
Wenn es kracht: richtiges Verhalten bei Unfällen
Plötzlich macht es rums und Sie geraten in einen Autounfall. Was sollten Sie nun als geschädigte Person tun? Zunächst einmal: ruhig bleiben und den Überblick bewahren. Wir erklären Ihnen, was Sie sonst noch beachten sollten.
Autounfall: Das Wichtigste auf einen Blick
Sichern Sie als Erstes die Unfallstelle und stellen Sie ein Warndreieck auf.
Schalten Sie beim Anhalten unbedingt die Warnblinkanlage und Fahrzeugbeleuchtung ein. So machen Sie andere Verkehrsteilnehmer:innen auf den Unfall aufmerksam.
Nach Absichern der Unfallstelle sollten Sie sich um mögliche Unfallbeteiligte kümmern.
Dazu zählt vor allem, Erste Hilfe zu leisten, wenn Unfallbeteiligte verletzt sind.
Sammeln Sie Beweise und dokumentieren Sie den Unfallort und Unfallhergang.
Fotografieren Sie etwa aus verschiedenen Richtungen und Perspektiven und machen Sie auch Fotos von Bremsspuren, Glassplittern und Schäden an Fahrzeugen. Zur beweissicheren Aufnahme des Unfallgeschehens verständigen Sie am besten den Notruf der Polizei.
Autoland Deutschland: Zahlen, Daten, Fakten

Das Auto bleibt für viele Deutsche das bevorzugte Verkehrsmittel. Eine TÜV-Studie aus dem Jahr 2024 ergab, dass 68 Prozent der Befragten ihr Auto im Alltag am häufigsten nutzen.
Doch die intensive Nutzung hat auch Schattenseiten – allen voran Verkehrsunfälle. Während Sie diese Zeilen lesen, ereignet sich irgendwo in Deutschland ein Unfall. Die Verkehrsbilanz für 2024 zeigt erschreckende Zahlen: Über 2 Millionen Autounfälle wurden registriert. Während die meisten lediglich zu Blechschäden führten, endeten 2.780 Unfälle tödlich.
Verhalten bei Unfällen: Die wichtigsten Schritte
1.
Unfallstelle sichtbar machen und sichern
2.
Erste Hilfe leisten und Hilfe holen
3.
Beweise sichern und Unfallstelle dokumentieren
4.
Unfallstelle räumen
5.
Schaden bei der Versicherung melden
Autounfall: Was tun? Zuerst ...
... Unfallstelle sichern und sichtbar machen
Kümmern Sie sich zuerst um Ihre eigene Sicherheit. Bevor Sie halten, schalten Sie deswegen Warnblinkanlage und Fahrzeugbeleuchtung ein. So machen Sie andere Verkehrsteilnehmer:innen auf den Unfall aufmerksam. Im Anschluss parken Sie auf dem Seitenstreifen oder am äußeren Fahrbahnrand.
Nach dem Halt streifen Sie die Warnweste über. Verlassen Sie den Wagen auf der dem Verkehr abgewandten Seite und nehmen Sie Ihr Handy, den Verbandskasten und das Warndreieck mit. Auf der Autobahn begeben Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit hinter die Leitplanke.
Warndreieck aufstellen: Der richtige Abstand zur Unfallstelle ist wichtigStellen Sie das Warndreieck an einer gut sichtbaren Stelle am Fahrbahnrand bzw. am Rand des Seitenstreifens auf. Beachten Sie hierbei den richtigen Abstand zur Unfallstelle:
- Innerorts sollte dieser mindestens 50 Meter,
- auf der Landstraße mindestens 100 Meter und
- auf der Autobahn mindestens 200 Meter betragen.
... Erste Hilfe leisten und Hilfe holen
Wenn die Unfallstelle abgesichert ist, kümmern Sie sich um die anderen Unfallteilnehmer:innen. Ist jemand verletzt, müssen Sie Erste Hilfe leisten und im Notfall lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten. Bei schweren Verletzungen geben Sie einen Notruf ab und verständigen den Rettungsdienst. Wenn Sie auf der Autobahn einen Unfall haben, können Sie auch über eine Notrufsäule die 112 anrufen.
Beschreiben Sie die Unfallstelle möglichst genau und beantworten Sie dem Rettungsdienst folgende Fragen:
- Wo ist der Unfall geschehen? (geben Sie Fahrtrichtung und Streckenkilometer an)
- Was ist passiert?
- Wie viele Menschen sind betroffen?
- Welche Verletzungen liegen vor?
- Ist beim Unfall Gefahrgut ausgetreten? (z. B. Benzin, Heizöl, Klinikabfälle, radioaktive Stoffe aller Art oder Feuerwerkskörper)
Danach ...
... Beweise sichern und Unfall dokumentieren
Als Nächstes geht es daran, den Unfall zu dokumentieren: Fotografieren Sie den Unfallort aus verschiedenen Richtungen und Perspektiven. Auch Fotos von Bremsspuren, Glassplittern und Schäden an den Fahrzeugen gehören zu einer sorgfältigen Unfalldokumentation. Die Fotodokumentation wird benötigt, um den Unfallhergang zu rekonstruieren.
