Sorgenfrei die Zukunft planen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung der DEVK
Gute Gründe für die Berufsunfähigkeitsversicherung der DEVK
Sofortschutz ab Versicherungsbeginn
Verzicht auf abstrakte Verweisung
Sie müssen in keinem fremden Beruf arbeiten, sondern erhalten volle Leistungen bei Berufsunfähigkeit (Verzicht auf abstrakte Verweisung).
Upgrade-Garantie
Wenn sich Ihre Lebensumstände ändern, können Sie Ihren Versicherungsschutz im Rahmen unserer Nachversicherungsgarantie anpassen. Wir verzichten hierbei auf eine erneute Gesundheitsprüfung, Sie müssen also keine weiteren Gesundheitsfragen beantworten.
Warum brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Finanzielle Sorgen sind das Letzte, was man braucht, wenn gesundheitliche Probleme das ganze Leben verändern. Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung der DEVK schützen Sie sich vor den finanziellen Risiken einer langwierigen Erkrankung oder einer Körperverletzung.
Sind Sie bereits länger als 6 Monate zu 50 Prozent in Ihrer beruflichen Tätigkeit eingeschränkt oder können in Ihrem ausgeübten Beruf nicht arbeiten, gleicht unser Berufsunfähigkeitsschutz entstehende Gehaltsverluste aus.
Die Vorteile unserer Berufsunfähigkeitsversicherung
Jeder vierte Arbeitnehmer bzw. jede vierte Arbeitnehmerin scheidet heute aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Sichern Sie Ihr Einkommen mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) der DEVK ab.
Ihre Vorteile in unserer Berufsunfähigkeitsversicherung:
Sofortschutz ab Versicherungsbeginn
Sie genießen direkten Schutz ohne Wartezeit.
50 Prozent berufsunfähig, 100 Prozent Leistung
Bei mehr als sechsmonatiger Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent zahlen wir Ihnen die vereinbarte Leistung, solange Sie berufsunfähig sind, wenn nötig bis zum Rentenbeginn. Voraussetzung ist, dass die Laufzeit Ihres Vertrags mit dem Rentenbeginn endet.
Verlängerungsoption
Bei einer Änderung des gesetzlichen Renteneintrittsalters können Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung unkompliziert verlängern.
kein Berufswechsel erforderlich
Sie müssen in keinem fremden Beruf arbeiten, sondern erhalten volle Leistungen bei Berufsunfähigkeit (Verzicht auf abstrakte Verweisung).
Leistung bei Pflegebedürftigkeit
Auch wenn Sie durch Unfall oder Krankheit pflegebedürftig werden, erhalten Sie die volle Leistung.
infektionsbedingtes Tätigkeitsverbot
Wenn Sie (z. B. als Arzt bzw. Ärztin) Ihren Beruf wegen eines Tätigkeitsverbots aufgrund einer Infektionsgefahr nicht ausüben dürfen, leisten wir zu 100 Prozent (Infektionsklausel).
Führerscheinklausel
Wenn Sie als Berufskraft-, Taxi- oder Auslieferungsfahrer:in hauptberuflich ein Kraftfahrzeug führen und Ihnen aufgrund eines verkehrsmedizinischen Gutachtens die Fahrlizenz entzogen wird, leisten wir zu 100 Prozent.
rückwirkende Zahlung
Bei verspäteter Meldung, z. B. wegen fehlender Prognose, zahlen wir die Leistungen rückwirkend aus.
kurzer Prognosezeitraum
Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig sind.
Beitragsfreiheit
Im Leistungsfall müssen Sie keine Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen.
Beitragspause möglich
Auf Wunsch stunden wir Ihnen, z. B. in besonderen Lebensphasen (Elternzeit, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit), für maximal ein Jahr den Beitrag. Die Leistungszusagen bleiben dabei natürlich unverändert.
Unterstützung im Krankheitsfall
Was ist zu tun? Ab wann erhalten Sie Leistungen? Gerne beraten wir Sie persönlich.
weltweiter Schutz
Der Versicherungsschutz bleibt auch im Urlaub oder bei einem Umzug ins Ausland bestehen.
