Versicherungen für Kinder
Eltern möchten ihre Kinder beschützen. Der passende Versicherungsschutz kann dabei helfen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Versicherungen für Kinder.
Versicherungen für Kinder: So sorgen Sie am besten vor
Die teure Vase, die Fensterscheibe nebenan oder das eigene Bein – wenn Kinder spielen, geht gerne mal etwas zu Bruch. Um den Nachwuchs zu schützen und finanzielle Risiken zu minimieren, sollten Sie sich deswegen frühzeitig Gedanken über den richtigen Versicherungsschutz für Ihr Kind machen.
Von der Familien-Haftpflichtversicherung bis zur Kinder-Unfallversicherung: Wir erklären, welche Versicherungen für Kinder wirklich wichtig sind.
Prüfen Sie zunächst Ihren eigenen Versicherungsschutz
Wenn aus einem Paar eine Familie wird, wächst das Glück – und mit ihm die Sorge. Eltern möchten, dass ihr Kind behütet aufwächst und es beschützen. Doch bevor Sie jetzt damit beginnen, nach speziellen Versicherungen für Kinder zu suchen, sollten Sie erst einmal prüfen, ob Sie selbst ausreichend abgesichert sind.
In vielen Familien gehen nach der Geburt und der Elternzeit nicht mehr beide Elternteile Vollzeit arbeiten. In manchen Fällen bleibt ein Elternteil gleich ganz für die Kinderbetreuung zu Hause. Wenn dann der Hauptverdiener bzw. die Hauptverdienerin aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls plötzlich berufsunfähig wird oder sogar stirbt, kann das dramatische finanzielle Folgen für die Familie haben.
Deshalb ist es besonders wichtig, Einkommensverlusten vorzubeugen: Wir empfehlen, dass zumindest die Person, die den Hauptteil verdient, eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Risikolebensversicherung abschließt, um die Familie gegen finanzielle Notlagen abzusichern.
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen: Jede.r vierte Arbeitnehmer:in scheidet aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Neben Unfällen oder schweren Krankheiten sind psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Burn-out die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit. Das kann Familien hart treffen: Wenn ein Elternteil plötzlich nicht mehr arbeiten kann, kommen zu den gesundheitlichen Sorgen schnell auch noch finanzielle dazu.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, haben keinen staatlichen Berufsunfähigkeitsschutz. Deswegen ist es besonders wichtig, das eigene Gehalt mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern. Die Versicherung zahlt Ihnen eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente und gleicht so die Einkommensverluste aus.
Was Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beachten sollten: Der Auszahlungsbetrag sollte im Nachhinein ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassbar sein. Das ist wichtig, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern – etwa wenn Sie weiteren Nachwuchs erwarten oder Sie eine Gehaltserhöhung erhalten.
Sie sind gerade in Ihr Traumhaus gezogen, Kind Nummer zwei ist auch schon unterwegs und jetzt wird auch noch geheiratet. Die Zukunft sieht rosig aus. Doch nicht immer verläuft alles nach Plan. Wenn einem Elternteil plötzlich etwas zustößt, platzen Träume – und nicht selten sehen sich Familien dann mit existentiellen Nöten konfrontiert. Wie soll zukünftig der Lebensunterhalt finanziert und der Immobilienkredit bedient werden, wenn das Einkommen des verstorbenen Partners oder der Partnerin wegbricht?
Um Ihre Familie umfassend abzusichern, sollten Sie deswegen zusätzlich zur Berufsunfähigkeitsversicherung auch eine Risikolebensversicherung abschließen. Wenn die versicherte Person stirbt, zahlt die Risikolebensversicherung den Hinterbliebenen die vereinbarte Todesfallsumme aus.
Krankenversicherung: Kinder kostenfrei mitversichern
Schrammen, Beulen, fiebrige Erkältungen – Kinder sind Stammgäste bei Kinderärztinnen und -ärzten. Aber keine Sorge: Die meisten Kosten werden von der Krankenversicherung übernommen. Und genau wie für Erwachsene gilt auch für Kinder eine Krankenversicherungs-Pflicht.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, müssen Sie hierfür auch keine eigene „Kinder-Krankenversicherung“ abschließen. In der gesetzlichen Krankenversicherung können leibliche, Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder kostenfrei mitversichert werden.
