Rechtsschutz: Im Steuerrecht sind wir für Sie da!
- Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht
- Vermittlung von Steueranwälten
- telefonische Rechtsberatung
Steuer-Rechtsschutz: Ihr Rundum-Schutz für Steuerstreitigkeiten
Der Steuer-Rechtsschutz der DEVK
In der Komfort- und Premium-Linie unserer Privat-Rechtsschutzversicherung und Verkehrsrechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen Steuer-Rechtsschutz zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen bereits ab einem der Klage vorgeschalteten Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren (z. B. Klagen im Zusammenhang mit Ihrer Einkommensteuer oder Streitigkeiten aufgrund der Kfz-Steuer).
Häufig gestellte Fragen zum Steuer-Rechtsschutz
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Steuerrecht.
Da es sich bei der Rechtsschutzversicherung um eine Sachversicherung handelt, sind die Beiträge prinzipiell nicht als Vorsorgeaufwand von der Steuer absetzbar. Ausnahmen bilden Versicherungen, die arbeitsrechtliche Streitigkeiten abdecken. Wenn Sie also den Berufs-Rechtsschutz mitversichert haben, können Sie die Beiträge anteilig absetzen.
Auch Aufwendungen für den Vermieterrechtsschutz sind abzugsfähig, soweit die versicherte Immobilie ganz oder teilweise zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt wird.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie bei uns im Kundenservice.
Beiträge für ihre beruflich bedingte Rechtsschutzversicherung oder Ihre Vermieter-Rechtsschutzversicherung können Sie als Werbungskosten in Anlage N Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Downloads zum Steuer-Rechtsschutz
- Produktbroschüre (pdf, 1,8 MB)
- Der Rechtsservice der DEVK (pdf, 2,4 MB)
- Kundeninformation zur Rechtsschutzversicherung (pdf, 0,9 MB)