Ein Mann trägt ein Kind auf den Schultern.
Starke Leistungen für die ganze Familie

Familien-Haftpflichtversicherung: gemeinsam stark versichert

Gute Gründe für die Familien-Haftpflichtversicherung der DEVK

keine Selbstbeteiligung im Schadenfall (Komfort- und Premium-Schutz)
deliktunfähige Kinder bis 100.000 Euro abgesichert
inkl. Forderungsausfallversicherung (Komfort- und Premium-Schutz)

Die Familien-Haftpflichtversicherung der DEVK

Sie möchten Ihre Familie umfassend absichern? Dann darf eine Familien-Haftpflichtversicherung bei Ihnen nicht fehlen. Denn wer anderen Personen schadet, muss laut Bürgerlichem Gesetzbuch mit seinem Vermögen haften – in voller Höhe und falls nötig ein Leben lang. Umso wichtiger, dass Sie im Fall der Fälle einen zuverlässigen Versicherungspartner an Ihrer Seite haben, der im Schadenfall neben Ihren Interessen auch für die Ihrer Partnerin oder Ihres Partners und Ihrer Kinder einsteht. Den leistungsstarken Schutz der Familien-Haftpflichtversicherung können Sie über den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.

Die Leistungen und Services im Überblick

Starke Leistungen und praktische Services – sichern Sie mit der privaten Haftpflichtversicherung Ihre Familie zuverlässig ab. Wir prüfen für Sie, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden aufkommen müssen und bezahlen den Schaden, wenn die Forderung begründet ist oder wehren eine Forderung für Sie ab, wenn sie unbegründet ist. Kommt es hierüber zu einem Rechtsstreit, führen wir den Prozess und tragen auch die Kosten. Ein perfektes Versicherungspaket für die Familie.

weitere Leistungen

  • keine Selbstbeteiligung im Schadenfall (Komfort- und Premium-Schutz)
  • Kostenerstattung für Schlüsseldienst in privat gemieteten Wohnräumen bis 250 Euro (Komfort- und Premium-Schutz)
  • Neuwertentschädigung bis 250 Euro bei Sachschäden in privaten Mietwohnungen (Komfort- und Premium-Schutz)
  • Mitversicherung aller im Haushalt oder in einer Pflegeeinrichtung lebender Familienangehöriger (Premium-Schutz)

Serviceleistungen

  • Schadenservice rund um die Uhr im In- und Ausland
  • Online-Schadenmeldung
  • Zusenden von Bescheinigungen für die Steuererklärung

Umfangreicher Schutz für Ihre Liebsten

Mit dem Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung für Ihre Familie, sind Sie und die über Ihren Versicherungsvertrag mitversicherten Personen im Falle von Schadenersatzansprüchen, die sich aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden ableiten, geschützt.

Beitragsfrei mitversichert sind:

  • der Ehepartner/die Ehepartnerin
  • der Lebenspartner/die Lebenspartnerin
  • minderjährige Kinder

Ledige, volljährige Kinder

In diesem Fall sind Ihre Kinder beitragsfrei mitversichert, wenn sie:
  • zur Schule gehen,
  • den Grundwehrdienst absolvieren,
  • ein freiwilliges soziales Jahr machen,
  • sich in einer Erstausbildung oder einem Erststudium befinden oder
  • ein an die Erstausbildung anschließendes Praktikum bzw. Referendariat absolvieren.

Praxis-Beispiele

In welchen Fällen hilft die private Haftpflichtversicherung meiner Familie? Wir haben ein paar Beispiele aus der Praxis für Sie:
  • Personenschaden: Eine Radfahrerin muss ihrer sechzehnjährigen Tochter, die als Fußgängerin im Straßenverkehr unterwegs ist, ausweichen und stürzt dabei. Anfallende Kosten für Behandlungen, Schmerzensgeldforderungen oder Gerichtskosten übernimmt dann die private Haftpflichtversicherung.
  • Sachschaden: Ihr fünfjähriger Sohn zerschießt während des Fußballspielens eine Fensterscheibe des Nachbarhauses. Im Komfort- und Premium-Schutz der Familienhaftpflichtversicherung übernehmen wir die Kosten des Schadens bis 50.000 bzw. 100.000 Euro.

Wie lange ist ein Kind in der Haftpflichtversicherung mitversichert?

Viele Familien fragen sich, wann und inwiefern die Kinder mitversichert sind. Mit der Familienhaftpflicht sichern Sie sowohl die eigenen Kinder als auch die der Ehegattin oder des Ehegatten oder die der in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartnerin oder des Lebenspartners ab. Dazu zählen auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. Erst wenn Ihre Kinder die Erstausbildung (darunter fällt auch ein Studium) abgeschlossen haben, müssen sie sich selbst versichern. Kinder unter sieben Jahre sind per Gesetz deliktunfähig und müssen deshalb auch nicht für die von ihnen angerichteten Schäden geradestehen. Im Straßenverkehr liegt die Altersgrenze sogar bei zehn Jahren. Eltern haften nur dann für deren Schäden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Zahlt die DEVK auch bei Schäden deliktunfähiger Kinder?

Eine reine Haftpflichtversicherung für Kinder gibt es nicht, da Eltern deliktunfähiger Kinder die zerschossene Fensterscheibe des Nachbarn, das zerkratzte Auto oder den saftgetränkten Teppich aus juristischer Sicht nicht ersetzen müssen. Die Kehrseite der Medaille: Moralisch fühlen sich die meisten trotzdem zum Schadenersatz verpflichtet, zumal Kinder Schäden meist im engen, persönlichen Umfeld anrichten. Um das Verhältnis zu Verwandten, Freund:innen und Nachbar:innen nicht zu trüben, greifen Eltern im Schadenfall daher oft tief in die Tasche. Besteht rechtlich keine Schadenersatzpflicht, muss die private Haftpflichtversicherung nämlich keinen Cent zahlen. Mit der Familien-Haftpflichtversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Schäden, die von deliktunfähigen Kindern verursacht werden, übernehmen wir im Komfort-Schutz bis zu einer Höhe von 50.000 Euro, im Premium-Schutz sogar bis 100.000 Euro.

Highlight: Schäden durch Gefälligkeitshandlungen mitversichert

Auch wenn Sie Freund:innen beim Umzug helfen oder das Haus Ihrer verreisten Nachbarn hüten und dabei etwas beschädigen, sind Schäden im Aktiv-Schutz bis 5.000 Euro, im Komfort-Schutz bis 10.000 Euro und im Premium-Schutz bis 50.000 Euro versichert.

Häufig gestellte Fragen zur Familienhaftpflicht

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Haftpflichtversicherung für Familien.
Sobald Sie eine Familienhaftpflicht abgeschlossen haben, sind alle minderjährigen Kinder beitragsfrei mitversichert. Gleiches gilt auch für volljährige, ledige Kinder, die noch zur Schule gehen, den Grundwehrdienst absolvieren oder ein freiwilliges soziales Jahr machen, sich in einer Erstausbildung oder einem Erststudium befinden oder ein Praktikum bzw. Referendariat absolvieren, welches an die Erstausbildung anschließt.
Ihre Kinder sind nicht mehr über die Familienhaftpflicht abgedeckt, wenn sie nach der Ausbildung in einen Beruf einsteigen. Gleiches gilt auch, wenn Ihr Nachwuchs einem weiteren Studium in einer anderen Fachrichtung nachgeht, wenn das Erststudium bereits abgeschlossen ist. Sobald Ihre Kinder heiraten, müssen sie sich ebenfalls um eine eigene Haftpflichtversicherung kümmern. Eine Ausnahme gibt es bei der Familien-Haftpflichtversicherung: Kinder, die nach ihrer Ausbildung oder ihrem Studium arbeitslos sind, erhalten meist noch Versicherungsschutz für mindestens ein Jahr. Das gilt auch für Kinder, die sich in der Wartezeit für ein Studium oder eine Ausbildung befinden. Oft können sie sich dann auch nebenbei etwas dazu verdienen, ohne dass die Familienhaftpflicht erlischt.
Für die Familien-Haftpflichtversicherung gibt es beim Alter keine richtige Grenze. Ihre Liebsten sind solange mitversichert, bis sie heiraten, nach der Ausbildung ins Berufsleben einsteigen oder ein Zweitstudium mit anderem fachlichen Schwerpunkt beginnen. Heutzutage kann hierbei das Alter sehr stark variieren. Im Regelfall sind die meisten Kinder diesen Schritt jedoch mit etwa 25 Jahren gegangen.
Eine Privathaftpflichtversicherung sollte immer direkt dann abgeschlossen werden, sobald Ihre Kinder nicht mehr durch die Familien-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. So vermeiden sie, dass kleinere Missgeschicke hohe finanzielle Belastungen mit sich bringen
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