Sonderregel private Krankenversicherung Kinder
Ist der Elternteil mit dem höheren Einkommen privat krankenversichert, müssen Sie auch die Kinder privat versichern. Das gilt auch, wenn ein Elternteil als Alleinverdiener:in privat versichert ist. In der privaten Krankenversicherung müssen Sie für jedes Kind einen eigenen Vertrag abschließen.
Weitere wichtige Versicherungen für Familien
Bei vielen Versicherungen sind Kinder über den Familienschutz der Eltern mitversichert und brauchen keinen eigenen Vertrag. Dies ist in der Regel erst nötig, wenn sie ausziehen oder in den Beruf starten.
- private Haftpflichtversicherung: Kinder sind über die Familien-Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Der Schutz gilt auch noch während der (unmittelbar nach der Schulausbildung startenden) Ausbildung oder des Studiums – sogar wenn die Kinder bereits in der eigenen Wohnung leben. Eine eigene Haftpflichtversicherung benötigt Ihr Nachwuchs erst, wenn er seine Ausbildung oder das Studium beendet hat und in den Beruf einsteigt. Ebenfalls nötig wird eine eigene private Haftpflichtversicherung, wenn Ihr Kind während der Ausbildung heiratet oder eine Lebenspartnerschaft schließt.
- Hausratversicherung: Kinder sind während der Ausbildung bzw. des Studiums über die Hausratversicherung Ihrer Eltern mitversichert. Im Komfort- und Premium-Schutz ist auch die eigene Wohnung der Kinder im Rahmen der Außenversicherung bis zu einer gewissen Entschädigungsgrenze in der elterlichen Versicherung eingeschlossen. Der Versicherungsschutz besteht bis zum 27. Lebensjahr. Nur wenn Ihr Kind bereits seine Ausbildung beendet bzw. das Studium abgeschlossen hat und berufstätig ist, muss es seinen Hausrat in der eigenen Wohnung selbst absichern.
- Rechtsschutzversicherung: Im Familientarif der Rechtsschutzversicherung sind Ihre minderjährigen oder unverheirateten Kinder mitversichert. Die Mitversicherung endet, sobald Ihre Kinder heiraten oder in den Beruf starten. Im Premium-Schutz sind alle in Ihrem Haushalt lebenden Familienangehörigen mitversichert und damit auch die verheirateten, volljährigen Kinder – selbst wenn sie bereits berufstätig sind.
Eltern haften für Ihre Kinder: Wenn Ihr Nachwuchs einem Dritten einen Schaden zufügt, müssen Sie dafür einstehen – mitunter lebenslang. Deshalb ist die private Haftpflichtversicherung für Familien ein absolutes Muss: Sie springt im Haftungsfall für Sie ein und übernimmt die Kosten. Sie müssen für Ihren Nachwuchs aber keine eigene „Haftpflichtversicherung für Kinder“ abschließen. Wie oben erklärt, sichern Sie mit einer Familien-Haftpflichtversicherung alle Familienmitglieder ab.
Wenn Ihr fußballbegeisterter Sprössling beispielsweise mit einem abgefälschten Schuss die Fensterscheibe eines Nachbarn oder einer Nachbarin zerlegt, trägt die Haftpflichtversicherung die Reparaturkosten. Bei größeren Missgeschicken, bei denen unter Umständen sogar Menschen verletzt werden, können die Kosten noch deutlich höher ausfallen. Auch dann hilft die Haftpflichtversicherung.
Wichtig: deliktsunfähige Kinder mitversichern
Beim Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung sollten Sie darauf achten, dass Kinder unter sieben Jahren mitversichert sind. Bis zu diesem Alter gelten Kinder in Deutschland als deliktsunfähig und können für ihr Handeln nicht verantwortlich gemacht werden. Im Straßenverkehr liegt die Grenze bei zehn Jahren. Wenn also Ihre vierjährige Tochter die Vase der befreundeten Familie vom Regal fegt, müssen Sie rechtlich nicht für den Schaden aufkommen. Die Haftpflichtversicherung ist dafür da, unberechtigte Schadenersatzansprüche abzuwehren.
Die rechtliche Lage ist die eine Seite, das schlechte Gewissen die andere: Um neben der Vase nicht auch noch das gute Verhältnis zu Ihren Freund:innen zu zerstören, fühlen Sie sich vermutlich moralisch verpflichtet, den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen.
Das Gute: Im Komfort- und Premium-Schutz der Familien-Haftpflichtversicherung der DEVK sind Schäden durch deliktsunfähige Kinder mitversichert. Im beschriebenen Fall könnten Sie also Ihre Geldbörse beruhigt stecken lassen.
