Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung
Das Sonderkündigungsrecht ermöglicht es Ihnen, den Versicherungsschutz vor Ende der regulären Laufzeit zu kündigen. Wir erklären, was Sie dabei bedenken sollten.
Sonderkündigungsrecht der Kfz-Versicherung: das Wichtigste auf einen Blick
Ein Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung gilt im Schadenfall, bei einer Beitragserhöhung durch Ihre Versicherung ohne Leistungsanpassung und bei einem Fahrzeugwechsel.
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat und startet, sobald Sie über den Grund für die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung informiert wurden.
Auch der Versicherer hat ein Sonderkündigungsrecht, das er z. B. nutzen kann, wenn die versicherte Person ihre Beiträge nicht zahlt.
Frist für Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung
Bei jeder Kfz-Versicherung gibt es eine Kündigungsfrist. Diese müssen Sie einhalten, wenn Sie Ihren Vertrag kündigen möchten. In der Regel ist der Stichtag für die ordentliche Kündigung der 30. November, denn die meisten Verträge haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember und eine Kündigungsfrist von einem Monat. Kündigen Sie nicht bis dahin, verlängert sich der Vertrag um ein Jahr.
Mit dem Sonderkündigungsrecht können Sie unter bestimmten Umständen auch nach dem 1. Dezember außerordentlich kündigen. Dann beträgt die Frist vier Wochen nach Eingang des Schreibens zum Nutzen des Sonderkündigungsrechts.
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Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Grundsätzlich gibt es drei Ausgangssituationen, in denen Sie vom Sonderkündigungsrecht Ihrer Autoversicherung Gebrauch machen können. Entscheiden Sie sich im Anschluss an Ihre außerordentliche Kündigung für den Versicherungsschutz der DEVK, so können Sie mit unserem Online-Rechner die Kfz-Versicherung schnell und einfach berechnen und direkt abschließen.
Sonderkündigungsrecht nach Schadenfall
Wenn Sie Ihrem Kfz-Versicherer einen Schaden melden und er diesen reguliert, ist es möglich, Ihr Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Die Kündigung können Sie schriftlich an den Versicherer senden, sobald Sie über die Schadenregulierung informiert wurden.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Ihr Kfz-Versicherer erhöht die Beiträge, ohne Anpassung der Leistungen? Dann können Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Wichtig: Sie müssen von Ihrem Versicherer eine schriftliche Mitteilung über die Nutzung des Sonderkündigungsrechts erhalten haben und die Beitragserhöhung als Kündigungsgrund im Schreiben an Ihren aktuellen Versicherer angeben.
Sonderkündigungsrecht bei Fahrzeugwechsel
Kaufen Sie einen Neu- oder Gebrauchtwagen, können Sie ebenfalls vom Sonderkündigungsrecht Ihrer Kfz-Versicherung Gebrauch machen, denn der Versicherungsschutz ist immer fahrzeuggebunden. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens, der noch angemeldet ist, übernehmen Sie automatisch die Kfz-Versicherung der Vorbesitzerin bzw. des Vorbesitzers. Innerhalb des ersten Monats nach der Fahrzeugübergabe können Sie die Versicherung mit sofortiger Wirkung kündigen.
Kündigung bei Stilllegung Ihres Autos nicht erforderlich
Wird Ihr Auto endgültig stillgelegt, müssen Sie bzgl. einer Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung nicht aktiv werden. Die Zulassungsstelle informiert Ihren Versicherer automatisch über die Stilllegung. Im Anschluss löst die Versicherung den Vertrag auf.
Worauf muss ich bei der Sonderkündigung meiner Kfz-Versicherung achten?
- Ihre Versicherung muss Sie schriftlich auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen, sofern die Möglichkeit zur Inanspruchnahme besteht.
- Wichtig: Warten Sie nicht auf Ihre Rechnung, die einmonatige Frist für die Kündigung beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die Mitteilung bzgl. Ihres Sonderkündigungsrechts erhalten haben.
- Sie haben kein Recht, Ihren Versicherungsvertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Gesetzgeber die Versicherungssteuer erhöht und Ihr Beitrag dadurch teurer wird, Sie aufgrund eines Umzugs in eine höhere Regionalklasse rutschen oder sich Leistungen bei gleichzeitiger Preissteigerung erhöhen.
Mit der Kfz-Versicherung der DEVK sind Sie rundum abgesichert
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