Unterwegs mit dem Auto: richtiges Verhalten bei Unfällen
Plötzlich kracht es. Sie geraten mitten im Straßenverkehr in einen Autounfall. Und jetzt? Wie verhalten Sie sich richtig? Zunächst einmal: ruhig bleiben und den Überblick bewahren. Wir erklären Ihnen, was zu tun ist.
Was tun, wenn‘s kracht?
Mehrere Millionen Unfälle passieren jedes Jahr auf deutschen Straßen. Die meisten davon gehen verhältnismäßig glimpflich aus und enden mit einem Blechschaden. In einigen Fällen kommt es jedoch zu Toten und Verletzten. Allein 2023 starben 2.830 Menschen bei Verkehrsunfällen in Deutschland, die Unfallstatistik zählte in dem Jahr mehr als 365.000 Verletzte (Quelle: Statistisches Bundesamt).
Wenn Sie selbst in einen Autounfall verwickelt werden, sollten Sie schnell und umsichtig handeln. Oberste Devise: Ruhe bewahren. Denn nach einem Unfall gibt es einige Dinge zu tun. Wir klären Sie über das richtige Verhalten bei Unfällen auf.
Unfallstelle sichtbar machen und sichern
Kümmern Sie sich zuerst um Ihre eigene Sicherheit. Bevor Sie halten, schalten Sie deswegen Warnblinkanlage und Fahrzeugbeleuchtung ein. So machen Sie andere Verkehrsteilnehmer auf den Unfall aufmerksam. Im Anschluss parken Sie auf dem Seitenstreifen oder am äußeren Fahrbahnrand. Versuchen Sie, einen möglichst großen Sicherheitsabstand zur Unfallstelle zu lassen.
Nach dem Halt streifen Sie die Warnweste über. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Warnwesten immer griffbereit im Cockpit des Wagens aufzubewahren, damit Sie sie im Ernstfall schnell anlegen können. Am besten halten Sie mehrere Warnwesten für Mitfahrer:innen bereit. Verlassen Sie den Wagen auf der dem Verkehr abgewandten Seite und nehmen Sie Ihr Handy, den Verbandskasten und das Warndreieck mit. Auf der Autobahn begeben Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit hinter die Leitplanke.
Verhalten bei Unfällen: die wichtigsten Schritte
Checkliste
Schritt 1:Unfallstelle sichtbar machen und sichern
Schritt 2: Erste Hilfe leisten und Hilfe holen
Schritt 3: Beweise sichern und Unfall dokumentieren
Schritt 4: Unfallstelle räumen
Schritt 5: Schaden bei der Versicherung melden
Warndreieck aufstellen: Achten Sie auf den richtigen Abstand zur Unfallstelle
Als Nächstes müssen Sie die Unfallstelle sichern: Stellen Sie das Warndreieck an einer gut sichtbaren Stelle am Fahrbahnrand bzw. am Rand des Seitenstreifens auf. Beachten Sie hierbei den richtigen Abstand zur Unfallstelle: Innerorts sollte dieser mindestens 50 Meter, auf der Landstraße mindestens 100 Meter und auf der Autobahn mindestens 200 Meter betragen.
Info: Seit 2014 gilt eine Warnwestenpflicht in Deutschland
Seit dem 1. Juli 2014 gibt es eine allgemeine Warnwestenpflicht in Deutschland. Ein Verstoß dagegen wird mit einem Bußgeld geahndet. Sie erhalten die gelben, roten oder orangefarbenen Warnwesten beim Automobil-Club Verkehr (ACV), im Kfz-Fachhandel oder an Tankstellen. Wichtig: Die Warnweste muss über reflektierende Streifen verfügen und der Norm EN 471 entsprechen.
Erste Hilfe leisten und Hilfe holen
Wenn die Unfallstelle abgesichert ist, kümmern Sie sich um die anderen Unfallteilnehmer:innen. Ist jemand verletzt, müssen Sie Erste Hilfe leisten und im Notfall lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten. Bei schweren Verletzungen geben Sie einen Notruf ab und verständigen den Rettungsdienst. Wählen Sie hierzu europaweit die Rufnummer 112. Wenn Sie kein Smartphone dabei haben, können Sie den Notruf im Ort von einer Telefonzelle und auf der Autobahn über eine Notrufsäule absetzen.
Unser Tipp: Schwarze Pfeile auf den Leitpfosten zeigen auf der Autobahn den Weg zur nächstgelegenen Notrufsäule. Beschreiben Sie die Unfallstelle möglichst genau und beantworten Sie folgende Fragen:
- Wo ist der Unfall geschehen? (geben Sie Fahrtrichtung und Streckenkilometer an)
- Was ist passiert?
- Wie viele Menschen sind betroffen?
- Welche Verletzungen liegen vor?
- Ist beim Unfall Gefahrgut ausgetreten? (z. B. Benzin, Heizöl, Klinikabfälle, radioaktive Stoffe aller Art oder Feuerwerkskörper)
Bei Unfällen mit Verletzten oder hohen Sachschäden muss zudem die Polizei gerufen werden. Um die Unfallstelle richtig abzusichern und Folgeunfälle zu vermeiden, sollte auch bei Unfällen auf der Autobahn immer die Polizei verständigt werden. Wenn der bzw. die Unfallgegner:in Fahrerflucht begeht, unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss steht oder ein ausländisches Auto am Unfall beteiligt ist, muss ebenfalls die 110 gewählt werden.
