Extragünstig auf zwei Rädern
Sorglos unterwegs mit der DEVK-Kleinkraftradversicherung
Diese Kleinkrafträder können Sie bei uns versichern
Was deckt die Kleinkraftradversicherung ab?
Die Kleinkraftrad-Haftpflicht ist die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für Ihr Fahrzeug. Zusätzlichen Schutz bietet unser Kombischutz inkl. Teilkaskoversicherung.
Kleinkraftrad-Haftpflichtversicherung
Die gesetzliche Pflichtversicherung
- Schäden, die Sie mit Ihrem Kleinkraftrad bei anderen verursachen
- Schadenservice rund um die Uhr – sowohl im In- als auch im Ausland
Kleinkraftradversicherung Kombischutz
Das Plus an Schutz
- Diebstahl
- Schäden am eigenen Kleinkraftrad (Brand, Kurzschluss, Sturz)
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art
- grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen
Unsere Tarife in der Kleinkraftradversicherung
In der tabellarischen Übersicht finden Sie einen Auszug unserer Leistungen und der versicherten Gefahren. Die Teilkasko (Kombischutz) bieten wir mit 50 Euro oder 150 Euro Selbstbeteiligung an.
KleinkraftradversicherungHaftpflicht
Kleinkraftradversicherung Haftpflicht + TeilkaskoKombischutz
Versicherungssumme gesamt
Personen-, Sach- und Vermögensschäden
100 Mio. €
100 Mio. €
Diebstahl, Raub oder unerlaubter Gebrauch durch Fremde
Brand oder Explosion
Schäden durch Naturgefahren
Versichert sind Schäden, die durch Sturm, Hagel, Blitzeinschlag, Überschwemmung und Erdrutsch/-senkung entstehen.
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Tierbisschäden
an Kabeln, Schläuchen und Leitungen
Schäden durch Schnee- und Dachlawinen
Wissenswertes zur Kleinkraftradversicherung
- Mopedfahrerinnen und Mopedfahrer müssen ihren Versicherungsschutz jährlich erneuern.
- Es gibt jedes Jahr ein neues Versicherungskennzeichen.
- Ein Verkehrsjahr dauert von März des laufenden Jahres bis Februar des Folgejahrs.
- Der Vertrag bzw. der Versicherungsschutz endet danach automatisch – es ist keine Kündigung notwendig.
Unser Tipp: Gehen Sie mit 10 Euro auf Nummer sicher
Schließen Sie bei der Abholung Ihres Versicherungskennzeichens für nur 10 Euro Jahresbeitrag gleich den Verkehrsunfallrechtsschutz ab. Damit stehen wir Ihnen nach einem Verkehrsunfall bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Häufige Fragen zur Kleinkraftradversicherung
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kleinkraftradversicherung der DEVK.
Als Kleinkrafträder werden Kraftfahrzeuge beschrieben, die einen maximalen Hubraum von 50 ccm besitzen. Kleinkrafträder haben eine maximale Leistung von 6 PS.
Bei der DEVK können Sie
- Mofas,
- Roller,
- Mopeds,
- E-Bikes und
- E-Scooter
Ja, auch Kleinkrafträder sind versicherungspflichtig, da sie sich im Straßenverkehr bewegen. Darunter fallen:
- Leichtmofas bis 20 km/h
- Mofas bis 25 km/h
- Mopeds bis 60 km/h
- Mokicks bis 60 km/h
- Roller bis 60 km/h
- Kleinkrafträder dreirädrig bis 45 km/h
- Leichtkraftfahrzeuge vierrädrig, max. 425 kg Leermasse, bis 45 km/h (z. B. Quad/Microcar)
- S-Pedelecs sowie E-Bikes bis 45 km/h
- Elektrokleinstfahrzeuge sowie selbstbalancierende Elektrokleinstfahrzeuge bis 20 km/h (z. B. E-Scooter oder Segways)
Der Preis der Kleinkraftradversicherung hängt davon ab, ob Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung oder den Kombischutz inkl. Teilkasko abschließen.
Im aktuellen Verkehrsjahr 2023/2024 beläuft sich der Jahrespreis für die Kleinkraftrad-Haftpflichtversicherung für Personen bis 17 Jahre auf 99 Euro. Wenn Sie die Teilkasko mit 50 Euro Selbstbeteiligung wählen, kostet Sie die Kaskoversicherung 189 Euro und mit 150 Euro Selbstbeteiligung 149 Euro im Verkehrsjahr.
Sollten Sie über 17 Jahre alt sein, können Sie in unserer Preisübersicht (PDF, 924 KB) nachsehen, welchen Jahresbeitrag Sie zahlen müssen.
Um eine Kleinkraftradversicherung abzuschließen, benötigen Sie neben Ihren persönlichen Daten inkl. E-Mail-Adresse und IBAN nur noch die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder Datenbestätigung nach eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) Ihres Kleinkraftrads. Darin finden Sie z. B. die Höchstgeschwindigkeit des Kleinkraftrads, das Baujahr und die Hersteller-Schlüsselnummer.
Der Unterschied zwischen Leichtkrafträdern und Kleinkrafträdern liegt im Hubraum. Während Kleinkrafträder (maximal 4 kW) einen Hubraum von höchstens 50 ccm besitzen, zeichnen sich Leichtkrafträder durch einen größeren Hubraum (maximal 125 ccm) und mehr Leistung (bis zu 11 kW) aus.
Beide Fahrzeugarten haben aber eins gemeinsam: Sowohl ein Leichtkraftrad als auch ein Kleinkraftrad braucht eine Versicherung. Wählen können Sie dabei zwischen der Kfz-Haftpflicht- und -Kaskoversicherung. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an eine DEVK-Beratung wenden.
Beide Fahrzeugarten haben aber eins gemeinsam: Sowohl ein Leichtkraftrad als auch ein Kleinkraftrad braucht eine Versicherung. Wählen können Sie dabei zwischen der Kfz-Haftpflicht- und -Kaskoversicherung. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an eine DEVK-Beratung wenden.
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