Kfz-Versicherung wechseln: wann und wie es geht
Herbstzeit ist Kfz-Wechselzeit. Aber auch unterjährig gibt es Situationen, in denen sich ein Wechsel in der Kfz-Versicherung anbietet. Wir erklären Ihnen, was es zu beachten gibt.
Kfz-Versicherung wechseln: das Wichtigste auf einen Blick
Läuft Ihr Versicherungsvertrag bis zum 31. Dezember, dann ist der Stichtag für den Wechsel der Autoversicherung der 30. November.
Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht und wechseln Sie im laufenden Versicherungsjahr – z. B. nach einer Beitragserhöhung.
Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall einen Monat. Gründe für die Nutzung des Sonderkündigungsrechts sind u. a. eine Beitragserhöhung ohne zusätzliche Leistungen, ein Schadenfall sowie Verkauf, Stilllegung oder Abmeldung des versicherten Fahrzeugs.
Kündigen Sie Ihre alte Autoversicherung erst, wenn der neue Vertrag wirksam ist.
Versicherer dürfen Verträge auch ablehnen, kündigen Sie Ihre bisherige Versicherung daher erst, wenn der neue Vertrag wirksam ist.
Autoversicherung wechseln: Wann kann ich wechseln?
Es gibt zahlreiche Gründe, bei denen es sich lohnt, die Kfz-Versicherung zu wechseln. Wir haben Ihnen die wichtigsten nachfolgend zusammengestellt. Sie können Ihre Kfz-Versicherung wechseln, wenn Sie Ihren bisherigen Versicherungsschutz fristgerecht kündigen oder Ihnen vom Versicherer gekündigt wurde. Ihr Sonderkündigungsrecht können Sie auch unterjährig nutzen, z. B. wenn sich Ihr Beitrag erhöht hat, ohne dass sich die Leistungen geändert haben. Entscheiden Sie sich bei einem Wechsel für die Kfz-Versicherung der DEVK, profitieren Sie von Top-Leistungen und exzellentem Service.
Vertragsende
Sie können Ihre Autoversicherung wechseln, wenn Ihr aktueller Vertrag ausläuft. Das kann zum 31. Dezember, aber auch unterjährig der Fall sein. Es gilt das Vertragsende, das in den Bedingungen Ihrer Kfz-Versicherung angegeben ist.
Beitragserhöhung
Ihr Kfz-Versicherer erhöht die Beiträge, ohne Anpassung der Leistungen? Dann können Sie während der Laufzeit kündigen und zu einem anderen Versicherer wechseln. Wichtig: Sie müssen die Beitragserhöhung als Kündigungsgrund im Schreiben an Ihren aktuellen Versicherer angeben.
Schadenfall
Wenn Sie Ihrer Kfz-Versicherung einen Schaden melden und sie diesen reguliert, ist es möglich, die Autoversicherung zu wechseln. Den Wechsel können Sie vornehmen, sobald Sie von Ihrer aktuellen Versicherung über die Schadenregulierung informiert werden.
Fahrzeugwechsel
Bei einem Fahrzeugwechsel ist ein Wechsel der Kfz-Versicherung möglich. Sind Sie als Halter:in gleichzeitig Versicherungsnehmer:in, so können Sie den Kfz-Versicherer frei wählen, sofern mit dem Halterwechsel eine Veräußerung des Fahrzeugs einhergegangen ist. Sie können aber auch die bestehende Versicherung übernehmen und weiterlaufen lassen.
Autoversicherung wechseln: Fristen
- Kfz-Versicherung zum Jahresende wechseln: Bei einer ordentlichen Kündigung haben Sie eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahrs (31. Dezember). Stichtag ist der 30. November, dann muss die Kündigung Ihrem Versicherer vorliegen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch. Fällt der 30. November auf einen Sonn- oder Feiertag, so ist die Frist der nächste Werktag.
- Kfz-Versicherung unterjährig wechseln: Endet der Vertrag unterjährig, beispielsweise zum 30. April, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Möchten Sie Ihre Autoversicherung wechseln, ist der Stichtag für die Kündigung der 31. März. Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht, beträgt die Frist für die Kündigung ebenfalls einen Monat.
- Kfz-Versicherung zum Saisonbeginn wechseln: Sie fahren ein Auto mit Saisonkennzeichen? Dann können Sie Ihre Kfz-Versicherung einen Monat vor Saisonbeginn beenden. Beginnt der Vertrag für die Saison z. B. am 1. Mai, muss Ihrem Versicherer die Kündigung bis zum 31. März des selben Kalenderjahrs vorliegen.
