Urheberrechte im Internet: Worauf muss ich achten?
Videos, Musik und Bilder sind im Internet schnell verfügbar – und genauso schnell weiterverbreitet. Doch Vorsicht: Wer urheberrechtlich geschützte Inhalte unerlaubt verwendet, macht sich strafbar. Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten sollten.
Ist Urheberrechtsverletzung eine Straftat?
„Geistiges Eigentum“ ist durch das deutsche Urheberrecht gesetzlich geschützt: Über die Verwendung von Bildern, Musiktiteln, Filmen oder anderen Inhalten entscheidet der:die jeweilige Urheber:in bzw. Rechteinhaber:in – also der:die Künstler:in, die Plattenfirma oder der Verlag.
Das deutsche Urheberrecht schützt u. a. Text-, Bild-, Audio- und Videoinhalte vor unerlaubter Nutzung. Das gilt natürlich auch für solche, die im Internet verfügbar sind. Vor der Nutzung dieser geschützten Inhalte müssen Sie vom Rechteinhaber bzw. der Rechteinhaberin die Erlaubnis einholen, sonst drohen empfindliche Strafen. Zusätzlich müssen Sie bei der Verwendung auch immer den Namen des Urhebers bzw. der Urheberin nennen.
Info: Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach Tod des Urhebers bzw. der Urheberin
Der Urheberrechtsschutz endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. der Urheberin. Ist der:die Urheber:in anonym oder das Werk erscheint unter einem Pseudonym, erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach der Veröffentlichung. Dann sind diese Werke „gemeinfrei“ und können ohne Genehmigung und Kosten frei verwendet werden.
Urheberrechtsverletzungen passieren im Internet schnell
Im Internet treten Urheberrechtsverletzungen besonders häufig auf. Zumeist handelt es sich dabei um illegal erstellte und verbreitete Raubkopien. Aber nicht nur das unerlaubte Kopieren, auch die unberechtigte Änderung, Bearbeitung oder Umgestaltung eines urheberrechtlich geschützten Werks ist gesetzlich verboten. Auch wenn Sie auf Ihrer eigenen Webseite oder einem Ihrer Social-Media-Profile ohne Erlaubnis ein Foto hochladen bzw. verwenden, dass Sie nicht selbst gemacht haben, verstoßen Sie gegen das Urheberrecht.
Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, können die Rechteinhaber:innen u. a. auf Unterlassung klagen oder Schadenersatz fordern. Bei gewerblich gehandelten Werken sind auch Geld- oder Haftstrafen möglich.
Wenn Sie urheberrechtlich geschützte Inhalte auf Ihrer eigenen Webseite oder Ihrem Blog verwenden, in denen Sie namentlich als Verantwortliche:r im Impressum genannt werden, können diese Verstöße leicht geahndet werden.
Auch in Peer-to-Peer-Netzwerken, in denen Teilnehmer:innen Dateien untereinander austauschen, können Urheberrechtsverletzungen schnell nachvollzogen werden. Hier sind in der Regel die IP-Adressen der Nutzer:innen sichtbar. Eine IP-Adresse ist quasi die „Anschrift“ eines Computers im Internet und kann zurückverfolgt werden. Das Urheberrecht ermöglicht es den Rechteinhaber:innen einen Gerichtsbeschluss zu erwirken, um vom Internet-Provider (also z. B. Telekom oder Vodafone) den:die Anschlussinhaber:in der IP-Adresse genannt zu bekommen.
Urheberrechtsverletzungen im Internet rufen schnell Anwälte und Anwältinnen auf den Plan. Wenn Sie unerlaubt ein Foto auf Ihrer Webseite hochladen oder ein Video verwenden, flattert Ihnen unter Umständen eine Abmahnung einer Anwaltskanzlei ins Haus. Mit diesem Schreiben verlangt die Kanzlei von Ihnen, das Bild oder Video zu entfernen. Sie tritt hier als Vertreter des Rechteinhabers bzw. der Rechteinhaberin des genutzten Inhalts auf.
In vielen Fällen wird von Ihnen dann auch verlangt, eine Unterlassungserklärung abzugeben. In dieser erklären Sie, die „rechtswidrige Handlung in Zukunft zu unterlassen“ – ergo: den beanstandeten Inhalt nicht weiter zu verwenden. Gegebenenfalls fordert der:die Rechteinhaber:in auch Schadenersatz von Ihnen und verlangt die Zahlung eines bestimmten Geldbetrags.
