Ihr Erste-Klasse-Ticket im Krankenhaus
Krankenhauszusatzversicherung für erstklassige Betreuung
Gute Gründe für die Krankenhauszusatzversicherung der DEVK
100 % Kostenerstattung für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
privatärztliche Behandlung durch die Ärztin oder den Arzt Ihres Vertrauens
Abschluss auch für ausschließlich unfallbedingte Krankenhausaufenthalte möglich
In diesem Fall können Sie die Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen abschließen. Folgende Leistungen sind in dieser Variante ausgenommen: Unterbringung im Einbettzimmer und Hebammenleistungen.
Die Leistungen unserer stationären Zusatzversicherung
Mit unserer stationären Krankenhauszusatzversicherung sind Sie auch als Kassenpatientin oder Kassenpatient im Krankenhaus bestens versorgt. Nachfolgend finden Sie die Leistungen unserer stationären Krankenhauszusatzversicherung (Tarif ST-G1) im Überblick.
Die Leistungsvoraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen, den Tarifen zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Teil I bis III).
stationärer Zusatztarif (ST-G1)
Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer eines Krankenhauses
100 % Kostenübernahme
freie Arztwahl im Krankenhaus
Die Kostenerstattung gilt für eine privatärztliche Behandlung durch eine Ärztin oder einen Arzt Ihrer Wahl, z. B. einem Spezialisten oder für eine Chefarztbehandlung.
100 % Kostenübernahme
vor- und nachstationäre privatärztliche Behandlung
Mit der Krankenhauszusatzversicherung der DEVK erhalten Sie bis zu drei Behandlungstage vor und bis zu sieben Behandlungstage nach einem stationären Aufenthalt eine privatärztliche Behandlung.
freie Krankenhauswahl
Wir erstatten die Differenzkosten, wenn von Ihnen ein von der Einweisung abweichendes Krankenhaus gewählt wurde.
100 % Kostenübernahme
Krankentransport im Umkreis von 100 km
100 % Kostenübernahme
Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen
Wenn Sie auf die privatärztliche Behandlung und/oder das Ein- oder Zweibettzimmer ihrer stationären Zusatzversicherung verzichten, zahlen wir für Erwachsene jeweils 21 Euro pro Tag. Bei Kindern zahlen wir jeweils 21 Euro pro Tag, wenn auf eine Privatärztin oder einen Privatarzt verzichtet wird.
21 € pro Tag
Kostenübernahme der Zuzahlung im Krankenhaus
Ihnen entstehen im Krankenhaus keine Kosten für den gesetzlichen Eigenanteil. Wir übernehmen den Eigenanteil für gesetzlich Versicherte je Aufenthalt.
stationäre Hebammenleistungen
100 % Kostenübernahme
Kostenschutz mit dem DEVK-Krankenhaustagegeld
Ein Krankenhausaufenthalt kann schnell teuer werden: gesetzliche Zuzahlungen von bis zu 280 Euro, Kosten für Fernsehen und Telefon, Fahrtkosten für Besuche von Familienangehörigen – lauter Ausgaben, die sich summieren. Gegebenenfalls fallen darüber hinaus Kosten für eine Kinderbetreuung und/oder Haushaltshilfe an.
Mit dem Krankenhaustagegeld der DEVK (KHS) erhalten Sie bis zu 60 Euro täglich für Erwachsene und und bis zu 35 Euro täglich für Kinder während der Dauer Ihres Krankenhausaufenthalts. So können Sie finanzielle Mehrbelastungen auffangen und sich sorgenfrei auf Ihre Genesung konzentrieren.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Tagegeldanspruch für die gesamte Dauer eines Krankenhausaufenthalts (inkl. Sonn- und Feiertage)
- steuerfreie, zeitlich unbegrenzte Auszahlung, einzige Ausnahme: Bei stationärer Psychotherapie ist der Leistungsanspruch auf vier Wochen beschränkt.
- bei Unfall entfällt die allgemeine Wartezeit
Häufige Fragen zur Krankenhauszusatzversicherung
Hier finden Sie Antworten auf wichtigen Fragen zur Krankenhauszusatzversicherung.
Eine Krankenhauszusatzversicherung bietet Ihnen viele Mehrleistungen bei der Behandlung im Krankenhaus. Mit der privaten Zusatzversicherung der DEVK profitieren Sie von einer erstklassigen Versorgung als Privatpatientin oder Privatpatient und haben ein anderes Mitspracherecht bei Ihrer Behandlung.
Die stationäre Krankenhauszusatzversicherung können Sie im Tarif ST-G1 für Kinder bereits ab 3,38 Euro abschließen. In diesem Tarif erfolgt eine Gesundheitsprüfung. Diese beinhaltet neben der Frage nach Größe und Gewicht fünf weitere Gesundheitsfragen.
Bei Neugeborenen ist auch ein Abschluss ohne Gesundheitsfragen möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt schon drei Monate oder länger in dem Tarif ST-G1 versichert ist. Ihr Kind ist dann sofort nach der Geburt Privatpatient:in im Krankenhaus. Lediglich eine Anmeldung (ohne Gesundheitsprüfung) muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei uns erfolgen.
Der Abschluss einer stationären Zusatzversicherung ist sehr sinnvoll, da Sie sich über Mehrkosten und Eigenanteile, die für eine Inanspruchnahme modernster Therapien anfallen können, keine Gedanken machen müssen. Die DEVK erstattet alle anfallenden Kosten, die für Ihre Behandlung im Krankenhaus anfallen. Außerdem können individuelle Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigt werden – etwas, das bei gesetzlich versicherten Personen aufgrund von festgelegten Behandlungsplänen und Fallpauschalen nicht möglich ist.
Ein weiterer Vorteil der Krankenhauszusatzversicherung besteht hinsichtlich der Einzelzimmer. Gerade, wenn es einem nicht gut geht und man in Ruhe gesund werden möchte, ist Privatsphäre besonders wichtig. Sie können daher wählen, ob Sie während Ihres Krankenhausaufenthalts in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden möchten – ganz ohne Zusatzkosten.