Im Steuerrecht sind wir für Sie da!
Steuer-Rechtsschutz: Rundum-Schutz für Steuerstreitigkeiten
Ob beim Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid oder Streitigkeiten wegen der Kfz-Steuer: Mit unserem Steuer-Rechtsschutz sind Sie bestens abgesichert.
Gute Gründe für den Steuer-Rechtsschutz der DEVK
Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht
Vermittlung von Steueranwält:innen
telefonische Rechtsberatung
Der Steuer-Rechtsschutz der DEVK
In der Komfort- und Premium-Linie unserer Privat-Rechtsschutzversicherung und Verkehrsrechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen Steuer-Rechtsschutz zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen bereits ab einem der Klage vorgeschalteten Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren (z. B. Klagen im Zusammenhang mit Ihrer Einkommensteuer oder Streitigkeiten aufgrund der Kfz-Steuer).
Rechtsschutzversicherung Steuerrecht: mögliche Streitfälle
Gegenstand der Streitfälle im Steuer-Rechtsschutz sind Abgaben wie Steuern, Zölle, Beiträge oder Gebühren. Im Wesentlichen sind folgende Bereiche betroffen:
- Einkommensteuer
- Kfz-Steuer
- Vermögenssteuer
- Erbschaftsteuer
- Schenkungssteuer
- Kirchensteuer
- Mehrwertsteuer
Unsere Serviceleistungen im Steuer-Rechtsschutz
Die DEVK übernimmt bei steuerrechtlichen Auseinandersetzungen die Anwalts- und Gerichtskosten – auch bei Verlust des Prozesses. Darüber hinaus sind folgende Services im Steuer-Rechtsschutz der DEVK enthalten:
- kostenlose telefonische Rechtsberatung
- Online-Rechtsberatung durch unabhängige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen
- Vermittlung von spezialisierten Anwältinnen und Anwälten
- Mediation zur außergerichtlichen Streitbeilegung
Häufig gestellte Fragen zum Steuer-Rechtsschutz
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Steuerrecht.
Da es sich bei der Rechtsschutzversicherung um eine Sachversicherung handelt, sind die Beiträge prinzipiell nicht als Vorsorgeaufwand von der Steuer absetzbar. Ausnahmen bilden Versicherungen, die arbeitsrechtliche Streitigkeiten abdecken. Wenn Sie also den Berufs-Rechtsschutz mitversichert haben, können Sie die Beiträge anteilig absetzen.
Auch Aufwendungen für den Vermieterrechtsschutz sind abzugsfähig, soweit die versicherte Immobilie ganz oder teilweise zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt wird.
Beiträge für ihre beruflich bedingte Rechtsschutzversicherung oder Ihre Vermieter-Rechtsschutzversicherung können Sie als Werbungskosten in Anlage N Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen.