Mann startet einen Drohnenflug in der Natur
Es fliegt was in der Luft

Drohnen-Haftpflichtversicherung: Mit uns hält Sie nichts am Boden

Gute Gründe für die Drohnen-Haftpflichtversicherung der DEVK

Versicherung der Drohne im Premium-Schutz der Privathaftpflicht inklusive (bis 5 kg)
1 Mio. Euro Versicherungssumme für Personen- und Sach- und Vermögensschäden
Schadenservice rund um die Uhr im In- und Ausland

Wichtig: Sind Drohnen versicherungspflichtig?

Ja, seit 2017 sind Drohnenbesitzer:innen gesetzlich dazu verpflichtet, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherungspflicht gilt unabhängig davon, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird.

Mit Drohnenversicherung fertig machen zum Abflug!

Drohnen erfreuen sich auch in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Ob für Fotoflüge, Modellfliegen oder Filmaufnahmen – die Einsatzgebiete für die unbemannten Flugobjekte sind vielfältig. Bei der Nutzung kann allerdings auch leicht etwas schief gehen. Schäden, die dann entstehen, können große finanzielle Folgen haben. Eine Haftpflichtversicherung für Drohnen sichert Sie umfassend dagegen ab.

Leistungen und Services der Drohnen-Haftpflicht

Für Drohnen bis 5 Kilogramm besteht im Premium-Schutz unserer Privathaftpflichtversicherung Versicherungsschutz. Er bietet Ihnen umfassenden Schutz bei einer Versicherungssumme von 1 Million Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Wir prüfen für Sie, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden aufkommen müssen und
  • bezahlen den Schaden, wenn die Forderung begründet ist oder wehren eine Forderung für Sie ab, wenn sie unbegründet ist.
  • Kommt es hierüber zu einem Rechtsstreit, führen wir den Prozess und tragen auch die Kosten.

Unsere Serviceleistungen

  • Schadenservice rund um die Uhr im In- und Ausland
  • Online-Schadenmeldung
  • Zusenden von Bescheinigungen für die Steuererklärung

Praxis-Beispiele: In welchen Fällen hilft mir die private Drohnenversicherung?

Ihre Drohne wird von einer Windböe erfasst und fliegt versehentlich in die Fensterscheibe eines Hauses.
Während eines Flugs prallt Ihre Drohne mit einer anderen zusammen, woraufhin diese schwer beschädigt abstürzt.
Ihre Drohne stürzt auf einen Fahrradweg und verursacht einen Unfall, bei dem ein Fahrradfahrer sich den Arm bricht.

Modelle und Drohnenverordnung

Es gibt verschiedene Ausführungen von Drohnen, die auch unter dem Überbegriff „Multicopter" zusammengefasst werden. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die gängigsten Modelle.
  • Quadrocopter: Drohne mit vier Propellerflügeln auf einer Ebene
  • Hexacopter: Drohne mit sechs Propellern auf einer Ebene
  • Octocopter: Drohne mit acht Propellern in einer Ebene
Wenn Sie wissen möchten, ob und wie Sie Ihr Drohnen-Modell versichern müssen, dann lohnt sich die Nachfrage bei der Herstellerin bzw. beim Hersteller oder der zuständigen Luftfahrtbehörde. Weitere Orientierung bietet die Drohnenverordnung der EU, die einheitliche Regelungen für die Betrieb geschaffen hat. Dafür werden Drohnen von der Herstellerin oder dem Hersteller mittels fester Kriterien in Risikoklassen (C0 bis C4) eingeteilt. Durch diese ergibt sich, in welcher Betriebskategorie der Multikopter geflogen werden darf. Betriebskategorie „Offen":
  • bis 25 kg Gewicht
  • direkte und ständige Sichtverbindung
  • Sichtweite bis max. 120 m Flughöhe
  • kein Transport gefährlicher Güter
  • kein Abwurf von Gegenständen
  • Mindestalter der Pilot:in: 16 Jahre
Betriebskategorie „Speziell":
  • Sobald bei einem Drohnen-Modell ein Punkt aus der Kategorie „offen“ nicht mehr erfüllt ist (z. B. ist die Drohne schwerer als 25 Kilogramm), ist die Drohne der Betriebskategorie „Speziell“ zuzuordnen.
Betriebskategorie „Zulassungspflichtig":
  • Drohnen der dritten Betriebskategorie sind große und schwere Modelle, die für das Transport- und Spezialwesen gedacht sind. Sie befördern zum Beispiel Gefahrengüter.

Info: Pilot:innen müssen sich online beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren

In der Kategorie „Offen" muss sich die Halterin oder der Halter registrieren, wenn die Drohne 250 Gramm oder mehr wiegt, oder er bzw. sie eine Drohne mit Sensor (z. B. Kamera) betreibt. In den anderen Kategorien muss sich die Halterin oder der Halter ebenfalls selbst registrieren. In der Kategorie „Zulassungspflichtig" ist zusätzlich die Registrierung der Drohne erforderlich.
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