Frau steigt aus Auto aus

Schnell erklärt: Schadenfreiheitsklasse

Was ist die Schadenfreiheitsklasse und wie wird die Schadenfreiheitsklasse berechnet? Hier helfen wir Ihnen weiter und erläutern außerdem, wie Sie bei der DEVK im Schadenfall ordentlich sparen können.

Das ist die SF-Klasse

SF-Klasse steht für Schadenfreiheitsklasse. Sie gibt an, wie viele Jahre Sie schaden- und unfallfrei in der Kfz-Versicherung gefahren sind. Dabei gibt es die Schadenfreiheitsklassen 0 bis 50. Ihre aktuelle SF-Klasse finden Sie in Ihrer Beitragsrechnung oder Sie können diese auch ganz einfach selbst berechnen, indem Sie prüfen, seit wie vielen Jahren Sie schaden- und unfallfrei fahren. Die Anzahl der Jahre ist Ihre SF-Klasse. Hierbei ist es wichtig, dass Sie das Auto auf Ihren Namen versichert haben müssen und nicht nur als Fahrer:in oder Halterin mitgefahren oder eingetragen sind.
Mit jedem schadenfrei gefahrenen Jahr steigt die SF-Klasse und Ihre Kfz-Versicherung wird günstiger. Andersherum werden Sie nach einem Schadenfall in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft und der Beitrag steigt wieder. Wie Sie hier clever sparen können, erklären wir weiter unten auf dieser Seite.

Sparmöglichkeiten bei der DEVK

Die Schadenfreiheitsklasse hat direkten Einfluss auf Ihre Beitragshöhe. Informieren Sie sich hier, wie Sie beispielsweise auch als Fahranfänger:in sparen können.

Beitrag sparen für Fahranfänger:innen

Gerade für Fahranfängerinnen und Fahranfänger kann die Kfz-Versicherung schnell teuer werden, da sie zu Beginn in der Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft werden. Bei der DEVK bieten wir Ihnen verschiedene Optionen an, damit ein zuverlässiger Kfz-Schutz mit Sparvorteil auch für unsere jungen Fahrerinnen und Fahrer zur Verfügung steht.

Zweitfahrzeug günstig versichern

Bei der DEVK erwartet Sie eine günstige Schadenfreiheitsangleichung für Ihr Zweitfahrzeug. Sie profitieren bei der Zweitfahrzeug-Versicherung von einer Einstufung in die SF-Klasse 4, wenn Sie oder Ihr:e Ehepartner:in, eingetragene:r Lebenspartner:in oder ein mit Ihnen in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner:in oder ein Elternteil bereits ein Fahrzeug bei uns versichert hat, das mit mind. SF-Klasse 4 in der Kfz-Haftpflicht eingestuft ist.

Anrechnung des Führerscheinbesitzes

Sie möchten erstmalig ein Auto versichern? Dann stufen wir Sie so ein, als hätten Sie schon zum Zeitpunkt Ihres Führerscheinerwerbs einen Kfz-Vertrag bei uns abgeschlossen. Je nach Dauer Ihres Führerscheinbesitzes ist so eine Anfangseinstufung bis zu SF-Klasse 7 in der Kfz-Haftpflicht und -Vollkasko möglich.

1 Schaden pro Jahr frei mit Rabattschutz

Mit dem Rabattschutz der DEVK bleibt Ihnen auch nach einem Schaden die erreichte SF-Klasse im Folgejahr erhalten. Sie können ihn zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung hinzubuchen und die Leistung einmal jährlich in Anspruch nehmen. Versicherbar ist der Schutz für alle Fahrenden. Voraussetzung ist mindestens eine SF-Klasse 4 in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der abgeschlossenen Vollkaskoversicherung.
Hinweis: In der Vollkasko-Versicherung muss eine Selbstbeteiligung von mindestens 150 Euro versichert werden.

Versicherungswechsel? Wir übernehmen!

Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung wird Ihre SF-Klasse automatisch in Ihren neuen Vertrag übernommen. Sie müssen dafür nichts tun – wir tauschen uns mit Ihrem Vorversicherer aus und kümmern uns um alles Nötige. Sie waren bisher nur im Ausland versichert? Oftmals kann auch ein im Ausland erworbener Schadenfreiheitsrabatt auf Ihren DEVK-Vertrag angerechnet werden. Wie Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln können, erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber „Autoversicherung wechseln“.

Das bietet Ihnen unsere Kfz-Versicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Für zusätzlichen Schutz des eigenen Fahrzeugs empfehlen wir den Abschluss einer Kaskoversicherung. Informieren Sie sich hier, welche Versicherung was abdeckt.

Kfz-Haftpflichtversicherung

  • Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug bei anderen verursachen
  • 100 Mio. Euro Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Noch mehr Schutz: die Kaskoversicherung für Ihr Auto

Kfz-Teilkasko

  • alle Leistungen und Risiken der Haftpflicht
  • Diebstahl
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Glasbruchschäden
  • Brand und Explosion
  • Naturgewalten
  • bis zu 36 Monate Neu- und Kaufpreisentschädigung (Premium-Schutz)

Kfz-Vollkasko

  • alle Leistungen und Risiken der Haftpflicht und Teilkasko
  • selbst- und fremdverschuldete Unfallschäden
  • Vandalismus

Noch Fragen? Wir sind für Sie da – auch persönlich!

