Unser Kraftpaket für Ihre Sicherheit!
Die Grundfähigkeitsversicherung der DEVK
Gute Gründe für die Grundfähigkeitsversicherung der DEVK
Existenzschutzversicherung: Wir sichern Ihre Arbeitskraft finanziell ab
Die Grundfähigkeitsversicherung der DEVK sichert Ihre Arbeitskraft mit der Zahlung einer zuvor vereinbarten monatlichen Rente finanziell ab.
leistungsstarker Schutz schon ab 34,47 € im Monat
Grundfähigkeitsversicherung Kosten: Beispiel für einen Monatsbeitrag von 34,47 Euro:
- versicherte Person: 18-jähriger angestellter Mechatroniker
- Endalter in der Versicherung: 67 Jahre
- monatlich vereinbarte Grundfähigkeitsrente: 1.000 €
- Tarif: NGF inkl. Vorwegabzug (Deklaration 2023)
Plus-Paket: mehr Fähigkeiten optional absichern
Mit unserem Zusatzbaustein „Grundfähigkeiten Plus“ haben Sie die Möglichkeit, weitere Fähigkeiten, z. B. Gleichgewichtssinn, Orientierung oder Autofahren, abzusichern.
Grundfähigkeitsversicherungs-Tarife vergleichen
In der Grundfähigkeitsversicherung können Sie aus zwei Absicherungs-Varianten wählen:
- Die Basis-Grundfähigkeiten sichern Sie bei einem Abschluss der Grundfähigkeitsversicherung ab.
- Mit dem Abschluss des Zusatzbausteins „Grundfähigkeiten Plus“ haben Sie die Möglichkeit, weitere Fähigkeiten abzusichern.
GrundfähigkeitsversicherungBasis-Schutz
Grundfähigkeitsversicherung Grundfähigkeiten Plus
Arme gebrauchen
Sie sind nicht mehr in der Lage, beide Hände gleichzeitig hinter den Kopf zu bewegen und dabei den Nacken zu berühren sowie beide Hände gleichzeitig am Rücken zusammenzuführen.
Hand gebrauchen
Auch Ihre Hände sind versichert. Wir leisten, wenn Sie mit der linken oder rechten Hand eine Flasche mit Schraubverschluss, welche bereits einmal geöffnet wurde, nicht öffnen und wieder verschließen können.
Heben und Tragen
Sie schaffen es nicht, mit dem linken oder rechten Arm einen zwei Kilogramm schweren Gegenstand von einem Tisch zu heben und ihn fünf Meter auf festem und ebenem Boden zu tragen.
Gehen
Sie sind nicht in der Lage, in 20 Minuten selbstständig eine Strecke von 400 Metern über einen festen und ebenen Boden gehend zurückzulegen.
Treppensteigen
Sie sind nicht mehr selbstständig in der Lage, 12 Treppenstufen hinauf- und hinabzusteigen, ohne eine Pause von mindestens einer Minute machen zu müssen.
Knien
Es ist Ihnen nicht möglich, sich aus eigener Kraft auf einem oder zwei Knien hinzuknien, um mit den Fingern den Boden zu berühren, und sich danach wiederaufzurichten.
Bücken
Sie sind nicht mehr in der Lage, sich aus eigener Kraft zu bücken, um mit den Fingern den Boden zu berühren, und sich danach wiederaufzurichten.
Sitzen
Sie sind nicht in der Lage, 20 Minuten ununterbrochen zu sitzen, auch nicht mit Änderung der Sitzposition oder mit Abstützen auf Armlehnen.
Stehen
Selbst mit Veränderung der Körperhaltung schaffen Sie es nicht mehr, zehn Minuten lang auf festem und ebenem Boden zu stehen, ohne sich abzustützen.
Greifen und Halten
Sie schaffen es nicht mehr, mit einer Hand einen Gegenstand mit einem Gewicht von 200 Gramm (z. B. Wasserglas oder Smartphone) zu greifen und ununterbrochen für 5 Minuten zu halten. Auch nicht, wenn Sie den Unterarm dafür ablegen.
Sehen
Ihr Sehvermögen ist so stark eingeschränkt, dass auf jedem Auge nur noch ein Restsehvermögen von höchstens 5 Prozent oder eine Einschränkung des Gesichtsfeldes auf höchstens 15 Grad Abstand vom Zentrum besteht.
Sprechen
Ihre Sprechfähigkeit oder sprachliche Ausdrucksfähigkeit ist nach abgeschlossenem Spracherwerb so weit eingeschränkt, dass Sie nicht mehr mittels Sprache mit Ihrer Umwelt kommunizieren können, da Sie keine verständlichen Worte mehr formen können.
Hören
Bei Ihnen besteht auf beiden Seiten nur noch ein Resthörvermögen von höchstens 25 Prozent, so dass Sie z. B. Gesprächspartner:innen bei normaler Sprechlautstärke nicht mehr hören können.
Pflegebedürftigkeit
Sie sind infolge einer Krankheit, Körperverletzung oder eines Kräfteverfalls voraussichtlich mind. sechs Monate ununterbrochen so hilflos oder waren bereits sechs Monate ununterbrochen so hilflos, dass Sie für mind. vier Alltagshandlungen (z. B. An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Fortbewegen, Kommunizieren) – auch bei Verwendung technischer und medizinischer zumutbarer Hilfsmittel – täglich die Hilfe einer anderen Person benötigen. Pflegebedürftigkeit gilt auch, wenn Sie:
- wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere gefährden und deshalb täglicher Beaufsichtigung bedürfen oder
- dauernd bettlägerig sind und nicht ohne Hilfe einer anderen Person aufstehen können.