Alle Unfallbeteiligten sind gesetzlich verpflichtet, ihre Personalien auszutauschen. Geschieht das nicht, wird dies als Fahrerflucht gewertet.
Tipp: Notieren Sie sich das Kennzeichen Ihres Unfallgegners bzw. Ihrer Unfallgegnerin, wenn diese:r unerlaubt vom Unfallort wegfährt. Beim Zentralruf der Autoversicherer können Sie unter der Telefonnummer 0800 25 026 00 seine Kfz-Haftpflichtversicherung erfragen.
Checkliste: Das muss im Unfallbericht stehen
Wir empfehlen Ihnen, einen Unfallbericht zu schreiben, in dem Sie alle wichtigen Eckdaten festhalten. Dazu zählen:
- Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls
- Fahrzeugkennzeichen, Name, Anschrift und Telefonnummer aller am Unfall beteiligten Personen
- Daten zu den Unfallfahrzeugen
- Name und Anschrift der Zeug:innen
- die zuständige(n) Versicherungsgesellschaft(en)
- Beschreibung des Unfallhergangs: Fertigen Sie hierzu ein Unfallprotokoll nebst Handskizze an.
Wichtig: Kein Schuldeingeständnis
Unterschreiben Sie auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis. Die Schuldfrage und die Unfallursachen werden in der Folge geklärt. Der Unfallbericht muss von allen Beteiligten unterschrieben werden.
Ihr Zusatzschutz für mehr Sorgenfreiheit
Hatten Sie einen Autounfall, steht Ihre Sicherheit an erster Stelle – doch auch die schnelle Hilfe ist entscheidend. Mit unseren Zusatzversicherungen sind Sie nicht nur auf deutschen Straßen, sondern auch darüber hinaus optimal abgesichert. So müssen Sie sich im Ernstfall keine Sorgen um z. B. den nächsten Pannenservice machen.
Schutzbrief Auto Plus
- ideale Ergänzung Ihrer Kfz-Versicherung: im Aktiv-Schutz für nur 19,90 € oder im Komfort-Schutz für 14,99 € im Jahr
- Im Premium-Schutz ist der Schutzbrief automatisch enthalten.
- Start-, Pannen- und Unfallhilfe im In- und Ausland
- Kostenerstattung bei notwendiger Bergung oder Abschleppung
- Hilfe bei Falschbetankung
Kfz-Unfallversicherung
- übernimmt Bergungskosten für Fahrer:innen bis 5.000 €
- Sofortleistung bei schwerer Verletzung der Fahrerin oder des Fahrers
- kosmetische Operationen von Fahrerin oder Fahrer bis 2.000 €
- übernimmt durch den Unfall verursachte Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten bis 300 €
Kasko-Mobil
- bis zu 13 % Beitrag sparen bei Werkstattbindung.
- kostenloses Ersatzfahrzeug für bis zu 14 Tage
- Hol- und Bringservice einschl. Fahrzeugreinigung
- 10 Jahre Garantie für Reparaturen mit Eintritt in die Herstellergarantie
Häufige Fragen bei einem Autounfall
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen bei einem Autounfall.
Bei Unfällen mit Verletzten oder hohen Sachschäden muss die Polizei gerufen werden. Um die Unfallstelle richtig abzusichern und Folgeunfälle zu vermeiden, sollte auch bei Unfällen auf der Autobahn immer die Polizei verständigt werden.
Wenn der bzw. die Unfallgegner:in Fahrerflucht begeht, unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss steht oder ein ausländisches Kennzeichen am Unfall beteiligt ist, muss ebenfalls die 110 gewählt werden. Bei kleineren Blechschäden mit Kratzern und Schrammen müssen Sie die Polizei nicht hinzurufen. Bei sogenannten Bagatellunfällen ist sie nicht verpflichtet, den Schaden aufzunehmen. Deswegen ist es wichtig, den Unfall möglichst genau zu dokumentieren, um den Schaden bei Ihrer Versicherung zu melden.
Beschädigen Sie allerdings beim Ausparken ein anderes Fahrzeug, dessen Besitzer:in nicht auffindbar ist, müssen Sie die Polizei rufen. Ansonsten begehen Sie Fahrerflucht.
Ist der Unfall dokumentiert und alles mit den Unfallbeteiligten sowie der Polizei geklärt, muss die Unfallstelle schnellstmöglich geräumt werden. Dann kann der Verkehr wieder fließen. Wenn Ihr Auto noch fahrtüchtig ist, können Sie jetzt vom Unfallort wegfahren. Vergessen Sie nicht, das Warndreieck wieder einzupacken.
