Frau wird vom Zahnarzt mit Spiegel untersucht
So strahlen Sie und Ihre Zähne

Die DEVK-Zahnzusatzversicherung

Gute Gründe für die private Zahnzusatzversicherung der DEVK

Kostenschutz für Zahnbehandlungen und/oder Zahnersatz
bis zu 80 % Kostenerstattung bei Zahnersatz und Implantaten
professionelle Zahnreinigung – ohne Wartezeit

Warum brauche ich eine private Zahnzusatzversicherung?

Die gesetzlichen Krankenkassen sichern Ihnen im Bereich Zähne nur eine einfache Regelversorgung. Wir bieten Ihnen daher Zahnzusatzversicherungen für Zahnersatz und Zahnbehandlung an.

Zahnzusatzversicherungen vergleichen

Unsere Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz

Wir bieten Ihnen passgenauen Versicherungsschutz für Zahnersatz in folgenden Tarifstufen:
  • Aktiv: Basisabsicherung für Sparfans
  • Komfort: Rundumabsicherung für Clevere
  • Premium: Topabsicherung für Anspruchsvolle
Übrigens: Alle Tarife enthalten zusätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung sowie Zuschüsse für Brillen und Kontaktlinsen! Vergleichen Sie hier unsere Zahnersatz-Tarife:
Zahnersatz-Tarifstufe Aktiv
Zahnersatz-Tarifstufe Komfort
Zahnersatz-Tarifstufe Premium
keine jährliche Erstattungshöchstgrenze oder Leistungsstaffelung
Zahnersatz (auch Implantate)
30 %
40 %
70 %
Zahnreinigung bis zu
50 € pro Jahr
80 € pro Jahr
Prothesenreinigung bis zu
50 € pro Jahr
80 € pro Jahr
Gebissfunktionsprüfung
Kostenerstattung für Brillen oder Kontaktlinsen
Auslandsreisekrankenversicherung
Die Leistungsvoraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen, den Tarifen zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Teil I bis III).

Unsere Zahnzusatzversicherung für Zahnbehandlungen

Die Zahnbehandlungstarife sind nur in Verbindung mit einer Zahnzusatzversicherung im Bereich Zahnersatz abschließbar.
  • Wählen Sie zwischen 3 Tarifstufen.
  • Alle Zahnbehandlungsstufen können mit einer beliebigen Zahnersatzstufe kombiniert werden.
Zahnbehandlungs-Tarifstufe Aktiv
Zahnbehandlungs-Tarifstufe Komfort
Zahnbehandlungs-Tarifstufe Premium
Zahnwurzelbehandlung
Paradontosebehandlung
Narkosen zahnmedizinischer Bereich
Kunststofffüllungen
Professionelle Zahn- und Prothesenreinigung
80 €
80 €
80 €
Mundkrebsvorsorge
50 €
50 €
50 €
Fissurenversiegelung
50 €
50 €
50 €
Inlays und Onlays
Heilmittel, z. B. Massagen
Kieferorthopädische Behandlungen
60 %
Laser-OP zur Sehschärfenkorrektur
Die Leistungsvoraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen, den Tarifen zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Teil I bis III).

Wichtiger Hinweis für die Zahnzusatzversicherung

Für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht ersetzte Zähne sowie bereits bekannte, beabsichtigte bzw. angeratene Zahnersatz-/Zahnsanierungsmaßnahmen und hiermit in Zusammenhang stehende Folgen besteht kein Versicherungsschutz.

Zahnzusatzversicherung individuell ergänzen

DEVK-Brillenversicherung

  • Ergänzungstarif Sehhilfen zur Erweiterung des Versicherungsschutzes der Zahnersatzversicherung
  • bis zu 350 € Zuschuss pro Kalenderjahr für Brillen und Kontaktlinsen
  • inkl. Zuschuss für Sonnenbrillen

Häufige Fragen zur privaten Zahnzusatzversicherung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Zahnzusatzversicherungen der DEVK.
In jedem Fall ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll, denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur die Kosten für eine einfache Grundversorgung. Gerade im Bereich Zahngesundheit können die Kosten für notwendige Maßnahmen, die diese Grundversorgung übersteigen, sich aber schnell auf mehrere Hundert oder sogar mehrere Tausend Euro belaufen. Um sich umfangreiche Leistungen in den Bereichen Vorsorge, Zahnbehandlung und Zahnersatz zu sichern, empfehlen wir Ihnen daher, eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Bei der DEVK bieten wir Ihnen bedarfsgerechte Leistungspakete im Bereich Zahnersatz und Zahnbehandlung. Wie sinnvoll ist eine Zahnzusatzversicherung konkret? Folgendes Beispiel verdeutlicht es: Beispiel Zahnbrücke
  • Zahnarztrechnung: 989,56 €
  • Festzuschuss Krankenkasse: 397,05 €
  • DEVK-Erstattung (70 %/max. 100 %): 592,51 €
  • Ihr Eigenanteil mit Zahnersatz-Zusatzversicherung der DEVK: 0 € (statt 592,51 €)
Sie möchten wissen, welche unserer Zahnzusatzversicherungen für Sie die richtige ist? Unsere kompetenten DEVK-Beraterinnen und -Berater helfen Ihnen gerne weiter.
Die Kosten für eine Zahnzusatzversicherung können sehr stark variieren – abhängig davon, ob Sie sich für eine Absicherung nur im Bereich Zahnersatz oder in Kombination mit Schutz bei Zahnbehandlungen entscheiden. Wir bieten Ihnen flexible Pakete mit verschiedenen Tarifstufen an, sodass wir garantiert auch für Sie den optimalen Schutz zum günstigen Preis zusammenstellen. Lassen Sie sich von unseren DEVK-Beraterinnen und -Beratern Ihr individuelles Angebot erstellen!
Wenn Sie bei der Bahn-BKK gesetzlich krankenversichert sind, können Sie unsere Krankenzusatzversicherungen (mit Ausnahme des Spezialtarifs BAHN-BKK Laser/KFO) ohne Wartezeit und zu besonders günstigen Konditionen abschließen. Wenn Sie anderweitig versichert sind, gilt: Eine allgemeine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit bieten wir leider nicht an. Beim Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung ist eine Wartezeit von 8 Monaten zu beachten. Diese rechnet vom Versicherungsbeginn an. Sie haben allerdings die Möglichkeit, einen zahnärztlichen Untersuchungsbericht zum Wartezeiterlass einzureichen. Bei Unfällen entfällt die Wartezeit. Ebenso gilt sie nicht für die professionelle Zahnreinigung und die Auslandsreisekrankenversicherung, die Sie im Rahmen der Zahnersatz-Zusatzversicherung als zusätzliche Leistung von uns in allen Tarifen (Aktiv, Komfort und Premium) erhalten. Übrigens: Für den Kostenzuschuss zu Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) gilt eine Wartezeit von 3 Monaten. Dieser Schutz ist ebenfalls in den o. g. Tarifen enthalten.
Nein, die Zahnzusatzversicherung zahlt grundsätzlich nicht rückwirkend. Auch für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht ersetzte Zähne sowie bereits bekannte, beabsichtigte bzw. angeratene Zahnersatz-/Zahnsanierungsmaßnahmen und hiermit in Zusammenhang stehende Folgen besteht kein Versicherungsschutz.
Wenn fehlende Zähne ersetzt werden sollen, z. B. durch Implantate, brauchen Sie eine Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz. Wir übernehmen im Rahmen dieser privaten Zahnzusatzversicherung bis zu 70 % der Gesamtkosten. Zusammen mit den Pflichtleistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse können Sie so bis zu 100 % der Kosten abdecken. Achtung: Der Versicherungsschutz greift nicht bei Zähnen, die schon bei Vertragsschluss fehlen und noch nicht ersetzt wurden. Grundsätzlich gilt bei der Zahnersatzversicherung eine Wartezeit von 8 Monaten ab Ausstellungsdatum der Versicherungsurkunde. Wenn Sie Ihre Zähne rundum schützen möchten, empfehlen wir Ihnen als zusätzliche Zahnversicherung den Abschluss unserer Zahnbehandlungsversicherung. Sie deckt neben verschiedenen Behandlungen (z. B. Paradontose, Zahnwurzel) auch Füllungen, Inlays und Onlays in Keramik oder Gold sowie Mundkrebsvorsorge und vieles mehr ab. Lassen Sie sich gerne von uns zu Ihren Möglichkeiten beraten!
Ja, sowohl unsere Zahnersatz-Zusatzversicherung als auch die Versicherung für Zahnbehandlungen übernehmen die Kosten für eine professionelle Zahn- bzw. Prothesenreinigung – und das sogar jährlich.
Bei Implantaten übernehmen wir je nach Tarif bis zu 70 Prozent der Gesamtkosten. Wenn es um Ihre Zahngesundheit geht, sollte nur hochwertiger Zahnersatz zum Einsatz kommen. Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen meist nur einen Bruchteil der anfallenden Kosten. Mit unserer privaten Zahnzusatzversicherung sorgen Sie vor: Zusammen mit dem Kassenanteil beträgt Ihre Erstattungsleistung garantiert 100 Prozent bei der Regelversorgung. Auch bei hochwertigem Zahnersatz und Implantaten stehen wir Ihnen zur Seite und übernehmen bis zu 70 Prozent der Gesamtkosten. Beispielrechnung Implantat mit Keramikkrone
  • Zahnarztrechnung: 1.516,55 €
  • Festzuschuss Krankenkasse: 152,50 €
  • DEVK-Erstattung (70 %): 1.061,59 €
  • Ihr Eigenanteil mit Zahnersatzschutz der DEVK: 302,46 € (statt 1.364,95 €)
Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von einem Versicherungsjahr (= Kalenderjahr) geschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Jahr, sofern er nicht 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahrs (31. Dezember) gekündigt wird.
Nein, das müssen Sie nicht. Wir bieten Ihnen jedoch gerne den Service, Kostenvoranschläge im Vorfeld einer Behandlung zu prüfen, Ihnen eine entsprechende Kostenzusage zu geben und Sie auf eventuelle Besonderheiten in den Kostenvoranschlägen hinzuweisen.
Ja, grundsätzlich ist ihre private Zahnzusatzversicherung steuerlich absatzbar. Sie können Sie im Rahmen der Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand angeben. Bitte beachten Sie, dass es Höchstgrenzen für absetzungsfähige Leistungen gibt. Fragen Sie im Zweifel Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.
Im Rahmen unserer Zahnersatzversicherung bieten wir Ihnen Kostenzuschüsse zu Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen – dazu zählen unter bestimmten Voraussetzungen auch Sonnenbrillen: Wir erstatten Lichtschutzbrillen, sofern eine Augenerkrankung nachgewiesen wird, die einen besonderen Lichtschutz erforderlich macht. Als Lichtschutzbrillen bzw. Sonnenbrillen gelten Brillen mit einer Glastönung von 30 Prozent und mehr. Bei Brillen mit einer Glastönung bis zu 30 Prozent ist nur der Nachweis über eine vorliegende Sehschwäche (i. d. R. Dioptrienwerte) erforderlich. Übrigens: Haben Sie unsere ergänzende Brillenversicherung abgeschlossen, erstatten wir Ihnen Lichtschutz- bzw. Sonnenbrillen auch ohne nachgewiesene Augenerkrankung. Es muss jedoch immer eine Sehschärfenkorrektur von mindestens 0,5 Dioptrien vorliegen.
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