Für alle Eventualitäten abgesichert
Veranstaltungshaftpflichtversicherung: umfangreicher Schutz für Veranstalter:innen
Gute Gründe für die Veranstaltungshaftpflicht der DEVK
Übernahme berechtigter gesetzlicher Schadenersatzansprüche
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Mitversicherung von Zusatzrisiken möglich
Veranstalterhaftpflicht: für Events mit Wiederholungsbedarf
„Das war super! Beim nächsten Mal sind wir wieder dabei." Ein Satz, der oft für den Erfolg einer Veranstaltung steht und den jede:r Veranstalter:in gerne hört. Doch bei der Planung und Umsetzung sind häufig viele Menschen und Organisationen involviert – und dann passieren auch mal Fehler. Schon kleine Ursachen können bereits hohe Schadenersatzforderungen zur Folge haben. In solchen Fällen können Sie als Veranstalter:in haftbar gemacht werden.
Daher ist die Veranstalterhaftpflichtversicherung unverzichtbar und bietet Ihnen umfassenden Versicherungsschutz für eine sorgenfreie Veranstaltung.
Veranstaltungshaftpflicht: Leistungen im Überblick
- pauschale Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden: 3 Mio. Euro
- mitversicherte Vermögensschäden: bis 500.000 Euro
Info: Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin
Sie möchten sich mit der DEVK-Veranstalterhaftpflichtversicherung zuverlässig und günstig absichern, haben noch offene Fragen oder benötigen weitere Informationen? Ihr:e DEVK-Berater:in in der Nähe steht Ihnen gerne zur Seite.
Praxisbeispiele: Wann hilft mir die Veranstalterhaftpflicht?
Bei der Durchführung eines Musikkonzerts stürzt ein Besucher über ein mangelhaft am Boden verlegtes Stromversorgungskabel und erleidet schwere Prellungen. Der Besucher erhebt Schadenersatzansprüche.
Auf einem Kongress steht das Buffet in der Sonne und Teilnehmer müssen wegen Salmonellen stationär behandelt werden. Der Veranstalter wird für die Behandlungs- und Ausfallkosten haftbar gemacht.
Während eines Stadtlaufs werden nicht genügend Trinkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Ein Läufer dehydriert und erleidet einen Hitzeschock. Gegen den Veranstalter werden Ansprüche gestellt.
Häufige Fragen zur DEVK-Veranstaltungshaftpflichtversicherung
Sie möchten noch mehr zur Veranstaltungshaftpflichtversicherung der DEVK erfahren? Wir haben Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Ausrichter:innen von Veranstaltungen und Events haften grundsätzlich für Schäden, die im Rahmen der Veranstaltung entstehen. Unsere Haftpflicht für Veranstaltungen schützt Sie während der Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit sowie während der laufenden Veranstaltung.
Nein, im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung der Veranstalterin oder des Veranstalters besteht kein ausreichender Versicherungsschutz.
Die DEVK-Haftpflicht für Veranstaltungen bietet eine umfassende Absicherung für unterschiedlichste Klein- und Großveranstaltungen. Dazu zählen u. a. Sommer- oder Herbstfeste, Jubiläen, Schulabschlussfeiern, Stadtläufe, Kulturveranstaltungen, öffentliche Tanzveranstaltungen und Messen.
Die Kosten einer Haftpflichtversicherung für Veranstalter:innen hängen von Art und Umfang der Veranstaltung sowie von der Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie der Besucherinnen und Besucher ab. Unsere DEVK-Berater:innen stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot-
Einer besonderen Vereinbarung bedarf z. B. die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus dem Auf- und Abbau von Zelten, Tribünen und Podien. Auch der Einschluss der persönlichen gesetzlichen Haftpflicht der mitwirkenden Personen ist für einen günstigen Mehrbeitrag möglich.
Ja, alljährlich wiederkehrende, öffentliche Veranstaltungen, die über den Vereinsrahmen hinausgehen, können bei der DEVK einfach zu günstigen Konditionen ergänzend zur Vereinshaftpflichtversicherung vereinbart werden. Dann müssen Sie diese nicht jedes Jahr separat neu versichern.
Nein, bei der DEVK-Haftpflicht für Veranstalter:innen ist im Vergleich zu vielen Mitwettbewerber:innen keine Selbstbeteiligung je Schadenereignis vereinbart.