Sollte Ihr Fahrzeug so stark beschädigt sein, dass an eine Weiterfahrt nicht zu denken ist, müssen Sie den Wagen abschleppen lassen. DEVK-Kund:innen, die den Schutzbrief Auto Plus abgeschlossen haben, erreichen die schnelle und unbürokratische Pannenhilfe der DEVK unter folgenden Rufnummern:
Inland: 0800 4-181-818 (gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz)
Ausland: +49 221 757-8181
Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung, spätestens eine Woche nach dem Unfall. Unfälle mit Todesopfern müssen innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden. Wenn die Schuldfrage geklärt ist, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bzw. der Unfallverursacherin die Schadenregulierung des anderen Wagens. Die Kosten für die Reparatur am Auto des Unfallverursachers bzw. der Unfallverursacherin trägt dessen Vollkaskoversicherung, sofern diese abgeschlossen wurde.
Die DEVK stellt Ihren Kund:innen eine:n persönliche:n Ansprechpartner:in zur Seite, der:die Fragen beantwortet und die Schadenabwicklung organisiert. Sie sind DEVK-Kund:in? Dann melden Sie uns Ihren Schaden telefonisch unter 0800 4-181-818 oder online.
Die DEVK reguliert Kaskoschäden innerhalb von drei Arbeitstagen. Sollte die Regulierung ab Vorliegen aller notwendigen Unterlagen dennoch einmal länger dauern, schenken wir Ihnen einen Amazon-Gutschein im Wert von 30 Euro.
Übrigens: Wenn Sie sich für unsere Werkstattbindung Kasko-Mobil entscheiden, gewähren wir Ihnen 13 Prozent Nachlass auf Ihren Kasko-Beitrag. Im Schadenfall profitieren Sie von unserem riesigen Netz an über 4.000 DEVK-Partnerwerkstätten – davon mehr als 70 % Markenwerkstätten. Innerhalb dieses Netzwerks dürfen Sie die Werkstatt natürlich frei wählen. Bei einem Kaskoschaden garantieren wir Ihnen folgende Serviceleistungen:
- Hol- und Bringservice einschließlich Reinigungsservice
- kostenloses Ersatzfahrzeug für bis zu 14 Tage
- 10 Jahre Garantie auf die ausgeführten Reparaturarbeiten mit Eintritt in die Herstellergarantie
Das kommt darauf an, wer den Unfall verursacht hat.
- Wenn Sie unverschuldet in einen Autounfall geraten, muss die gegneriche Kfz-Haftpflichtversicherungdie Kosten für Gutachter:in, Abschleppdienst sowie mögliche Schäden (Reparatur, Nutzungsausfall usw.) übernehmen.
- Sind Sie der oder die Unfallverursacher:in, müssen Sie die Kosten selbst tragen – es sei denn, Sie haben eine Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko). in diesem Fall übernimmt die Kaskoversicherung die Kosten. Eine mögliche Konsequenz wäre aber, dass Sie in Ihrer Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden und damit in Ihrem Versicherungsbeitrag steigen. Um diesen Umstand zu vermeiden, lohnt sich unser Rabattschutz,bei dem ein Schaden pro Jahr frei ist.
- Haben Sie am Unfall eine Teilschuld, übernimmt jede beteiligte Versicherung anteilig die Kosten entsprechend der festgelegten Haftungsqote.
Ja, wenn Sie als Geschädigte:r eines Autounfalls durch die Schuld eines anderen verletzt wurden, können Sie Schmerzensgeld verlangen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt dann dafür auf.
Die Höhe des Schmerzensgelds hängt von mehreren Faktoren ab:
- Art und Schwere der Verletzung (z. B. Prellungen, Knochenbrüche, Schleudertrauma)
- Dauer der Schmerzen und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen
- notwendige Behandlungen und Reha-Maßnahmen nach dem Unfall
- mögliche Langzeitfolgen oder bleibende Schäden
Ja, es ist sinnvoll, den Unfall auch Ihrer eigenen Versicherung zu melden – selbst wenn Sie keine Schuld haben. Warum?
- Bei Schäden an Ihrem Auto: Falls der Unfallgegner:in seine oder ihre Schuld bestreitet oder sich nicht meldet, kann Ihre Versicherung helfen (z. B. durch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung oder Kaskoschutz).
- Wenn Sie eine Werkstatt oder eine:n Gutachter:in brauchen: Die DEVK arbeitet z. B. mit über 4.000 Werkstätten zusammen und unterstützt Sie gerne in der Schadenabwicklung.
- Falls der Unfallgegner falsche Angaben macht: Ihre Versicherung kann Sie unterstützen, falls es Streit über die Schuldfrage gibt.
- Falls Sie später einen Schaden geltend machen wollen: Auch wenn Sie zunächst keinen Schaden bemerken, könnte später doch etwas auffallen.
Wir sind für Sie da – auch persönlich!

Sie haben weitere Fragen zum Thema Arbeitsrechtsschutz oder wünschen sich eine Beratung zu weiteren Absicherungsmöglichkeiten? Dann sind wir auch gerne persönlich für Sie da.
Finden Sie jetzt schnell und einfach eine DEVK-Beraterin oder einen DEVK-Berater ganz in Ihrer Nähe. Wir freuen uns auf Sie.
Kontaktieren Sie uns!
Schaden melden Beratung finden 0800-4-757-757 Gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz. Anrufe aus dem Ausland: +49 221 757-757Montag bis Freitag 10:00 bis 18:00 Uhr (außer an Feiertagen)
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