Gemeinsam gut geschützt
Vereinshaftpflichtversicherung: zusammen abgesichert
Gute Gründe für die Vereinshaftpflichtversicherung der DEVK
Schutz bei Personen-, Sach- und mitversicherten Vermögensschäden
Übernahme berechtigter gesetzlicher Schadenersatzansprüche
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Vereinshaftpflicht: Schutz für Ihren Verein
Vereine unterliegen einem erheblichen Haftungsrisiko. Schließlich können schon geringfügige Ursachen sehr hohe Schadenersatzforderungen gegen Ihren Verein, den Vereinsvorstand und die Vereinsmitglieder zur Folge haben. Eine gute Absicherung über eine Vereinshaftpflichtversicherung ist für einen Verein deshalb unverzichtbar. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als eingetragener Verein (e. V.), der nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist und damit keine Absicht zur Gewinnerzielung erfolgt.
Leistungen im Überblick
Ob Mietsachschäden, das Vermietungs- oder Verpachtungsrisiko eines Vereinsgrundstücks, Bauherrenrisiko, durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht oder die Durchführung von internen Veranstaltungen (z. B. Mitgliederversammlungen, interne Vereinsfeiern, Tag der offenen Tür etc.) einschließlich der Ausgabe von Speisen und Getränken in Eigenregie des Veranstaltenden: Mit unserer Vereinshaftpflicht sind Sie sind immer top aufgestellt.
Laden Sie hier die Leistungsübersicht der Vereinshaftpflichtversicherung (PDF, 32 KB) herunter.
- Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden: 3 Mio. Euro
- mitversicherte Vermögensschäden: bis 500.000 Euro
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Info: Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin
Sie möchten sich mit der DEVK-Vereinshaftpflichtversicherung zuverlässig und günstig absichern, haben noch offene Fragen oder benötigen weitere Informationen? Ihr:e DEVK-Berater:in in der Nähe steht Ihnen gerne zur Seite.
Vereinshaftpflichtversicherung: Schadenbeispiele
Beim Besuch eines Mitgliederabends tritt ein Besucher auf dem Fußweg des Vereinsgeländes in ein witterungsbedingtes Schlagloch. Er erleidet eine Knöchelverletzung und wird in eine Klinik transportiert. Der Besucher macht Schmerzensgeld und Behandlungskosten gegenüber dem Verein geltend.
Bei Arbeiten auf dem Vereinsgelände beschädigt ein Vereinsmitglied das Speisezelt eines externen Catering-Betriebs, wobei auch ein Mitarbeiter des Dienstleisters verletzt wird. Der Caterer macht Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend. Die Vereinshaftpflicht übernimmt die Kosten.
Häufig gestellte Fragen zur DEVK-Vereinshaftpflicht
Sie möchten noch mehr zur der DEVK-Vereinshaftpflichtversicherung erfahren? Wir haben Antworten auf häufig gestellte Fragen für Sie.
Bei der DEVK können alle eingetragenen Vereine (e. V.) und Verbände wie z. B. Gesangs-, Reit- und Fahrvereine versichert werden. Bei Sportvereinen sollten Sie prüfen, ob schon Versicherungsschutz über den jeweiligen Landessportbund besteht. Nicht versichert werden z. B. Karnevalsvereine, wirtschaftliche Vereine (z. B. Aktien-, Versicherungsvereine) sowie Interessens- und politische Vereine (z. B. Gewerkschaften).
Den Versicherungsschutz genießen bei der Vereinshaftpflichtversicherung alle eingetragenen Mitglieder sowie hauptamtlich tätige Mitarbeiter:innen des Vereins und Angestellte des Vereins in Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtungen. Dazu zählen die Vorstandsmitglieder, der oder die Geschäftsführer:in, aber auch der Kassenwart oder die Kassenwärterin sowie der oder die Hausmeister:in.
Mit einer Vereinshaftpflichtversicherung sind neben Mitgliedern und Vereinsvorstand auch ehrenamtliche Vereinsangehörige oder Privatpersonen versichert, die z. B. im Rahmen eines Vereinsfests für Ihren Verein tätig sind.
Die Kosten einer Vereinshaftpflichtversicherung hängen u. a. von der Anzahl der aktiven und passiven Mitglieder und dem Vereinszweck ab. Unsere DEVK-Berater:innen stehen Ihnen für die Berechnung des Beitrags und eine umfassende Beratung zur Seite.
Zusatzrisiken sind z. B. Veranstaltungen, die über den Vereinsrahmen hinausgehen und auch der Öffentlichkeit zugänglich sind. Einer besonderen Vereinbarung bedarf auch die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus dem Auf- und Abbau von Zelten, Tribünen, Podien sowie der Durchführung von Umzügen.
Veranstaltungen, die über den Vereinsrahmen hinausgehen und auch der Öffentlichkeit zugänglich sind, sind grundsätzlich zusätzlich zu versichern. Ihr:e DEVK-Berater:in hilft Ihnen gerne weiter.
Nein, Sie können den Versicherungsschutz für alljährlich wiederkehrende, öffentliche Veranstaltungen, die über den Vereinsrahmen hinausgehen, zu günstigen Konditionen auch einfach über einem Vertrag abschließen.
Beispielsweise können folgende Versicherungen für ihren Verein oder Verband zusätzlich sinnvoll sein:
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- DEVK-Sachinhaltsversicherung (Vielschutz)
- Gebäudeversicherung
- Cyberversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Gruppenunfallversicherung