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Einfach erklärt: der jährliche Anpassungsfaktor in der Wohngebäudeversicherung

Alle Jahre wieder ändern sich die Beiträge durch Anpassungen in der Wohngebäudeversicherung. Die Hintergründe dazu sind oft unklar. Auf dieser Seite erfahren Sie, warum diese Anpassung vorgenommen wird und wie sich u. a. der Anpassungsfaktor für Ihre Versicherung berechnet.

Erhöhung in der Wohngebäudeversicherung – wieso?

Kurz gesagt: Mit steigenden Baupreisen und Tariflöhnen steigt auch der Neubauwert Ihres Hauses. Jedes Jahr wird die Entwicklung dieser beiden Faktoren vom Statistischen Bundesamt berechnet. Die Höhe der Anpassung des Neuwert- oder Anpassungsfaktors wird somit nicht durch uns, die DEVK, festgelegt. Erhöhen sich Werte, wie z. B. der Anpassungsfaktor und gleitende Neuwertfaktor, so steigt auch der Neubauwert Ihres Hauses. Das ist wichtig, damit Ihr Versicherungsschutz ausreicht, um einen kompletten Wiederaufbau zu garantieren und keine Unterversicherung entstehen zu lassen. An diese Änderung passt sich nicht nur Ihr Versicherungsschutz, sondern auch Ihr Beitrag an. Ein konkretes Rechenbeispiel finden Sie weiter unten.

Versicherungschinesisch? Nicht bei uns!

Bei der Berechnung für die Anpassung spielen verschiedene Aspekte eine Rolle. Handelt es sich um einen Prämienfaktor, gleitenden Neuwertfaktor oder Anpassungsfaktor in der Wohngebäudeversicherung? Wie steht es um den Baupreis- und Tariflohnindex? Mit diesen Definitionen erklären wir, was dahintersteckt.
  • Prämienfaktor: Dieser wird für Gebäude berechnet, die nach den Versicherungsbedingungen von 1962 (VGB 62) und Sonderbedingungen für die gleitende Neuwertversicherung (SGIN79 a) versichert sind.
  • Wohngebäudeversicherung – gleitender Neuwert: Für Verträge, die nach den Versicherungsbedingungen von 1988 (VGB 88) versichert sind, wird in der Wohngebäudeversicherung der gleitende Neuwert zugrunde gelegt.
  • Was ist der Anpassungsfaktor? Der Anpassungsfaktor wird ebenfalls für die Prämienberechnung benötigt und bezieht sich auf Gebäude, die nach den Versicherungsbedingungen ab 2000 (VGB 2000-2018) versichert sind.
  • Baupreisindex: Mithilfe u. a. des Anpassungsfaktors stellt der Baupreisindex die Entwicklung der Preise für den Neubau und die Instandhaltungen von Bauwerken dar.
  • Tariflohnindex: Dieser gibt die Entwicklung der Löhne im Baugewerbe wieder.

Auswirkung auf Ihren Beitrag

Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) ermittelt jährlich den Anpassungsfaktor, gleitenden Neuwertfaktor und Prämienfaktor, um die Versicherungsleistungen und Beiträge auf das heutige Niveau anzupassen. Dies erfolgt auf Basis der Indizes des Statistischen Bundesamts. Hierbei fließt die Änderung des Baupreisindex zu 80 Prozent und die des Tariflohnindex zu 20 Prozent ein. Eine Anpassung wirkt sich somit auch auf Ihren Beitrag aus. Dabei handelt es sich in der Gebäudeversicherung nicht um eine willkürliche Preiserhöhung. Die DEVK orientiert sich dabei an den ermittelten Zahlen des Statistischen Bundesamts sowie dem GDV.

Aktuelle Rechenbeispiele zum besseren Verständnis

Als Grundlage für die Berechnung der Erhöhung dienen die folgenden, aktuellen Zahlen:
Baupreisindex
Tariflohnindex
2022
147,2
105,5
2023
160,2
108,0
Änderung von 2022 zu 2023
8,83 %
2,37 %

Berechnung der Faktorenänderung

Die Erhöhung dieser Indizes fließt wie folgt in die Faktoren ein:
  • Baupreisindex: 80 Prozent von 8,83 = 7,06
  • Tariflohnindex: 20 Prozent von 2,37 = 0,47
  • 7,06 + 0,47 = 7,53 Prozent
  • Die Indexänderung wird mit 7,53 Prozent berücksichtigt.

Auswirkungen auf den gleitenden Neuwertfaktor nach VGB 88

Berechnung für den gleitenden Neuwert 2024: 24,3 x 7,53% = 26,129 Da gerundet wird, lautet der Wert für 2024: 26,1

Auswirkungen auf den Anpassungsfaktor ab VGB 2000

Berechnung für den Anpassungsfaktor 2024: 24,06 x 7,53 % = 25,871 Da gerundet wird, lautet der Wert für 2024: 25,87

Auswirkungen auf den Prämienfaktor nach VGB 62

  • Besonderheit: Beim Prämienfaktor gibt es eine Anpassungsschwelle von 3 Prozent.
  • Zuletzt fand zum 1. Januar 2023 eine Anpassung statt. Daher wird für die Berechnung das Jahr 2022 herangezogen:
Baupreisindex
Tariflohnindex
2022
147,2
105,5
2023
160,2
108,0
Änderungen von 2022 zu 2023
8,83 %
2,37 %
  • Wie oben beschrieben fließen diese Werte zu 80 Prozent bzw. 20 Prozent in den Prämienfaktor ein. Daraus ergibt sich eine Änderung von 7,53 Prozent.
  • Berechnung für den Prämienfaktor 2024:
    24,3 x 7,53 % = 26,129
  • Da gerundet wird, lautet der Wert für 2024: 26,1

Wichtig: Materialkosten sowie Bau- und Immobilienpreise sorgen erneut für erhöhte Beiträge

Auch in diesem Jahr sind die Werte im Vergleich zu den Vorjahren weiter enorm gestiegen und dafür gibt es diverse Gründe: immer noch deutlich höhere Kosten für Handwerker:innen, Preissteigerungen und auch Schwankungen bei Baumaterial, weiter gestiegene Bau- und Immobilienpreise. Diese Preisentwicklung hängt von vielen demografischen und wirtschaftlichen Faktoren ab. Eine wachsende Bevölkerung, die auf ein knappes Immobilienangebot und niedrige Zinsen trifft, führt zu steigenden Preisen. Laut dem Statistischen Bundesamt hatten wir im Mai 2022 im Vergleich zu Mai 2021 den höchsten Anstieg der Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude in Deutschland seit 1970. Dieser Trend setzt sich weiterhin fort.

Möglichkeiten nach der Anpassung

Abhängig von den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen bestehen unterschiedliche Möglichkeiten von Ihrer Seite aus auf die Anpassung zu reagieren.

Versicherungsbedingungen VGB 2013 und älter

Sie können der Anpassung innerhalb eines Monats nach Erhalt Ihrer Beitragsaufstellung widersprechen. Ist in Ihrem Vertrag die Versicherungssumme Wert 1914 vermerkt, dann wird Ihr Vertrag auf eine Neuwertversicherung umgestellt. Dies kann zu einer Unterversicherung führen, die sich im Schadenfall nachteilig auf die Höhe der Erstattung auswirkt.

Versicherungsbedingungen VGB 2018

Alle Wohngebäudeverträge mit Versicherungsbedingungen nach VGB 2018 können Sie aufgrund der Anpassung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beitragsaufstellung kündigen.

Wichtig: Zustimmung der finanzierenden Bank

Sie möchten Ihrem Vertrag aufgrund der Anpassung widersprechen oder diesen kündigen? Dann muss Ihre finanzierende Bank (Realgläubiger) Ihrem Widerspruch bzw. der Kündigung zusätzlich zustimmen.
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