Zwei Rollerfahrer fahren fröhlich über eine Straße im Wald.
Mit uns kommen Sie ins Rollen

Flexibel unterwegs mit der DEVK-­Roller-Versicherung

Gute Gründe für die Roller-Versicherung der DEVK

günstige Roller-Versicherung: Haftpflichtschutz schon ab 48 €
Roller-Versicherung Teilkasko: Kombischutz möglich
unkompliziert Versicherungskennzeichen für Roller erhalten

Was deckt die Roller-Versicherung ab?

Die Roller-Haftpflicht ist die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für Ihren Roller. Ergänzenden Schutz bietet unser Kombischutz inkl. einer Teilkaskoversicherung. Da Kleinkrafträder überdurchschnittlich häufig verschwinden (Quelle: GDV), empfehlen wir Ihnen den Abschluss unseres Kombischutzes, da dieser auch für den finanziellen Schaden in Folge eines Diebstahls aufkommt.

Roller-Haftpflicht

Die gesetzliche Pflichtversicherung
  • Schäden, die Sie mit Ihrem Roller bei anderen verursachen

Roller-Kombischutz

Das Plus an Schutz
  • Roller-Haftpflicht
  • Diebstahl sowie Schäden am eigenen Roller durch Brand, Explosion, Kurzschluss oder Sturz
  • Absicherung bei Tierbissschäden
  • wahlweise mit 50 € oder 150 € Selbstbeteiligung abschließbar

Unsere zwei Tarife in der Roller-Versicherung

In der tabellarischen Übersicht finden Sie einen Auszug unserer Leistungen und der versicherten Gefahren. Die Teilkasko (Kombischutz) bieten wir mit 50 Euro oder 150 Euro Selbstbeteiligung an.
Roller-Haftpflicht
Roller-Haftpflicht + TeilkaskoKombischutz
Versicherungssumme gesamt
100 Mio. €
100 Mio. €
Diebstahl, Raub oder unerlaubter Gebrauch durch Fremde
Brand oder Explosion

Schäden durch Naturgefahren
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Tierbissschäden
Schäden durch Schnee- und Dachlawinen
Unser Tipp: Gehen Sie mit 10 Euro auf Nummer sicher
Schließen Sie bei der Abholung Ihres Versicherungskennzeichens für nur 10 Euro Jahresbeitrag gleich den Verkehrsunfallrechtsschutz ab. Damit stehen wir Ihnen nach einem Verkehrsunfall bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.

Häufige Fragen zur Roller-Versicherung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Roller-Versicherung.
Um eine Roller-Versicherung abzuschließen, benötigen Sie neben Ihren persönlichen Daten inkl. E-Mail-Adresse und IBAN nur noch die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder Datenbestätigung nach eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) Ihres Rollers. Darin finden Sie z. B. die Höchstgeschwindigkeit des Rollers, das Baujahr und die Hersteller-Schlüsselnummer.
Ihren Roller mit max. 60 km/h Höchstgeschwindigkeit können Sie bei der DEVK über die Moped-Versicherung absichern. Unseren zuverlässigen Haftpflichtschutz können Sie als Fahrerin oder Fahrer ab 23 Jahren bereits ab 48 Euro im Jahr abschließen. In unserer Übersicht aller Beiträge (PDF, 924 KB) für das aktuelle Verkehrsjahr können Sie direkt sehen, welchen Beitrag Sie bei uns zahlen.
Als Halterin oder Halter eines Rollers müssen Sie Ihren Versicherungsschutz jedes Jahr erneuern. Mit dem Neuabschluss Ihres Versicherungsschutzes erhalten Sie auch ein neues Roller-Versicherungskennzeichen. Es gilt für ein Verkehrsjahr, das immer von März des laufenden Jahres bis Ende Februar des Folgejahrs läuft. Der Vertrag endet automatisch, somit ist keine Kündigung zum Ende des Verkehrsjahrs nötig. Bei unseren DEVK-Beraterinnen und DEVK-Beratern können Sie Ihren Roller über unsere Moped-Versicherung absichern.
Mit unserer Roller-Haftpflichtversicherung sichern Sie Ihren Motorroller bis zu einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen. Der Kombischutz mit zusätzlicher Teilkaskoversicherung kommt für Schäden auf, die durch Diebstahl, Raub, unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen, Brand oder Explosion, Zusammenstoß mit Tieren aller Art, Tierbissschäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen, Schnee- und Dachlawinen sowie Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und Erdrutsch/Erdsenkung entstehen.
Die DEVK-Roller-Versicherung leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Im Kombischutz ist durch die ergänzende Teilkaskoversicherung auch Diebstahl mit abgesichert. Nachfolgend einige Beispiele zu Schadenfällen aus der Praxis:
  • Beim Ausparken rammen Sie versehentlich einen neben Ihrem Roller parkenden Wagen und verursachen einige böse Kratzer und Dellen. Für die Ausbesserung in der Werkstatt kommt der Haftpflichtschutz Ihrer Motorroller-Versicherung auf.
  • Über Nacht steht Ihre Vespa wie gewohnt im Freien, angekettet an eine Laterne. Doch am frühen Morgen bemerken Sie, dass Ihr geliebtes Gefährt gestohlen wurde. Die Teilkaskoversicherung ersetzt Ihnen den Zeitwert des Fahrzeugs, sodass Sie sich einen neuen Roller kaufen können.
  • Unbekannte haben Ihren Roller in Brand gesteckt. Nachdem die Feuerwehr den Brand löschen konnte, müssen Sie leider feststellen, dass Sie mit Ihrem Roller nun leider keine Touren mehr fahren können. Es muss also ein Ersatz her. Ihr Kombischutz inkl. Teilkaskoversicherung zahlt Ihnen den Zeitwert Ihres verbrannten Rollers aus, damit Sie schnell wieder auf die Straße kommen.
Im Gegensatz zum Auto müssen Sie Ihren Roller nicht bei der Zulassungsstelle anmelden. Der Roller muss nur versichert sein (mindestens Haftpflichtversicherung) und über ein aktuelles Kennzeichen verfügen. Letzteres erhalten Sie bei der DEVK in 1.200 Geschäftsstellen und bei über 5.000 DEVK-Beraterinnen und DEVK-Beratern.
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