Frau sieht schockiert auf ihren Laptop

Erpressung: im Ernstfall richtig reagieren

Entführung, Lösegeldforderung, Drohungen – bei dem Begriff „Erpressung“ denken viele oft an Krimis. Die Realität zeigt jedoch, dass Erpressung viele Gesichter hat. Wir erklären Ihnen, wann es sich um eine Straftat handelt und wie Sie sich im Ernstfall wehren können.

Wann handelt es sich um eine Erpressung?

Bei Erpressung handelt es sich um ein Vermögensdelikt. Warum? Die Definition von Erpressung nach § 253 StGB besagt: Von einer Erpressung ist dann die Rede, wenn der oder die Täter:in das Ziel verfolgt, sich am Vermögen des Opfers finanziell zu bereichern. Der Strafbestand der Erpressung setzt dabei drei Dinge voraus:
  • Der Erpressung liegt eine Bereicherungsabsicht des Täters bzw. der Täterin zugrunde. Das heißt, er bzw. sie nötigt Sie zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung, um daraus unrechtmäßigen Profit zu schlagen.
  • Die Mittel der Erpressung sind rechtswidrig, da z. B. Gewalt oder Drohungen angewendet werden.
  • Der Versuch allein ist bereits strafbar.
Ein typisches Merkmal für Erpressung ist die Hoffnung, sich freizukaufen. Somit bezahlen die Opfer, um der Situation und einem möglichen Schaden zu entkommen.
„Sie können sich als Opfer von Erpressung auch selbst strafbar machen. Bei anonymer Erpressung […] sollten Sie deshalb niemals einfach das geforderte Geld bezahlen. Es könnte sein, dass Sie damit kriminelle Vereinigungen unterstützen und im schlimmsten Fall dafür belangt werden.“ Heike Brüggemann, Rechtsanwältin

Erpressung kontern: So gehen Sie vor

Sobald Sie Opfer von Erpressung werden, ist es wichtig, sich sofort an die Polizei zu wenden – auch, wenn es Ihnen eventuell unangenehm ist. Die Polizei besitzt diverse Mittel, um die Täter bzw. Täterinnen ausfindig zu machen. Deshalb ist es auch sinnvoll, eine Anzeige gegen Unbekannt zu stellen.

Wichtige Schritte im Ernstfall

1.
Ruhe bewahren
Gehen Sie nicht auf die Forderungen ein.
2.
Beweise sammeln
Chats, E-Mails, Briefe, Fotos, Videos und Kontaktdaten von Zeug:innen dokumentieren den Tathergang.
3.
Anzeige erstatten
Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Weitere Informationen dazu und zum möglichen Strafmaß der Täter:innen finden Sie in unseren FAQs.

Nötigung vs. (räuberische) Erpressung: Was ist der Unterschied?

Nötigung

Sobald Sie durch die Tat eines anderen keine freie Wahl mehr haben und nur im Sinne des Täters oder der Täterin handeln, liegt eine Nötigung vor. Dabei versucht der oder die Täter:in Sie durch körperliche oder psychische Gewalt oder Drohungen mit einem empfindlichen Übel zu beeinflussen. Es spielt dann keine Rolle, ob eine direkte körperliche Misshandlung (unmittelbare Gewalt) oder angedrohte Misshandlung, z. B. mit einer Waffe (mittelbare Gewalt), vorliegt. Der Unterschied zur Erpressung liegt laut §240 StGB lediglich darin, dass der oder die Nötigende keine finanziellen Absichten verfolgt.

(Schwere) Räuberische Erpressung

Eine Steigerung der Erpressung ist die räuberische Erpressung. Laut §255 StGB ist dieser Strafbestand erfüllt, wenn die Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben begangen wird. Eine besonders schwerwiegende Tat liegt vor, wenn eine räuberische Erpressung mit einer Waffe begangen wird. Das bezieht sich auf alle Gegenstände, mit denen anderen Schaden zugefügt werden kann. Dabei ist unwichtig, ob der oder die Erpresser:in dies tatsächlich tut. Die Tat wird zu einer schweren räuberischen Erpressung, wenn sie als Bande verübt wird oder gewerbsmäßige Hintergründe hat. Das bedeutet, dass der oder die Täter:in so seinen:ihren Lebensunterhalt verdient.

Räuberische Erpressung mit Todesfolge

Der schwerwiegendste Fall von Erpressung ist die räuberische Erpressung mit Todesfolge. Dieser Tatbestand liegt vor, wenn der oder die Täter:in mindestens leichtfertig den Tod einer Person während der Tat hinnimmt. Dabei muss es sich bei der getöteten Person nicht um das Opfer handeln, sondern es kann auch eine unbeteiligte Person sein. Ausschlaggebend ist, dass der Tod in direktem Zusammenhang mit der Handlung des Täters bzw. der Täterin erfolgt ist.

Unsere Leistungen und Services im Privatrechtsschutz

Wir kämpfen für Ihr Recht!

  • Mit unserer Rechtsschutzversicherung brauchen Sie sich über das finanzielle Risiko keine Gedanken zu machen. Müssen Sie Ihr Recht vor Gericht erstreiten, übernehmen wir die Prozesskosten.
  • telefonische Rechtsberatung zu einem konkreten Rechtsproblem – auch in nicht versicherten Angelegenheiten
  • schnelle Online-Rechtsberatung in versicherten Angelegenheiten
  • Vermittlung von spezialisierten Anwält:innen aus dem bundesweiten Netz unabhängiger Anwaltskanzleien
  • außergerichtliche Streitbeilegung: schnelle und beziehungserhaltende Konfliktlösung durch Mediation
  • Entdecken Sie KLUGO, das Online-Portal für Rechtssuchende mit attraktivem Service-Angebot.
  • praktische Unterstützung: die DEVK-Rechtsschutz-App

Erpressung im Internet: „Ransomware“, „Sextortion“ und „Cybergrooming“

Wie so viele andere Dinge auch, haben Erpressungen ihren Weg ins Internet gefunden. Durch E-Mails, Chatportale oder Schadsoftware gelingt es den Täter:innen, ihren Opfern mit mehr oder weniger konkreten Drohungen Angst zu machen und diese zur Zahlung zu nötigen. Meistens werden Bitcoin gefordert. Das bedeutet, der Geldbetrag soll nicht einfach so überwiesen, sondern z.B. über eine Krypto-Börse in der digitalen Währung Bitcoin ausgezahlt werden.
Aus Versehen heruntergeladene Schadsoftware, sogenannte „Ransomware“, kann zu einer Erpressung führen: Die Software verschlüsselt die Festplatte des Systems und zeigt dem oder der Nutzenden nur noch einen Bildschirm mit einer Zahlungsaufforderung an, um an seine:ihre Daten zu gelangen. Diese Zahlung soll in der Regel in Bitcoin erfolgen und es wird versprochen, die Daten des PCs nach der Zahlung wieder freizugeben. Präventive Maßnahmen umfassen:
  • regelmäßig Backups machen (Medium danach vom PC trennen)
  • Anhänge und Links in E-Mails nur mit Bedacht öffnen
  • Betriebssystem und Virenschutzprogramm aktuell halten
  • System regelmäßig auf Viren scannen
Sollten Sie einer solchen Schadsoftware zum Opfer gefallen sein,
  • gehen Sie nicht auf die Zahlungsaufforderung ein.
  • machen Sie ein Bild von dem Bildschirm mit der Zahlungsaufforderung.
  • erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
  • versuchen Sie, die Art der Ransomware  festzustellen und
  • versuchen Sie, Ihre Daten zu entschlüsseln .
Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie beim Landeskriminalamt .
„Sextortion“? Das Wort setzt sich aus Sex und dem englischen Wort „extortion“ (deutsch: Erpressung) zusammen. In diesem Fall wird damit gedroht, anzügliche Bilder und Videos auf Internetseiten oder in Portalen zu veröffentlichen oder an die Familie, Kolleg:innen und Bekannte zu schicken. Meistens zahlen die Opfer aus Schamgefühl. Diese Zahlung soll in der Regel in Bitcoin erfolgen. Vorsorglich können sie
  • Ihre Webcam abkleben.
  • Ihr Betriebssystem mitsamt Browser und Virenschutzprogramm aktuell halten.
  • Ihre Daten mit Hilfe eines Identity Leak Checkers überprüfen.
Sind Sie betroffen, sollten sie folgende Schritte beachten:
  • Kontakt zum bzw. zur Erpresser:in sofort abbrechen
  • nicht reagieren und kein Geld schicken
  • Anzeige bei der Polizei erstatten
  • Beweise sichern: Screenshots, Chat-Verläufe, Mails und Co.
  • Web-Portal kontaktieren und Löschung der Inhalte fordern
  • Virenscan auf allen Geräten durchführen, Passwörter ändern
  • Suchmaschinen auf eigenen Namen prüfen
„Cybergrooming“ stellt eine besondere Gefahr an einer sensiblen Stelle dar: Ihrem Kind. Fremde versuchen hierbei, über das Internet Kontakt mit Kindern aufzunehmen und durch Täuschung Bilder von ihnen zu bekommen, nicht zuletzt auch Nacktbilder. Sie selbst geben sich als Gleichaltrige aus und versuchen zuerst, durch allgemeine Themen das Vertrauen des Kindes zu gewinnen. Im nächsten Schritt wird ein Bild vom Kind gefordert. Als Vertrauensbeweis schickt der:die Täter:in selbst ein frei verfügbares Bild aus dem Netz. Sollte der Kontakt fortbestehen, fordern Cybergroomer immer mehr Bilder oder sogar Nacktaufnahmen. Unter Androhung einer Veröffentlichung der Bilder im Freundeskreis des Opfers werden beim Cybergrooming immer mehr Bilder oder Videos gefordert, auch eine Verabredung zu einem Treffen kann folgen. Präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Cybergrooming umfassen:
  • Kinder über die Gefahr des Cybergroomings generell aufklären
  • Kindern den Kontakt zu Fremden auch im Netz untersagen
  • Kindern mit eigenem Smartphone die Mechanismen von Cybergroomer:innen darlegen
  • Kinder beim Einrichten von (Spiele-) Apps unterstützen und mögliche Privatsphäre-Einstellungen nutzen
  • Kindern klarmachen, dass Cybergrooming eine Straftat ist, die Eltern zur Anzeige bringen können
  • Kinder sensibilisieren, dass sie sich nicht mit Klarnamen in Spielen oder Sozialen Netzwerken anmelden und sie ihre Standortdaten, Telefonnummer, Name, Schule und Adresse mit niemandem teilen
Ist Ihr Kind von Cybergrooming betroffen, sollten Sie
  • nicht den Täter kontaktieren.
  • Screenshots der Chats anfertigen.
  • Hinweise wie Name der Chat-App, Datum, Uhrzeit und Nutzername des Cybergroomers oder der Cybergroomerin notieren.
  • Anzeige bei der Polizei erstatten.
Weitere Informationen und Hilfestellungen gibt es beim Landeskriminalamt .