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Häufig gestellte Fragen zum Wechsel der Autoversicherung
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Kfz-Versicherung wechseln.
Ein Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung ist grundsätzlich zum Ende des Versicherungsjahrs möglich. Meist ist das der 31. Dezember, sodass die Kündigung zum Stichtag 30. November vorliegen muss. Endet Ihr Kfz-Versicherungsvertrag unterjährig, so können Sie mit einer einmonatigen Kündigunsfrist Ihre Autoversicherung wechseln. Erhöht sich Ihr Beitrag ohne eine Anpassung der Leistungen oder haben Sie einen Schadenfall, können Sie auch von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
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Ja, Ihre Schadenfreiheitsklasse bleibt Ihnen bei einem Wechsel in der Kfz-Versicherung grundsätzlich erhalten. Es werden Ihrer neuen Versicherung bei einem Wechsel allerdings auch Schäden mitgeteilt, die ggf. zu einer Rückstufung führen könnten.
Ausnahmen bilden hierbei gewährte Sondereinstufungen. Der Vorversicherer gibt hier nur die tatsächlich schadenfrei gefahrenen Jahre weiter. Die DEVK erkennt die Sondereinstufungen Ihrer Vorversicherung an.
Sie haben einen Rabattschutz in Ihrer Kfz-Versicherung eingeschlossen? Dieser schützt nur innerhalb der bestehenden Versicherung vor einer Rückstufung im Schadenfall. Bei einem Wechsel wird der Schaden jedoch übertragen und entsprechend eingestuft. Um in diesem Fall die Einstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zu vermeiden, ist es sinnvoll, beim neuen Versicherer ebenfalls einen Rabattschutz mit abzuschließen.
Grundsätzlich ist ein Wechsel der Autoversicherung nicht allzu aufwändig, wenn Sie ein paar Punkte beachten und alle Unterlagen und wichtigen Informationen bereithalten:
Dokumente und Angaben für den Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung
Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung
Diese Angaben benötigen Sie für Ihr Kündigungsschreiben
Dokumente und Angaben für den Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung
- Führerschein
- Fahrzeugschein
- letzte Beitragsrechnung
- Kilometerstand
- Bankverbindung
- Vertragsnummer
Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung
- Prüfen Sie die Kündigungsfrist in Ihren Versicherungsunterlagen.
- Vergleichen Sie Tarife und Leistungen bei der Auswahl der neuen Autoversicherung.
- Schließen Sie unbedingt zuerst die neue Kfz-Versicherung ab und warten Sie auf die Annahme des Vertrags.
- Im Anschluss können Sie Ihre bisherige Kfz-Versicherung kündigen. So ist Ihr Auto lückenlos abgesichert.
Diese Angaben benötigen Sie für Ihr Kündigungsschreiben
- Versicherungsscheinnummer
- Kfz-Kennzeichen
- Anschrift
- Datum
- Kündigungsgrund (bei regulärer Kündigung zum Vertragsende meist nicht notwendig)
Da Ihre Kfz-Versicherung fahrzeugbezogen ist, müssen Sie bei einem Fahrzeugwechsel grundsätzlich eine neue Kfz-Versicherung abschließen. Sie haben in diesem Fall auch ein Sonderkündigungsrecht, welches es Ihnen ermöglicht, die Versicherung Ihres Autos auch im laufenden Versicherungsjahr zu kündigen. Der Versicherungsvertrag Ihres vorherigen Fahrzeugs endet automatisch mit der Ab- bzw. Ummeldung des Fahrzeugs.
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Im ersten Schritt ist es wichtig, einen Blick in die Versicherungsbedingungen Ihrer Kfz-Versicherung zu werfen, um herauszufinden, wann ein Wechsel möglich ist. Im Anschluss sollten Sie Versicherungen in Bezug auf Leistungen und Preis vergleichen. Haben Sie sich für einen neuen Versicherer entschieden, schließen Sie dort die Versicherung ab. Warten Sie dann unbedingt auf die Annahme des Vertrags und kündigen Sie erst im Anschluss Ihre bestehende Versicherung. Andernfalls riskieren Sie, dass Ihr Fahrzeug eine Zeit lang keinen Versicherungsschutz hat und Sie das Auto nicht fahren dürfen. Hat die neue Versicherung Ihren Vertrag angenommen, informiert sie automatisch die Zulassungsstelle über den Wechsel. Ihre Schadenfreiheitsklasse wird ebenfalls automatisch übernommen.
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