Paar im Garten vor ihrem Haus

Erste eigene Wohnung: So klappt der Start in die Unabhängigkeit

Wohnungssuche, Umzug, Wasser und Strom anmelden: Der Einzug in die erste eigene Wohnung ist mit viel Aufwand verbunden. Wir zeigen Ihnen, worauf es jetzt ankommt und geben Tipps, wie Sie Ihren Umzug möglichst effektiv organisieren.

Gut vorbereitet in die eigenen vier Wände

Raus aus „Hotel Mama“, rein in die eigenen vier Wände: Für viele junge Menschen ist der Einzug in die erste eigene Wohnung ein wichtiger Schritt in Richtung Erwachsenwerden. Doch neben Unabhängigkeit und Freiheit bringt der Auszug aus dem Elternhaus auch Verantwortung mit sich – und einiges an Arbeit. Wir zeigen Ihnen, wie Sie unbeschadet ins neue Heim kommen und geben Ihnen wichtige Tipps: von der Wohnungssuche bis zum Umzug.

Wohnungssuche: Wo möchten Sie hin?

Der Auszug beginnt schon vor dem Umzug – mit der richtigen Planung. Bevor Sie sich auf die Suche nach der passenden Wohnung machen, sollten Sie sich überlegen, welche Wünsche und Bedürfnisse Sie an die neue Bleibe haben. Beantworten Sie für sich folgende Fragen:
  • Möchten Sie alleine leben oder gemeinsam mit anderen?
  • Ziehen Sie in ein Studentenwohnheim, in eine Wohngemeinschaft (WG) oder möchten Sie eine Single-Wohnung mieten?
  • Wie teuer darf die Wohnung sein?
  • Wie groß soll die Wohnung sein? Wie viele Zimmer brauchen Sie?
  • Wo soll die Wohnung liegen (Stadt, Ortsteil, Umgebung)?
  • Haben Sie ein Haustier, das mit einziehen soll?
  • Benötigen Sie einen Stellplatz oder eine Garage für Ihr Auto?
  • Wie soll die Wohnung ausgestattet sein? Brauchen Sie einen Balkon, einen Garten, eine Einbauküche oder ein Wannenbad?
  • Was sollte in der näheren Umgebung erreichbar sein (z. B. Einkaufsmöglichkeiten, Park, Ärzte etc.)?
  • Wie sieht es mit den Verkehrsanbindungen aus?
Wenn Sie sich über Ihre Ansprüche im Klaren sind, können Sie die Suche starten. Prüfen Sie die Wohnungsinserate möglichst genau und nutzen Sie für die Suche unterschiedliche Kanäle: Internetportale, soziale Netzwerke, Anzeigen in Lokalzeitungen, Aushänge in Universitäten. Sie können auch eine:n Makler:in mit der Suche beauftragen. Diese:n müssen Sie allerdings bezahlen.

Wichtig: Minderjährige dürfen nur mit Zustimmung der Eltern eine Wohnung mieten

Wer noch nicht volljährig ist, darf in der Regel nur mit Zustimmung der Eltern eine Wohnung mieten. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben die Eltern das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihr Kind. Ein Mietvertrag ist nur gültig, wenn die Erziehungsberechtigten mit unterschreiben.
Haben Sie eine Wohnung gefunden, die Ihnen zusagt, vereinbaren Sie mit dem bzw. der Vermieter:in oder Makler:in einen Besichtigungstermin. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Wohnung genauer unter die Lupe zu nehmen. Passen Größe und Schnitt zu Ihren Vorstellungen? Gibt es Dinge, die Sie dauerhaft stören könnten (z. B. zu wenig Tageslicht im Wohnzimmer oder eine stark befahrene Straße nebenan)? Fragen Sie den bzw. die Vermieter:in oder Makler:in über die Wohnung aus und achten Sie auch auf den Zustand der Wohnung. Merken Sie sich etwaige Mängel (z. B. Kratzer im Parkett, defekte Tür- oder Fenstergriffe, Schimmel an den Wänden). Erhalten Sie die Zusage für die Wohnung, sollten diese Mängel schriftlich in einem Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten werden. Damit Sie nichts übersehen oder vergessen, empfehlen wir immer eine zweite Person zu einer Wohnungsbesichtigung mitzunehmen. Freunde oder Verwandte mit eigener Wohnung können Ihnen Tipps geben, worauf Sie achten und was Sie den bzw. die Vermieter:in fragen sollten.

