Staatlich gefördert vorsorgen
Förderpflege-Versicherung: Absicherung mit staatlicher Unterstützung
Mit der DEVK-Förderpflege fällt Pflegevorsorge besonders leicht – staatlich gefördert und ohne Gesundheitsprüfung oder Höchsteintrittsalter.
Gute Gründe für die Förderpflege-Versicherung der DEVK
keine Gesundheitsprüfung
kein Höchsteintrittsalter
keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse
Raus aus der Kostenfalle
Wer auf Pflegeleistungen angewiesen ist, hat häufig mit enormen finanziellen Belastungen zu kämpfen. Die DEVK-Förderpflege bietet Ihnen eine solide Grundlage für Ihre private Pflegevorsorge. Und Vater Staat unterstützt Ihre private Vorsorge mit einer Zulage von 60 Euro im Jahr. Sie erhalten die volle staatliche Förderung bereits ab einem monatlichen Eigenbeitrag von 10 Euro.
Pflegeleistungen haben ihren Preis. Wer nicht ausreichend vorsorgt, bleibt häufig auf hohen Restkosten sitzen, denn die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Pflegeaufwendungen ab. Mit einer durchdachten privaten Vorsorge schützen Sie im Pflegefall Ihr Vermögen und das Ihrer Kinder.Beispiel: Pflegegrad 4 vollstationäre Pflege im Pflegeheim
- Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung: 1.175 € pro Monat (stationär)
- Finanzierungslücke ca. 50 %: 1.825 € pro Monat
- Finanzierungslücke bei 6 Jahren Pflegedauer: 131.400 €
Mit einer Kombination aus DEVK-Förderpflege und Pflegetagegeld inkl. Assistance-Leistungen sorgen Sie bedarfsgerecht vor. Vorteil: Sie kommen in den Genuss der staatlichen Förderung, schließen mit den flexiblen Pflegetagegeldsätzen noch verbleibende Vorsorgelücken, profitieren vom umfassenden Beratungs-und Vermittlungsservice unserer Assistance-Leistungen und nutzen das Angebot des DEVK-Pflegeportals in vollem Umfang.
Rechenbeispiel: Kunde: 30 Jahre/Versorgungslücke in Pflegegrad 4: 1.825 Euro
Beitrag
Leistung (Pflegegrad 4)
Vorsorgeprodukt Förderpflege
17,60 € (davon 5 € Zulage)
450 €
Vorsorgeprodukt Pflegetagegeld (PT/PA) (Tagessatz 45 €)
41,14 €
1.350 €
Die Pflegevorsorge für jedermann
Die DEVK-Förderpflege steht jedem gesetzlich Pflegeversicherten offen, der mindestens 18 Jahre alt und weder aktuell pflegebedürftig ist, noch in der Vergangenheit bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen hat. Es gibt weder eine Gesundheitsprüfung noch ein Höchsteintrittalter. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse kennt die DEVK-Förderpflege nicht.
Leistungen der DEVK-Förderpflege
Die Höhe der Leistungen und die des Beitrags richten sich nach dem Lebensalter der versicherten Person bei Vertragsabschluss. Die DEVK-Förderpflege ist umso günstiger, je eher man sie abschließt.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- staatliche Zulage von 60 € im Jahr
- keine Gesundheitsprüfung
- kein Höchsteintrittsalter
- keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse
- Wir beantragen die staatliche Zulage für Sie. Sie müssen sich um nichts kümmern.
- Auszahlung der Leistungen erfolgt steuerfrei, zeitlich unbegrenzt und ohne Kostennachweis
Die Leistungsvoraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen, den Tarifen zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Teil I bis III).