Bei kleineren Blechschäden mit Kratzern und Schrammen müssen Sie die Polizei nicht hinzurufen. Bei sogenannten Bagatellunfällen ist sie nicht verpflichtet, den Schaden aufzunehmen. Deswegen ist es wichtig, den Unfall möglichst genau zu dokumentieren, um den Schaden bei Ihrer Versicherung zu melden.
Beschädigen Sie allerdings beim Ausparken ein anderes Fahrzeug, dessen Besitzer:in nicht auffindbar ist, müssen Sie die Polizei rufen. Ansonsten begehen Sie Fahrerflucht. Alternativ können Sie, nachdem Sie 30 Minuten auf den:die Fahrer:in des anderen Wagens gewartet haben, Ihre Daten hinterlassen und den Unfall bei der nächsten Polizeidienststelle melden.
Beweise sichern und Unfall dokumentieren
Als Nächstes geht es daran, den Unfall zu dokumentieren: Fotografieren Sie den Unfallort aus verschiedenen Richtungen und Perspektiven. Auch Fotos von Bremsspuren, Glassplittern und Schäden an den Fahrzeugen gehören zu einer sorgfältigen Unfalldokumentation. Die Fotodokumentation wird benötigt, um den Unfallhergang zu rekonstruieren. Wenn Sie keinen Fotoapparat oder Smartphone zur Hand haben, können Sie auch eine Skizze anfertigen.
Alle Unfallbeteiligten sind gesetzlich verpflichtet, ihre Personalien auszutauschen. Geschieht das nicht, wird dies als Fahrerflucht gewertet. Wir empfehlen Ihnen, einen Unfallbericht zu schreiben, in dem Sie alle wichtigen Eckdaten wie Zeitpunkt und Ort des Unfalls, Personalien und Daten zu den Fahrzeugen festhalten. Einfach und schnell erstellen Sie eine Unfalldokumentation mit einem Unfallbericht-Protokoll, das wir Ihnen hier zum Herunterladen anbieten. Notfalls reicht aber auch ein einfacher Zettel.
Diese Angaben sollten im Unfallbericht stehen
Die wichtigsten Angaben auf einen Blick
- Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls
- Fahrzeugkennzeichen, Name, Anschrift und Telefonnummer aller am Unfall beteiligten Personen
- Daten zu den Unfallfahrzeugen
- Name und Anschrift der Zeug:innen
- die zuständige(n) Versicherungsgesellschaft(en)
- Beschreibung des Unfallhergangs: Fertigen Sie hierzu ein Unfallprotokoll nebst Handskizze an.
- Wichtig: Unterschreiben Sie auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis. Die Schuldfrage und die Unfallursachen werden in der Folge geklärt. Das Unfallprotokoll darf sich nur auf den Unfallhergang beziehen.
- Der Unfallbericht muss von allen Beteiligten unterschrieben werden.
Tipp: Kfz-Haftpflicht beim Zentralruf der Autoversicherer erfragen
Notieren Sie sich das Kennzeichen Ihres Unfallgegners, wenn dieser unerlaubt vom Unfallort wegfährt. Beim Zentralruf der Autoversicherer können Sie unter der Telefonnummer 0800 25 026 00 seine Kfz-Haftpflichtversicherung erfragen.
Ist der Unfall dokumentiert und alles mit den Unfallbeteiligten sowie der Polizei geklärt, muss die Unfallstelle schnellstmöglich geräumt werden. Dann kann der Verkehr wieder fließen. Wenn Ihr Auto noch fahrtüchtig ist, können Sie jetzt vom Unfallort wegfahren. Vergessen Sie nicht, das Warndreieck wieder einzupacken.
Sollte Ihr Fahrzeug so stark beschädigt sein, dass an eine Weiterfahrt nicht zu denken ist, müssen Sie den Wagen abschleppen lassen. DEVK-Kunden, die den Schutzbrief Auto Plus abgeschlossen haben, erreichen die schnelle und unbürokratische Pannenhilfe der DEVK unter folgenden Rufnummern:
Inland: 0800 4-181-818 (gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz)
Ausland: +49 221 757-8181
Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung, spätestens eine Woche nach dem Unfall. Unfälle mit Todesopfern müssen innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden. Wenn die Schuldfrage geklärt ist, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bzw. der Unfallverursacherin die Schadenregulierung des anderen Wagens. Die Kosten für die Reparatur am Auto des Unfallverursachers bzw. der Unfallverursacherin trägt dessen Vollkaskoversicherung. Es werden jeweils die Reparaturkosten erstattet. Bei einem Totalschaden zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des Fahrzeugs.
Im Schadenfall ist schnelle und unbürokratische Hilfe gefragt. Die DEVK stellt Ihren Kund:innen eine:n persönliche:n Ansprechpartner:in zur Seite, der:die Fragen beantwortet und die Schadenabwicklung organisiert. Sie sind DEVK-Kund:in? Dann melden Sie uns Ihren Schaden telefonisch, per E-Mail oder online.