Die Internet-Rechtsschutzversicherung der DEVK

Profitieren Sie und andere mitversicherte Personen von zahlreichen Leistungen und Services. Diese sind im Premium-Schutz der privaten Rechtsschutzversicherung bereits enthalten:
  • Identitäts-Schutz im Internet und Darknet (IDPROTECT)
  • IDPROTECT mobileVPN (Sicherheitstunnel)
  • Entfernung von rufschädigenden Inhalten: Unser Partner DEIN GUTER RUF.DE  recherchiert die Website-Betreibenden, über die die Inhalte verbreitet werden, und sorgt dafür, dass diese gelöscht werden. Die Kosten übernehmen wir, die Selbstbeteiligung entfällt.
  • Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet
  • weltweiter Internet-Vertrags-Rechtsschutz
  • Online-Rechtsschutz: Online-Rechtsberatung durch unabhängige Anwälte und Anwältinnen sowie Online-Vertrags-Check im privaten und beruflich nichtselbstständigen Bereich
  • Datentresor: elektronischer Speicherplatz für wichtige Dokumente
  • Vermittlung von psychologischer telefonischer Hilfe, wenn
    • Sie sich in ärztlicher Behandlung befinden und dabei einem Arzt oder einer Ärztin ein Fehler unterläuft,
    • Sie Opfer von Cybermobbing werden und
    • Sie Opfer von Cybergrooming werden.

  • Die psychologische telefonische Hilfe soll die versicherte Person über Möglichkeiten zur Verbesserung der psychischen Situation beraten. Die vereinbarte Selbstbeteiligung muss hierfür nicht gezahlt werden.

Sonderfall: Ist emotionale Erpressung strafbar?

Emotionale Erpressung beruht auf einer Form der psychischen Gewalt und ist deshalb laut Strafgesetzbuch nicht strafbar. Dennoch kann emotionale Erpressung strafbare Handlungen enthalten, wie z. B. häusliche Gewalt. Oft sind die Opfer Wutausbrüchen, Beleidigungen und Missachtung ausgesetzt. Wodurch die Täter:innen bei ihnen Schuldgefühle und Ängste erzeugen, um sie emotional an sich zu binden und in ihrem Verhalten zu manipulieren. Das kann sich mit der Zeit sehr stark auf die Psyche auswirken.

