Frau sitzt nachdenklich vorm Laptop
Der Kündigungsservice der DEVK

Kündigungsservice

Auf den Service der DEVK können Sie sich verlassen – auch beim Thema Kündigung. Wir beantworten Ihre Fragen und bieten Ihnen mit unserem Kündigungsservice einen unkomplizierten Weg, Ihren Versicherungsschutz online zu kündigen.

Warum kündigen?

Es gibt viele Gründe, einen Versicherungsvertrag zu kündigen. Aber nicht immer ist eine Kündigung die beste Lösung. Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen Alternativen auf.
Wir zeigen Ihnen gerne Lösungen auf, die Sie finanziell entlasten, ohne dass Sie auf Ihren Versicherungsschutz verzichten müssen: beispielsweise indem wir eine Selbstbeteiligung mit Ihnen vereinbaren, Ihre Zahlungsweise ändern oder Ihren Vertrag auf einen günstigeren Tarif umstellen. Ihr DEVK-Berater oder Ihre DEVK-Beraterin findet die beste Lösung für Sie.
Wenn es um Versicherungsschutz geht, ist der Preis nicht alles. Denn oft bieten vermeintlich günstige Versicherungen nur unzureichenden Schutz. Vergleichen Sie deshalb nicht nur Preise, sondern auch Leistungen. Sie werden sehen, die DEVK bietet Ihnen ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis. Nicht umsonst sind wir vielfacher Testsieger.
Wir freuen uns, wenn Sie uns sagen, was Sie stört. Auf diese Weise helfen Sie uns, unseren Service kontinuierlich zu verbessern und geben uns Gelegenheit, zu beweisen, dass wir es besser können.

Allgemeines zum Thema Kündigung

Wer ist kündigungsberechtigt? Was ist eine außerordentliche Kündigung? Und auf welchem Wege kann ich kündigen? Wir beantworten Ihre Fragen zum Thema Kündigung.
Ein Versicherungsvertrag kann nur durch den Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin gekündigt werden. Darüber hinaus gilt:
  • Bei mehreren Versicherungsnehmer:innen können alle gemeinsam oder die im Antrag als „vertreten durch“ bezeichnete Person kündigen.
  • Ist die Versicherungsnehmerin bzw. der Versicherungsnehmer noch minderjährig, kann sie bzw. er nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bzw. der gesetzlichen Vertreterin kündigen. In der Regel sind das die Eltern.
  • Im Todesfall kann die Erbengemeinschaft der verstorbenen Person bestehende Versicherungsverträge kündigen.
  • Wurde ein Bevollmächtigter oder eine Bevollmächtigte eingesetzt (z. B. Nachlasspfleger:in, Betreuer:in, Verwalter:in) kann dieser oder diese im Namen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin kündigen. Dazu muss eine entsprechende Vollmacht vorgelegt werden.

Ordentliche Kündigung

Die sogenannte ordentliche Kündigung bedarf keiner besonderen Begründung. Sie ist zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich. Die Kündigungsfrist, die dabei einzuhalten ist, hängt von der Laufzeit des Vertrags ab. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihrer Versicherung können Sie alle Details dazu nachlesen. Informationen zum Thema Kündigungsfristen finden Sie auch auf dieser Seite unter „Kündigen gewusst wann“.

Außerordentliche Kündigung

Bei der außerordentlichen Kündigung müssen besondere Gründe vorliegen, damit Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können. Sind diese erfüllt, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Versicherungsvertrag auch außerhalb der regulären Kündigungsfrist zu beenden. Die häufigsten Gründe für ein Sonderkündigungsrecht sind:
  • Es tritt ein Schaden- bzw. Versicherungsfall ein (gilt nicht für Krankenversicherungen).
  • Ihr Beitrag steigt aufgrund einer Beitragserhöhung.
  • Das versicherte Risiko entfällt oder der versicherte Gegenstand ist nicht mehr vorhanden.

Kündigung in der Lebens- und Rentenversicherung

In der Lebens- und Rentenversicherung (dazu gehören auch Risiko- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte) ist eine außerordentliche Kündigung nicht möglich. Der Versicherungsvertrag kann in diesen Fällen nur durch eine ordentliche Kündigung beendet werden. Ausführlichere Hinweise hierzu finden Sie auf dieser Seite unter „Kündigen gewusst wann“.

