Ein Mann fährt lachend E-Scooter.
Freie Fahrt für E-Scooter

E-Scooter-Versicherung: Top-Schutz für Elektroflitzer

Gute Gründe für die E-Scooter-Versicherung der DEVK

günstige E-Scooter-Haftpflicht: schon ab 24,80 €
Kombischutz mit Teilkaskoversicherung möglich
unkompliziert Versicherungskennzeichen für E-Scooter erhalten

Was deckt die E-Scooter-Versicherung ab?

Für E-Scooter mit Straßenzulassung ist eine E-Scooter-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Den passenden Versicherungsschutz gibt es bei uns – auch im Kombischutz mit einer zusätzlichen Teilkaskoversicherung.

E-Scooter-Haftpflicht

Die gesetzliche Pflichtversicherung
  • Schäden, die Sie mit Ihrem E-Scooter bei anderen verursachen

E-Scooter-Kombischutz

Das Plus an Schutz
  • E-Scooter-Haftpflicht
  • Diebstahl sowie Schäden am eigenen E-Scooter durch Brand, Explosion oder Kurzschluss
  • Absicherung bei Tierbissschäden

Unsere zwei Tarife in der E-Scooter-Versicherung

In der Tabelle finden Sie einen Auszug unserer Leistungen und der versicherten Gefahren. Die Teilkasko (Kombischutz) bieten wir nur mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro an.
E-Scooter-Haftpflicht
E-Scooter-Haftpflicht + Teilkasko Kombischutz
Versicherungssumme gesamt
100 Mio. €
100 Mio. €
Diebstahl, Raub oder unerlaubter Gebrauch durch Fremde
Brand oder Explosion
Schäden durch Naturgefahren
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Tierbissschäden
Schäden durch Schnee- und Dachlawinen
Eine private Unfallversicherung ist sinnvoll
Ein Unfall ist schnell passiert – auch auf einem E-Scooter. Mit unserer Unfallversicherung sind Sie im Fall der Fälle finanziell abgesichert.

Häufige Fragen zur E-Scooter-Versicherung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema E-Scooter-Versicherung.
Unseren zuverlässigen Haftpflichtschutz für Ihren eigenen E-Scooter können Sie als Fahrerin oder Fahrer ab 23 Jahren bereits ab 24,80 Euro im Jahr abschließen. In unserer Übersicht aller Beiträge (PDF, 924 KB) für die Moped-Versicherung im aktuellen Verkehrsjahr können Sie direkt sehen, welchen Beitrag Sie bei uns für Ihre E-Scooter-Versicherung zahlen.

Den Versicherungsschutz müssen Sie jedes Jahr erneuern. Mit dem Neuabschluss Ihrer Versicherung erhalten Sie bei unseren DEVK-Beraterinnen und DEVK-Beratern auch eine neue selbstklebende Versicherungsplakette. Diese E-Scooter-Plakette gilt für ein Verkehrsjahr, das immer von März bis Ende Februar des Folgejahrs läuft. Der Vertrag endet automatisch, somit ist keine Kündigung zum Ende des Verkehrsjahrs nötig.
Um eine E-Scooter-Versicherung abzuschließen, benötigen Sie neben Ihren persönlichen Daten inkl. E-Mail-Adresse und IBAN nur noch die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder Datenbestätigung nach eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) Ihres E-Scooters. Darin finden Sie z. B. die Höchstgeschwindigkeit des E-Scooters, das Baujahr und die Hersteller-Schlüsselnummer.
Die E-Scooter-Versicherung der DEVK leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Im Kombischutz ist durch die ergänzende Teilkaskoversicherung auch ein Diebstahl Ihres E-Scooters versichert. Nachfolgend zwei Praxisbeispiele:
  • Sie streifen mit Ihrem E-Scooter ein geparktes Auto. Die dabei entstandenen Lackschäden müssen in einer Werkstatt nachgebessert werden. Für die Kosten des entstandenen Sachschadens kommt die E-Scooter-Haftpflichtversicherung auf.
  • Sie sind wie jeden Morgen mit Ihrem E-Scooter ins Büro gefahren. Nach der Mittagspause stellen Sie fest, dass Ihr am Arbeitsplatz abgestelltes Fahrzeug gestohlen wurde. Die Teilkaskoversicherung zahlt Ihnen den Zeitwert des gestohlenen E-Scooters. Somit können Sie sich schnell ein Ersatzfahrzeug kaufen.
Als Fahrerin oder Fahrer eines E-Scooters müssen Sie Ihren Versicherungsschutz jährlich erneuern. Mit dem Neuabschluss erhalten Sie auch ein neues Versicherungskennzeichen für Ihren E-Scooter. Es gilt für ein Verkehrsjahr, das immer von März des laufenden Jahres bis Ende Februar des Folgejahres läuft. Bei unseren DEVK-Beraterinnen und DEVK-Beratern bekommen Sie alles, was Sie für sorgenfreien Fahrspaß brauchen – Versicherungsschutz und Versicherungskennzeichen für Ihren E-Scooter.