Die Abmahnung ist in der Regel der erste Schritt für Urheber:innen, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Scheitert diese außergerichtliche Einigung, kann der:die Geschädigte sein Recht auch mit einer einstweiligen Verfügung erwirken. Hierbei handelt es sich um eine gerichtliche Anordnung an den bzw. die „Verletzer:in des Urheberrechts“ und dient dazu, weitere oder fortlaufende Verstöße zu unterbinden.
Dieses Rechtsmittel wird häufig gesucht, wenn Eile geboten ist und dem:der Rechteinhaber:in größerer Schaden droht, je mehr Zeit vergeht. Bei einer einstweiligen Verfügung fällt das Gericht die Entscheidung meist ohne Anhörung des Rechteverletzers. Es ist somit nur ein vorläufiges Urteil, das in einem folgenden Gerichtsverfahren neu geprüft wird.
Alternativ kann der:die Urheber:in auch eine Unterlassungsklage einreichen, um ein rechtskräftiges und dauerhaftes Urteil zu erhalten. Hierbei vergehen allerdings oft einige Monate, bis es zu einer Hauptverhandlung kommt.
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung: Was tun?
Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten, sollten Sie diese schnellstmöglich von einem Rechtsanwalt bzw. einer Rechtsanwältin begutachten lassen. Der Anwalt bzw. die Anwältin prüft mit Ihnen, ob Sie für den vorgeworfenen Rechtsverstoß haftbar sind. Wenn er:sie feststellt, dass die Abmahnung ungerechtfertigt ist, müssen Sie die Forderungen aus dem Schreiben (z. B. Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung oder Zahlung von Schadenersatz) nicht befolgen. Sollte der Vorwurf berechtigt sein, löschen Sie umgehend das abgemahnte Bild oder Video. Prüfen Sie zusätzlich, ob der Inhalt auch aus dem Google-Cache entfernt wurde.
Wenn in der Abmahnung zusätzlich gefordert wird, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, sollten Sie auch diese mit Ihrem Anwalt bzw. ihrer Anwältin genau unter die Lupe nehmen. Eine solche Erklärung ist in der Regel aus der Sicht des Rechteinhabers bzw. der Rechtinhaberin formuliert und schränkt manchmal weitere Rechte ein. Bei zu weitgehenden Forderungen haben Sie deswegen die Möglichkeit, den Text abzuändern und einzelne Formulierungen bzw. Forderungen anzupassen. Diese „modifizierte Unterlassungserklärung“ können Sie allerdings nur abgeben, solange Sie die ursprünglich erhaltene Version nicht unterschrieben und zurückgesandt haben.
Wo finde ich den richtigen Anwalt bzw. Anwältin bei Urheberrechtsverletzung?
Im Premium-Schutz der DEVK-Rechtsschutzversicherung sind Sie auch bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet abgesichert. Wir bieten Ihnen eine telefonische Rechtsberatung und/oder eine Online-Rechtsberatung. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen auch einen spezialisierten Fachanwalt bzw. Fachanwältin für ein persönliches Beratungsgespräch.
Nicht-Rechtsschutz-Kunden der DEVK erhalten bei unserem Kooperationspartner KLUGO eine kostenlose telefonische Erstberatung.
Urheberrechte im Internet: Welche Inhalte darf ich frei verwenden?
Wenn Sie Text- oder Bildmaterial aus dem Internet verwenden, ist Vorsicht geboten: Prüfen Sie, ob es zur Nutzung freigegeben ist. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie die Nutzungsrechte erwerben. Das muss nicht unbedingt teuer sein: Der:die Urheber:in kann sie Ihnen auch kostenfrei einräumen.
Denn: Manchmal ist die Verwendung eines Inhalts erlaubt oder sogar erwünscht. Viele Künstler:innen oder Verlage bieten Bilder, Videos oder Musiktitel mit sogenannten CC-Lizenzen als „schöpferisches Gemeingut“ zur freien Verwendung an. Die Abkürzung CC steht für Creative Commons. Diese gemeinnützige Organisation veröffentlicht Standard-Lizenzverträge, mit denen Autoren und Autorinnen sowie Künstler:innen der Öffentlichkeit Nutzungsrechte an ihren Werken einräumen können.
Im Internet gibt es zudem unterschiedliche kostenpflichtige Bild-, Musik- und Videodatenbanken, in denen Sie neben den Inhalten die Nutzungsrechte direkt mitkaufen. Für bestimmte Nutzungszwecke (z. B. für den Schulunterricht oder wissenschaftliche Arbeit) räumt das deutsche Gesetz zudem Sonderrechte ein.