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Persönliche Daten ändern

Online alles im Griff

Diese Daten können Sie online ändern

Sie wollen schnell und einfach Ihre persönlichen Daten, wie etwa Ihren Namen, ändern? Dann registrieren Sie sich bei unserem Kundenportal meineDEVK. Dort können Sie:

Änderungen in meineDEVK

  • eine Adressänderung vornehmen,
  • Ihre Bankverbindungen ändern,
  • eine Namensänderung anpassen und
  • familiäre Änderungen mitteilen.

Daten in Ihren Verträgen ändern: Wir helfen persönlich!

Frau sitzt auf Sofa und nutzt ein Laptop
Sollten Sie umziehen, heiraten oder Ihre Bank wechseln und möchten Änderungen Ihrer Kundendaten lieber persönlich mit uns besprechen, haben Sie natürlich auch weiterhin die Möglichkeit, sich an unseren Kundenservice oder Ihre DEVK-Beratung in Ihrer Nähe zu wenden. 24-Stunden-Hotline, gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz:

Bankverbindungen der DEVK

Unsere Bankverbindungen und Informationen zum europäischen Zahlungsverkehr SEPA finden Sie hier:

Häufig gestellte Fragen zum Thema Daten ändern

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zur Änderung Ihrer persönlichen Daten.
Ihre persönlichen Daten können Sie ganz bequem in unserem Kundenportal meineDEVK ändern. Haben Sie sich dort bisher noch nicht angemeldet, können Sie sich registrieren. Unser Portal meineDEVK bietet Ihnen eine Übersicht Ihrer Verträge der Hausrat-, Rechtsschutz-, Sach- und Unfallversicherung sowie Beitragsaufstellungen und Schreiben zur Kfz-Versicherung. Sollten Sie hierzu noch mehr Infos benötigen, finden Sie auf unserer meineDEVK Infoseite alles Wichtige. Natürlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, uns Änderungen Ihrer persönlichen Daten per Telefon unter 0800 4-757-757 (gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz) mitzuteilen oder sich an Ihre DEVK-Beratung wenden.
In meineDEVK können Sie problemlos
  • eine Namenänderung vornehmen
  • eine Adresse ändern
  • Ihre E-Mail-Adresse ändern
  • Ihre Telefonnummer ändern
  • uns eine neue Bankverbindung mitteilen oder
  • Ihren Nachnamen anpassen
Möchten Sie als Privatkundin bzw. Privatkunde Ihre Versicherungsbeiträge steuerlich geltend machen, haben wir für Sie hier alle wichtigen Informationen zusammengefasst.
Versicherungssumme der Hausratversicherung anpassen Wenn Sie mit Ihrer Ehe-/Lebenspartnerin bzw. Ehe-/Lebenspartner zusammenziehen, vermehrt sich in der Regel auch der vorhandene Hausrat. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollte deshalb nicht nur die Wohnfläche, sondern auch die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung an die neue Wohnsituation angepasst werden. Hat Iher Partnerin oder Ihr Partner ebenfalls eine Hausratversicherung, empfiehlt es sich, einen der beiden Verträge zu kündigen. Wir beraten Sie gerne, wie Sie am besten vorgehen. Rufen Sie uns dazu unter 0800 4-757-757 (gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz) an oder wenden Sie sich direkt an Ihre DEVK-Beratung. Mitversicherung von Ehe-/Lebenspartner:innen In der Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung können Sie Ehe- bzw. Lebenspartner:innen mitversichern. Hatten Sie bislang einen Singletarif, stellen wir Ihren Vertrag gerne auf unseren Familientarif um. Denken Sie daran, Verträge des Partners rechtzeitig zu kündigen, damit Sie nicht unnötig Geld ausgeben. Wir besprechen mit Ihnen gerne die beste Vorgehensweise. Hat Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner keine eigene Unfallversicherung, besteht die Möglichkeit, ihn bzw. sie in Ihrem Vertrag mitzuversichern. Im Rahmen unserer Familienvorsorge sind Ehepartner:innen und leibliche Kinder für bis zu 12 Monate nach der Hochzeit bzw. Geburt kostenfrei mitversichert. Um Ehe- bzw. Lebenspartner:innen im Falle Ihres Todes finanziell abzusichern, können Sie sie in der Lebens-, Renten- und Unfallversicherung als Begünstigte bzw. Bezugsberechtigte von Hinterbliebenenleistungen angeben.
Versicherungsbedarf prüfen Waren Sie über Ihre Ehepartnerin bzw. Ihren Ehepartner mitversichert, sollten Sie sich nach einer Scheidung selbst versichern. Im Falle einer Trennung ermitteln wir mit Ihnen zusammen mögliche Versicherungslücken, prüfen, ob der Versicherungsschutz Ihrer Kinder nach der Trennung/Scheidung gewährleistet ist und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Auf Singletarife umsteigen Hatten Sie in der Haftpflicht- oder der Rechtsschutzversicherung einen Familientarif abgeschlossen, stellen wir Ihren Vertrag nach einer Scheidung/Trennung gerne auf den günstigeren Singletarif um, sofern keine Kinder mitversichert werden sollen. Absicherung im Todesfall prüfen Wenn Sie eine Renten-, Lebens- oder Unfallversicherung abgeschlossen haben, ist nach einer Trennung häufig noch die ehemalige Partnerin bzw. den ehemaligen Partner als Begünstigte:r bzw. Bezugsberechtigte:r im Versicherungsvertrag angegeben. Informieren Sie uns bitte, wenn er/sie künftig nicht mehr durch den Vertrag begünstigt werden soll.
Mitversicherung von Kindern in der Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung Im Familientarif unserer Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung sind Kinder und Ehepartner:innen automatisch mitversichert. Lebenspartner:innen können kostenlos in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Haben Sie einen Singletarif abgeschlossen, stellen wir Ihren Vertrag auf Wunsch gerne um. Kostenfreie Familienvorsorge in der Unfallversicherung Wenn Sie eine Unfallversicherung bei der DEVK abgeschlossen haben, sind leibliche Kinder im Rahmen unserer Familienvorsorge für bis zu 12 Monate nach der Geburt mitversichert. Familienrabatt in der Kfz-Versicherung (nur für Pkw) In der Kfz-Versicherung bieten wir Ihnen für Ihren Pkw einen attraktiven Familienrabatt. Voraussetzung: Sie haben ein Kind unter 15 Jahren. Bei Interesse hilft Ihnen Ihre DEVK-Beratung gerne weiter.
Mitversicherung von Kindern in der Kfz-Versicherung Hat Ihr Kind den Führerschein erworben bzw. nimmt es am „Begleiteten Fahren mit 17“ teil, können wir es als weitere Fahrerin bzw. weiteren Fahrer in Ihre Kfz-Versicherung aufnehmen. Für die Teilnahme am „Begleiteten Fahren mit 17“ gewähren wir einen günstigeren Beitrag. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite für junge Fahrerinnen und Fahrer. Bei Interesse hilft Ihnen eine DEVK-Beratung in Ihrer Nähe gerne weiter. Umstellung der Kinder-Unfallversicherung Erreicht Ihr Kind das 18. Lebensjahr, muss die bestehende Kinder-Unfallversicherung auf eine Erwachsenen-Unfallversicherung umgestellt werden. Wir informieren Sie frühzeitig darüber.
Teilen Sie uns Ihre neue Anschrift mit Ihre neue Anschrift können Sie bequem und einfach online über unser Kundenportal meineDEVK ändern. Haben Sie keine Möglichkeit Ihre Daten online zu ändern, so können Sie uns natürlich weiterhin unter 0800 4-757-757 (gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz) über die Änderungen in Kenntnis setzen oder sich an Ihre DEVK-Beratung wenden. Hausratversicherung anpassen Bei einem Umzug ändert sich häufig nicht nur die Wohnfläche. Wenn Sie für die neu bezogenen vier Wände teure Möbel, wertvolle Teppiche oder neue Elektrogeräte anschaffen, steigt auch der Wert Ihres Hausrats. Damit Sie in Ihrem neuen Zuhause vollen Versicherungsschutz haben, passen wir Ihre Hausratversicherung an die neuen Wohnverhältnisse an und prüfen mit Ihnen zusammen, ob eine Erhöhung der Versicherungssumme sinnvoll ist. Sprechen Sie uns einfach an.
Ist die Ausbildung oder das Studium abgeschlossen, endet in der Regel die beitragsfreie Mitversicherung über die Eltern. Wir beraten Sie gerne persönlich und prüfen individuell, welche Versicherungen für Sie Sinn machen. Besonders wichtig: Krankenversicherung, Haftpflichtschutz und Berufsunfähigkeitsversicherung.
Tarif überprüfen lassen Ein Berufs- oder Arbeitgeberwechsel kann sich auf die Höhe Ihrer Beiträge auswirken. Teilen Sie uns berufliche Veränderungen daher bitte zeitnah mit. Dies können Sie entweder bequem online über unser Kundenportal meineDEVK erledigen, Sie rufen uns unter 0800 4-757-757 (gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz) an oder Sie melden sich bei Ihrer DEVK-Beratung. Haftpflichtschutz ggf. erweitern Mit dem Wechsel in einen anderen Beruf kann auch ein erhöhtes Haftungsrisiko verbunden sein. Für freiberuflich Tätige und Selbstständige ist die Betriebshaftpflichtversicherungunverzichtbar. Beginnen Sie eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst, z. B. als Lehrkraft, ist der Abschluss einer Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung ratsam. Eine DEVK-Beratung in Ihrer Nähe berät Sie gerne ausführlich. Angaben zur jährlichen Fahrleistung anpassen Mit dem Wechsel der Arbeitsstelle verkürzt oder verlängert sich häufig auch die tägliche Anfahrt zum Arbeitsplatz. Nutzen Sie dazu das eigene Fahrzeug, schlägt sich dies auf die jährliche Fahrleistung Ihres Pkws nieder. Teilen Sie uns etwaige Abweichungen bitte zeitnah mit, damit wir Ihren Versicherungsbeitrag anpassen können. Erhöhtes Gefahrenpotenzial absichern Mit einem Berufswechsel kann ein erhöhtes Gefahrenpotenzial einhergehen. Teilen Sie uns Berufswechsel daher bitte mit. So können wir sicherstellen, dass Sie auch in Ihrer neuen Tätigkeit optimal abgesichert sind. Besonders wichtig ist das in der Unfallversicherung.
Wenn Sie sich beruflich selbstständig machen und einen Jahresumsatz von über 10.000 Euro erzielen, denken Sie bitte daran, Ihren Rechtsschutzvertrag auf den Tarif für Selbstständige umstellen zu lassen.
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