Tipp: Prüfen Sie regelmäßig Ihre Versicherungen
Wenn sich in Ihrem Leben oder dem Ihrer Kinder etwas ändert, sollten Sie auch Ihre Versicherungen prüfen. Wenn Ihr Kind beispielsweise seine Ausbildung beendet oder auszieht, ist es gegebenenfalls nicht mehr über die Familienversicherung mitversichert.
Welche Versicherungen brauchen Kinder?
Sie können Ihren Nachwuchs nicht vor allem beschützen. Und Sie müssen auch nicht für jede Eventualität eine Versicherung für Kinder abschließen. Viele Risiken lassen sich über die oben angeführten Lösungen absichern.
Es gibt jedoch einige sinnvolle Zusatzversicherungen für Kinder, über die Sie sich Gedanken machen sollten. Welche Versicherungen für Kinder wichtig sind, erklären wir Ihnen im nachfolgenden Abschnitt.
Kinder-Unfallversicherung: großer Schutz für die Kleinen
Kinder toben viel und fallen auch immer wieder auf die Nase. Die meisten Eltern kennen das Drama, wenn der Nachwuchs mit der nächsten Schürfwunde nach Hause kommt. In den meisten Fällen ist der Schmerz aber genauso schnell vergessen, wie er gekommen ist.
Anders sieht es aus, wenn Ihr Kind aufgrund eines Unfalls bleibende gesundheitliche Beeinträchtigungen davonträgt. Falls Ihr Kind dann nicht mehr zur Schule gehen und später keinen Beruf ergreifen kann, droht neben dem gesundheitlichen ein finanzielles Risiko. Auch Krankheiten, ein Zeckenbiss oder Impfschäden können zu einer dauerhaften Invalidität führen.
Da in der Freizeit kein gesetzlicher Unfallschutz besteht, ist es deswegen sinnvoll, über eine Unfallversicherung für Kinder nachzudenken. Sie zahlt beispielsweise den behindertengerechten Umbau der Wohnung oder leistet eine lebenslange Unfallrente.
Der Kinder-Unfallschutz der DEVK bietet Ihnen drei Formen der Absicherung, die Sie auch miteinander kombinieren können:
- klassische Kinder-Unfallversicherung: hohe Kapitalzahlung bereits bei geringer unfallbedingter Invalidität
- Junior Plus: erweiterter Versicherungsschutz bei unfall- und krankheitsbedingter Invalidität
- Kinder-Unfallrente: langfristige Sicherung des Lebensunterhalts bei hoher unfallbedingter Invalidität
Kinderinvaliditätsversicherung: Absicherung bei chronischen Krankheiten
Auch chronische Krankheiten wie Asthma, Epilepsie oder Autoimmunerkrankungen können bleibende Schäden und eine Invalidität des Kindes verursachen. Viele Expertinnen und Experten empfehlen deshalb, eine Kinderinvaliditätsversicherung abzuschließen. Die Versicherung leistet, wenn bei Ihrem Kind aufgrund der Erkrankung ein bestimmter Grad der Behinderung diagnostiziert wird.
Mit der erweiterten Kinder-Unfallversicherung Junior Plus bietet die DEVK eine Kinderinvaliditätsversicherung, die bereits ab einem krankheitsbedingten Invaliditätsgrad von 25 Prozent die vereinbarten Summen auszahlt.
Stationäre Zusatzversicherung: Ihr Kind als Privatpatient:in
Für die meisten Erkrankungen sind Ihre Kinder mit der Pflicht-Krankenversicherung gut abgesichert. Bei Erkältungen, kleineren Verletzungen oder den üblichen Kinderkrankheiten übernimmt die Krankenkasse die Behandlungs- und Medikamentenkosten.
Wenn es komplizierter wird und Ihr Kind beispielsweise im Krankenhaus behandelt oder operiert werden muss, sieht es da schon etwas anders aus: Hier beschränken sich die Leistungen der Krankenkasse auf eine Behandlung in einem der beiden nächstgelegenen geeigneten Krankenhäuser und durch den diensthabenden Arzt bzw. die diensthabende Ärztin. Bei höherwertigen Behandlungen oder der Behandlung durch Spezialist:innen bzw. den Arzt oder die Ärztin Ihres Vertrauens müssen Sie ohne Kranken-Zusatzversicherung die zusätzlichen Kosten selbst tragen.