Wichtig: Hilfe für Opfer emotionaler Erpressung

Sie brauchen Hilfe oder kennen jemanden, der emotional erpresst wird? In diesem Fall gibt es einige Anlaufstellen: Telefonfürsorge, Hausarzt und Hausärztin oder den Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e.V  . Zudem können Sie beim Familiengericht eine Schutzanordnung beantragen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Erpressung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Erpressung.
Meistens handelt es sich um Massensendungen, damit mehrere Personen zeitgleich erpresst werden können. Sollten Sie E-Mails dieser Art erhalten, öffnen Sie auf keinen Fall die Anhänge, klicken Sie keine Links an und antworten Sie auch nicht. Schreiben Sie sich den oder die Absender:in auf und löschen Sie die E-Mail dann sofort. Häufig soll die geforderte Summe in Form von Bitcoins gezahlt werden. Das bedeutet, der Geldbetrag soll nicht einfach überwiesen, sondern in Bitcoin ausgezahlt werden. Hier zahlen die meisten Opfer, da die Erpresser:innen durch Hacks Zugriff auf persönliche Daten wie Geburtstag, Handynummer, Anschrift, Passwörter oder Bankverbindung hatten und so ihre Glaubwürdigkeit stärken. Sollten Sie eine entsprechende E-Mail erhalten haben, gehen sie am besten wie folgt vor:
  • Absender:in notieren und dann Mails löschen
  • Webcams abkleben
  • aktuelles Virenschutzprogramm nutzen
  • nur Updates des eigenen Betriebssystems installieren
  • geforderte Berechtigungen bei Apps hinterfragen
  • Passwörter ändern, falls diese genannt wurden
Sollten im Internet rufschädigende, nachweislich unwahre Behauptungen über Sie verbreitet werden, können Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen. Grundsätzlich lässt sich hierbei zwischen übler Nachrede und Verleumdung unterscheiden. Der Tatbestand einer üblen Nachrede ist nach § 186 StGB erfüllt, wenn Behauptungen über Sie aufgestellt und verbreitet wurden, die Ihren Ruf schädigen und deren Wahrheitsgehalt nicht bewiesen werden kann. Zu einer Verleumdung nach § 187 StGB wird eine solche Tat, wenn der oder die Täter:in dieser rufschädigenden Informationen sich der Unwahrheit der eigenen Aussage bewusst ist und somit vorsätzlich handelt. Beide Handlungen sind strafbar. Es wurden rufschädigende Inhalte über Sie verbreitet und Sie wünschen sich in diesem Fall rechtliche Unterstützung? Mit unserer Internet-Rechtsschutzversicherung profitieren Sie von attraktiven Serviceleistungen wie beispielsweise der Entfernung von rufschädigenden Inhalten: Unser Partner DEIN GUTER RUF.DE   recherchiert die Website-Betreibenden, über die die Inhalte verbreitet werden, und sorgt dafür, dass diese gelöscht werden. Die Kosten übernehmen wir, die Selbstbeteiligung entfällt.
Sollten Sie Opfer einer Straftat wie Erpressung geworden sein, können sie diese auch online zur Anzeige bringen. Dafür wenden Sie sich an die Onlinewache  der Polizei, wählen Ihr Bundesland und die passende Kategorie aus und füllen die entsprechenden Formulare aus.
Bei einer Erpressung ist die Strafe von der Schwere der Tat abhängig und es wird immer der Einzelfall beurteilt. Opfer haben zudem die Möglichkeit auf zivilrechtlichem Wege Schadenersatz und Schmerzensgeld zu verlangen. Die Strafen im Überblick:
  • Nötigung: Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren
  • (versuchte) Erpressung: Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren
  • räuberische Erpressung: Freiheitsstrafe von mind. sechs Monaten bis zu 15 Jahre
  • räuberische Erpressung mit Waffe: mind. drei Jahre Freiheitsstrafe
  • schwere räuberische Erpressung: Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr
  • räuberische Erpressung mit Todesfolge: mind. zehn Jahre Freiheitsstrafe

Wir sind für Sie da - auch persönlich!

Kfz-Versicherung Mann lächelt in die Kamera
Sie haben weitere Fragen zum Thema Privatrechtsschutz bzw. Internet-Rechtsschutz oder wünschen sich eine persönliche Beratung zu weiteren Absicherungsmöglichkeiten? Dann sind wir auch gerne persönlich für Sie da. Finden Sie jetzt schnell und einfach eine DEVK-Beraterin oder einen DEVK-Berater ganz in Ihrer Nähe. Wir freuen uns auf Sie.
Weitere interessante Themen
Junges Paar schaut gemeinsam aufs Handy
Unser Rechtsservice
Wenn Rechtsprobleme drohen, brauchen Sie einen Partner, der Ihnen hilft, Ihre Interessen zu wahren. Wir unterstützen Sie.
Ein Mann sitzt im Garten an einem Tisch mit einer Tasse und einem Tablet.
Internet-Rechtsschutz
Wir schützen Sie vor Identitätsdiebstahl und Identitätsmissbrauch im Internet und beraten Sie zu Ihren Rechten.
Logos der DEVK-Rechtsschutz- sowie Krankenversicherungs-App
Rechtsschutz-App
Hilfreiche Funktionen und praktische Services: Wir machen Ihr Rechtsschutz-Problem zu unserem – und lösen es.

Kontaktieren Sie uns!

Schaden melden Beratung finden 0800-4-757-757 Gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz. Anrufe aus dem Ausland: +49 221 757-757
Montag bis Freitag 10:00 bis 18:00 Uhr (außer an Feiertagen)
Nachricht senden