Paar im Garten vor ihrem Haus

Versicherungen nach der Hochzeit: als Ehepaar richtig versichert

Es klingt unromantisch, ist aber wichtig: Nach dem schönsten Tag im Leben sollten Sie Ihren Versicherungsschutz überprüfen. Wir zeigen Ihnen, worauf es dabei ankommt.

In guten wie in schlechten Zeiten

Veranstaltungsort, Tischdekoration, Brautkleid – im Vorfeld einer Hochzeit muss so einiges organisiert werden. An den bürokratischen Aufwand, den eine Heirat im Nachhinein mit sich bringt, denkt dabei so schnell niemand. Wie wichtig aber genau dieser auf den ersten Blick unromantische Aspekt ist, unterschätzen viele Paare. Wenn Sie nach der Hochzeit möglichst schnell Ihren Versicherungsschutz unter die Lupe nehmen und prüfen, wie Sie Versicherungen zusammenlegen können, sparen Sie in wenigen Schritten viel Geld. Außerdem lohnt sich ein Blick auf verschiedene Vorsorgeprodukte. Denn wer möchte seine Lieben im Ernstfall nicht abgesichert wissen?

Veränderungen im Alltag

Der Brautstrauß ist geworfen, die Hochzeitstorte verspeist: Nach Ihrem rauschenden Fest stehen in den nächsten Tagen einige Behördengänge und organisatorische Dinge an. Ob Namensänderung oder Steuerklassen, wir geben Ihnen Tipps, woran Sie denken sollten.
Haben Sie sich während der Hochzeitsplanungen auf einen gemeinsamen Nachnamen geeinigt, so müssen nach der Heirat zahlreiche Dokumente geändert werden. Auch Behörden und Unternehmen müssen Sie über die Namensänderung informieren. In den meisten Fällen benötigen Sie dafür Ihre Eheurkunde.

Dokumente, die von einer Namensänderung betroffen sind:

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Fahrzeugschein
  • Sozialversicherungsausweis
  • Grundbuch
  • Führerschein (nicht verpflichtend)

Behörden und Unternehmen, die Sie informieren müssen:

  • Bürgeramt
  • Finanzamt
  • Zulassungsstelle für die Erneuerung des Fahrzeugbriefs- und Fahrzeugscheins
  • Agentur für Arbeit
  • Versicherungsgesellschaften
  • Banken
  • Beitragsstelle (ehemals GEZ)
  • Versorgungsunternehmen (z. B. Stromanbieter)
  • Telefongesellschaften
  • Verkehrsbetriebe (z. B. bei Besitz einer Monatsfahrkarte)
  • ggf. Sportverein/Fitnessstudio
Wer vor den Traualtar tritt, sollte sich auch um seine Steuerklasse kümmern. Der automatische Wechsel von Steuerklasse 1 in Steuerklasse 4 kann nach der Hochzeit geändert werden. Bei Steuerberater:innen oder Lohnsteuerhilfe-Vereinen können Sie sich ausführlich zu einem sinnvollen Wechsel beraten lassen. Auch Ihre Bankkonten sollten Sie im Blick haben. Bei zwei getrennten Einkommen behalten viele Ehepaare ihre eigenen Konten bei, richten für gemeinsame Ausgaben aber zusätzlich ein Haushaltskonto ein, auf das beide Eheleute Zugriff haben. Denken Sie auch über Vollmachten nach, damit Ihr:e Ehepartner:in in einer Notsituation die Möglichkeit hat, auf Ihr Konto zugreifen zu können.
Zieht ein:e Ehepartner:in nach der Heirat in die Mietwohnung des anderen, sollten Sie über eine Anpassung des Mietvertrags nachdenken. Steht der bzw. die Ehepartner:in nach dem Einzug nicht mit im Vertrag, kann er:sie bei einer Trennung oder im Todesfall der Partnerin bzw. des Partners von der Vermieterin bzw. vom Vermieter dazu gezwungen werden, die Wohnung umgehend zu verlassen.

