Schnelle Hilfe im Fall von Reiserücktritt oder Reiseabbruch
Schaden melden in der Reiserücktrittsversicherung
Schadenfall Reiserücktritt: ja oder nein?
Das Stornotelefon der ERGO hilft Ihnen weiter
Sollten Sie vor einem möglichen Reiserücktritt noch Fragen haben oder unsicher sein, ob Sie die Reise aufgrund von Krankheit antreten sollten, dann melden Sie sich gerne beim Stornotelefon der ERGO. Hier wird Ihnen von medizinischem Personal und Expert:innen weitergeholfen. Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 08:00 bis19:00 Uhr und Samstag von 09:00 bis 13:00 UhrWichtige Hinweise für die Schadenmeldung in der Reiserücktrittsversicherung
Schadenmeldung Reiserücktrittsversicherung
- Einen Reiserücktrittsschaden melden Sie über unseren Partner, die ERGO.
- Rechnungen müssen nicht im Original eingereicht werden; eine Kopie genügt.
Ihr Kontakt im Schadenfall bei der Reiserücktrittsversicherung
Online-Schadenmeldung bei der ERGO Reiseversicherung:
Servicetelefon der ERGO Reiseversicherung:
So läuft die Schadenmeldung der Reiserücktrittsversicherung
1.
Schaden melden
Melden Sie mithilfe des Schadenformulars der ERGO Ihren Schaden.
2.
Rückfragen
Die ERGO meldet sich, falls Fragen offen sind oder Sie noch Dokumente (z. B. Rechnungen) nachreichen müssen.
3.
Schadenregulierung
Die ERGO kümmert sich um alles weitere. Ihr Schaden wird schnellstmöglich ersetzt.
Schadenmeldung Reiserücktrittsversicherung: Sie brauchen Hilfe?
Wenn Sie bei der Schadenmeldung für die Reiserücktrittsversicherung Hilfe benötigen, können Sie sich auch gerne an unsere DEVK-Beraterinnen und -Berater wenden.
Häufig gestellte Fragen zur Schadenmeldung in der Reiserücktrittsversicherung
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zur Schadenmeldung in der Reiserücktrittsversicherung.
Ja, Sie können einen Schaden in der Reiserücktrittsversicherung auch per Post einreichen. Die Dokumente (z. B. Atteste, Krankenhausbelege) schicken Sie bitte an:
ERGO Reiseversicherung AG
Leistungsabteilung
Thomas-Dehler-Str. 2
81737 München
Leistungsabteilung
Thomas-Dehler-Str. 2
81737 München
Damit Sie Ihre Reise kostenfrei abbrechen können, muss einer der folgenden Gründe gegeben sein:
- Sie leiden an einer unerwarteten schweren Erkrankung.
- Es tritt eine Verschlechterung einer Vorerkrankung ein, wenn diese nicht in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss bzw. Buchung bei bestehendem Vertrag ärztlich behandelt wurde. Wichtig: Kontrolluntersuchungen gelten nicht als ärztliche Behandlung.
- Sie erleiden eine schwere Unfallverletzung.
- Sie adoptieren ein minderjähriges Kind.
- Im Zuge einer Impfung erleiden Sie eine Impfunverträglichkeit.
- Ihre Prothesen erleiden einen Bruch.
- Eines Ihrer implantierten Gelenke lockert sich.
- Ihr Eigentum wird während Ihres Urlaubs beschädigt – z. B. durch Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignisse (Erdbeben, Explosion) oder durch die Straftat von Dritten (Einbruch, Vandalismus).
- Sie erhalten eine betriebsbedingte Kündigung.
- Sie nehmen ein neues Arbeitsverhältnis einschließlich Arbeitsplatzwechsel auf.
- Ihnen wird die konjunkturbedingte Kurzarbeit mitgeteilt.
- Sie erhalten einen Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben.
- Sie erhalten eine gerichtliche Ladung.
- Ihr Reisepass oder Personalausweis wird während Ihres Aufenthalts gestohlen.
- Es finden Wiederholungsprüfungen an Ihrer Schule/Universität statt, die unerwartet in die Reisezeit fallen bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Reiseende stattfinden sollen.
