Eine Frau sitzt am Strand und tippt an ihrem Handy.
Überall und jederzeit

Schaden melden in der Auslandsreisekranken­versicherung 

Kontaktwege für den Schadenfall in der Auslandsreisekrankenversicherung

Wenn Sie einen Leistungsfall in der Auslandsreisekrankenversicherung melden möchten, erreichen Sie unsere Hotline von Montag bis Freitag jeweils von 08:00 bis 18:00 Uhr:
Außerhalb der Geschäftszeiten unserer Auslandsreisekranken-Hotline erreichen Sie die allgemeine DEVK-Hotline rund um die Uhr – gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz, im Ausland fallen die entsprechenden Landesgebühren an.
Sollten Sie im Ausland bereits in Vorleistung gegangen sein, können Sie Ihren Antrag auf Kostenerstattung (PDF, 50 KB) auch per Mail einreichen. Rechnungen brauchen wir jedoch im Original.

Kontakt außerhalb der Servicezeiten bei stationärer Aufnahme

Eine Frau sitzt lächelnd vor ihrem Laptop und telefoniert.
Außerhalb unserer Servicezeiten ist der Malteser Hilfsdienst 24h erreichbar. Er gibt Auskunft darüber, ob medizinische Leistungen oder ein Rücktransport aus dem Ausland abgedeckt sind, erteilt Kostenübernahmeerklärungen und organisiert Krankenrücktransporte.

Wichtige Hinweise für die Meldung Ihres Leistungsfalls

Das sollten Sie beachten

  • Melden Sie sich bei stationärem Krankenhausaufenthalt umgehend bei uns – so vermeiden Sie, in Vorleistung treten zu müssen.
  • Bitte beachten Sie, dass alle Rechnungen im Original vorliegen müssen.
  • Diagnosen müssen deutlich auf den Rechnungen vermerkt sein.
  • Für Arznei- und Heilmittel muss eine ärztliche Verordnung beiliegen.
Wichtig: Bei vorheriger Inanspruchnahme der gesetzlichen Krankenkasse oder eines anderen Kostenträgers bittet die DEVK um Zusendung der Original-Erstattungsmitteilung inkl. entsprechender Rechnungskopien.

Auslandsreisekrankenversicherung: Schaden melden

1.
Krankenhausaufenthalt melden
Melden Sie der DEVK einen stationären Krankenhausaufenthalt. So müssen Sie nicht in Vorleistung gehen. Hinweis: Außerhalb unserer Geschäftszeiten können Sie sich an die Malteser wenden.
2.
Antrag auf Kostenerstattung ausfüllen
Sollten Sie in Vorleistung gegangen sein, füllen Sie bitte den Antrag auf Kostenerstattung (PDF, 50 KB) aus und schicken Sie uns alle Rechnungen im Original.
3.
Rückfragen
Wir melden uns, wenn noch Fragen offen sind oder wir Dokumente (z. B. weitere Rechnungen, Gutachten) benötigen.
4.
Schadenregulierung
Wir kümmern uns um alles weitere und ersetzen Ihren Schaden schnellstmöglich.

Postadresse für Ihre Original-Rechnungen

Ihre Originalrechnungen schicken Sie bitte per Post an: DEVK Versicherungen
Riehler Str. 190
50735 Köln
Antrag auf Kostenerstattung zur Auslandsreisekrankenversicherung herunterladen (PDF, 50 KB)

Häufig gestellte Fragen zur Schadenmeldung in der Auslandsreisekrankenversicherung 