Einige Vermieter:innen verlangen Auskünfte über die finanzielle Situation

Gerade in Großstädten wie Berlin, Köln oder München gleichen Wohnungsbesichtigungen aufgrund der Vielzahl der Interessenten Vorstellungsgesprächen. Es ist nicht unüblich, dass Sie sich als „Bewerber:in“ um die Wohnung den Fragen des Vermietenden bzw. der zukünftigen WG-Mitbewohner:in stellen müssen. Manche Vermieter:innen verlangen einen Lebenslauf und Auskünfte über Ihre finanzielle Situation. Hierfür können Sie aktuelle Verdienstbescheinigungen vorlegen und Auskunft über Ihren Arbeitgeber und die Beschäftigungsdauer geben. Sie sind Student:in? Lassen Sie sich von Ihren Eltern eine Elternbürgschaft ausstellen. Manche Vermieter:innen verlangen sogar eine Bonitätsauskunft. Diese können Sie bei einer der Auskunfteien beantragen, z. B. der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa). Sie sind nicht verpflichtet, eine solche Auskunft zu geben. In der Praxis erhöht dies aber die Chance auf eine Zusage.
Sie haben den Zuschlag für Ihre Traumwohnung bekommen? Herzlichen Glückwunsch. Dann können Sie den Mietvertrag unterschreiben. Achten Sie dabei besonders auf folgende Inhalte:
  • Die Kaution darf höchstens drei Monatskaltmieten betragen.
  • Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate.
  • Als Mieter müssen Sie nicht alle Nebenkosten zahlen, sondern nur die vertraglich vereinbarten. Kosten für Instandhaltung oder die Verwaltung gehören nicht dazu.
  • Viele Mietverträge enthalten unwirksame Klauseln wie z. B. ein pauschales Haustierverbot oder starre Renovierungsklauseln. Unser Tipp: Prüfen Sie den Mietvertrag sorgfältig auf unwirksame Klauseln und lassen Sie sich im Zweifel von einem Rechtsanwalt bzw. einer Rechtsanwältin beraten. Einen Überblick erhalten Sie in unserem Ratgeber „Unwirksame Klauseln im Mietvertrag“.
Der Mietvertrag ist unterschrieben, jetzt steht die Wohnungsübergabe an. Sie treffen sich mit Ihrem bzw. Ihrer Vermieter:in und erhalten die Schlüssel zu Ihrem neuen Domizil. In der Regel fertigt der bzw. die Vermieter:in oder sein:e Vertreter:in (z. B. der/die Hausmeister:in) ein Übergabeprotokoll an. Gehen Sie mit dem/der Vermieter:in die Wohnung Raum für Raum durch und halten Sie die Anzahl der Schlüssel, Zählerstände und Mängel im Protokoll fest. Wenn Sie beim Auszug die Wohnung in dem Zustand verlassen, der im Protokoll vereinbart wurde, können Sie nicht für Mängel verantwortlich gemacht werden, die schon vor Ihrem Einzug bestanden.

