Frau sitzt mit Koffer im Flughafenterminal
Rücktritt ohne Folgen

Reiserücktrittsversicherung schützt bei Stornierung oder Reiseabbruch

Gute Gründe für die Reiserücktrittsversicherung der ERGO

Erstattung der Kosten bei Rücktritt oder Abbruch
als Einmal-Versicherung oder als Jahres-Versicherung abschließbar
In der Jahres-Reiserücktrittsversicherung sind alle Reisen ab 50 Kilometer versichert

Was leistet die Jahres-Reiserücktrittsversicherung?

Als Kooperationspartner der DEVK bietet Ihnen die ERGO Reiseversicherung ganzjährigen Reiserücktritt-Schutz für alle Reisen im In- und Ausland. Dieser Schutz beinhaltet sowohl die Stornokosten- als auch die Reiseabbruchversicherung.

Stornokostenversicherung

  • vertraglich geschuldete Stornokosten oder Umbuchungsgebühren,
    z. B. bei Krankheit oder Unfall vor der Reise
  • Übernahme der Mehrkosten der verspäteten Hinreise bis 500 €
  • Übernahme der Reisekosten (bis 500 €) bei Panne bzw. Unfall des Kraftfahrzeugs vor Reiseantritt
  • telefonische Stornoberatung

Reiseabbruchversicherung

  • Erstattung zusätzlicher Rückreisekosten. Etwa wenn Sie Ihre Reise aus versichertem Grund abbrechen und vorzeitig oder verspätet nach Hause reisen müssen
  • Übernahme des anteiligen Reisepreises für nicht genutzte Reiseleistungen, z. B. wenn Sie Ihre Reise aus versichertem Grund abbrechen bzw. unterbrechen müssen
  • Unterstützung bei der Organisation der Rückreise bei außerplanmäßigem Reiseabbruch

Umfassende Assistance-Leistungen

  • Information über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts
  • Organisation der Rückreise und Vorstreckung der Mehrkosten bei Reiseabbruch
  • ggf. Kostenübernahmegarantie gegenüber Krankenhaus oder für den Rücktransport
  • Organisation der Rückreise minderjähriger Kinder bzw. einer Besuchsreise durch Angehörige
  • Organisation einer Bestattung oder Überführung
  • Herstellung eines Kontakts zum Hausarzt oder zur Hausärztin, falls nötig
  • Herstellung des Kontakts zur Hausbank bei Verlust von Reisezahlungsmitteln
  • u. v. m.

Wer kann die Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Frau telefoniert mit Kundenservice
Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung können Sie als Einzelperson, als Paar oder als Familie abschließen. Der Familientarif umfasst maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, sowie Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Neben eigenen Kindern sind Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kinder versichert.

Abschlussfristen für die Reiserücktrittsversicherung

Bitte beachten Sie unsere Abschlussfristen bei der Reiserücktrittkostenversicherung:
  • Vor Vertragsbeginn: Gebuchte Reisen sind mitversichert, wenn zwischen Vertrags- und Reisebeginn mindestens 30 Tage liegen.
  • Zeitraum zwischen Buchung und Reiseantritt: Beträgt der Zeitraum zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss die Laufzeit der Jahres-Versicherung am Tag der Reisebuchung, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, beginnen

Häufige Fragen zur Reiserücktrittsversicherung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Reiserücktrittsversicherung.
Sie können die Reiserücktrittsversicherung einmalig oder als Jahresversicherung abschließen - je nachdem variieren die Kosten. Die Versicherung ist mit und ohne Selbstbeteiligung abschließbar. Um Ihr individuelles Angebot zu erhalten, empfehlen wir Ihnen unseren Onlinerechner zu nutzen oder sich an eine DEVK-Beraterin bzw. einen DEVK-Berater zu wenden.
In der Reiserücktrittsversicherung sind alle Reisen versichert, die Sie während des versicherten Zeitraums buchen. Vor Vertragsbeginn gebuchte Reisen sind mitversichert, wenn zwischen Vertrags- und Reisebeginn mindestens 30 Tage liegen. Beträgt der Zeitraum zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss die Laufzeit der Versicherung am Tag der Reisebuchung, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, beginnen.
Der Reiserücktrittsschutz gilt für alle Reisen im In- und Ausland weltweit: vom Wochenendtrip nach Berlin bis zur Kreuzfahrt in die Karibik. Die Reiserücktrittsversicherung greift bei Stornierung oder Reiseabbruch. In den Leistungen der Versicherung sind z. B. die Übernahme der Mehrkosten bei verspäteter Hinreise oder die Erstattung zusätzlicher Reisekosten enthalten. Etwa wenn Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen müssen oder erst verspätet Heim reisen können.
Vor Vertragsbeginn gebuchte Reisen sind mitversichert, wenn zwischen Vertrags- und Reisebeginn mindestens 30 Tage liegen. Beträgt der Zeitraum zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss die Laufzeit der Versicherung am Tag der Reisebuchung, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, beginnen.
Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich in jedem Fall – vor allem dann, wenn Sie viel reisen. Denn sollte es zu einem unerwarteten Reiseabbruch oder zu einer Stornierung kommen, fängt die Reiserücktrittsversicherung Ihre Kosten auf. Zu dem Angebot zählen außerdem umfassende Assistance-Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen können. Beispielsweise:
  • Organisation der Rückreise und Vorstreckung der Mehrkosten bei Reiseabbruch
  • ggf. Kostenübernahmegarantie gegenüber Krankenhaus oder für den Rücktransport
  • Auskunft zu Arzneimitteln im Ausland und reisemedizinische Informationen
  • u. v. m.
Die Ergänzungs-Versicherung Covid-19 schützt Sie vor hohen Stornokosten und kann zur Ergänzung bereits bestehender Jahres-Reiserücktrittsversicherungen für einzelne Reisen zusätzlich abgeschlossen werden. Als Nachweis genügt der positive Test. Auch hier gelten die bekannten Abschlussfristen. Übrigens: Wenn Sie die Jahres-Reiserücktrittsversicherung oder die Einmal-Versicherung neu abschließen, ist der Covid-19-Schutz automatisch miteingeschlossen.
Ja, Sie können die Reiserücktrittsversicherung auch nur für eine Reise abschließen. Mit dem Einmalreise-Schutz der ERGO können Sie sich so gegen hohe Reiserücktrittskosten absichern oder einen „Rundum-Sorglos-Schutz" abschließen. Der Rundum-Sorglos-Schutz enthält:
  • Stornokostenversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Reisekrankenversicherung
  • Reisegepäckversicherung
Die Reisekrankenversicherung ist auch einzeln abschließbar. Die Einmalreise-Versicherung ist mit und ohne Selbstbeteiligung abschließbar und wird für die Dauer einer Reise abgeschlossen. Nach Beendigung der Reise erlischt der Versicherungsschutz automatisch. Achtung: Bitte beachten Sie auch hier unsere Abschlussfristen.
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