So strahlen Sie und Ihre Zähne
Die DEVK-Zahnzusatzversicherung
Gute Gründe für die private Zahnzusatzversicherung der DEVK
Kostenschutz für Zahnbehandlungen und/oder Zahnersatz
Die gesetzlichen Krankenkassen sichern Ihnen nur Leistungen nach dem Grundsatz „ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich“.
Wir bieten Ihnen daher unterschiedliche Zahnzusatzversicherungen für den Bereich Zahnersatz sowie Zahnbehandlungen an.
Die genauen Unterschiede können Sie den untenstehenden Tarifübersichten entnehmen.
bis zu 80 % Kostenerstattung bei Zahnersatz und Implantaten
Der Prozentsatz der Kostenerstattung richtet sich nach dem Tarif, den Sie wählen. Wir bieten Ihnen die 3 Tarifstufen Aktiv, Komfort und Premium mit 30, 40 oder 70 Prozent Kostenübernahme. Wenn Sie den Tarif ET-G Plus abschließen, sind es sogar 80 Prozent.
professionelle Zahnreinigung – ohne Wartezeit
Grundsätzlich müssen Sie bei unseren Zahnzusatzversicherungen eine Wartezeit von 8 Monaten für Zahnersatz beachten. Diese Wartezeit entfällt jedoch bei Unfällen.
Sie können die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit außerdem für eine professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen.
Warum brauche ich eine private Zahnzusatzversicherung?
Die gesetzlichen Krankenkassen sichern Ihnen im Bereich Zähne nur eine einfache Regelversorgung. Wir bieten Ihnen daher Zahnzusatzversicherungen für Zahnersatz und Zahnbehandlung an.
Zahnzusatzversicherungen vergleichen
Unsere Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz
Wir bieten Ihnen passgenauen Versicherungsschutz für Zahnersatz in folgenden Tarifstufen:
- Aktiv: Basisabsicherung für Sparfans
- Komfort: Rundumabsicherung für Clevere
- Premium: Topabsicherung für Anspruchsvolle
Zahnersatz-Tarifstufe
Aktiv
Tarif ET-G Z
Zahnersatz-Tarifstufe
Komfort
Tarif ET-G Z2
Zahnersatz-Tarifstufe
Premium
Tarif ET-G Z5
keine jährliche Erstattungshöchstgrenze oder Leistungsstaffelung
Bei uns bekommen Sie von Anfang an die volle Leistung – und das ohne Höchstgrenze für Erstattungen.
Zahnersatz (auch Implantate)
Wir erstatten Ihnen einen festgelegten Prozentsatz der Gesamtkosten. Zusammen mit den Leistungen Ihrer Krankenkasse können Sie mit unserer Zahnzusatzversicherung bis zu 100 Prozent der Kosten abdecken.
Im Premium-Tarif garantieren wir Ihnen volle Abdeckung der Regelversorgung.
30 %
40 %
70 %
Zahnreinigung bis zu
50 € pro Jahr
80 € pro Jahr
Prothesenreinigung bis zu
50 € pro Jahr
80 € pro Jahr
Gebissfunktionsprüfung
Wir übernehmen 100 Prozent der Kosten für funktionsanalytische und -therapeutische zahnärztliche Leistungen im Rahmen von Zahnersatzmaßnahmen.
Ihr Zahnarzt bzw. Ihre Zahnärztin simuliert dabei mithilfe von speziellen Geräten und Zahnmodellen den Zusammenbiss und den Kontakt Ihrer Zähne sowie die Kaubewegungen des Unterkiefers. Die Prüfung soll verhindern, dass durch die Eingliederung des Zahnersatzes eine Fehlbelastung der Zähne oder des Kiefergelenks entsteht.
Kostenerstattung für Brillen oder Kontaktlinsen
Die Versicherung Zahnersatz der DEVK beinhaltet eine Kostenerstattung für Sehhilfen (Brille oder Kontaktlinsen) von bis zu 105 Euro pro Kalenderjahr.
