Ehepaar diskutiert über Finanzen

Ihre Rechte beim Online-Shopping

Vom Buch bis zum Wäscheständer können Sie heutzutage alle Dinge des täglichen Bedarfs im Internet bestellen. Doch was ist, wenn die Hose nicht passt oder die neue Vase nicht bei Ihnen ankommt? Wir klären Sie über Ihre Rechte beim Online-Shopping auf.

Schöne neue Warenwelt: Online-Geschäft wächst

Keine lange Fahrt ins Kaufhaus, kein lästiges Anstehen an der Kasse: Wer online einkauft, kann sich seine Waren einfach und bequem nach Hause schicken lassen. Das Geschäft beschränkt sich schon lange nicht mehr nur auf Bekleidung und Bücher. Neben den bekannten Online-Händlern unterhalten mittlerweile auch viele Einzelhändler, Modeketten oder Händler:innen für Unterhaltungselektronik eigene Online-Shops. Sie können heute nahezu alle Waren im Internet einkaufen, sogar Lebensmittel. Und das Angebot wird angenommen: Allein 2018 erwirtschaftete das Onlinegeschäft mit dem Handel von Waren in Deutschland einen Umsatz von mehr als 65 Milliarden Euro (Quelle: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. 2019).

Widerrufsrecht online: Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen

Online-Shopping bietet viele Vorteile. Einer davon ist das 14-tägige Widerrufsrecht. Innerhalb dieser Frist können online erworbene Waren auch ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) räumt Käuferinnen und Käufern dieses Online-Rückgaberecht ein, da sie vor dem Kauf nicht die Möglichkeit hatten, die Ware genauer zu prüfen.
„Das Widerrufsrecht gilt bei sogenannten Haustür- und Fernabsatzgeschäften, also bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen.“ Gerd Achim Klöß, Rechtsanwalt aus Ahrensburg

Käufer:innen müssen schriftlich über Widerrufsrecht informiert werden

Die 14-Tages-Frist für den Widerruf beginnt mit Erhalt der Ware, bei Dienstleistungen mit Abschluss des Vertrags. Sie gilt allerdings nur, wenn Sie ausreichend und schriftlich darüber informiert wurden. Ist dies nicht geschehen, erlischt das Widerrufsrecht erst 1 Jahr und 14 Tage nach Erhalt der Ware bzw. Vertragsabschluss der Dienstleistung. Bei Dienstleistungen endet das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn die Dienstleistung bereits vollständig erbracht wurde. Das gilt allerdings nur, wenn bei Vertragsschluss über diese Bedingung informiert wurde. Es gibt ein paar Ausnahmen, bei denen das Widerrufsrecht nicht gilt:
  • individuelle Anfertigungen wie z. B. Maßanzüge
  • schnell verderbliche Waren (z. B. Lebensmittel)
  • Waren, die bei einer Auktion ersteigert wurden
Das Rückgaberecht kann zudem vorzeitig erlöschen. Dies ist der Fall,
  • wenn geöffnete Waren sich aus Hygienegründen nicht mehr zur Rückgabe eignen (Beispiel: Windeln),
  • Siegel an Verpackungen von CDs oder DVDs aufgebrochen wurden
  • oder der Händler bzw. die Händlerin darüber informiert hat, dass das Widerrufsrecht mit vollständiger Lieferung direkt erlischt (Beispiel: kostenpflichtige Downloads).
„Als Käufer:in sollten Sie den Widerruf am besten schriftlich erklären“, rät Anwalt Klöß. „Eine kommentarlose Rücksendung der Ware gilt nicht als Widerruf.“ Wenn Sie den Kaufvertrag widerrufen haben, müssen Sie die Ware innerhalb von 14 Tagen zurückschicken. Ausschlaggebend ist das Datum des Versands, nicht das der Zustellung. Der bzw. die Verkäufer:in ist verpflichtet, Ihnen das Geld ebenfalls innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten. Beim Porto gilt: Der bzw. die Händler:in muss die Kosten für den ursprünglichen Versand zurückerstatten. Hat der Kunde bzw. die Kundin sich für eine teure Expresslieferung entschieden, muss der Händler allerdings nur den Standardversand zahlen. Der bzw. die Käufer:in trägt die Kosten für die Rücksendung. Häufig übernehmen die Händler aber auch die Kosten für den Rückversand.
Achten Sie darauf, dass Sie die gekaufte Ware nicht beschädigen, wenn Sie sie zurückschicken wollen. Denn dann kann der Verkäufer bzw. die Verkäuferin Wertersatz fordern. „Käufer:innen haben aber durchaus das Recht, die Ware zu überprüfen und gegebenenfalls zu testen“, sagt Gerd Achim Klöß. „Die neue Hose dürfen Sie also getrost aus der Packung nehmen und anprobieren. Der Verkäufer kann in den meisten Fällen nicht auf die Rückgabe der Ware in einer ungeöffneten Verpackung bestehen.“ Wertersatz gibt es auch bei Dienstleistungen. Wurde ein Teil der Leistung schon erbracht oder der Service bereits genutzt, kann es sein, dass Sie nicht das gesamte Geld zurückerhalten. Beispielsweise gilt das bei Strom- oder Internetverträgen. Hier wird der tatsächliche Verbrauch während der Nutzungszeit als Wertersatz berechnet.

Unser Tipp: Machen Sie ein Beweisfoto von der Rücksendung

Wenn die Online-Bestellung nicht bei Ihnen ankommt, müssen Sie die Ware nicht bezahlen. Haben Sie die Rechnung schon beglichen, erhalten Sie Ihr Geld zurück. Sie haben allerdings keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung, was gerade bei zeitbegrenzten Sparaktionen ärgerlich sein kann. Geht die zurückgeschickte Ware verloren, haben Sie nichts zu befürchten. Sie haben Ihre Pflicht erfüllt, wenn Sie das Paket auf den Weg gebracht haben. Ab jetzt haftet der/die Händler:in. Sie müssen allerdings nachweisen können, dass Sie das Paket verschickt haben. Kommt die Rücksendung beschädigt beim Händler an, müssen Sie auch nachweisen können, dass Sie die Ware ordentlich verpackt haben. Wir empfehlen Ihnen deshalb, vor Versand ein Beweisfoto vom Paket zu machen.

Zoll und Steuer bei Bestellungen aus dem Ausland

Bei Bestellungen innerhalb der Europäischen Union (EU) gibt es meist keine Probleme. Schwierigkeiten können auftreten bei Lieferungen aus Nicht-EU-Staaten, da mitunter hohe Gebühren für Steuern und Zölle anfallen können:
  • Warenwert unter 22 Euro: In der Regel fallen weder Einfuhrsteuern noch Zölle an.
  • Warenwert zwischen 22 und 150 Euro: Hier wird meist Einfuhrumsatzsteuer (7 oder 19 Prozent) erhoben. Es fallen keine Zollgebühren an.
  • Warenwert über 150 Euro: Steuern und Zölle werden je nach Warenwert und Produktart erhoben.
„Der Warenwert bezieht sich hier auf Kaufpreis plus Porto und Versand. Selbst wenn die Ware an sich also günstiger und damit eigentlich zollfrei ist, kann unter Umständen Zoll anfallen.“ Gerd Achim Klöß, Rechtsanwalt aus Ahrensburg

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