Deshalb sollten Sie überlegen, eine stationäre Zusatzversicherung für Ihre Kinder abzuschließen. Damit sichern Sie Ihrem Nachwuchs als Privatpatient bzw. Privatpatientin im Krankenhaus die bestmögliche Behandlung. Der große Vorteil: Bei komplizierten Therapien oder Operationen haben Sie freie Arztwahl und können sich deutschlandweit die Spezialist:innen für die Behandlung aussuchen.
Zahnzusatzversicherung Kinder: Wann ist sie sinnvoll?
Auch Kinder sollten regelmäßig zum Zahnarzt bzw. zur Zahnärztin gehen. In den meisten Fällen stehen hier die Kontrolle und Prophylaxe im Vordergrund. Zahnersatz spielt bei Kindern nur in Ausnahmefällen eine Rolle – etwa wenn die Zähne durch Karies oder einen Unfall beschädigt werden oder ausfallen. Aus diesem Grund ist auch eine eigene Zahnzusatzversicherung für Kinder nur bedingt empfehlenswert.
Ein größeres Thema bei Kindern sind Fehlstellungen und Fehlbildungen von Kiefer und Zähnen, die kieferorthopädische Maßnahmen erfordern. In der Regel wird dies über eine Zahnspange gelöst. Bei Kindern und Jugendlichen leisten die Kassen allerdings erst ab Fehlstellungsgrad KIG3, also bei einer mittelschweren Fehlstellung.
Die DEVK-Zusatzversicherung für Kieferorthopädie übernimmt die Kosten auch für medizinisch sinnvolle Behandlungen (KIG2), für die die Krankenkasse nicht aufkommt. Mehrkosten für höherwertige Versorgungsarten werden ebenfalls übernommen. Es empfiehlt sich, den Tarif frühzeitig abzuschließen. Eine Absicherung ist nicht mehr möglich, wenn eine entsprechende Zahnfehlstellung erstmals vom Arzt bzw. der Ärztin festgestellt wurde.
Sie verbringen Ihren Familienurlaub in der Regel außerhalb Deutschlands? Dann sollten Sie nicht vergessen, eine Auslandsreisekrankenversicherung mit ins Gepäck zu nehmen. Denn die gesetzlichen Krankenversicherungen gewähren Ihnen im Ausland nur eingeschränkten oder gar keinen Versicherungsschutz.
Mit der Auslandskrankenversicherung der DEVK genießen Sie weltweiten Versicherungsschutz als Privatpatient bzw. Privatpatientin. Im Krankheitsfall übernimmt die Versicherung die Kosten für medizinische Leistungen bei Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und im Krankenhaus. So können Sie entspannt in den Urlaub starten.
Kleiner Exkurs: Sparen für Kinder
Studium, ein längerer Auslandsaufenthalt, das erste eigene Auto oder der Kauf einer Wohnung – wenn Kinder groß werden, haben Sie viele Ziele und Wünsche. Um ein finanzielles Polster aufzubauen, lohnt es sich, früh mit dem Sparen für Ihre Kinder anzufangen. Die aktuelle Niedrigzinsphase macht die Geldanlage für Kinder allerdings schwieriger: Das klassische Sparbuch bringt praktisch keine Zinsen mehr und ist für die Geldanlage nicht zu empfehlen.
Für einen langfristigen Vermögensaufbau eignen sich am besten Fondssparpläne. Diese bieten gute Renditechancen und ein hohes Maß an Flexibilität, bergen aber auch gewisse Risiken. Über einen langen Zeitraum lassen sich Kursschwankungen jedoch gut ausgleichen.
Wenn Sie größeren Wert auf Sicherheit legen, kommen als Geldanlage für Ihre Kinder auch ein Festgeld- oder Tagesgeldkonto infrage. Wenn Sie bzw. Ihr Kind kurzfristig an das Ersparte wollen, sind Tagesgeldkonten die richtige Wahl. Festgeldkonten eignen sich für Einmalanlagen. Hier ist das Geld sicher aufbewahrt, eine große Rendite dürfen Sie aber nicht erwarten.
Wir empfehlen Ihnen eine Kombination mehrerer Anlageformen, um einerseits kurzfristige Wünsche zu erfüllen und andererseits langfristig größere Ziele zu erreichen. Beim Sparen für Kinder bietet auch die DEVK flexible Lösungen, bei denen Sie schon mit kleinen Beträgen langfristig Kapital für Ihren Nachwuchs ansparen können – sicher, nachhaltig und renditeorientiert.