Ein Mann mit Warnkleidung steht vor einem Fenster.
Wenn kleine Fehler große Folgen haben

Diensthaftpflicht für Beamt:innen und Angestellte im öffentlichen Dienst

Gute Gründe für die Diensthaftpflichtversicherung der DEVK

Prüfung der Haftungsfrage
Schutz vor Regressansprüchen Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers bis zu einem Jahresgehalt (max. 150.000 Euro)
Abhandenkommen von Dienstschlüsseln bis 50.000 Euro mitversichert (150 Euro Selbstbeteiligung)

Diensthaftpflicht: Schutz gegen berufliche Haftungsrisiken

Einmal kurz nicht aufgepasst und schon ist es passiert: Am Arbeitsplatz können auch kleine Unachtsamkeiten große Folgen haben – und mitunter sehr teuer werden. Da berufliche Risiken nicht über die Private Haftpflichtversicherung abgesichert sind, ist der Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung für Beamt:innen und Angestellte im öffentlichen Dienst schon fast obligatorisch. Denn laut dem Beamtenstatusgesetz und dem Tarifvertrag der Länder haften Sie für Schäden, die Sie am Arbeitsplatz verursachen. Schadenersatzansprüche können dabei direkt von der geschädigten Person oder von der Dienstherrin oder vom Dienstherrn gestellt werden. Deshalb erhalten Beamt:innen und Angestellte im öffentlichen Dienst mit dem Abschluss einer Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung umfassenden Diensthaftpflicht-Schutz am Arbeitsplatz.

Wer kann sich versichern?

Alle Arbeitnehmer:innen, die in einem Beamtenverhältnis für den Staat arbeiten oder als Angestellte im öffentlichen Dienst tätig sind können sich versichern. Dazu zählen z. B. Polizist:innen, Zollbeamt:innen, Beschäftigte in der Justiz, Feuerwehrleute und Beschäftigte bei der Bundeswehr, Lehrer:innen, Mitarbeiter:innen des Jugendamts, Beschäftigte beim Grenzschutz und im kirchlichen Bereich. Auch Beamtenanwärter:innen können eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen.

Wogegen sind Beamt:innen und Angestellte abgesichert?

Die Diensthaftpflichtversicherung (auch Amtshaftpflichtversicherung genannt) sichert Sie im Falle von Schadenersatzansprüchen ab, die aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden entstehen. Die Versicherungssumme beträgt fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie 250.000 Euro für Vermögensschäden. Die Amtshaftpflicht bietet Ihnen zudem Schutz vor Regressansprüchen Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers (bis zu einem Jahresgehalt, jedoch maximal 150.000 Euro).

Praxisbeispiele

Vermögensschaden:

Ein Mitarbeiter des Finanzamts versäumt es, einen Bescheid über Steuerschulden zu vollstrecken. Dieser verjährt und bringt den Staat um Einnahmen.

Vermögensschaden:

Eine Mitarbeiterin entzieht dem Besitzer eines Restaurants die Gaststättenerlaubnis. Dies stellt sich im Nachhinein als nicht gerechtfertigt heraus. Der Wirt fordert nun Schadenersatz für seine Umsatzeinbußen.

Personenschaden:

Ein Lehrer begleitet seine Schulklasse auf einen Ausflug. Während eines kurzen Moments kommt er seiner Aufsichtspflicht nicht nach. Dies hat einen Unfall zur Folge, bei dem sich ein Schüler verletzt. Die Eltern machen daraufhin den Lehrer für das Unglück verantwortlich.

Sachschaden:

Ein Mitarbeiter des Zolls bleibt beim Aufstehen von seinem Schreibtisch am Kabel des Computers hängen und reißt diesen vom Tisch. Eine Reparatur ist nicht möglich und der Dienstherr macht den Mitarbeiter für den entstandenen Schaden haftpflichtig.

Leistungen und Services im Überblick

Starke Leistungen und Services: mit unserer Diensthaftpflichtversicherung sind Sie bei der Ausübung Ihres Berufs umfassend geschützt. Wir prüfen für Sie, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden aufkommen müssen (Prüfung der Haftungsfrage) und
  • bezahlen den Schaden, wenn die Forderung begründet ist oder wehren unbegründete Forderungen für Sie ab.
  • Kommt es deshalb zu einem Rechtsstreit, führen wir den Prozess und tragen auch die Kosten.

Weitere Leistungen

  • Umweltschäden bis 500.000 Euro mitversichert
  • Abhandenkommen von Dienstschlüsseln bis 50.000 Euro je Schadenfall. Dabei gilt eine Selbstbeteiligung von 150 Euro.
  • Kassenfehlbeträge bis 500 Euro pro Versicherungsfall
  • Regressansprüche nach fahrlässigen Verstößen beim Zahlungsakt (z. B. irrtümliche Eingabefehler) bis 10.000 Euro

Unsere Serviceleistungen

  • Schadenservice rund um die Uhr im In- und Ausland
  • Online-Schadenmeldung
  • Zusenden von Bescheinigungen für die Steuererklärung

Highlight: Diensthunde sind auch außerhalb des Dienstes mitversichert

Über die Diensthaftpflichtversicherung sind auch Ansprüche aus Schadenfällen abgedeckt, die Diensthunde (z. B. Polizeihunde) außerhalb des Diensts verursachen.

Häufig gestellte Fragen zur Diensthaftpflichtversicherung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Diensthaftpflichtversicherung.
Eine Diensthaftpflichtversicherung (auch Amtshaftpflicht) ist dann wichtig für Sie, wenn Sie in einem Beamtenverhältnis für den Staat arbeiten oder als Angestellte im öffentlichen Dienst tätig sind. Gleiches gilt auch für Anwärter:innen auf den Beamtenstatus. Mit der Amtshaftpflicht sichern Sie sich finanziell vor möglichen Schadenersatzforderungen ab.
Der Beitrag für eine Diensthaftpflichtversicherung setzt sich aus vielen verschiedenen Faktoren zusammen. So beeinflussen u. a. Ihre Berufsgruppe, die vereinbarte Versicherungssumme und auch die ausgewählte Selbstbeteiligung den finalen Beitrag. Wie viel Ihre Berufshaftpflicht kosten wird, kann deshalb nicht pauschal gesagt werden. Falls Sie Interesse an einem konkreten Angebot haben, empfehlen wir ein Gespräch mit Ihrer DEVK-Beraterin oder Ihrem DEVK-Berater.
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