Ein Mann mit Warnkleidung steht vor einem Fenster.
Damit ein Fehler Sie nicht aus der Bahn wirft

Berufshaftpflichtversicherung: Schutz für Angestellte in Verkehrsunternehmen

Gute Gründe für die Berufshaftpflichtversicherung für Angestellte in Verkehrsunternehmen bei der DEVK

Klärung der Haftungsfrage
Schutz vor Regressansprüchen Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers bis zu einem Jahresgehalt (max. 150.000 Euro)
Kassenfehlbeträge bis 500 Euro pro Versicherungsfall mitversichert

Abgesichert am Arbeitsplatz

Berufliche Haftungsrisiken sind über die Private Haftpflichtversicherung nicht abgesichert. Dabei können gerade Personen- oder Vermögensschäden, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen, unter Umständen existenzbedrohend werden. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haften Beamt:innen und Angestellte öffentlicher Verkehrsunternehmen für Schäden, die Sie am Arbeitsplatz verursachen. Aber auch Mitarbeiter:innen privater Verkehrsunternehmen müssen persönlich für im Beruf verursachte Schäden aufkommen. Schadenersatzansprüche können direkt von der oder dem Geschädigten oder der oder dem Dienstherr:in gestellt werden. Umfassenden Versicherungsschutz am Arbeitsplatz erhalten Beamt:innen und Angestellte von Verkehrsunternehmen mit dem Abschluss einer Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung.

Wer kann versichert werden?

  • Beamt:innen und Angestellte von Verkehrsunternehmen (Deutsche Bahn und Tochterunternehmen, Unternehmen des öffentlichen Personenverkehrs)
  • Arbeitnehmer:innen von anderen privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen im öffentlichen Schienenverkehr
  • Arbeitnehmer:innen von Mitglieds- und Förderunternehmen des Verbands Deutscher Eisenbahningenieure
  • Schiffsführer:innen und Arbeitnehmer:innen im öffentlichen Personenverkehr auf Binnengewässern
  • Mitarbeiter:innen der Gewerkschaften EVG und GDL

Info: Starke Rabatte bei der Berufshaftpflichtversicherung

Mitarbeiter:innen des Eisenbahnbundesamts und für Mitglieder der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG sowie der Gewerkschaft der Lokführer GDL erhalten bei der DEVK zehn Prozent auf den Gesamtjahresbeitrag einer Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung. Bei Veränderung eines bestehenden Vertrags auf den neuen Tarif und gleichzeitigem Abschluss oder Aktualisierung einer Privathaftpflichtversicherung erhalten Sie zusätzlich einen Rabatt von 15 Prozent auf die Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung.

Wogegen sind Arbeitnehmer:innen von Verkehrsunternehmen abgesichert?

Die Berufshaftpflichtversicherung sichert Bahn-Mitarbeiter:innen im Falle von Schadenersatzansprüchen ab, die aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden entstehen. Der Kostenschutz bei berechtigten Schadenersatzforderungen beträgt fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie 250.000 Euro für Vermögensschäden. Wir bieten zudem Schutz vor Regressansprüchen Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers (bis zu einem Jahresgehalt, jedoch maximal 150.000 Euro).

Praxisbeispiele

Personenschaden:

Eine Rangiereinheit fährt auf einen stehenden Arbeitszug, der mit mehreren Mitarbeitern einer Reinigungsfirma besetzt ist. Es werden Personen verletzt.

Personenschaden:

Ein Praxisbeispiel der Berufshaftpflicht für Lokführer: Der Versicherungsnehmer begleitet als Zugführer einen Personenzug. Als der Zug anfährt, um den Bahnhof zu verlassen, steigt noch ein Reisender aus, stürzt und verletzt sich dabei schwer. Im Folgenden wird darüber gestritten, ob das Signal zur Abfahrt zu früh erteilt wurde oder der Reisende, der Schadenersatz fordert, zu spät ausgestiegen ist.

Vermögensschaden:

Ein Betrüger nutzt einen Sammelfahrschein, um diesen an der Fahrkartenkasse zurückzugeben und sich das Geld auszahlen zu lassen. Durch die Mitversicherung von Kassenfehlbeträgen greift hier der Versicherungsschutz des Mitarbeiters.

Die Leistungen und Services im Überblick

Starke Leistungen und Services – mit unserer Haftpflichtversicherung für Beamt:innen und Angestellte in Verkehrsunternehmen sind Sie auch während der Arbeit umfassend geschützt. Wir prüfen für Sie, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden aufkommen müssen (Prüfung der Haftungsfrage) und
  • bezahlen den Schaden, wenn die Forderung begründet ist oder wehren eine Forderung für Sie ab, wenn sie unbegründet ist.
  • Kommt es hierüber zu einem Rechtsstreit, führen wir den Prozess und tragen auch die Kosten.

weitere Leistungen

  • für Mitarbeiter:innen der Deutschen Bahn: Forderungsfallversicherung für Sachschäden an privat mitgeführten Gegenständen bis 10.000 Euro
  • für Arbeitnehmer:innen und Beamte des Bundeseisenbahnverbandes, des Eisenbahnbundesamtes, der Deutschen Bahn einschließlich Tochterunternehmen und Arbeitsnehmer von Mitglieds- und Förderunternehmen des Verbandes Deutscher Eisenbahn-Ingenieure (VDEI): Schäden im Zusammenhang mit Planung, Prüfung, Zeichnung, statistischer Berechnung von Bauten sowie durch Bauarbeiten irgendwelcher Art

sinnvolle Ergänzungen

  • Schienenfahrzeug- und Schienenfahrzeugregress-Haftpflichtversicherung für Fahrer:innen von Schienenfahrzeugen der Deutschen Bahn einschl. ihrer Tochterunternehmen, von Eisenbahnverkehrsunternehmen und Unternehmen im öffentlichen Personenverkehr
  • Dienstfahrzeug- und Regresshaftpflichtversicherung für Busfahrer:innen der Deutschen Bahn einschließlich ihrer Tochterunternehmen und Unternehmen im öffentlichen Personenverkehr

kostenlose Deckungserweiterungen

  • Umweltschäden bis 500.000 Euro
  • Kassenfehlbeträge bis 500 Euro je Versicherungsfall
  • Diensthunde außerhalb des Dienstes mitversichert
  • Regressansprüche nach fahrlässigen Verstößen beim Zahlungsakt (z. B. irrtümliche Eingabefehler) bis 10.000 Euro

unsere Serviceleistungen

  • Schadenservice rund um die Uhr im In- und Ausland
  • Online-Schadenmeldung
  • Zusenden von Bescheinigungen für die Steuererklärung

Highlight: Wir ersetzen verlorene Dienstschlüssel

Wenn Ihnen Ihre Dienstschlüssel verloren gehen, ersetzen wir Ihnen den Schaden bis zu einer Höhe von 50.000 Euro. Dabei gilt eine Selbstbeteiligung von 150 Euro.
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