So organisieren Sie Ihren Umzug

Der große Tag des Umzugs rückt näher. Auch hier gilt: Mit der richtigen Planung und Vorbereitung geht der Umzug leichter von der Hand. Deswegen sollten Sie schon im Voraus alles packen und Ihre Möbel so vorbereiten, dass die Umzugshelfer:innen Ihr Hab und Gut nur noch von A nach B transportieren müssen. Besorgen Sie genügend Umzugskartons, um Ihre Sachen zu verstauen. Wie viele Kartons Sie benötigen, hängt natürlich davon ab, wie viele Personen umziehen. Ziehen Sie alleine in eine Ein- bis Zwei-Zimmer-Wohnung, brauchen Sie etwa 25 bis 30 Kartons. Bei Mehrpersonenhaushalten können Sie mit 20 bis 25 Kartons pro Person rechnen. Wenn Babys oder Kleinkinder mit umziehen, sollten Sie 10 Umzugskartons pro Kind einkalkulieren.
Bei selbst organisierten Umzügen liegt der Vorteil klar auf der Hand: Er ist deutlich günstiger. Gerade wenn Sie innerhalb Ihrer Heimatstadt oder in der näheren Umgebung umziehen, lohnt sich diese Variante. Sie brauchen hierfür eigentlich nur einen Lieferwagen oder Kleintransporter sowie fleißige Helfer:innen. Deutlich stressfreier und weniger anstrengend ist Variante zwei: Sie engagieren ein Umzugsunternehmen. Dies empfiehlt sich vor allem für weitere Entfernungen oder wenn Sie viele große und schwere Möbelstücke haben. Diese Variante ist allerdings erheblich teurer als ein selbstorganisierter Umzug. Wir raten Ihnen deshalb, im Vorfeld Kostenvoranschläge einzuholen und die Angebote zu vergleichen.
  • Wohnsitz ummelden: Nach dem Umzug müssen Sie der Meldebehörde Ihrer Gemeinde Ihren neuen Wohnsitz melden. Dafür haben Sie in der Regel zwei Wochen Zeit. Seit 2015 müssen Sie bei der Anmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Sollten Sie sich nicht oder zu spät melden, droht Ihnen eine Ordnungsgeldstrafe von bis zu 500 Euro.
  • Behörden und Ämter informieren: Teilen Sie den wichtigen Behörden Ihre neue Adresse mit (z. B. Krankenkasse, Sozialamt, Arbeitsamt, Familienkasse).
  • Arbeitgeber, Universitäten, Schulen, Kindergärten informieren: Auch Ihr Arbeitgeber sollte Ihre neue Adresse kennen. Studierende oder Schüler:innen geben Ihrer Universität bzw. Schule die Adresse weiter. Haben Sie Kinder, die mit umgezogen sind, brauchen auch deren Schulen oder Kindergärten die Information über Ihren neuen Wohnsitz.
  • Post: Tauschen Sie den Namen am Klingelschild und Briefkasten aus und fordern Sie einen Nachsendeauftrag bei der Post an. So stellen Sie sicher, dass Ihre Postsendungen den Weg ins neue Zuhause finden.
  • Fahrzeuge ummelden: Sie besitzen ein Auto oder Motorrad? Dann müssen Sie dies bei der Kfz-Zulassungsstelle ummelden.
  • Gas, Wasser, Strom anmelden: Vergleichen Sie die Anbieter und wählen Sie das passende Angebot für sich aus.
  • Telefon, Internet, Fernsehen: Auch hier lohnt es sich, die unterschiedlichen Anbieter zu vergleichen.
  • Rundfunkbeitrag: Jeder Haushalt muss regelmäßig den Rundfunkbeitrag zahlen. Hierfür müssen Sie sich beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio  anmelden.
  • Fahrkarte (Monatsticket, Job-Ticket): Überprüfen Sie, ob der eingetragene Fahrkartenbereich nach wie vor gültig ist, und stellen Sie Ihr Monatsticket gegebenenfalls um.
  • Sonstiges: Sie haben eine Zeitung oder Zeitschrift abonniert und sind Mitglied in einem Verein? Geben Sie auch hier Ihre neue Adresse an. Wenn Sie viel im Internet einkaufen, müssen Sie auch Ihre Daten in den Online-Shops ändern.

Erste eigene Wohnung: Tipps für die Finanzierung

Miete, Nebenkosten und weitere Lebenshaltungskosten: So ein Leben auf eigenen Beinen kann ganz schön teuer werden. Junge Menschen haben in der Regel die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu beantragen.
  • BAföG-Fördergeld: Studierende und Auszubildende, die eine schulische Ausbildung absolvieren, können eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen. Den Antrag stellen Sie entweder bei Ihrem Studentenwerk oder dem örtlichen Amt für Ausbildungsförderung.
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Wenn Sie eine Erstausbildung oder ein duales Studium absolvieren, können Sie die Berufsausbildungshilfe bei der Bundesagentur für Arbeit  beantragen.
  • Wohngeld: In manchen Fällen haben Sie Anspruch auf einen Mietzuschuss in Form von Wohngeld. Ob Sie Wohngeld erhalten und wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab: Anzahl der Personen im Haushalt, Haushaltseinkommen und Miethöhe. Beantragen können Sie das Wohngeld bei Ihrer Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung.

Erste eigene Wohnung: Welche Versicherungen sind jetzt wichtig?

