Im Ausland Privatpatient:in
Auslandsreisekrankenversicherung: sicher auf Reisen
Gute Gründe für die Auslandsreisekrankenversicherung der DEVK
Sofort-Schutz ohne Wartezeit
Rundumschutz auf Urlaubs- und Dienstreisen
Die Auslandsreisekrankenversicherung bietet bei allen Arten von Auslandsaufenthalten Versicherungsschutz, unabhängig davon, ob die Reise aus privaten oder beruflichen Gründen angetreten wurde. Auch bei Sportreisen leistet die Krankenversicherung im Ausland.
günstige Absicherung ab 12,90 Euro im Jahr
Bis zur Vollendung des 60. Lebensjahrs zahlen Sie 12,90 Euro Versicherungsbeitrag.
Was leistet die Auslandsreisekrankenversicherung?
Wenn Sie im Ausland einen Unfall haben oder erkranken, kann eine gute medizinische Versorgung lebensrettend sein. Doch die hat in der Regel ihren Preis. Müssen Sie die Behandlungskosten selbst tragen, kommen zumeist erhebliche Kosten auf Sie zu. Mit der Auslandsreisekrankenversicherung der DEVK schützen Sie sich vor Kosten, die Ihnen entstehen, wenn Sie in der Fremde medizinische Hilfe in Anspruch nehmen müssen.
Die Leistungsvoraussetzungen ergeben sich aus den dem Tarif zugrundeliegenden allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Urlaubskrankenversicherung.
- ärztliche Behandlung, Arznei-, Verbands- und Heilmittel
- schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
- Unterbringung, Behandlung und Operationen im Krankenhaus sowie notwendige Krankentransporte zum nächsten Arzt oder Krankenhaus, medizinisch notwendiger Krankenrücktransport
- im Todesfall Überführung ins Heimatland oder Bestattung im europäischen Ausland bis zu 10.000 Euro, im außereuropäischen Ausland bis zu 15.000 Euro
Die Leistungsvoraussetzungen ergeben sich aus den dem Tarif zugrundeliegenden allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Urlaubskrankenversicherung.
Download zur Auslandsreisekrankenversicherung
Ski-Unfall: Kostenbeispiel in der Auslandsreisekrankenversicherung
Sie sind begeisterter Skifahrer oder begeisterte Skifahrerin und verbringen Ihren Winterurlaub in Ischgl. Nach einem Skiunfall wird bei Ihnen ein Kreuzbandriss diagnostiziert. Sowohl die privatärztliche Behandlung als auch die Transportkosten per Hubschrauber sind durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht versichert.
- Einlieferung mit dem Rettungshubschrauber: 2.321 €
- privatärztliche Behanldung inkl. OP: 5.087,54 €
- stationärer Aufenthalt, 2 Tage: 640,18 €
Auslandsreisekrankenversicherung und Corona: Das müssen Sie wissen
In der Auslandsreiseversicherung sind Sie auch bei einer Erkrankung durch das Corona-Virus (Covid-19) im Rahmen der tariflich vereinbarten Leistungen abgesichert. Bitte beachten Sie, dass mögliche Zusatzkosten, die unabhängig von den Behandlungskosten anfallen, nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes sind:
- die Verlängerung des Auslands- und Hotelaufenthalts aufgrund von Quarantänemaßnahmen
- vorsorgliche Corona-Tests sowie die Ausstellung von Fit-to-Fly-Attesten als Auflage von Hotels, Fluggesellschaften etc.
- Um- oder Neubuchungen von Rückflügen nach Deutschland
- Rückholungen aus dem Ausland, u. a. wegen Grenzschließungen, Ausreiseverboten oder der Einstellung des Flugverkehrs
Was tun, wenn ich im Ausland erkranke?
Im Bereich Schadenservice Reise finden Sie alle relevanten Informationen, an wen Sie sich wenden können, wenn ein stationärer Krankenhausaufenthalt am Reiseort oder ein Rücktransport aus dem Ausland erforderlich ist. Sie finden dort außerdem Tipps und Hinweise rund um das Thema Kostenerstattung.
Häufige Fragen zur Auslandsreisekrankenversicherung
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur privaten Auslandsreisekrankenversicherung.
Als Jahresversicherung können Sie die Auslandsreisekrankenversicherung schon ab 12,90 Euro bei der DEVK abschließen.
Um Ihr individuelles Angebot auszurechnen, können Sie unseren Online-Rechner nutzen.
Das Leben ist unvorhersehbar. Ob Strand- oder Aktivurlaub – eine Krankheit oder ein Unfall kann jeden ereilen. Um sich rundum abzusichern, empfehlen wir Ihnen, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Denn die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten nur dann, wenn Sie sich in einem Land mit einem Sozialversicherungsabkommen aufhalten. Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung ist es egal, in welchem Land Sie sich befinden – Ihr Versicherungsschutz besteht auf jeden Fall.
Zudem deckt die Auslandsreisekrankenversicherung die Lücken des gesetzlichen Schutzes ab. Ein Krankenrücktransport wird von den Krankenkassen z. B. nicht übernommen.
Übrigens: Mit einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung sind Sie auch auf Dienst- und Sportreisen geschützt.
Der Schutz der Auslandsreisekrankenversicherung beinhaltet folgende Leistungen:
- ärztliche Behandlung, Arznei-, Verbands- und Heilmittel
- schmerzstillende zahnärztliche Behandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Form und Reparaturen von Zahnersatz
- Unterbringung, Behandlung sowie Operationen im Krankenhaus
- Krankentransporte zum nächsten Arzt/Krankenhaus sowie medizinisch notwendige Krankenrücktransporte
- im Todesfall Kostenübernahme für Überführung ins Heimatland oder Bestattung im europäischen und außereuropäischen Ausland
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Die Auslandsreisekrankenversicherung gilt für die ersten 42 Tage eines Auslandsaufenthalts. Auch dann, wenn die Reise länger als 42 Tage dauert.
Mit der Auslandsreisekrankenversicherung der DEVK schützen Sie sich vor Kosten, die Ihnen entstehen, wenn Sie in der Fremde medizinische Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Auf Auslandsreisen bis zu 42 Tagen genießen Sie weltweiten Versicherungsschutz als Privatpatientin oder Privatpatient. Im Krankheitsfall übernehmen wir die Kosten für medizinische Leistungen bei einer Ärztin oder einem Arzt im Krankenhaus. Und auch wenn ein Krankenrücktransport medizinisch notwendig ist, sind wir für Sie da.
Falls Sie trotz Reisewarnung nach Russland oder Belarus reisen, müssen Sie in Bezug auf Ihre Auslandsreisekrankenversicherung einiges beachten. Durch die starken Einschränkungen des Zahlungs- und Flugverkehrs können zum Teil Rechnungen nicht bezahlt und medizinische Krankenrücktransporte nicht ermöglicht werden.
Wichtig für Reisende nach Russland, Belarus und in die Ukraine: Es besteht kein Anspruch auf unsere Leistungen bei Krankheiten und Unfällen, wenn diese Folgen von Kriegsereignissen sind. Alle wichtigen Informationen (PDF, 82 KB) dazu haben wir für Sie zusammengefasst.
Bei der Einreise nach Russland, Weißrussland, Kuba und Ecuador gelten einige besondere Vorschriften. Unter anderem besteht eine Auslandskrankenversicherungspflicht.
- Einreise nach Russland oder Weißrussland: Wenn Sie eine Reise nach Russland oder Weißrussland planen, müssen Sie im Rahmen der Beantragung des Visums einen Nachweis über das Bestehen einer Auslandsreisekrankenversicherung vorlegen.
- Einreise nach Kuba oder Ecuador: Wenn Sie nach Kuba oder Ecuador reisen, sind Sie verpflichtet, bei der Einreise einen gültigen Versicherungsschutz im Rahmen der Auslandsreisekrankenversicherung nachzuweisen.
Auch Privatpatientinnen und Privatpatienten profitieren vom Abschluss einer Auslandskrankenversicherung:
- In der privaten Krankenversicherung (Krankheitskostenvollversicherung) ist ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland nicht in jedem Tarif automatisch mitversichert.
- Sie vermeiden die im Rahmen Ihrer privaten Krankenversicherung ggf. vereinbarte Selbstbeteiligung, da im Rahmen der Auslandsreisekrankenversicherung der DEVK keine Selbstbeteiligung besteht.
- Wenn Sie medizinische Leistungen im Ausland in Anspruch nehmen müssen, belasten Sie nicht Ihre Vollversicherung und sichern sich dadurch einen möglichen Anspruch auf Beitragsrückerstattung.
Personen, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben, können sich über die Auslandsreisekrankenversicherung nicht versichern. Wir empfehlen Ihnen in einem solchen Fall, sich an einen Versicherer in Ihrem permanenten Aufenthaltsland zu wenden.
Ja, Sie können auch eine Auslandskrankenversicherung einmalig abschließen, z. B. bei unserem Partneranbieter, der ERGO Reiseversicherung. Die ERGO Reiseversicherung bietet Ihnen außerdem noch den einmaligen kombinierten Reiseschutz, der sich wie folgt zusammensetzt: Die Leistungen im Überblick:
- Stornokostenversicherung
- Reiseabbruchversicherung
- Reisekrankenversicherung
- Reisegepäckversicherung
- Notruf-Service: 24-Stunden-Bereitschaft der ERGO-Notrufzentrale an 365 Tagen im Jahr weltweit
Die Gruppenreiseversicherung der ERGO Reiseversicherung bietet Reisegruppen ab zehn Personen (bei Bahnreisen ab sechs Personen) sorgenfreien Rundumschutz für Reisen bis zu 45 Tagen. Einen Überblick über die Leistungen haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt:
Gruppen-Reiserücktrittsversicherung
- Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie unerwartet eine Reise nicht antreten können oder Sie eine Reise abbrechen müssen.
- Erstattung zusätzlicher Rückreisekosten oder Mehrkosten bei verlängertem Aufenthalt.
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Erstattung des anteiligen Reisepreises für nicht genutzte Reiseleistungen.
Optional: Absicherung des Reiseleiter-Risikos. - Absicherung des Reiseleiter:innen-Risikos möglich
Reisekrankenversicherung
- Erstattung notwendiger Heilbehandlungen im Ausland sowie der Kosten für den sinnvollen Krankenrücktransport.
Reisegepäckversicherung
- Erstattung der Kosten bei Straftat eines Dritten, wenn das Gepäck beschädigt wurde oder abhanden gekommen ist.
24-Stunden Notrufservice
- 24-Stunden-Bereitschaft der Notrufzentrale der ERGO Reiseversicherungs AG an 365 Tagen im Jahr weltweit.
Die Gruppenreiseversicherung ist mit und ohne Selbstbeteiligung abschließbar und wird für maximal 45 Tage abgeschlossen. Nach Beendigung der Reise erlischt der Versicherungsschutz automatisch.
Info für Sie: Sie können die Gruppenreiseversicherung als Rundum-Sorglos-Schutz inklusive Reiserücktritts-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung buchen. Die Gruppen-Reiserücktrittsversicherung und die Reisekrankenversicherung sind jeweils auch einzeln abschließbar.
Ihren individuellen Gruppen-Reiseschutz können Sie auch online berechnen.
Ja, die Möglichkeit eines Langzeit-Reiseschutzes gibt es. Voraussetzung ist, dass Sie bis zu 55 Jahre alt sind und sich maximal zwei Jahre (bis zu 732 Tage) im Ausland aufhalten. Die Versicherung enthält den Komfortschutz (Unfall-, Haftpflicht- und Unterbrechungsversicherung) – sowie eine Reiserücktrittsversicherung.
Langzeit-Komfortschutz
- Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Unterbrechungsversicherung
Langzeit-Reiserücktrittsversicherung
- Stornokosten-Versicherung: Übernahme der Stornokosten (z. B. bei unerwarteter schwerer Krankheit oder Unfall)
- Abbruch-Schutz: Übernahme der zusätzlichen Rückreisekosten oder der anteiligen Kosten für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen
Langzeit-Auslandskrankenversicherung
- Notrufzentrale (täglich 24 Stunden)
- Kosten für stationäre und ambulante Heilbehandlungen
- Kosten für Arznei-, Heil- und Verbandsmittel
- Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen
- Kostenübernahme für einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport
- Kostenübernahme für den Besuch einer nahestehenden Person im Krankenhaus
- Erstattung im Todesfall: Organisation und Kostenübernahme der Überführung ins Heimatland oder Organisation und Kostenübernahme für die Bestattung (max. in Höhe der Kosten, die für eine Überführung entstehen)
Die Incoming-Versicherung schützt ausländische Gäste vor Kostenrisiken, die im Zusammenhang mit einem Unfall, durch Krankheit oder Schäden entstehen können. Die Incoming-Versicherung der ERGO Reiseversicherung bietet Ihnen flexiblen Schutz im Gastland. Sie können zwischen der Incoming-Krankenversicherung und dem Incoming-Komplettschutz wählen.
Incoming-Krankenversicherung
- Organisation und Kostenübernahme bei notwendigen Heilbehandlungen im Gastland
- Organisation und Kostenübernahme bei medizinisch sinnvollen und vertretbarem Krankenrücktransport
- Organisation und Kostenübernahme bei Krankentransporten zur ambulanten Erstversorgung und stationären Behandlung im Krankenhaus
Incoming-Komplettschutz
- Incoming-Krankenversicherung
- Reisehaftpflicht-Versicherung
- Reiseunfall-Versicherung