Upgrade-Garantie
Wenn sich Ihre Lebensumstände ändern, können Sie Ihren Versicherungsschutz im Rahmen unserer Nachversicherungsgarantie anpassen. Wir verzichten hierbei auf eine erneute Gesundheitsprüfung, Sie müssen also keine weiteren Gesundheitsfragen beantworten.
Inflationsschutz
Sie haben die Möglichkeit, eine Beitrags- und/oder Leistungsdynamik einzuschließen und damit Ihre Versicherungsleistung regelmäßig zu erhöhen.
Mit unserer Berufsunfähigkeitsversicherung schon in jungen Jahren vorsorgen
JobStarter-Berufsunfähigkeitsversicherung
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Beitragsgarantie:
Fünf Jahre lang zahlen Sie den günstigen Einstiegsbeitrag. Im Anschluss erhöhen sich die Beiträge fünf Jahre lang in kleinen Schritten und bleiben danach dauerhaft auf gleichem Niveau. -
Upgrade-Garantie:
Nach zehn Jahren können Sie Ihren Schutz mit unserer Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen (z. B. bei Heirat oder Geburt eines Kindes). -
günstiger Einstiegsbeitrag – voller Leistungsumfang:
Auszubildende und Berufsanfänger und Berufsanfängerinnen zwischen 15 und 30 Jahren erhalten den vollen Berufsunfähigkeitsschutz zu besonders attraktiven Startbeiträgen.
Beispielrechnung
Je jünger Sie beim Versicherungsabschluss sind, desto günstiger sind Ihre Beiträge. Zwei Beispiele (bei einer vereinbarten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente von 1.000 Euro):- Berufsgruppe 2: 25 Jahre, Bürokaufmann/Bürokauffrau, monatlicher Nettobeitrag ab 47,40 €*
- Berufsgruppe 3: 25 Jahre, angestellte:r Mechatroniker:in, monatlicher Nettobeitrag ab 61,82 €*
Grundfähigkeitsversicherung für junge Menschen
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besonders günstiger Einstieg in die Vorsorge:
für Kinder ab 10 Jahren, Schüler:innen und Student:innen -
Zahlung einer monatlichen Rente im Leistungsfall:
Wir zahlen eine monatliche Rente, wenn eine elementare körperliche Fähigkeit in Folge einer Krankheit oder eines Unfalls beeinträchtigt ist. Eine Übersicht der Fähigkeiten finden Sie auf der Seite der Grundfähigkeitsversicherung. -
Umwandlung in Berufsunfähigkeitsversicherung möglich:
kann später in Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden – ohne Gesundheitsprüfung
Gesundheitscheck Berufsunfähigkeitsversicherung: unser Medical Home Service
Kein Gang zum Arzt, keine Wartezeiten, schnellere Antragsbearbeitung: Mit dem kostenlosen Medical Home Service der DEVK können Sie die notwendige Gesundheitsprüfung an einem Ort Ihrer Wahl erledigen.
Medizinisches Fachpersonal klärt mit Ihnen die für den Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung notwendigen Gesundheitsfragen und führt die Untersuchungen z. B. direkt bei Ihnen zu Hause durch.
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen ist leider nicht möglich. Allerdings benötigen wir bis zu einer Jahresrente von 24.000 Euro für den Vertragsabschluss grundsätzlich keine ärztliche Untersuchung.
Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Berufsunfähigkeitsversicherungen zu den individuellsten Versicherungsprodukten gehören und sich daher stark in ihren Kosten unterscheiden. Eine pauschale Aussage über die genauen Kosten ist daher schwierig.
Um genaue Informationen über die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, wenden Sie sich bitte an unsere DEVK-Beratung.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine Form der Absicherung, die finanziellen Schutz bietet, wenn eine Person aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, ihren Beruf auszuüben. Im Falle einer Berufsunfähigkeit zahlt die Versicherung eine monatliche Rente an die versicherte Person aus.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist darauf ausgerichtet, den finanziellen Verlust abzufedern, der entstehen kann, wenn das regelmäßige Einkommen durch die Berufsunfähigkeit wegfällt. Die Rente aus der Versicherung kann verwendet werden, um den Lebensunterhalt zu sichern, laufende Kosten zu decken und den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte frühzeitig abgeschlossen werden, wenn die Gesundheit noch gut ist, da Vorerkrankungen den Abschluss erschweren oder zu höheren Beiträgen führen können. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen abzuschließen ist leider nicht möglich.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine wichtige Absicherung, um finanzielle Risiken bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall zu minimieren. Sie bietet finanziellen Schutz, indem sie eine regelmäßige Rentenzahlung bereitstellt, um den Lebensunterhalt zu sichern. Da staatliche Absicherungen oft begrenzt sind und individuelle Voraussetzungen erfordern, kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein.
