![Ältere Frau sitzt am Laptop während Mann ihr zeitungslesend dabei zuschaut | © Halfpoint/stock.adobe.com Ältere Frau sitzt am Laptop während Mann ihr zeitungslesend dabei zuschaut](https://medien.devk.de/assets/content/produkte/pflege/pflege-mann-liest-zeitung-halfpoint-stock-adobe-com_res_1248x806.webp?versionId=s1.DienjWAIHgpEJfoSO5L.Wg4cSimfM)
Für Transparenz in der Pflegepflichtversicherung
Bearbeitungsfristen für Pflegeanträge
Wer zum Pflegefall wird, braucht Unterstützung. Aufklären, Beraten und schnelles Handeln stehen dann für uns an erster Stelle. Damit Sie nachvollziehen können, wie lange das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit in unserem Unternehmen dauert, erfassen wir in unseren Statistiken u. a. die Bearbeitungszeiten vom Eingang des vollständigen Pflegeantrags bis zu unserer Leistungsmitteilung.
Gesetzliche Bearbeitungsfristen
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass wir innerhalb einer Frist von 25 Arbeitstagen nach Eingang des vollständigen Pflegeantrags unsere Leistungsmitteilung versenden müssen (§ 18 Abs. 3 Satz 2 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)). Daneben sieht das SGB XI für bestimmte Konstellationen verkürzte Fristen zur Bearbeitung von Pflegeanträgen vor.
Die DEVK Krankenversicherungs-AG hat im Kalenderjahr 2023 alle Fristen eingehalten und die Kunden sehr zeitnah über ihre Pflegesituation und den Pflegeversicherungsschutz aufgeklärt.
Sie haben noch Fragen?
Sie haben noch Fragen oder wünschen allgemein Auskunft zur Pflegepflichtversicherung? Rufen Sie uns einfach an: 0221 757-1660. Oder schicken Sie eine E-Mail an normalbestand.kv@devk.de. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Kontaktieren Sie uns!
Schaden melden Beratung finden 0800-4-757-757 Gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz. Anrufe aus dem Ausland: +49 221 757-757Montag bis Freitag 10:00 bis 18:00 (außer an Feiertagen)
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