Einschätzung der rechtlichen Lage einholen
    Bevor man bei einem Streit unter Nachbar:innen mit einem Anwalt oder einer Anwältin droht, sollten Sie sicher sein, dass das Verhalten, über das Sie streiten, auch rechtswidrig ist.
  • Kommunikation nicht abreißen lassen
    Viele Konflikte eskalieren, weil die involvierten Menschen emotional kommunizieren und sich dadurch die Fronten verhärten. Versuchen Sie Ruhe zu bewahren und die Kommunikation nicht abreißen zu lassen. Hier kann auch ein:e Mediator:in helfen. Bei uns können Sie als DEVK-Rechtsschu tz-Kund:in eine Mediation zur außergerichtlichen Konfliktlösung in Anspruch nehmen.
  • Vermieter:in, Polizei oder Ordnungsamt einschalten
    Lässt sich der Nachbarschaftsstreit nicht beilegen, schalten Sie den Vermieter bzw. die Vermieterin und/oder die Behörden ein. Beim Einschalten der Polizei oder des Ordnungsamts ist aber wichtig, dass eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat oder zumindest ein Verdacht vorliegen, auf den die Beamt:innen reagieren können.
  • Klage einreichen
    Eine gerichtliche Klärung sollte die letztmögliche Instanz sein, denn ein Verfahren kostet Zeit, Geld und schädigt das Nachbarschaftsverhältnis dauerhaft. Zudem sollten Sie beachten, dass im Nachbarrecht einiger deutscher Bundesländer oft zwingend ein Schlichtungsverfahren vor Einreichung einer etwaigen Klage durchgeführt werden muss.
Im Privat-Rechtsschutz können Sie eine Mediation für eine außergerichtliche Konfliktlösung in Anspruch nehmen. Die vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt dabei. Wir vermitteln Ihnen zudem den Mediator bzw. die Mediatorin, welche:r Ihnen bei der Klärung des Nachbarschaftsstreits zur Seite steht. Laufen die außergerichtlichen Klärungsversuche ins Leere, stehen wir auch bei einem Gerichtsverfahren an Ihrer Seite. Wir vermitteln einen spezialisierten Rechtsanwalt bzw. eine spezialisierte Rechtsanwältin und übernehmen die Prozess- und Anwaltskosten.
Die Private Rechtsschutzversicherung übernimmt die Anwalts- und Prozesskosten, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zur Klärung eines Nachbarschaftsstreits anfallen. In der Regel muss die Seite die Kosten tragen, die den Rechtsstreit verliert. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert, den das Gericht festsetzt.
Ein:e Vermieter:in ist über den Mietvertrag dazu verpflichtet, dem Mieter bzw. der Mieterin einen ungestörten Besitz der Wohnung zu gewährleisten. Somit muss er bzw. sie auch gegen störende Mietparteien vorgehen. Mieter:innen haben demnach einen Anspruch auf eine Mietminderung, sollte die Vermieterin bzw. der Vermieter nicht in der Lage sein, den Streitpunkt zu lösen. Ist der bzw. die Vermieter:in auch die vermietende Person der störenden Mietpartei, so kann sie eine Abmahnung oder bei weiteren Verstößen auch eine Kündigung aussprechen. Gehört die Wohnung der störenden Mietpartei einer anderen Person, so gestaltet sich die Situation etwas schwieriger. Suchen Sie erst einmal das persönliche Gespräch von Vermieter:in zu Vermieter:in. Handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die von einer Immobilien-Verwaltung betreut wird, so kann auch diese bei der Konfliktlösung unterstützen. Über die Private Rechtsschutzversicherung haben Sie die Möglichkeit, eine Mediation zur außergerichtlichen Konfliktlösung in Anspruch zu nehmen. Ein Gerichtsverfahren sollte immer die letzte Option bleiben, da es nicht nur kosten- und zeitintensiv ist, sondern das persönliche Verhältnis der beteiligten Personen untereinander nachhaltig schädigt. Aber auch in diesem Fall sind wir für Sie da. Wir vermitteln kompetente Rechtsexpert:innen und tragen die Anwalts- sowie Prozesskosten.

Wir sind für Sie da – auch persönlich!

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Sie haben weitere Fragen zum Thema Rechtsschutzversicherung oder wünschen sich eine persönliche Beratung? Dann sind wir gerne für Sie da. Finden Sie jetzt schnell und einfach eine DEVK-Beraterin oder einen DEVK-Berater ganz in Ihrer Nähe. Wir freuen uns auf Sie.
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