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zur Schadenmeldung in der Auslandsreisekrankenversicherung.
Sollten Sie im Ausland erkranken, haben Sie mit der DEVK einen starken Partner an Ihrer Seite. Wenden Sie sich im Notfall an unsere Auslandsreisekranken-Hotline unter 0221 757-1662 (Montag bis Freitag, 08:00 bis 18:00 Uhr). Außerhalb der Geschäftszeiten können Sie sich an die allgemeine DEVK-Hotline wenden. Diese erreichen Sie 24 Stunden, 7 Tage die Woche unter 0800 4-757-757. Stehen Sie kurz vor einem stationären Krankenhausaufenthalt und fragen sich, ob Ihr Versicherungsschutz die Leistungen abdeckt, wenden Sie sich bitte an +49 221 757-1662 oder auslandsreise.kv@devk.de.
Wenn Sie im Ausland für eine medizinische Leistung in Vorleistung getreten sind, schicken Sie uns bitte einen vollständig ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung (PDF, 50 KB) mit allen Originalrechnungen zu. Sollten Sie sich in einem EU-Land aufgehalten haben und durch die Bestimmungen des jeweiligen Landes bereits Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse oder eines anderen Kostenträgers erhalten haben, bitten wir Sie um Zusendung der Erstattungsmitteilung im Original inklusive der entsprechenden Rechnungskopien.
Wir möchten Sie nicht lange auf Ihr Geld warten lassen. Indem Sie auf folgende Punkte achten, helfen Sie uns, Ihren Leistungsantrag schnell und reibungslos zu bearbeiten:
  • Achten Sie darauf, dass auf Arzt- bzw. Krankenhausrechnungen die Diagnosen deutlich vermerkt sind.
  • Legen Sie bei Arznei- und Heilmittelrechnungen bitte die entsprechenden ärztlichen Verordnungen bei.
Bei Fragen hilft Ihnen unser Serviceteam für Auslandsreisende gerne weiter:
Rufnummer: +49 221 757-1662.
Bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland wenden Sie sich bitte direkt an die Einsatzzentrale des Malteser Hilfsdienstes. Die Mitarbeiter dort sind rund um die Uhr erreichbar und veranlassen alles Notwendige, um Sie schnell und sicher aus dem Ausland nach Hause zurückzubringen. Rufnummer: +49 221 9822-9572
E-Mail: ambulance@malteser.org
Faxnummer: +49 40 694 597-61 339
Für eine Schadenmeldung über den Malteser Hilfsdienst benötigen Sie folgende Angaben:
  • vollständiger Name
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • idealerweise Ihre Versicherungsnummer
  • Name des Krankenhauses, in dem Sie liegen/behandelt werden
  • Name des behandelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärztin
  • Telefonnummer des Krankenhauses oder des behandelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärztin
  • Diagnose
Im Ernstfall ist es gut, wichtige Informationen griffbereit zu haben. Auf unserer Service-/Notrufkarte finden Sie alle wichtigen Rufnummern für den Fall, dass Sie in einem ausländischen Krankenhaus stationär behandelt werden müssen oder ein Rücktransport nach Deutschland medizinisch notwendig ist. Füllen Sie die Service-/Notrufkarte (PDF, 24 KB) einfach aus und stecken Sie einen Ausdruck davon am besten gleich ein.
Bei der DEVK genießen Sie auf Auslandsreisen bis zu 42 Tage weltweiten Versicherungsschutz als Privatpatient:in. Sollten Sie sich länger als 42 Tage im Ausland aufhalten, können Sie auch den Langzeit-Reiseschutz  abschließen. Voraussetzung ist, dass Sie bis zu 55 Jahre alt sind und sich maximal 2 Jahre (bis zu 732 Tage) im Ausland aufhalten.
Mit der Auslandskrankenversicherung der DEVK genießen Sie weltweiten Versicherungsschutz. Sollten Sie nach Russland, Belarus oder in die Ukraine fliegen, müssen Sie jedoch einiges beachten: Durch die starken Einschränkungen des Zahlungs- und Flugverkehrs können zum Teil Rechnungen nicht bezahlt und medizinische Krankenrücktransporte nicht ermöglicht werden. Wichtig: Es besteht kein Anspruch auf unsere Leistungen bei Krankheiten und Unfällen, wenn diese Folgen von Kriegsereignissen sind. Alle wichtigen Informationen dazu haben wir für Sie hier (PDF, 82 KB) zusammengefasst.
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