Ein fröhlicher Busfahrer steht vor einem Bus.
Wenn Fehler teuer werden

Dienst- und Berufshaftpflicht: sicher am Arbeitsplatz

Gute Gründe für unsere private Berufshaftpflichtversicherung

5 Mio. € für Personen- und Sachschäden und 250.000 Euro Vermögensschäden
Schutz vor Regressansprüchen Ihres Arbeitgebers
Schadenservice rund um die Uhr im In- und Ausland

Die private Berufshaftpflicht

Diensthaftpflichtversicherung

  • Klärung der Haftungsfrage
  • Abhandenkommen von Dienstschlüsseln bis 50.000 €
  • Umweltschäden bis 500.000 €

Haftpflicht für Mitarbeiter:innen von Verkehrsunternehmen

  • Klärung der Haftungsfrage
  • Forderungsfallversicherung für Sachschäden an privat mitgeführten Gegenständen bis 10.000 Euro (für Mitarbeiter:innen der Deutschen Bahn)
  • Kassenfehlbeträge sind mitversichert (bis 500 Euro pro Versicherungsfall)

Private Berufshaftpflichtversicherung: die Leistungen

In der folgenden Übersicht finden Sie unsere versicherten Leistungen und mögliche Zusatzoptionen.

Allgemeine Versicherungsleistungen

  • Befriedigung von zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen bis zu einer Versicherungssumme von 5 Millionen € für Personen- und Sachschäden sowie 250.000 € für Vermögensschäden.
  • Schutz vor Regressansprüchen der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers (im Rahmen der Arbeitnehmerhaftung und bis zu einem Jahresgehalt von maximal 150.000 €).
  • Prüfung der Haftungsfrage und Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche – notfalls vor Gericht (passiver Rechtsschutz)

Zusätzliche Deckungserweiterungen

  • Umweltschäden bis 500.000 Euro
  • Abhandenkommen von Dienstschlüsseln
    Hinweis: Bis 50.000 Euro je Schadenfall. Dabei gilt eine Selbstbeteiligung von 150 Euro.
  • Regressansprüche nach fahrlässigen Verstößen beim Zahlungsakt, z. B. Eingabefehler bis 10.000 Euro.
  • Kassenfehlbeträge bis 500 Euro je Versicherungsfall
  • Diensthunde sind außerhalb des Dienstes mitversichert

Erweiterungen für bestimmte Berufsgruppen

  • Mitversicherung des Abhandenkommens von fiskalischem Eigentum (z. B. Ausrüstungsgegenstände) für Angehörige der Bundeswehr, der Bundespolizei (Bundesgrenzschutz), der Polizei und des Zolls.
  • Schienenfahrzeug-​ und Schienenfahrzeugregress-​Haftpflicht für Fahrer:innen von Schienenfahrzeugen der Deutschen Bahn einschließlich ihrer Tochterunternehmen und Unternehmen im öffentlichen Personenverkehr.
  • Dienstfahrzeug-​ und Regresshaftpflichtversicherung für Busfahrer:innen der Deutschen Bahn einschließlich ihrer Tochterunternehmen im öffentlichen Personenverkehr.
  • Gesonderte Dienstfahrzeug-​ und Regresshaftpflichtversicherung für Fahrer:innen von Dienstfahrzeugen und von betriebseigenen Kraftfahrzeugen von Linienbusunternehmen.
  • Schäden von Bauten und durch Bauarbeiten irgendwelcher Art, vor allem im Zusammenhang mit Planung, Prüfung, Zeichnung, statischer Berechnung von Bauten sowie durch Bauten. Für Arbeitnehmer:innen und Beamt:innen des BEV, des EBA, der DB einschließlich ihrer Tochterunternehmen und Arbeitnehmer:innen von Mitglieds-​ und Förderunternehmen des VDE.

Praxisbeispiele

Sachschaden:

Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter verliert den Generalschlüssel für einige Gebäude der Firma. Sein bzw. ihr Arbeitgeber muss deswegen mehrere Schlösser austauschen und verlangt hierfür Ersatz. Die Berufshaftpflichtversicherung springt für Sie ein.

Personenschaden:

Bei der Reparatur eines Gabelstaplers betätigt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter eines Logistikunternehmens aus Versehen den Anlasser. Der Gabelstapler setzt sich in Bewegung und drückt eine Kollegin bzw. einen Kollegen an die Wand. Die Person erleidet schwere Verletzungen. Die Berufshaftpflichtversicherung springt für Sie ein.

Personen- und Sachschaden:

Eine Fahrdienstleiterin bzw. ein Fahrdienstleiter auf dem Bahnhof einer eingleisigen Strecke veranlasst die Einfahrt eines Personenzugs in ein besetztes Gleis und versäumt dabei, Hilfssperren einzulegen. Die zwei Züge prallen zusammen. Beim Zusammenstoß verletzen sich einige Passagiere, zudem entsteht an beiden Zügen ein erheblicher Sachschaden. Die Berufshaftpflichtversicherung springt für Sie ein.

