Beschädigt, gestohlen oder nicht angekommen:
Schaden melden in der Reisegepäckversicherung
Schadenfall in der Reisegepäckversicherung: So erreichen Sie uns
24-Stunden-Hotline, gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz. Im Ausland fallen die entsprechenden Landesgebühren an:
Schadenmeldung Reisegepäckversicherung
Wichtige Hinweise
- Reisegepäck beschädigt oder verloren? Wir benötigen eine Bestätigung des Beförderungsunternehmens oder des Hotels.
- Gab es einen Diebstahl oder Einbruch? Melden Sie es unverzüglich der Polizei und erstatten Sie Anzeige. Achten Sie darauf, dass die Bescheinigung eine Liste der entwendeten Gegenstände enthält.
- Einbruch in Ihr Hotelzimmer? Melden Sie diesen Schaden auch Ihrer DEVK-Hausratversicherung.
So läuft die Schadenmeldung in der Reisegepäckversicherung
1.
Dokumente und Informationen einholen
Melden Sie Ihren Kofferverlust der Polizei sowie dem Beförderungsunternehmen und lassen Sie sich dies quittieren bzw. bescheinigen.
2.
Schaden melden
Reichen Sie Ihren Schaden entweder telefonisch oder mithilfe des Online-Formulars ein. Gerne auch schon parallel zum ersten Punkt.
3.
Rückfragen
Wir melden uns, wenn noch Fragen offen sind oder wir nähere Infos zu den verlorenen Gegenständen benötigen.
4.
Schadenregulierung
Wir kümmern uns um alles weitere und ersetzen Ihren Schaden schnellstmöglich.
Häufig gestellte Fragen zur Schadenmeldung in der Reisegepäckversicherung
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zur Schadenmeldung in der Reisegepäckversicherung.
Sie haben Ihr Gepäck verloren oder es wurde Ihnen gestohlen? Nachdem Ihnen eine Bestätigung des Reiseunternehmens oder Ihres Hotels ausgestellt wurde, können Sie Ihren Schaden online melden oder uns rund um die Uhr telefonisch unter 0800 4-757-757 erreichen.
Verlust des aufgegebenen Reisegepäcks:
Sollten Sie Ihr Gepäck bei einem Transportunternehmen aufgegeben haben und es geht verloren, benötigen Sie folgende Nachweise für die Schadenmeldung:
- mögliche Belege/Rechnungen, die den Wert Ihrer verlorenen Gegenstände genau beziffern
- Ablehnungs- oder Abrechnungsschreiben des Beförderungsunternehmens
Verlust durch strafbare Handlungen (z. B. Diebstahl):
Haben Sie Ihr Gepäck aufgrund von strafbaren Handlungen verloren, bitten wir Sie folgende Nachweise zu erbringen:
- Fertigen Sie bitte eine vollständige Liste aller entwendeten Gegenstände an.
- Erstatten Sie bei der örtlichen Polizei Anzeige und lassen Sie sich die Liste der Gegenstände quittieren.
Beschädigung des aufgegebenen Reisegepäcks:
Wurde Ihr Gepäck durch das Transportunternehmen beschädigt, brauchen wir von diesem eine Bestätigung. Diese Bescheinigung und den abschließenden Bescheid des Unternehmens reichen Sie bitte bei uns ein.
Nein, es gibt keinen Pauschalbetrag, der bei Verlust des Reisegepäcks bezahlt wird. Die Entschädigungshöhe ist abhängig vom Stand Ihrer Versicherungsbedingungen. Bei Neuverträgen ist der Neuwert der Gegenstände versichert, bei alten Verträgen kann es ggf. sein, dass stattdessen der Zeitwert versichert ist.
Grundsätzlich sollten Sie Ihren Schaden nach Geltendmachung beim Transportunternehmen unverzüglich Ihrer Versicherung melden. Genauere Informationen zu den Fristen entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsbedingungen. Sollten Sie Opfer eines Diebstahls geworden sein, melden Sie Ihren Verlust bitte außerdem sofort der Polizei und erstatten dort Anzeige.