Im Ausland Privatpatient:in
Auslandsreisekrankenversicherung: sicher auf Reisen
Gute Gründe für die Auslandsreisekrankenversicherung der DEVK
Sofort-Schutz ohne Wartezeit
Rundumschutz auf Urlaubs- und Dienstreisen
Die Auslandsreisekrankenversicherung bietet bei allen Arten von Auslandsaufenthalten Versicherungsschutz, unabhängig davon, ob die Reise aus privaten oder beruflichen Gründen angetreten wurde. Auch bei Sportreisen leistet die Krankenversicherung im Ausland.
günstige Absicherung ab 15,90 Euro im Jahr
Bis zur Vollendung des 60. Lebensjahrs zahlen Sie 15,90 Euro Versicherungsbeitrag.
Was leistet die Auslandsreisekrankenversicherung?
Wenn Sie im Ausland einen Unfall haben oder erkranken, kann eine gute medizinische Versorgung lebensrettend sein. Doch die hat in der Regel ihren Preis. Müssen Sie die Behandlungskosten selbst tragen, kommen zumeist erhebliche Kosten auf Sie zu. Mit der Auslandsreisekrankenversicherung der DEVK schützen Sie sich vor Kosten, die Ihnen entstehen, wenn Sie in der Fremde medizinische Hilfe in Anspruch nehmen müssen.
- ärztliche Behandlung, Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel
- schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, Reparaturen von Zahnersatz sowie provisorischen Zahnersatz (bis 2.000 Euro)
- Unterbringung, Behandlung und Operationen im Krankenhaus sowie notwendige Krankentransporte, medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport
- im Todesfall Überführung ins Heimatland (ohne Summenbegrenzung) oder Bestattung im europäischen Ausland bis zu 10.000 Euro, im außereuropäischen Ausland bis zu 15.000 Euro
- Rooming-In bei minderjährigen versicherten Kindern
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Betreuung von mitversicherten minderjährigen Kindern bzw. Kinderrückholung
Download zur Auslandsreisekrankenversicherung
Ski-Unfall: Kostenbeispiel in der Auslandsreisekrankenversicherung
Sie sind begeisterter Skifahrer oder begeisterte Skifahrerin und verbringen Ihren Winterurlaub in Ischgl. Nach einem Skiunfall wird bei Ihnen ein Kreuzbandriss diagnostiziert. Sowohl die privatärztliche Behandlung als auch die Transportkosten per Hubschrauber sind durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht versichert.
- Einlieferung mit dem Rettungshubschrauber: 2.321 €
- privatärztliche Behandlung inkl. OP: 5.087,54 €
- stationärer Aufenthalt, 2 Tage: 640,18 €
Auslandsreisekrankenversicherung und Corona: Das müssen Sie wissen
In der Auslandsreiseversicherung sind Sie auch bei einer Erkrankung durch das Corona-Virus (Covid-19) im Rahmen der tariflich vereinbarten Leistungen abgesichert. Bitte beachten Sie, dass mögliche Zusatzkosten, die unabhängig von den Behandlungskosten anfallen, nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes sind:
- die Verlängerung des Auslands- und Hotelaufenthalts aufgrund von Quarantänemaßnahmen
- vorsorgliche Corona-Tests sowie die Ausstellung von Fit-to-Fly-Attesten als Auflage von Hotels, Fluggesellschaften etc.
- Um- oder Neubuchungen von Rückflügen nach Deutschland
- Rückholungen aus dem Ausland, u. a. wegen Grenzschließungen, Ausreiseverboten oder der Einstellung des Flugverkehrs
Was tun, wenn ich im Ausland erkranke?
Im Bereich Schadenservice Reise finden Sie alle relevanten Informationen, an wen Sie sich wenden können, wenn ein stationärer Krankenhausaufenthalt am Reiseort oder ein Rücktransport aus dem Ausland erforderlich ist. Sie finden dort außerdem Tipps und Hinweise rund um das Thema Kostenerstattung.
Häufige Fragen zur Auslandsreisekrankenversicherung
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur privaten Auslandsreisekrankenversicherung.