Auslandsreisekrankenversicherung
weltweiter Auslandsreiseschutz mit 100-prozentiger Erstattung der Behandlungskosten bei Krankheit und Unfall in den ersten 42 Tagen jeder Auslandsreise – inklusive Krankenrücktransport
Die Leistungsvoraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen, den Tarifen zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Teil I bis III).
Unsere Zahnzusatzversicherung für Zahnbehandlungen
Die Zahnbehandlungstarife sind nur in Verbindung mit einer Zahnzusatzversicherung im Bereich Zahnersatz abschließbar.
- Wählen Sie zwischen 3 Tarifstufen.
- Alle Zahnbehandlungsstufen können mit einer beliebigen Zahnersatzstufe kombiniert werden.
Zahnbehandlungs-Tarifstufe
Aktiv
Tarif D-G 2
Zahnbehandlungs-Tarifstufe
Komfort
Tarif D-G 2, IT-G
Zahnbehandlungs-Tarifstufe
Premium
Tarif D-G 2, IT-G, KL-G
Zahnwurzelbehandlung
250 Euro insgesamt jeweils im ersten und zweiten Kalenderjahr, 500 Euro im dritten Kalenderjahr, ab dem vierten Kalenderjahr unbegrenzt.
Paradontosebehandlung
250 Euro insgesamt jeweils im ersten und zweiten Kalenderjahr, 500 Euro im dritten Kalenderjahr, ab dem vierten Kalenderjahr unbegrenzt.
Narkosen zahnmedizinischer Bereich
250 Euro insgesamt jeweils im ersten und zweiten Kalenderjahr, 500 Euro im dritten Kalenderjahr, ab dem vierten Kalenderjahr unbegrenzt.
Kunststofffüllungen
250 Euro insgesamt jeweils im ersten und zweiten Kalenderjahr, 500 Euro im dritten Kalenderjahr, ab dem vierten Kalenderjahr unbegrenzt.
Professionelle Zahn- und Prothesenreinigung
zusätzlich zu den o. g. Leistungen
80 €
80 €
80 €
Mundkrebsvorsorge
50 €
50 €
50 €
Fissurenversiegelung
Dabei werden die Furchen in den Backenzähnen mit einem speziellen Kunststoff verschlossen. Die Zähne sind dadurch weniger anfällig für Karies.
50 €
50 €
50 €
Inlays und Onlays
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur die Kosten für einfache Füllungen. Wir zahlen Ihnen bis zu 100 Prozent des Rechnungsbetrags für Inlays und Onlays in Keramik oder Gold: 600 Euro jeweils im ersten und zweiten Kalenderjahr, 1.200 Euro ab dem dritten Kalenderjahr.
Heilmittel, z. B. Massagen
Wir übernehmen für Heilmittel wie Massagen, Packungen oder Krankengymnastik den Eigenanteil nach Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse – ohne Höchstgrenze.
Kieferorthopädische Behandlungen
300 Euro jeweils im ersten, zweiten und dritten Kalenderjahr, 1.000 Euro ab dem vierten Kalenderjahr. Bei Unfällen gilt die doppelte Grenze.
60 %
Laser-OP zur Sehschärfenkorrektur
300 Euro jeweils im ersten, zweiten und dritten Kalenderjahr, 1.000 Euro ab dem vierten Kalenderjahr. Bei Unfällen gilt die doppelte Grenze.
Die Leistungsvoraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen, den Tarifen zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Teil I bis III).
Wichtiger Hinweis für die Zahnzusatzversicherung
Für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht ersetzte Zähne sowie bereits bekannte, beabsichtigte bzw. angeratene Zahnersatz-/Zahnsanierungsmaßnahmen und hiermit in Zusammenhang stehende Folgen besteht kein Versicherungsschutz.
Zahnzusatzversicherung individuell ergänzen
DEVK-Brillenversicherung
- Ergänzungstarif Sehhilfen zur Erweiterung des Versicherungsschutzes der Zahnersatzversicherung
- bis zu 350 € Zuschuss pro Kalenderjahr für Brillen und Kontaktlinsen
- inkl. Zuschuss für Sonnenbrillen
Häufige Fragen zur privaten Zahnzusatzversicherung
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Zahnzusatzversicherungen der DEVK.
In jedem Fall ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll, denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur die Kosten für eine einfache Grundversorgung. Gerade im Bereich Zahngesundheit können die Kosten für notwendige Maßnahmen, die diese Grundversorgung übersteigen, sich aber schnell auf mehrere Hundert oder sogar mehrere Tausend Euro belaufen.
Um sich umfangreiche Leistungen in den Bereichen Vorsorge, Zahnbehandlung und Zahnersatz zu sichern, empfehlen wir Ihnen daher, eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Bei der DEVK bieten wir Ihnen bedarfsgerechte Leistungspakete im Bereich Zahnersatz und Zahnbehandlung.
Wie sinnvoll ist eine Zahnzusatzversicherung konkret? Folgendes Beispiel verdeutlicht es:
Beispiel Zahnbrücke
- Zahnarztrechnung: 989,56 €
- Festzuschuss Krankenkasse: 397,05 €
- DEVK-Erstattung (70 %/max. 100 %): 592,51 €
- Ihr Eigenanteil mit Zahnersatz-Zusatzversicherung der DEVK: 0 € (statt 592,51 €)
Die Kosten für eine Zahnzusatzversicherung können sehr stark variieren – abhängig davon, ob Sie sich für eine Absicherung nur im Bereich Zahnersatz oder in Kombination mit Schutz bei Zahnbehandlungen entscheiden.
Wir bieten Ihnen flexible Pakete mit verschiedenen Tarifstufen an, sodass wir garantiert auch für Sie den optimalen Schutz zum günstigen Preis zusammenstellen. Lassen Sie sich von unseren DEVK-Beraterinnen und -Beratern Ihr individuelles Angebot erstellen!
Wenn Sie bei der Bahn-BKK gesetzlich krankenversichert sind, können Sie unsere Krankenzusatzversicherungen (mit Ausnahme des Spezialtarifs BAHN-BKK Laser/KFO) ohne Wartezeit und zu besonders günstigen Konditionen abschließen.
Wenn Sie anderweitig versichert sind, gilt: Eine allgemeine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit bieten wir leider nicht an. Beim Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung ist eine Wartezeit von 8 Monaten zu beachten. Diese rechnet vom Versicherungsbeginn an. Sie haben allerdings die Möglichkeit, einen zahnärztlichen Untersuchungsbericht zum Wartezeiterlass einzureichen.
Bei Unfällen entfällt die Wartezeit. Ebenso gilt sie nicht für die professionelle Zahnreinigung und die Auslandsreisekrankenversicherung, die Sie im Rahmen der Zahnersatz-Zusatzversicherung als zusätzliche Leistung von uns in allen Tarifen (Aktiv, Komfort und Premium) erhalten.
Übrigens: Für den Kostenzuschuss zu Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) gilt eine Wartezeit von 3 Monaten. Dieser Schutz ist ebenfalls in den o. g. Tarifen enthalten.
Nein, die Zahnzusatzversicherung zahlt grundsätzlich nicht rückwirkend. Auch für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht ersetzte Zähne sowie bereits bekannte, beabsichtigte bzw. angeratene Zahnersatz-/Zahnsanierungsmaßnahmen und hiermit in Zusammenhang stehende Folgen besteht kein Versicherungsschutz.
Wenn fehlende Zähne ersetzt werden sollen, z. B. durch Implantate, brauchen Sie eine Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz. Wir übernehmen im Rahmen dieser privaten Zahnzusatzversicherung bis zu 70 % der Gesamtkosten. Zusammen mit den Pflichtleistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse können Sie so bis zu 100 % der Kosten abdecken.