Beim DEVK-Berater/bei der DEVK-Beraterin kündigen

Ganz gleich welchen Vertrag Sie kündigen möchten, bei Ihrem DEVK-Berater oder Ihrer -Beraterin sind Sie auch mit Ihrem Kündigungswunsch bestens aufgehoben. Sie informieren Sie ausführlich zu den Kündigungsmodalitäten, kümmern sich um die Formalitäten und weisen Sie ggf. auf mögliche Nachteile einer vorzeitigen Kündigung hin. Denn eine unbedachte Kündigung kann mit spürbaren finanziellen Verlusten verbunden sein. Das gilt insbesondere für kapitalbildende Lebensversicherungen, Altersvorsorgeprodukte, Finanzprodukte und die private Krankenversicherung.

Online oder per E-Mail kündigen

Viele unserer Versicherungen können Sie bequem online oder per E-Mail kündigen. Die E-Mail-Adresse, an die Sie Ihre Kündigung richten, entnehmen Sie bitte Ihren Unterlagen. Eine telefonische Kündigung Ihres Versicherungsschutzes ist nicht möglich.
Online kündigen
Per E-Mail kündigen
Kfz-Versicherung
Rechtsschutzversicherung
Haftpflichtversicherung
Hausratversicherung
Glasversicherung
Wohngebäudeversicherung
Unfallversicherung
Auslandsreise-Krankenversicherung
Lebens- und Rentenversicherung *
* Die Kündigung ist nur schriftlich möglich.

Per Brief kündigen

Selbstverständlich können Sie uns Ihr Kündigungsschreiben auch postalisch zukommen lassen. Es zählt das Datum des Poststempels. Ihr Schreiben senden Sie bitte an: DEVK Versicherungen
Riehler Straße 190
50735 Köln

Kündigen gewusst wann

Informieren Sie sich hier über Kündigungsfristen und erfahren Sie, welche Versicherungen Sie online kündigen können und wann es ratsam ist, sich vor einer Kündigung umfassend beraten zu lassen.

Versicherungen, die online kündbar sind

Kfz-Versicherung

Ordentliche Kündigung
  • Sie haben eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahrs (31. Dezember).
  • Stichtag ist der 30. November: Dann muss uns Ihre Kündigung vorliegen.
  • Bei Feiertagen oder einem Wochenende als Stichtag ist die Frist der nächste Werktag.
Außerordentliche Kündigung
Hier beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind u. a.:
  • allgemeine Beitragserhöhung (ohne zusätzliche Leistungen)
  • Vorliegen eines Schadenfalls
  • Verkauf des versicherten Fahrzeugs
  • Stilllegung oder Abmeldung des versicherten Fahrzeugs
Häufig gestellte Fragen
Nein, wir kündigen bestehende Kfz-Verträge bei einer anderen Versicherungsgesellschaft nicht für Sie.
Nein, außer es handelt sich um einen Wegzug ins Ausland. Dann endet der Vertrag zum Zeitpunkt der Fahrzeugabmeldung.
Ja, das ist möglich.
Ihr Schadenfreiheitsrabatt wird automatisch auf den neuen Kfz-Vertrag übertragen.
Die Mopedversicherung läuft automatisch zum Ende des Verkehrsjahrs (28. Februar) aus.

Rechtsschutzversicherung

Ordentliche Kündigung
  • Ihre Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahrs (31. Dezember) vorliegen.
  • Stichtag für den Eingang der Kündigung ist der 30. September.
  • In den neuen Bundesländern gelten bei älteren Verträgen mit Versicherungsbeginn vor dem 1. Januar 1991 andere Kündigungsbedingungen. Ihre DEVK-Beratung oder unser Kundenservice helfen dabei gerne weiter.
Außerordentliche Kündigung
Bei der außerordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist in der Regel einen Monat. Die häufigsten Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind:
  • Eintritt eines Versicherungsfalls: Bei Vertragsbeginn vor dem 1. Januar 2014 haben Sie die Möglichkeit, nach Eintritt des zweiten Versicherungsfalls und Erhalt einer entsprechenden Kostenzusage zu kündigen.
  • allgemeine Beitragserhöhung (ohne zusätzliche Leistungen)
Info: Sonderkündigungsregelung bei älteren Verträgen
Bei älteren Verträgen mit Versicherungsbeginn vor dem 30. Juli 1994 gelten abweichende Sonderkündigungsregelungen. Wenn Sie Fragen dazu haben, geben Ihnen unsere DEVK-Beratungen oder unser Kundenservice gerne Auskunft.

Haftpflicht-, Unfall- und Sachversicherungen

Für die Haftpflichtversicherung, die Unfallversicherung und alle Sachversicherungen, d. h. Hausrat-, Glas- und Wohngebäudeversicherung, gelten die gleichen Kündigungsfristen.
Ordentliche Kündigung
  • Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende des Versicherungsjahrs (31. Dezember).
  • Stichtag ist der 30. September: Dann muss uns Ihre Kündigung spätestens vorliegen.
Außerordentliche Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind u. a.:
  • Vorliegen eines Schadenfalls
  • allgemeine Beitragserhöhung (ohne zusätzliche Leistungen)
Häufig gestellte Fragen
Ja, Sie können den zuletzt geschlossenen, jüngeren Haftpflichtvertrag kündigen.
Beim Verkauf der versicherten Immobilie geht der Versicherungsschutz zunächst auf den Käufer bzw. die Käuferin über. Diese:r entscheidet dann, ob er bzw. sie den Vertrag fortführen möchte. Um den Vertrag zu beenden, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat ab dem Datum der Grundbucheintragung bzw. ab Kenntnis.
Nein, außer es handelt sich um einen Wegzug ins Ausland.

Info: Informieren Sie uns bei Umzug!

Bitte informieren Sie uns, wenn bei Ihnen ein Umzug ansteht. So können wir Ihren Versicherungsschutz optimal an die neue Wohnsituation anpassen.

Versicherungen, die nicht online kündbar sind

Krankenversicherung

Auslandsreise-Krankenversicherung
Dieser Vertrag wird ab dem gewünschten Versicherungsbeginn für die Dauer eines Jahrs geschlossen. Der Versicherungsschutz verlängert sich automatisch, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.
Möchten Sie Ihren Vertrag beenden, müssen Sie drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform kündigen. Das Kündigungsschreiben können Sie uns per E-Mail, Fax oder Brief zukommen lassen.
Im Todesfall oder beim Wegzug des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin ins Ausland endet der Vertrag mit dem Tag des Todes bzw. des Wegzugs. Dazu ist die Vorlage einer Sterbeurkunde bzw. eine entsprechende Benachrichtigung erforderlich.
Krankenzusatz- und Krankheitskostenvollversicherung
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende des Versicherungsjahrs (31.Dezember).
Stichtag ist der 30. September: Dann muss uns Ihre Kündigung in Textform vorliegen. Sie können uns das Kündigungsschreiben per E-Mail, Fax oder Brief zukommen lassen.
Adresse:
DEVK Versicherungen
Riehler Straße 190
50735 Köln

Wichtig: Vorsicht bei Versichererwechsel in der Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung ist ein Wechsel des Versicherers häufig mit erheblichen Nachteilen verbunden. Sie können Ihre angesparten Alterungsrückstellungen (ganz oder teils) verlieren und unterziehen sich einem neuerlichen Gesundheitscheck und müssen ggf. Risikozuschläge zahlen oder Leistungsausschlüsse akzeptieren. Möglicherweise wird Ihr Antrag sogar abgelehnt.

Lebens- und Rentenversicherung

Bei diesen Versicherungen ist nur eine ordentliche Vertragskündigung möglich. Die Kündigungsfristen variieren. Staatlich geförderte Produkte können zudem gesetzlichen Verfügungsbeschränkungen unterliegen und sind in solchen Fällen nicht ohne Weiteres kündbar. Aus dem Grund lassen sich an dieser Stelle keine allgemeingültigen Auskünfte geben. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu Ihrem Vertrag finden Sie jedoch alle wichtigen Informationen dazu. Nachteile einer vorzeitigen Kündigung:
  • Die attraktive Garantieverzinsung geht verloren.
  • Sie verlieren Anspruch auf staatliche Förderung, z. B. bei der Riesterrente.
  • Sie büßen unter Umständen Steuervorteile ein, da die Zinserträge von Verträgen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, nicht versteuert werden müssen.
  • Ihre Hinterbliebenen bleiben ohne finanzielle Absicherung.
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