
Beschädigt, gestohlen oder nicht angekommen:
Schaden melden in der Reisegepäckversicherung
Schadenfall in der Reisegepäckversicherung: So erreichen Sie uns
24-Stunden-Hotline, gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz. Im Ausland fallen die entsprechenden Landesgebühren an:
Schadenmeldung Reisegepäckversicherung
Wichtige Hinweise
- Reisegepäck beschädigt oder verloren? Wir benötigen eine Bestätigung des Beförderungsunternehmens oder des Hotels.
- Gab es einen Diebstahl oder Einbruch? Melden Sie es unverzüglich der Polizei und erstatten Sie Anzeige. Achten Sie darauf, dass die Bescheinigung eine Liste der entwendeten Gegenstände enthält.
- Einbruch in Ihr Hotelzimmer? Melden Sie diesen Schaden auch Ihrer DEVK-Hausratversicherung.
So läuft die Schadenmeldung in der Reisegepäckversicherung
1.
Dokumente und Informationen einholen
Melden Sie Ihren Kofferverlust der Polizei sowie dem Beförderungsunternehmen und lassen Sie sich dies quittieren bzw. bescheinigen.
2.
Schaden melden
Reichen Sie Ihren Schaden entweder telefonisch oder mithilfe des Online-Formulars ein. Gerne auch schon parallel zum ersten Punkt.
3.
Rückfragen
Wir melden uns, wenn noch Fragen offen sind oder wir nähere Infos zu den verlorenen Gegenständen benötigen.
4.
Schadenregulierung
Wir kümmern uns um alles weitere und ersetzen Ihren Schaden schnellstmöglich.
Häufig gestellte Fragen zur Schadenmeldung in der Reisegepäckversicherung
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zur Schadenmeldung in der Reisegepäckversicherung.