Wenn Sie zuhause ausziehen, sollten Sie auch Ihren Versicherungsschutz überprüfen. Unter Umständen sind Sie jetzt nicht mehr über Ihre Eltern versichert. Wir erklären Ihnen, welche Versicherungen unverzichtbar sind und wann Sie sich selbst versichern sollten.
Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen für den Alltag. Sie kommt für Schäden auf, die Sie Dritten zufügen, und leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Haben Ihre Eltern eine Familien-Haftpflichtversicherung, sind Sie während der Ausbildung oder des Studiums mitversichert. Das gilt auch, wenn Sie bereits in Ihrer eigenen Wohnung leben. Eine eigene Haftpflichtversicherung sollten Sie abschließen, wenn Sie Ihre Ausbildung oder Ihr Studium beendet haben und in den Beruf einsteigen. Ebenfalls nötig wird eine eigene private Haftpflichtversicherung, wenn Sie während Ihrer Ausbildung heiraten oder eine Lebenspartnerschaft schließen. Die Privat-Haftpflichtversicherung der DEVK sichert Sie auch gegen Mietsachschäden ab. Dabei kann es sich um beschädigten Wohnraum oder Beschädigungen an fest verbauten Bestandteilen des Gebäudes handeln. Wenn Sie z. B. versehentlich den Laminatboden Ihrer Wohnung zerkratzen oder einen Riss im Waschbecken verursachen, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Reparatur oder Neuanschaffung. Schäden durch Gefälligkeitshandlungen (z. B. Umzugsschäden) sind ebenso mitversichert.
Auch hier gilt: Solange Sie noch studieren oder eine Ausbildung absolvieren, sind Sie bis einschließlich zum 27. Lebensjahr über die Komfort- und Premiumdeckung der DEVK-Hausratversicherung Ihrer Eltern mitversichert. Im Rahmen der Außenversicherung ist Ihre Wohnung bis zu einer gewissen Entschädigungsgrenze in der elterlichen Versicherung eingeschlossen. Sind Sie beim Auszug bereits berufstätig, müssen Sie sich selbst absichern. Eine eigene Hausratversicherung lohnt sich schon bei kleinen Wohnungen. Zum Hausrat gehören alle Sachen, die sich in Ihrer Wohnung befinden – von den Einrichtungsgegenständen über die Bekleidung bis hin zu Lebensmitteln. Auch Ihre Haustiere zählen dazu. Die Hausratversicherung leistet, wenn Ihr Hab und Gut z. B. durch einen Brand, ausgelaufenes Leitungswasser, Sturm, Hagel oder einen Blitzschlag in Mitleidenschaft gezogen oder zerstört wird. Auch nach einem Einbruchdiebstahl, bei Raub oder Vandalismus ersetzt die Hausratversicherung Ihre Einrichtungsgegenstände. Im Schadenfall erstattet Ihnen die Versicherung den Betrag, den Sie für die Reparatur oder die Neuanschaffung ausgeben würden.
Wenn Sie aus dem Elternhaus ausziehen und bereits einen Beruf ausüben, greift auch die Familienrechtsschutzversicherung nicht mehr. Im Studium oder während der Ausbildung sind Sie über die Rechtsschutzversicherung Ihrer Eltern mitversichert. Gerade im Berufsleben oder als Mieter:in kann es schnell zu juristischen Auseinandersetzungen kommen. Wenn Sie sich z. B. mit Ihrem Arbeitgeber über eine ungerechtfertigte Abmahnung oder mit Ihrem/Ihrer Vermieter:in über die zu hohe Nebenkostenabrechnung streiten, steht Ihnen die Rechtsschutzversicherung zur Seite. Sie schützt vor hohen Kosten für Anwaltshonorare und Gerichtsverfahren.
Beim Start ins Berufsleben sollten Sie zudem über eine Absicherung Ihrer Arbeitskraft nachdenken. Denn wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, genießt keinen staatlichen Berufsunfähigkeitsschutz. Private Vorsorge ist deshalb besonders wichtig. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Einkommen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern. Können Sie länger als sechs Monate nicht in Ihrem ausgeübten Beruf arbeiten, gleicht der Berufsunfähigkeitsschutz entstehende Gehaltsverluste aus. Mit der JobStarter-Berufsunfähigkeitsversicherung bietet die DEVK Auszubildenden und Berufseinsteigern umfassenden Versicherungsschutz zu besonders günstigen Konditionen.
Jeder weiß es oder hat schon einmal davon gehört: Die gesetzliche Rente reicht nicht aus. Das sagt sogar die gesetzliche Rentenversicherung. Deshalb ist auch hier private Vorsorge besonders wichtig, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Die DEVK bietet Ihnen zahlreiche Möglichkeiten, für die Rente vorzusorgen.
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