Achtung: Der Versicherungsschutz greift nicht bei Zähnen, die schon bei Vertragsschluss fehlen und noch nicht ersetzt wurden. Grundsätzlich gilt bei der Zahnersatzversicherung eine Wartezeit von 8 Monaten ab Ausstellungsdatum der Versicherungsurkunde.
Wenn Sie Ihre Zähne rundum schützen möchten, empfehlen wir Ihnen als zusätzliche Zahnversicherung den Abschluss unserer Zahnbehandlungsversicherung. Sie deckt neben verschiedenen Behandlungen (z. B. Paradontose, Zahnwurzel) auch Füllungen, Inlays und Onlays in Keramik oder Gold sowie Mundkrebsvorsorge und vieles mehr ab. Lassen Sie sich gerne von uns zu Ihren Möglichkeiten beraten!
Ja, sowohl unsere Zahnersatz-Zusatzversicherung als auch die Versicherung für Zahnbehandlungen übernehmen die Kosten für eine professionelle Zahn- bzw. Prothesenreinigung – und das sogar jährlich.
Bei Implantaten übernehmen wir je nach Tarif bis zu 70 Prozent der Gesamtkosten. Wenn es um Ihre Zahngesundheit geht, sollte nur hochwertiger Zahnersatz zum Einsatz kommen. Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen meist nur einen Bruchteil der anfallenden Kosten.
Mit unserer privaten Zahnzusatzversicherung sorgen Sie vor: Zusammen mit dem Kassenanteil beträgt Ihre Erstattungsleistung garantiert 100 Prozent bei der Regelversorgung. Auch bei hochwertigem Zahnersatz und Implantaten stehen wir Ihnen zur Seite und übernehmen bis zu 70 Prozent der Gesamtkosten.
Beispielrechnung Implantat mit Keramikkrone
- Zahnarztrechnung: 1.516,55 €
- Festzuschuss Krankenkasse: 152,50 €
- DEVK-Erstattung (70 %): 1.061,59 €
- Ihr Eigenanteil mit Zahnersatzschutz der DEVK: 302,46 € (statt 1.364,95 €)
Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von einem Versicherungsjahr (= Kalenderjahr) geschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Jahr, sofern er nicht 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahrs (31. Dezember) gekündigt wird.
Nein, das müssen Sie nicht. Wir bieten Ihnen jedoch gerne den Service, Kostenvoranschläge im Vorfeld einer Behandlung zu prüfen, Ihnen eine entsprechende Kostenzusage zu geben und Sie auf eventuelle Besonderheiten in den Kostenvoranschlägen hinzuweisen.
Ja, grundsätzlich ist ihre private Zahnzusatzversicherung steuerlich absatzbar. Sie können Sie im Rahmen der Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand angeben.
Bitte beachten Sie, dass es Höchstgrenzen für absetzungsfähige Leistungen gibt. Fragen Sie im Zweifel Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.
Im Rahmen unserer Zahnersatzversicherung bieten wir Ihnen Kostenzuschüsse zu Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen – dazu zählen unter bestimmten Voraussetzungen auch Sonnenbrillen: Wir erstatten Lichtschutzbrillen, sofern eine Augenerkrankung nachgewiesen wird, die einen besonderen Lichtschutz erforderlich macht. Als Lichtschutzbrillen bzw. Sonnenbrillen gelten Brillen mit einer Glastönung von 30 Prozent und mehr.
Bei Brillen mit einer Glastönung bis zu 30 Prozent ist nur der Nachweis über eine vorliegende Sehschwäche (i. d. R. Dioptrienwerte) erforderlich.
Übrigens: Haben Sie unsere ergänzende Brillenversicherung abgeschlossen, erstatten wir Ihnen Lichtschutz- bzw. Sonnenbrillen auch ohne nachgewiesene Augenerkrankung. Es muss jedoch immer eine Sehschärfenkorrektur von mindestens 0,5 Dioptrien vorliegen.