Wenn bei Schädigerin oder Schädiger nichts zu holen ist
Forderungsausfallversicherung: wenn Schädigerin oder Schädiger zahlungsunfähig sind
Gute Gründe für die Forderungsausfallversicherung der DEVK
Absicherung Ihrer Schadenersatzansprüche bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden
Forderungsausfalldeckung im Komfort- und Premium-Schutz inklusive
überzeugende Serviceleistungen
Was ist eine Ausfalldeckung bei der Privathaftpflicht?
Die Privathaftpflichtversicherung gehört in deutschen Haushalten zur Basisabsicherung. Das heißt jedoch nicht, dass jeder haftpflichtversichert ist: Sogar jeder Siebte verzichtet auf diese wichtige Versicherung.
Fügt Ihnen eine dieser Personen einen Schaden zu, müsste sie mit ihrem privaten Vermögen haften. Ist das nicht möglich, können immense finanzielle Folgen auf die geschädigte Person zukommen. Im schlimmsten Fall müsste er die Kosten selbst tragen. In diesen Fällen ist eine Forderungsausfallversicherung wichtig. Sie springt bei Zahlungsunfähigkeit der Schädigerin oder des Schädigers ein.
Die Forderungsausfalldeckung ist im Komfort- und Premium-Schutz unserer Privathaftpflichtversicherungenthalten.
Die Leistungen und Services im Überblick
Mit der Forderungsausfalldeckung springen wir ein, wenn es bei der Verursacherin oder beim Verursacher nichts zu holen gibt. Dabei bieten wir starke Leistungen und praktische Services, damit Sie mit der Forderungsausfallversicherung innerhalb der Privathaftpflichtversicherung zuverlässig abgesichert sind.
Voraussetzungen für die Erbringung der Leistung
- Erforderlich ist ein rechtskräftiges Urteil, das in einem Land der Europäischen Union, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz gegen den Schädiger erwirkt wurde. Außerdem muss eine Bestätigung des Gerichtsvollziehers vorliegen, dass eine Vollstreckung erfolglos verlaufen ist.
- Von jeder Entschädigungszahlung wird ein Selbstbehalt von 1.000 Euro im Premium-Schutz und 2.000 Euro im Komfort-Schutz abgezogen.
Unsere Serviceleistungen
- Schadenservice rund um die Uhr im In- und Ausland
- Online-Schadenmeldung
- Zusenden von Bescheinigungen für die Steuererklärung
Wenn die Schädigerin oder der Schädiger nicht zahlen kann
Wogegen sind Geschädigte abgesichert?
Unter einem Forderungsausfall versteht man, dass eine dritte Person, die einer anderen Person einen Schaden zugefügt hat, nicht dazu im Stande ist, die Schadenersatzforderung zu begleichen. Werden Sie von einer solchen Person geschädigt, trägt die DEVK über die Forderungsausfallversicherung die entstandenen Kosten, sodass für Sie kein finanzielles Risiko bei Sach-, Personen- oder Vermögensschäden entsteht.
Übrigens: Bei der Forderungsausfallversicherung der DEVK erhalten Sie auch eine Forderungsausfalldeckung mit Gewaltopferschutz. Das bedeutet, dass auch Schäden durch vorsätzliche Körperverletzung mit eingeschlossen sind. Auch Verletzungen durch Tiere sind abgedeckt.
Praxis-Beispiele
In welchen Fällen hilft mir die Forderungsausfalldeckung der privaten Haftpflichtversicherung? Nachfolgend zwei Beispiele aus der Praxis:
Sachschaden: Bei einem Spaziergang werden Sie von einem Radfahrer erfasst und stürzen. Dabei geht Ihre teure Brille zu Bruch. Der Radfahrer hat keine Privathaftpflichtversicherung und kann den Schaden nicht aus eigener Tasche bezahlen.
Vermögensschaden: In Folge des im vorherigen Beispiel beschriebenen Unfalls können Sie Ihrer beruflichen Tätigkeit eine Zeit lang nicht nachgehen. Den dadurch entstandenen Verdienstausfall kann Ihnen der Schädiger nicht zahlen. Auch hier springt Ihre private Haftpflichtversicherung ein.
Downloads zur Forderungsausfallversicherung
Wir empfehlen ergänzenden Rechtsschutz
Um ein rechtskräftiges Urteil ohne finanzielles Risiko zu erwirken, empfehlen wir unsere Forderungsausfallversicherung mit einer Rechtsschutzversicherung zu ergänzen.