Damit Sie von Ihrer Reise kostenfrei zurücktreten können, muss einer der folgenden Gründe eintreten:
- Sie leiden an einer unerwarteten schweren Erkrankung.
- Es tritt eine Verschlechterung einer Vorerkrankung ein, wenn diese nicht in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss bzw. Buchung bei bestehendem Vertrag ärztlich behandelt wurde. Wichtig: Kontrolluntersuchungen gelten NICHT als ärztliche Behandlung.
- Sie erleiden eine schwere Unfallverletzung.
- Sie adoptieren ein minderjähriges Kind.
- Im Zuge einer Impfung erleiden Sie eine Impfunverträglichkeit.
- Ihre Prothesen erleiden einen Bruch.
- Eines Ihrer implantierten Gelenke lockert sich.
- Ihr Eigentum wird beschädigt – z. B. durch Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignisse (Erdbeben, Explosion) oder durch die Straftat von Dritten (Einbruch, Vandalismus).
- Sie erhalten eine betriebsbedingte Kündigung.
- Sie nehmen ein neues Arbeitsverhältnis einschließlich Arbeitsplatzwechsel auf.
- Ihnen wird die konjunkturbedingte Kurzarbeit mitgeteilt.
- Sie erhalten einen Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben.
- Sie erhalten eine gerichtliche Ladung.
- Ihr Reisepass oder Personalausweis wird gestohlen.
- Es finden Wiederholungsprüfungen an Ihrer Schule/Universität statt, die unerwartet in die Reisezeit fallen bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Reiseende stattfinden sollen.
- Bei Klassenreisen: endgültiger Austritt aus dem Klassenverband vor Beginn der versicherten Reise, z. B. wegen Schulwechsels.
Erstattet werden Ihnen die Umbuchungsgebühren (max. bis zur Höhe der bei unverzüglicher Stornierung anfallenden Stornokosten), wenn Sie die Reise aus einem versicherten Grund (z. B. Tod einer Angehörigen/eines Angehörigen) umbuchen müssen.
Entschädigung bei verspätetem Reiseantritt
Sollten Sie die Reise aus versichertem Grund nur verspätet antreten können, bekommen Sie von Ihrer Versicherung die Mehrkosten – z. B. für ein Flugticket – erstattet. Versichert sind die Mehrkosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Hinreise (Sie können z. B. nicht First Class zurückfliegen, wenn Sie Economy gebucht haben). Es wird maximal die Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung angefallen wären, erstattet.
Entschädigung bei Verspätung während der Hinreise
Sollten Sie aufgrund des Ausfalls oder einer mindestens 2-stündigen Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels (z. B. die Bahn) Ihr erstes versichertes Verkehrsmittel (etwa ein Flugzeug oder Schiff) nicht mehr erreichen, bekommen Sie eine Entschädigung. Ihnen werden die Mehrkosten bis zu 500 Euro pro Person (nach Art und Qualität des ursprünglich gebuchten Verkehrsmittels) erstattet sowie die Kosten für Verpflegung und Unterkunft bis 100 Euro pro Person.
Im Schadenfall sind Sie und mögliche Risikopersonen versichert. Risikopersonen können sein:
Angehörigen, wie z. B. Kinder oder Großeltern, betreuen. 4+2-Personen-Regel Bis zu 4 Personen und gegebenenfalls 2 weitere mitreisende minderjährige
Kinder, die zusammen verreisen. Die Personen müssen nicht miteinander verwandt sein! Familie, die gemeinsam gebucht hat Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis,
und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu fünf sonstige
mitreisende Kinder. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen.
- Ehe- bzw. Lebenspartner:in
- Lebensgefährt:in in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft
- Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Schwiegerkinder, Pflegekinder
- Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Schwiegereltern, Pflegeeltern
- Enkel, Großeltern
- Geschwister, Schwägerinnen, Schwager
- Tanten, Onkel, Neffen, Nichten
-
Cousinen, Cousins
Angehörigen, wie z. B. Kinder oder Großeltern, betreuen. 4+2-Personen-Regel Bis zu 4 Personen und gegebenenfalls 2 weitere mitreisende minderjährige
Kinder, die zusammen verreisen. Die Personen müssen nicht miteinander verwandt sein! Familie, die gemeinsam gebucht hat Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis,
und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu fünf sonstige
mitreisende Kinder. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen.