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Natürlich gut versichert!

Naturheilverfahren: ganzheitlicher Schutz Ihrer Gesundheit

Der DEVK-Zusatztarif für Naturheilverfahren (ET-GZ5 Plus) bietet Ihnen natürlich-ganzheitlichen Gesundheitsschutz und schirmt Sie umfassend gegen Kostenrisiken ab.

Gute Gründe für die Naturheilversicherung der DEVK

bis zu 80 % Kostenerstattung bei naturheilkundlicher Behandlung
bis zu 70 % Kostenerstattung bei Zahnersatz
zusätzlicher Versicherungsschutz im Ausland

Alternative Heilmethoden

Die moderne Naturheilkunde bietet eine Vielzahl wissenschaftlich anerkannter und erprobter Behandlungsmethoden. Trotzdem sehen die gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel keine Leistungen dafür vor. Mit unserem Tarif für Naturheilverfahren können Sie Ihren ambulanten Versicherungsschutz um alternative Heilmethoden erweitern, ohne hohe Zuzahlungen fürchten zu müssen. Und auch in Sachen Zahnersatz, Hilfsmittel, Sehhilfen und medizinische Versorgung im Ausland sichern Sie sich leistungsstarken Kostenschutz zu günstigen Konditionen.

Zusatztarif für Naturheilverfahren: Die Leistungen im Überblick

  • naturheilkundliche Behandlung: 80 % Kostenerstattung für Behandlungen im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker:innen. Erstattung im 1. und 2. Kalenderjahr maximal je 260 €, danach 780 € pro Kalenderjahr, Kinder die Hälfte
  • Zahnersatz: Kostenerstattung bis zu 80 % der erstattungsfähigen Gesamtkosten, zusammen mit der Kassenleistung bis zu 100 % keine jährliche Erstattungshöchstgrenze oder Leistungsstaffel in den ersten Jahren
  • Gebissfunktionsprüfung: 100 % der Kosten für funktionsanalytische und -therapeutische zahnärztliche Leistungen im Rahmen von Zahnersatzmaßnahmen
  • professionelle Zahn- und Prothesenreinigung: Kostenerstattung bis zu 80 € pro Kalenderjahr
  • Sehhilfen: Kostenerstattung bis zu 155 € im Kalenderjahr
  • Hilfsmittel (z. B. Bandagen, Einlagen, Gehilfen, Hörgeräte): 100 % der nach Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen, jedoch nicht mehr als jeweils 600 € im 1. und 2. Kalenderjahr und 1.200 € ab dem 3. Kalenderjahr
  • Behandlung im Ausland: 100 % Kostenerstattung für notwendige Heilbehandlungen in den ersten 42 Tagen jeder Auslandsreise
  • Rücktransport aus dem Ausland
Die Leistungsvoraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen, den Tarifen zu Grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Teil I bis III).

Tipp: Mehr Leistungen für Brillen, Kontaktlinsen und Co.

Sie wünschen sich mehr Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen? Dann kombinieren Sie unsere Zusatzversicherung für Naturheilverfahren doch mit einem DEVK- Ergänzungstarif für Sehhilfen.
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