Wer mit beiden Beinen im Berufsleben steht, für den ist Berufsunfähigkeit häufig kein Thema. Zu Unrecht, wie die Statistiken belegen: Jeder vierte Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin scheidet heute aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen vorzeitig aus dem Berufsleben aus.
Gesetzlicher Berufsunfähigkeitsschutz
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach dem 2. Januar 1961 geboren wurden, haben keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, erhalten Sie eventuell eine staatliche Erwerbsminderungsrente von maximal 34 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.
Private Vorsorge ist daher besonders wichtig und der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.
Kaum staatliche Hilfen für Selbstständige und Berufseinsteiger:innen
Selbstständige haben in der Regel keinen Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Nur in Ausnahmefällen erhalten sie staatliche Unterstützung.
Dies gilt für Berufsgruppen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind (z. B. Hebammen oder selbstständige Lehrer:innen/Erzieher:innen). Private Vorsorge ist für sie deshalb noch unerlässlicher. Aber auch bei Angestellten, die gerade in den Beruf starten, ist der Vorsorgebedarf hoch. Denn was wenige wissen: In den ersten fünf Jahren der Berufstätigkeit besteht meist kein gesetzlicher Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst früh abschließen
Der Abschluss in jungen Jahren ist oft vorteilhaft, da die Beiträge niedriger sind und Gesundheitsrisiken noch keine großen Hürden darstellen. Bestimmte Berufe, die mit erhöhten Risiken verbunden sind, machen den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung besonders empfehlenswert.
Fazit Berufsunfähigkeitsversicherung
Es ist wichtig, die individuellen Umstände, finanziellen Verpflichtungen und Risikobereitschaft zu berücksichtigen, um zu entscheiden, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung benötigt wird.
Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem individuellen Versicherungsvertrag, der vereinbarten Rentenhöhe und den persönlichen finanziellen Verhältnissen. Im Allgemeinen wird die Rentenhöhe bei Vertragsabschluss individuell festgelegt.
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Rentenhöhe entweder als fixer Betrag oder als prozentualer Anteil des vorherigen Einkommens vereinbart werden. Typischerweise liegt die Rentenhöhe zwischen 50 und 80 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens. Es ist jedoch möglich, höhere oder niedrigere Renten zu vereinbaren, abhängig von den Bedürfnissen und Möglichkeiten des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin.
Es ist wichtig zu beachten, dass die vereinbarte Rentenhöhe auch Auswirkungen auf die Höhe der Versicherungsprämie hat. Je höher die Rentenzahlung, desto höher können die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein.
In der Steuererklärung wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel nicht als solche eingetragen. Die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind generell nicht steuerlich absetzbar und werden daher in den meisten Fällen nicht in der Steuererklärung angegeben.
Sie gelten als berufsunfähig, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder körperlicher Beeinträchtigung dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Ihren bisherigen Beruf oder eine andere zumutbare Tätigkeit auszuüben. Die genauen Kriterien für die Feststellung der Berufsunfähigkeit können variieren, aber im Allgemeinen gelten folgende Aspekte:
- berufliche Einschränkung: Sie müssen aufgrund von Krankheit oder Unfall zu einer bestimmten Prozentzahl (50 Prozent) in Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit eingeschränkt sein – und das für mehr als 6 Monate. Dies bedeutet, dass Sie die wesentlichen Aufgaben des bisherigen Berufs nicht mehr vollständig ausführen können.
- Prognose: Die Berufsunfähigkeit muss voraussichtlich dauerhaft sein, d. h. es wird erwartet, dass Sie auf absehbare Zeit nicht mehr in der Lage sein werden, den bisherigen Beruf wieder aufzunehmen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn die versicherte Person dauerhaft aufgrund von Krankheit oder Unfall berufsunfähig ist und die vertraglichen Bedingungen erfüllt. Wenn Sie hier noch weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere DEVK-Beratung.