Gut zu wissen: Der Vertrag endet automatisch. Es ist keine Kündigung zum Ende des Verkehrsjahrs nötig.
Sie können Ihren Elektroroller ohne Führerschein fahren, es besteht aber eine Versicherungspflicht (Kfz-Haftpflichtversicherung). Als Nachweis müssen Sie auf dem Gefährt eine selbstklebende Versicherungsplakette anbringen. Dieses E-Scooter-Kennzeichen erhalten Sie bei Ihrer DEVK-Beraterin oder Ihrem DEVK-Berater.
„Elektrokleinstfahrzeug“ ist ein Sammelbegriff für kleinere Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb und geringem Gewicht. Dazu zählen beispielsweise E-Scooter, Segways, Hoverboards oder E-Skateboards.Voraussetzungen für die Nutzung im Straßenverkehr:
  • Das Fahrzeug hat eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mind. 6 bis max. 20 km/h.
  • Es liegt eine allgemeine Betriebserlaubnis bzw. eine Einzelbetriebserlaubnis vor.
  • Am Fahrzeug ist ein Typenschild mit der Bezeichnung „Elektrokleinstfahrzeug“ und einer Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer (FIN) angebracht.
  • Das Fahrzeug ist mit einer Versicherungsplakette (Kennzeichen) versehen.
Zusätzlich müssen die Fahrzeuge folgende Merkmale aufweisen:
  • Lenk- oder Haltestange
  • Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen)
  • max. 70 cm breit, 140 cm hoch und 200 cm lang
  • max. Fahrzeugmasse: 55 kg (ohne Fahrer:in)
  • Erfüllung „fahrdynamischer“ Mindestanforderungen (Fahrzeug muss verkehrssicher sein, bremsen können, steuerbar sein und eine Beleuchtung haben)
Nach dieser Definition sind im Straßenverkehr Segways und E-Scooter erlaubt.
Ein Segway ist ein selbstbalancierender Roller mit Lenkstange und einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h. Für den Betrieb gelten die gleichen Regeln wie bei E-Scootern: Der Fahrer bzw. die Fahrerin muss mindestens 14 Jahre alt sein und Segways dürfen nur auf Radwegen oder Seitenstreifen fahren. Gibt es diese nicht, muss die Straße genutzt werden. Auch für Segways sind eine Kfz-Haftpflichtversicherung und ein gültiges Versicherungskennzeichen Pflicht. Beides erhalten Sie bei Ihrer DEVK-Beraterin oder Ihrem DEVK-Berater.
Auch Hoverboards, E-Skateboards und One Wheels werden elektrisch betrieben und fahren schneller als 6 km/h. Sie weisen allerdings die übrigen erforderlichen Merkmale nicht auf (z. B. Lenk- oder Haltestange, Bremsen, Beleuchtung) und sind deshalb im Straßenverkehr nicht erlaubt. Sie dürfen nur im „abgegrenzten nichtöffentlichen Verkehr“ gefahren werden – also nur auf Privatgrundstücken. Verstöße werden mit einer Geldbuße und einem Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg geahndet.

Da sie im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen sind, kann für Hoverboards, E-Skateboards und One Wheels auch keine Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Für Fahrten auf Privatgelände können Sie Ihr Gefährt über den Premium-Schutz der privaten Haftpflichtversicherung der DEVK absichern.
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