Vermögensschaden:

Eine Gehaltssachbearbeiterin bzw. ein Gehaltssachbearbeiter versäumt, für eine:n nebenberuflich beschäftigte:n Hauswart:in Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Anlässlich einer Revision wird das Versäumnis entdeckt. Die Sachbearbeitein bzw. der Sachbearbeiter muss für den Schaden haften. Die Berufshaftpflichtversicherung springt für Sie ein.

Häufige Fragen zur privaten Berufshaftpflichtversicherung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung der DEVK.
Die private Berufshaftpflichtversicherung der DEVK schützt Sie zuverlässig vor beruflichen Haftungsrisiken. Egal, ob Sie als Lokführer:in, Polizist:in oder Lehrer:in tätig sind. Beamt:innen, Angestellte oder Arbeiter:innen im öffentlichen Dienst haften unter Umständen persönlich für Schäden, die sie aufgrund einer Dienstpflichtverletzung verursachen. Aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privater Unternehmen des öffentlichen Schienen-​ und Personennahverkehrs sind vor hohen Schadenersatzansprüchen nicht sicher.
Leider kann nicht pauschal gesagt werden, was eine Berufshaftpflichtversicherung kosten wird. Der Beitrag ist u. a. davon abhängig, welcher Berufsgruppe Sie angehören und wie hoch die vereinbarte Versicherungssumme (Deckungssumme) ausfällt. Aktuell ist es leider nicht möglich eine Berufshaftpflichtversicherung online abzuschließen. Falls Sie eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen möchten, können Sie gerne mit Ihrer DEVK-Beratung sprechen.
Die berufliche Haftpflichtversicherung deckt finanzielle Schäden ab, die Sie anderen durch Ihre berufliche Tätigkeit zufügen könnten. Dazu zählen Sach-, Personen und Vermögensschäden. Besonders wichtig ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Menschen in beratenden Berufen und Dienstleistungen, wie z. B. Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen oder Unternehmensberater:innen. Zusätzlich kümmern wir uns nicht nur darum Forderungen nachzugehen, sondern die DEVK hilft Ihnen auch dabei, unberechtigte Forderungen abzuwehren und übernimmt in diesem Fall die Anwalts-​ und Verfahrenskosten.
Eine berufliche Haftpflichtversicherung ist dann wichtig für Sie, wenn Sie einen Beruf ausüben, bei dem Sie Kundinnen und Kunden beraten und behandeln. Mit der Berufshaftpflichtversicherung sichern Sie sich finanziell ab, falls es zu Schadenersatzforderungen kommen sollte.
  • Arbeitnehmer:innen (Arbeiter:innen und Angestellte) und Beamt:innen des Bundes (z. B. Zoll), der Länder (z. B. Polizei) und Kommunen, Lehrer:innen (an öffentlichen Schulen), Angehörige der Bundeswehr, sowie Arbeitnehmer:innen und Beamt:innen der Bundespolizei (Bundesgrenzschutz)
  • Richter:innen, Staatsanwält:innen, Rechtspfleger:innen, hauptamtliche Bewährungshelfer:innen, Gerichtsvollzieher:innen und andere Arbeitnehmer:innen des Justizdiensts
  • Arbeitnehmer:innen und Beamte (auch zugewiesene Beamte) der Deutschen Bahn einschließlich Tochterunternehmen, des Bundeseisenbahnvermögens und des Eisenbahnbundesamts
  • Arbeitnehmer:innen anderer privater Eisenbahnverkehrs-​ und Eisenbahninfrastrukturunternehmen im öffentlichen Schienenverkehr
  • Arbeitnehmer:innen von Mitglieds-​ und Förderunternehmen des Verbands Deutscher Eisenbahningenieure
  • Arbeitnehmer:innen von Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs
  • Schiffsführer:innen und Arbeitnehmer:innen im öffentlichen Personenverkehr auf Binnengewässern
  • Arbeitnehmer:innen von gesetzlichen Krankenversicherungen, insbesondere der BAHN-​BKK
  • Arbeitnehmer:innen von öffentlichen Rettungsdiensten
  • Pflegefachkräfte von ambulanten öffentlichen Pflegediensten
  • Mitarbeiter:innen der Gewerkschaften EVG und GDL. Nicht versichert ist die Tätigkeit als Rechtsvertreter:in, Rechtsbeistand sowie Rechtsanwält:innen der vorgenannten Gewerkschaften.
Folgende Beschäftigte können nicht versichert werden, obwohl sie zu der vorgenannten Personengruppe gehören:
  • Arbeitnehmer:innen und Beamt:innen im stationären Kranken-​ oder Altenpflegedienst (wie Caritas, Johanniter und kirchliche Einrichtungen), Ärztinnen und Ärzte sowie Hebammen
  • Arbeitnehmer:innen und Beamt:innen des Flugsicherungsdienstes
  • Arbeitnehmer:innen und Beamt:innen der Post und anderer Telekommunikationsunternehmen
  • Mitglieder von Berufs- oder der freiwilligen Feuerwehren
  • Pflegehelfer:innen
  • Schadenservice rund um die Uhr im In- und Ausland
  • Online-​Schadenmeldung
  • Zusenden von Bescheinigungen für die Steuererklärung
Sie haben noch Fragen?
Unsere Beraterinnen und Berater in der Nähe helfen Ihnen gerne – kompetent und individuell.
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