Vermeiden Sie Doppelversicherungen

Wenn Ihnen und Ihrer Partnerin bzw. Ihrem Partner bereits vor der Hochzeit ein umfassender Versicherungsschutz wichtig war, könnten sich nach der Hochzeit einige Doppelversicherungen im Haushalt befinden. Sichten Sie daher den bestehenden Versicherungsschutz – oftmals können Sie Versicherungen zusammenlegen und bares Geld sparen.
Die private Haftpflichtversicherung können Sie bei einer bestehenden Doppelversicherung auf einen günstigeren Familientarif umstellen. Neben einem geringeren Beitrag profitieren Sie außerdem davon, dass in der Familienhaftpflicht auch leibliche, Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder mitversichert sind. Erst wenn Ihre Kinder die Erstausbildung (darunter fällt auch ein Studium) abgeschlossen haben, müssen sie sich selbst versichern. Hinweis: Im Premium-Schutz unserer privaten Haftpflichtversicherung sind sogar alle im Haushalt lebenden Familienangehörigen mitversichert. Unsere DEVK-Beratung ist für Sie da und hilft Ihnen gerne dabei, den passenden Versicherungsschutz für Sie und Ihre Lieben zu finden.
Ziehen Sie zusammen in einen Haushalt, sollten Sie Ihren gemeinsamen Hausratwert festlegen. Liegen die beiden Versicherungssummen Ihrer Hausratverträge darüber, spricht man von einer sogenannten Mehrfachversicherung. In der Regel wird dann der jüngere Vertrag aufgehoben. Ein Sonderkündigungsrecht besteht jedoch nicht. Da sich der Hausrat beim Zusammenziehen in der Regel deutlich vergrößert, sollten Sie sich die vereinbarte Versicherungssumme einmal genauer anschauen. Oftmals besteht hier die Gefahr einer Unterversicherung, die Sie mit einer Anpassung vermeiden können. Hinweis: Teilen Sie uns als DEVK-Hausratkund:in einfach alle wichtigen Daten des anderen Hausratvertrags, wie z. B. Gesellschaft und Versicherungsnummer, mit. Alles Weitere klären wir im Anschluss für Sie.
Bei der Kfz-Versicherung ist es möglich, den:die Ehe- bzw. Lebenspartner:in in Ihren bestehenden Kfz-Vertrag als weitere:n Fahrer:in aufzunehmen. Im Zuge dessen sollten Sie sich die zentralen Merkmale Ihres abgeschlossenen Tarifs (z. B. die Jahresfahrleistung) genauer ansehen auf Aktualität prüfen.
Bei der Auflösung einer durch Eheschließung entstandenen doppelten Rechtsschutzversicherung ist vor allem der Leistungsumfang entscheidend. Hier gilt: Die Versicherung mit dem größeren Leistungspaket bleibt bestehen. Haben Sie beide eine Rechtsschutzversicherung mit identischen Leistungen abgeschlossen, bleibt die ältere der beiden bestehen. Für die Vertragsaufhebung ist der Zeitpunkt Ihrer Mitteilung entscheidend. Hinweis: Erhalten wir die Information über die Hochzeit noch im gleichen Jahr, erfolgt die Vertragsaufhebung bei unserer Gesellschaft rückwirkend zur Eheschließung. Erfolgt der Hinweis erst im Jahr darauf oder noch später, heben wir den Vertrag rückwirkend zum Beginn des jeweiligen Versicherungsjahrs auf. Im Anschluss an die Vertragsaufhebung erstatten wir Ihnen zu viel gezahlte Beiträge anteilig zurück.

Absicherung für Ihre Lieben

Sie erinnern sich immer wieder gerne an Ihre Hochzeit, die Finanzierung für das Traumhaus steht und die Familienplanung läuft: Wer denkt zu diesem Zeitpunkt schon daran, dass ein Schicksalsschlag das Leben mitsamt aller Pläne über den Haufen werfen kann?
Überlassen Sie Ihre Zukunft nicht dem Zufall. Wir beraten Sie gerne rund um das Thema Einkommenssicherung und finden gemeinsam eine Lösung, die zu Ihrem Leben passt.

Wichtig: Risikolebensversicherung bei Tilgung eines Immobilienkredits sinnvoll

Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist besonders zu empfehlen, wenn Sie einen Immobilienkredit tilgen. Sie schützt Ihre Lieben im Todesfall vor finanziellen Risiken – vom ersten Versicherungstag an.
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