Kfz-Versicherung Mann lächelt in die Kamera
Sie haben weitere Fragen zur Schadenfreiheitsklasse oder wünschen sich eine individuelle Beratung? Dann sind wir auch gerne persönlich für Sie da. Finden Sie jetzt schnell und einfach eine DEVK-Beraterin oder einen DEVK-Berater ganz in Ihrer Nähe. Wir freuen uns auf Sie.

Häufige Fragen zur Schadenfreiheitsklasse

Hier geben wir Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Eltern können ihre SF-Klasse in der Regel auf die Kinder übertragen, um ihnen in der Kfz-Versicherung Ersparnisse zu ermöglichen. Da Fahranfänger:innen oft mit einer niedrigen SF-Klasse und entsprechend hohen Beiträgen starten, ist dies eine hilfreiche Option. Wichtig zu beachten ist, dass derjenige, der den Rabatt abtritt, ihn dauerhaft verliert, weshalb eine solche Entscheidung gut überlegt sein sollte. Außerdem kann man nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie man sich seit dem Besitz des Führerscheins hätte selbst erfahren können.
Normalerweise starten Sie als Fahranfänger:in in der teureren Schadenfreiheitsklasse 0. Bei der DEVK bieten wir Ihnen jedoch viele vergünstigte Optionen wie die Führerschein-Regelung, den Zweitfahrzeugrabatt oder den Junge-Leute-Vorteil. Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite für Fahranfängerinnen und Fahranfänger.
Auch wenn Sie derzeit kein Fahrzeug besitzen und somit auch kein Fahrzeug bei uns versichert ist, behalten Sie bei der DEVK Ihre letzte SF-Klasse für 10 Jahre.
Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse können Sie schnell und einfach Ihrer letzten Beitragsrechnung entnehmen.
Fahranfänger:innen starten allgemein in der Schadenfreiheitsklasse 0. Wenn die Person erstmals ein Auto versichert, den Führerschein aber bereits seit drei Jahren besitzt, kann er oder sie in der Schadenfreiheitsklasse 1/2 einsteigen. Darüber hinaus bietet die DEVK beispielsweise mit dem Zweitfahrzeugrabatt weitere clevere Rabattmöglichkeiten für einen günstigen Einstieg.
Mit jedem schadenfrei gefahrenen Jahr, steigt Ihre Schadenfreiheitsklasse und Ihr Beitrag wird somit günstiger. Im Falle eines Unfalls werden Sie in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft und Ihr Beitrag erhöht sich entsprechend. Um sich vor der Rückstufung nach einem Unfall zu schützen, empfehlen wir Ihnen unseren Rabattschutz. Mit dieser zusätzlichen Absicherung haben Sie einen Schaden pro Jahr frei und es erfolgt keine Rückstufung. Voraussetzung ist mindestens eine SF-Klasse 4 in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der abgeschlossenen Vollkaskoversicherung.
Sie profitieren mit Ihrem zweiten Fahrzeug (PKW, Motorrad, Campingfahrzeug, Quad oder Trike) von einer Einstufung in die SF-Klasse 4, wenn Sie, Ihr: Ehe-/eingetragene:r Lebenspartner:in oder die mit Ihnen zusammenlebende Person bereits ein Fahrzeug bei uns versichert hat, das mit mindestens SF-Klasse 4 in der Kfz-Haftpflicht eingestuft ist.
Übrigens: Das gilt nicht nur für Ihre eigenen, sondern auch für die Zweitfahrzeuge Ihrer Partnerin oder Ihres Partners. Sie können die Sparmöglichkeiten bei Zweitfahrzeugen darüber hinaus nutzen, wenn Sie Fahranfänger:in sind. Einen Überblick über alle Sparmöglichkeiten verschaffen wir Ihnen auf der Seite der Zweitwagen-Versicherung.
Ihre Schadenfreiheitsklasse wird beim Wechsel der Kfz-Versicherung automatisch in Ihren neuen Vertrag übernommen. Sie müssen dafür nichts tun – wir tauschen uns mit Ihrem Vorversicherer aus und kümmern uns um alles Nötige. Wenn Sie bisher nur im Ausland versichert waren, kann oftmals auch der im Ausland erworbene Schadenfreiheitsrabatt auf Ihren DEVK-Vertrag angerechnet werden. Dazu benötigen wir
  • Führerscheinkopie (Vorder- und Rückseite) sowie
  • Verlaufsbescheinigung Ihres bisherigen Versicherers im Original, aus der die Vertragslaufzeit (Anfang und Ende) sowie die Art und Anzahl der ggf. angefallenen Schadenfälle hervorgehen.
Anhand dieser Angaben kann die Vertragseinstufung festgelegt werden.

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