Eine Familie steht lächelnd vor einem eingerüsteten Haus.
Als Eigentümer:in auf der sicheren Seite

Mit uns bauen und wohnen Sie sorgenfrei

Gute Gründe für unsere Versicherungen rund uns Haus und Bauen

Haftungsschutz bei Verletzung der Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht
Versicherungsschutz während eines Bauvorhabens
5 Mio. Euro Versicherungssumme für durch Ihren Öltank verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Die Versicherungen für Bauherrinnen und Bauherren

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

  • haftet bei Verletzung der Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht
  • Prüfung der Haftungsfrage und Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • privat genutzte Gastanks beitragsfrei mitversichert

Schadenbeispiele Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Personenschaden:
Sie sind Ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen und ein/eine Spaziergänger:in rutscht auf dem glatten Bürgersteig vor Ihrem Haus aus. Er/sie fällt auf den Kopf und erleidet eine schwere Schädelprellung.
Sachschaden:
Durch einen Herbststurm werden mehrere Dachziegel vom Dach Ihres Hauses gerissen und auf die Straße geweht. Dabei beschädigen sie einige Autos, die in Ihrer Straße geparkt wurden.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

  • Versicherungsschutz während eines Bauvorhabens
  • komplette Absicherung bei Zahlung eines Einmalbeitrags
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung inklusive
  • Wahl zwischen zwei Versicherungssummen (5 oder 10 Mio. Euro Personen- und Sachschäden und 1 Mio. Euro für Vermögensschäden)

Schadenbeispiele Bauherrenhaftpflicht

Sachschaden:
Während eines schweren Sturms lösen sich einige noch nicht vorschriftsmäßig befestigte Dachziegel vom Rohbau Ihres Hauses und beschädigen den Wintergarten Ihrer Nachbarn.
Personenschaden:
Ihre Bauarbeiter:innen haben eine Baugrube nicht ausreichend gesichert und ausgeleuchtet. Ein Kind, das auf dem Grundstück Fußball spielt, fällt hinein und bricht sich den Arm.
Vermögensschaden:
Ein nicht ausreichend befestigtes Gerüst löst sich und fällt auf das Nachbar-Auto. Diese benötigen es in den nächsten Tagen für Geschäftsreisen und es entstehen Verdienstausfälle.

Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

  • 5 Mio. Euro Versicherungssumme für durch Ihren Öltank verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Kostenübernahme für die Beseitigung der Schäden (z. B. Reinigung und Entsorgung)
  • Wir erstatten ebenfalls Schäden an Ihrem Haus

Schadenbeispiele Gewässerschaden-Haftpflicht

Sachschaden:
Beim Befüllen Ihres Öltanks bricht das Rohr, durch das Heizöl in den Tank fließt. Bevor das Leck bemerkt wird, landen mehrere hundert Liter Öl im Vorgarten des Gebäudes, im Erdreich und in der Kanalisation. Als Eigentümer:in des Öltanks haften Sie dafür.
Sachschaden:
Ein Fluss in der Nähe Ihres Grundstücks tritt über die Ufer und das Hochwasser dringt in Ihren Keller ein. Dort schwemmt es den Öltank auf. Der Austritt des Öls hat finanzielle und ökologische Folgen, für die Sie als Eigentümer:in haften.

Häufige Fragen zu Versicherungen für Bauherrinnen und Bauherren

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den DEVK-Versicherungen rund ums Haus und Bauen.
Als Hauseigentümer:in sollte man eine Wohngebäudeversicherunghaben, die das eigene Haus gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und auch gegen Elementarschäden wie beispielsweise Starkregen absichert. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist sinnvoll für Hausbesitzer:innen, die ihre Immobilie vermieten. Wer selbst im Eigenheim wohnt, ist in der Regel mit einer privaten Haftpflichtversicherung ausreichend abgesichert. Sollten Sie einen Öltank besitzen, so ist der Abschluss einer Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ratsam, denn das Wasserhaushaltsgesetz regelt, dass Eigentümer:innen einer Ölheizungsanlage mit entsprechenden Öltanks unbegrenzt für Schäden haftbar gemacht werden können, die durch den Austritt von Heizöl entstehen. Hinweis: Bei der DEVK können Sie einige Leistungen der Haus- und Grundbesitzer- und Gewässerschaden-Haftpflicht schon über die private Haftpflichtversicherung abdecken. Sprechen Sie dazu gerne mit einer DEVK-Beraterin oder einem DEVK-Berater, welche Absicherung für Sie am sinnvollsten ist. Eine Hausratversicherungkann sinnvoll sein, um das eigene Inventar, also Möbel und andere Einrichtungsgegenstände, durch beispielsweise Feuer, Leitungswasser aber auch Einbruch oder Diebstahl abzusichern. Rechtsschutzversicherungen sind optional, können aber in bestimmten Situationen wie z.B. bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Nachbarn oder Nachbarinnen sowie Handwerkern und Handwerkerinnen hilfreich sein. Es ist wichtig, die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen zu berücksichtigen und sich bei Bedarf beraten zu lassen.
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflichtversicherung für Hausbesitzer:innen oder Besitzer:innen einer Eigentumswohnung. Allerdings kann es je nach Art der Finanzierung des Hauses (z. B. Baufinanzierung durch eine Bank) vorgeschrieben sein, eine Gebäudeversicherung abzuschließen, um das Haus gegen bestimmte Schäden abzusichern. Auch bei Eigentumswohnungen kann es eine Verpflichtung zur gemeinschaftlichen Absicherung des Gebäudes durch eine Wohngebäudeversicherung geben. Ansonsten sind Versicherungen für Hausbesitzer:innen in der Regel freiwillig, jedoch empfehlenswert, um sich gegen verschiedene Risiken abzusichern.
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Unsere Beraterinnen und Berater in der Nähe helfen Ihnen gerne – kompetent und individuell.
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