Ein Kind trägt einen Gips am Arm auf dem andere Kinder unterschreiben.
Wir fangen Sie auf, wenn etwas schiefläuft

Unfallversicherung: Schaden melden

24-Stunden-Hotline, gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz. Im Ausland fallen die entsprechenden Landesgebühren an.

Unfallversicherung: Schaden melden per E-Mail

Wenn Sie es wünschen, können Sie uns alternativ Ihren Schaden auch per E-Mail melden. Beachten Sie dazu die folgenden Hinweise. Berücksichtigen Sie bei einer Unfall-Schadenmeldung per E-Mail bitte unbedingt, dass nie gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass sich unberechtigte Dritte unbemerkt Inhalte Ihrer E-Mail zugänglich machen und/oder diese manipulieren. Wir empfehlen Ihnen daher unsere sichere Online-Schadenmeldung oder den klassischen Postweg. Deshalb antworten wir Ihnen, zum besonderen Schutz Ihrer sensiblen Gesundheitsdaten, auch nie ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung auf elektronischem Wege.

Unfallschaden melden: Hinweise für die Meldung per E-Mail

  • Geben Sie Ihre Vertragsnummer und, falls schon vorhanden, die Schadennummer an.
  • Nennen Sie uns die verletzte Person (Versicherungsnehmer:in oder andere versicherte Person?).
  • Schildern Sie uns den Unfallhergang möglichst genau.
  • Teilen Sie uns die Verletzungen mit, die sich die versicherte Person zugezogen hat.
  • War/ist eine stationäre Behandlung im Krankenhaus nötig?
  • Senden Sie relevante Dokumente (Befundunterlagen, Entlassungsbericht etc.) mit.

Weitere Möglichkeiten für Ihre Unfall-Schadenmeldung

Per Post an DEVK Versicherungen 50729 Köln

Allgemeine Hinweise zur Schadenmeldung in der Unfallversicherung

  • Bitte schildern Sie uns sowohl Unfallhergang als auch die erlittenen Verletzungen möglichst detailliert.
  • Melden Sie uns einen Schaden idealerweise unverzüglich. Beachten Sie sehr genau die konkreten Fristen, die in Ihrem Vertrag festgelegt sind.
  • Dokumente wie Befunde und Atteste sowie Ihre Vertrags- und ggf. Schadennummer helfen uns, Ihr Anliegen schnell zu bearbeiten.

So läuft die Unfall-Schadenmeldung

1. Unfallschaden melden:
Melden Sie uns den Schaden persönlich, postalisch oder online – am besten unverzüglich. Wenn Sie es möchten, können Sie uns Dokumente an unfall.schaden@devk.de senden. Beachten Sie dazu bitte auch unsere Hinweise zur Kommunikation per E-Mail weiter oben.
2. Rückfragen:
Wir melden uns, wenn noch Fragen offen sind oder wir weitere Dokumente (z. B. ärztliche Befunde) benötigen.
3. Leistung:
Liegen alle Voraussetzungen vor, zahlen wir Ihnen die vertraglich vereinbarte Leistung aus.

Häufige Fragen zum Thema Schaden melden in der Unfallversicherung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Unfall-Schadenmeldung.
Ihr Unfallereignis können Sie uns telefonisch, postalisch oder online melden. Telefonisch sind wir für Sie wie folgt erreichbar:
  • rund um die Uhr über die allgemeine Schadenhotline der DEVK: 0800 4-757-757
  • über die Unfallschaden-Hotline: 0221 757-2969. Dort stehen Ihnen unsere Unfall-Expert:innen Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr mit Rat und Tat direkt zur Seite.
Nutzen Sie alternativ gerne auch unsere Online-Schadenmeldung oder die Meldung per E-Mail über unfall.schaden@devk.de. Per Post können Sie uns Ihr Unfallereignis an DEVK Versicherungen
50729 Köln
melden. Berücksichtigen Sie bei einer Unfall-Schadenmeldung per E-Mail bitte, dass nie gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass sich unberechtigte Dritte unbemerkt Inhalte Ihrer E-Mail zugänglich machen und/oder diese manipulieren. Deshalb antworten wir Ihnen, zum besonderen Schutz Ihrer sensiblen Gesundheitsdaten, auch nie ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung auf elektronischem Wege.
Eine pauschale Frist, wann Sie Ihrer Unfallversicherung einen Schaden melden müssen, gibt es nicht – beachten Sie diesbezüglich bitte immer die jeweiligen Fristen in Ihren Vertragsunterlagen. Ist dort von einer unverzüglichen Meldung die Rede, erwarten wir Ihre Mitteilung schnellstmöglich nach Eintritt bzw. Kenntnis des Unfallereignisses. Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, eine Ärztin oder einen Arzt hinzuziehen.
In der privaten Unfallversicherung sind für bestimmte Leistungsarten Fristen vorgesehen, die unbedingt einzuhalten sind. Andernfalls verlieren Sie in der Regel Ihren Leistungsanspruch. Die genauen Fristen, die ggf. für Sie gelten, teilen wir Ihnen nach der Meldung Ihres Unfallschadens in Textform mit. Diese Information erhalten ausschließlich Sie als Versicherungsnehmer:in – auch, wenn die verletzte Person nicht Sie, sondern eine andere im Rahmen Ihres Vertrags versicherte Person ist.
Das Kernstück unserer Unfallversicherung sind die Invaliditätsleistung, die Ihnen im Invaliditätsfall als einmalige Kapitalzahlung zugutekommt, sowie die Rente, die Ihnen ab einem bestimmten Invaliditätsgrad als wiederkehrende Leistung hilft, Versorgungslücken zu schließen. Der Invaliditätsgrad richtet sich dabei regelmäßig nach der Gliedertaxe. Daneben stehen Ihnen je nach Vertrag regelmäßig weitere Leistungen zu. Der Umfang Ihrer Leistung richtet sich jeweils nach dem Tarif, den Sie maßgeschneidert und bedarfsorientiert bei uns abgeschlossen haben. Nachlesbar sind diese Leistungen in Ihrem Versicherungsschein (Police) und den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.
Die Progression ist ein entscheidender Faktor für die Höhe Ihrer Invaliditätszahlung. Eine Invalidität kann je Unfall nie höher als 100 Prozent (so genannte Vollinvalidität) ausfallen. Andererseits nimmt regelmäßig besonders bei schweren Invaliditätsschäden der Versorgungsaufwand der verletzten Person überproportional zu. Zum Ausgleich dieser Situation dient die sogenannte Progression, die ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (grundsätzlich ab 26 Prozent) zu einer Leistungsverbesserung führt. So können Sie je nach Tarif bei einer Vollinvalidität auf eine Invaliditätsleistung bis zum Fünffachen der vereinbarten Versicherungssumme zählen, um die Folgen eines unfallbedingten Schicksalsschlags abzufangen.
Die Gliedertaxe dient der Bemessung des Invaliditätsgrads – insbesondere, wenn Gliedmaßen oder Sinnesorgane vom Unfall betroffen sind. Die Gliedertaxe sieht bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit feste Sätze vor und kommt in den meisten Invaliditätsfällen zur Anwendung. Bei Verletzungsfolgen, die in der Gliedertaxe nicht enthalten sind, etwa bei Kopfverletzungen, richtet sich der Invaliditätsgrad nach dem Umfang der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit. Grundlage hierfür ist regelmäßig ein ärztliches Gutachten.
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