Haftpflichtversicherung: optimaler Schutz für Alltag und Beruf
Ihre Absicherung bei Missgeschicken
Weitere Haftpflichtversicherungen
Häufige Fragen zur Haftpflichtversicherung
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Haftpflichtversicherung.
Die Haftpflichtversicherung sichert Sie gegen Schäden ab, die Sie anderen zugefügt haben und für die Sie haften müssen. Ein kleines Missgeschick ist schnell passiert – und sorgt oft genauso schnell für großen Ärger. Kleinere Schäden können Sie eventuell noch aus eigener Tasche bezahlen, größere Missgeschicke können aber richtig teuer werden. Schlimmstenfalls kommen lebenslange Zahlungen auf Sie zu, etwa wenn der oder die Geschädigte infolge des Unfalls arbeitsunfähig wird.
Im Fall der Fälle steht die Haftpflichtversicherung finanziell für Sie ein. Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden aufkommen müssen und:
- bezahlen den Schaden, wenn die Forderung begründet ist oder
- wehren die Forderung für Sie ab, wenn sie unbegründet ist.
Eine private Haftpflichtversicherung können Sie bei uns schon ab 3,80 Euro im Monat abschließen.
Rechenbeispiel für einen Monatsbeitrag von 3,80 Euro
- versicherte Person: Single
- Tarif: Komfort
- Versicherungssumme: 10 Mio. Euro
- Selbstbeteiligung: keine
Der Versicherungsschutz deckt alle Schäden ab, die Sie im privaten oder beruflichen Alltag verursachen können. In der allgemeinen Haftpflichtversicherung sind Leistungen für den Ausgleich von Sach-, Personen- und Vermögensschäden enthalten:
- Sachschaden: Beschädigung oder Zerstörung (fremder) Gegenstände/Sachen
- Personenschaden: Schadenereignis (z. B. ein Unfall), das die Verletzung, gesundheitliche Schädigung oder den Tod einer Person zur Folge hat
- echter Vermögensschaden: Als echten Vermögensschaden bezeichnet man einen finanziellen Schaden, der nicht aus einem Sach- oder Personenschaden, sondern direkt aus einem Fehlverhalten resultiert (z. B. wenn Ihr Sohn einen Fehlalarm bei der Feuerwehr auslöst und diese unnötig ausrückt).
- unechter Vermögensschaden: Der unechte Vermögensschaden ist die Folge eines Sach- oder Personenschadens. Er liegt z. B. vor, wenn ein Geschädigter oder eine Geschädigte durch einen Unfall (zeitweise) arbeitsunfähig wird und ihm oder ihr Gehaltseinbußen drohen.
Eine Haftpflichtversicherung ist auf jeden Fall sinnvoll, denn sie schützt vor existenziellen Bedrohungen. Sind Sie nicht haftpflichtversichert, haften Sie bei Schäden, die Sie jemand anderem zufügen, mit Ihrem privaten Vermögen. Während kleine Schäden oftmals unproblematisch sind, können große Schäden richtig teuer werden und Sie auch ein Leben lang zu Zahlungen verpflichten.
Nein. Der Begriff „Haftpflicht“ bezieht sich auf die gesetzliche Verpflichtung, einen verursachten Schaden zu ersetzen. In besonders risikoträchtigen Bereichen schreibt der Gesetzgeber jedoch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung zwingend vor. Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungen gehören z. B. die Kfz-Haftpflichtversicherung für Fahrzeughalter:innen und die Jagdhaftpflichtversicherung für Jäger:innen. In den meisten Bundesländern sind auch Hundehalter:innen zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung verpflichtet.
Die Haftpflichtversicherung der DEVK leistet auch bei gemieteten oder geliehenen Sachen. Im Komfort-Schutz übernimmt sie Kosten bis 1.000 Euro, im Premium-Schutz sogar bis 10.000 Euro. Im Premium-Schutz leistet die Haftpflichtversicherung zudem bei Schäden an geliehenen medizinischen Geräten und übernimmt die Kosten bis max. 50.000 Euro.
Sie können die Beiträge Ihrer Haftpflichtversicherung als sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen. Die Beiträge zur privaten Haftpflichtversicherung tragen Sie dazu in der Anlage Vorsorgeaufwand Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Zusätzlich können Sie auch folgende Haftpflichtversicherungen steuerlich geltend machen:
In der Haftpflichtversicherung gibt es keine Wartezeiten. Stellen Sie heute einen Antrag, kann der Versicherungsschutz schon am nächsten Tag in Kraft treten. Voraussetzung ist, dass die erste Zahlung Ihres Beitrags fristgerecht erfolgt.
Wann Ihr Versicherungsschutz beginnen soll, liegt bei Ihnen, denn Sie geben bei der Antragsstellung das gewünschte Datum an.
Tipp:
Bei einem Versicherungswechsel sollten Sie den Beginn des neuen Vertrags so festlegen, dass er ohne Unterbrechung an die vorherige Versicherung anschließt, damit keine Versicherungslücke entsteht.
Die Haftpflichtversicherung deckt weite Teile des alltäglichen Lebens ab. Es gibt jedoch einige Fälle, in denen der Schutz nicht greift:
- vorsätzliche Schäden: Wer selbst etwas absichtlich zerstört, muss dafür haften und den Gegenwert des Schadens aus eigener Tasche begleichen.
- Eigenschäden: Lassen Sie selbst Ihre Vase fallen, greift der Schutz nicht (gilt auch für Angehörige, die mit Ihnen leben/mitversichert sind).
- Bußgelder/Geldstrafen: Die Zahlung von Bußgeldern und Geldstrafen, die durch einen Schadenfall entstehen, übernehmen wir nicht.
Wer Skiurlaub in Italien oder Südtirol macht, benötigt seit Januar 2022 eine gültige Haftpflichtversicherung, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt. Skifahrer:innen ohne Versicherungsschutz müssen mit Bußgeldern in Höhe von 100 bis 150 Euro sowie dem möglichen Entzug des Skipasses rechnen. Die DEVK stellt Ihnen gerne eine Bestätigung Ihrer privaten Haftpflichtversicherung aus. Diese ist notwendig, damit Sie Ski fahren können.