Orientierung
Sie sind nicht mehr in der Lage, alltagsrelevante Tätigkeiten auszuüben, weil Sie sich nicht mehr zeitlich, örtlich und zur eigenen Person orientieren können.
geistige Fähigkeiten
Ihre geistige Leistungsfähigkeit (wie z. B. Gedächtnis, Konzentration oder Aufmerksamkeit) ist so schwer gestört, dass Sie alltagsrelevante Tätigkeiten nicht mehr ausüben können.
Schreiben
Sie sind nicht mehr in der Lage, mit der linken oder rechten Hand fünf Wörter mit einer Länge von jeweils mindestens zehn Buchstaben handschriftlich zu schreiben oder abzuschreiben, sodass eine unabhängige dritte Person sie lesen kann.
eigenverantwortliches Handeln
Aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung wurde für mind. 6 Monate ein Betreuer bzw. eine Betreuerin für Sie bestellt. Die Notwendigkeit ist durch den Betreuungsbeschluss sowie ein ärztliches Gutachten nachzuweisen.
Autofahren
Sie besitzen nicht mehr die Erlaubnis zum Führen eines Pkws. Die Fahrerlaubnis wurde Ihnen aus gesundheitlichen Gründen entzogen oder Sie sind unter 40 Jahre alt und können die Fahrerlaubnis aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerben. Der Versicherungsschutz greift auch, wenn Sie den Führerschein aus medizinischen Gründen freiwillig abgeben.
Gleichgewichtssinn
Ihr Gleichgewichtssinn ist dermaßen gestört, dass ein Besteigen von Leitern bzw. Gerüsten nicht mehr ohne stark erhöhte Unfallgefahr möglich ist.
Fingerfertigkeit
Sie sind nicht mehr in der Lage, ein DIN-A4-Blatt Papier unter bestimmungsgemäßer Verwendung einer Haushaltsschere durchzuschneiden.
Leistung bei Teil-Tätigkeitsverbot
Von Ihnen geht eine Infektionsgefahr aus und Ihnen wurde gemäß des Infektionsschutzgesetzes die Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit für die Dauer von mind. 6 Monaten untersagt. Das gilt bereits, wenn Sie dadurch zu mindestens 50 Prozent außerstande sind, Ihre Tätigkeit auszuüben.
Vorteile für Mitarbeitende der Verkehrsbranche
Zusätzlich versichert im Basis-Paket unserer Grundfähigkeitsversicherung:
- über Kopf arbeiten
- Arbeiten unter dem Zug
- Tragen von Tabletts im Service
- Einsteigen in die Lok/Aussteigen aus der Lok
- Funk hören
Absicherung für Kinder: preiswerter Einstieg in die Existenzsicherung
Mit der DEVK-Grundfähigkeitsversicherung steigen Kinder, Schüler:innen und Student:innen preiswert in ihre Existenzsicherung ein – und das bereits ab einem Alter von 10 Jahren.
Praktisch: Mit Berufseintritt erfolgt auf Wunsch der Umtausch in eine JobStarter-BU oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Unsere DEVK-Beraterinnen und -Berater helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie mehr über die frühzeitige Existenzsicherung Ihrer Kinder erfahren möchten.
Gesundheitscheck Grundfähigkeitsversicherung: unser Medical Home Service
Kein Gang zum Arzt, keine Wartezeiten, schnellere Antragsbearbeitung: Mit dem kostenlosen Medical Home Service der DEVK können Sie die notwendige Gesundheitsprüfung an einem Ort Ihrer Wahl erledigen.
Medizinisches Fachpersonal klärt mit Ihnen die für den Abschluss der Grundfähigkeitsversicherung notwendigen Gesundheitsfragen und führt die Untersuchungen z. B. direkt bei Ihnen zu Hause durch.
Der Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen ist leider nicht möglich. Allerdings benötigen wir bis zu einer Jahresrente von 24.000 Euro für den Vertragsabschluss grundsätzlich keine ärztliche Untersuchung.
Häufige Fragen zur Grundfähigkeitsversicherung
Es sind noch Fragen offen? Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen rund um die Grundfähigkeitsversicherung.
Mit der preiswerten und leistungsstarken Grundfähigkeitsversicherung der DEVK haben Sie die Möglichkeit, die Grundfähigkeiten mit der Zahlung einer zuvor vereinbarten monatlichen Rente finanziell abzusichern, welche ggf. zur Erlangung der Arbeitskraft dienlich sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob Versicherte angestellt oder selbstständig sind.
Wofür Sie die monatliche Zahlung verwenden, bleibt Ihnen überlassen. Und es spielt keine Rolle, ob Sie Ihren Beruf weiter ausüben oder nicht.
Besonders für Berufsgruppen, die bei Ihrer beruflichen Tätigkeit vollen Körpereinsatz zeigen (z. B. Handwerker:innen, Pflegekräfte oder Fitnesstrainer:innen), ist eine Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll. Denn werden bei ihnen körperliche Fähigkeiten durch einen Unfall oder eine Erkrankung beeinträchtigt, droht der Verlust des Einkommens.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Beiträge für Ihre Grundfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung geltend machen.
Tritt der Versicherungsfall ein, ist auch die ausgezahlte Versicherungssumme einkommensteuerfrei. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Steuerberaterin/Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt.