Elektrogeräte versichern und Garantie verlängern
Elektronikversicherung
Garantie und Gewährleistung sind soeben abgelaufen, da quittiert der Küchenherd seinen Dienst. Der Elektroschutzbrief erspart Ihnen den Ärger über teure Reparaturen, denn die Elektrogeräteversicherung verlängert die Garantie.
Gute Gründe für den Elektroschutzbrief der DEVK
ergänzend zur Hausratversicherung für 4,50 € oder 5,75 € im Monat abschließbar
Je nachdem, ob Sie sich für den Elektroschutzbrief oder den Elektroschutzbrief Plus entscheiden, zahlen Sie 4,50 Euro oder 5,75 Euro im Monat.
5 bzw. 7 Jahre Langzeitgarantie
Verlängern Sie die Herstellergarantie Ihrer Haushalts-Elektrogeräte mit dem Elektroschutzbrief auf bis zu 5 oder mit dem Elektroschutzbrief Plus auf bis zu 7 Jahre.
Übernahme der Reparaturkosten oder Neukaufbeteiligung
Geräteversicherung: kein Ärger bei der Reparatur
Moderne Elektrogeräte bieten zwar mehr Komfort im Haushalt als mechanische Geräte, sind aber auch wesentlich reparaturanfälliger. Der Elektroschutzbrief, den Sie – je nach Tarifauswahl – für 4,50 Euro oder 5,75 Euro im Monat in Ihre Hausratversicherungeinschließen können, schützt Sie vor hohen Reparatur- oder Neuanschaffungskosten.
Mit der Elektrogeräte-Versicherung verlängern Sie die Herstellergarantie Ihrer Haushalts-Elektrogeräte auf bis zu 5 oder 7 Jahre (ab Anschaffung als Neugerät).
Versicherung Haushaltsgeräte: Was ist abgesichert?
- Unterhaltungselektronik: z. B. Fernseher, Apple TV, Spielekonsole, CD-, DVD- oder Blu-Ray-Player und Lautsprecherboxen
- Haushaltselektronik: z. B. Mikrowelle, Backofen, Geschirrspülmaschine, Waschmaschine, Gefrierschrank, Staubsauger und Staubsauger-Roboter
- Informations- und Kommunikationselektronik: z. B. PC, Notebook und Navigationsgerät
- elektrische Gartengeräte und Werkzeuge: z. B. Rasenmäher (auch Roboter), elektrische Gartengeräte (Heckenscheren, Astsägen etc.), elektronisch oder per Akku betriebenes Werkzeug (z. B. Bohrmaschine, Akkuschrauber, Stichsäge)
- elektrische Sportgeräte: z. B. Heimtrainer, Laufband, Spinningrad und Peloton
- Smarthome-Geräte: z. B. smarte Rauchmelder, Leckageschutz, Türklingel und -schloss, Kameras
Elektronikversicherung: Reparatur-Kostenschutz für Haushaltsgeräte
Wir bieten Ihnen den Elektroschutzbrief in Kooperation mit der Freeyou Insurance AG (Freeyou) an.
Folgende Leistungen sind in der Elektronikversicherung enthalten:
- Reparaturdienst
- Kostenübernahme für ein Leihgerät
- Neukaufbeteiligung, wenn Reparatur nicht möglich ist
- Unterstützung bei der Entsorgung des beschädigten Geräts
- Tablet inkl. Sturz mitversichert
Die Freeyou übernimmt die Kosten für bis zu drei Versicherungsfälle im Jahr und zahlt pro Fall bis zu 3.500 Euro bzw. 5.000 Euro.
Schnell und einfach: die Online-Schadenmeldung über Freeyou
Sie haben einen Schadenfall? Dann melden Sie diesen unkompliziert über die Online-Schadenmeldung von Freeyou . Dort können Sie alle Angaben machen und auch Dokumente hochladen.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten rund um den Elektroschutzbrief und Elektroschutzbrief Plus der Freeyou Insurance AG.
Ist eine Reparatur technisch nicht möglich, wirtschaftlich nicht sinnvoll oder es sind keine entsprechenden Ersatz- und Austauschteile vorhanden, wird das Gerät entweder durch ein Neugerät ersetzt oder Sie erhalten eine Neukaufbeteiligung für das alte Gerät. Sowohl der Ersatz als auch die Neukaufbeteiligung sind auf den Restwert des alten Geräts begrenzt. Genaue Details können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen. Ersatzgeräte müssen nicht dem alten Gerät entsprechen, sondern können auch ein technisch mindestens gleichwertiges Gerät einer anderen Baureihe oder eines anderen Herstellers sein. Auch hier gelten die Leistungen für Leihgeräte wie oben beschrieben.
Restwert Elektroschutzbrief
Restwert Elektroschutzbrief Plus
Gerätealter 0 bis 12 Monate
100 %
100 %
Gerätealter 13 bis 24 Monate
90 %
90 %
Gerätealter 25 bis 36 Monate
80 %
80 %
Gerätealter 37 bis 48 Monate
70 %
70 %
Gerätealter 49 bis 60 Monate
60 %
60 %
Gerätealter 61 bis 72 Monate
40 %
Gerätealter 73 bis 84 Monate
30 %
Während der Reparatur des defekten Geräts haben Sie einen Anspruch auf ein Leihgerät für die Dauer von maximal 5 Tagen und bis zur Obergrenze von 100 Euro (Kosten für das Leihgerät). Die Inanspruchnahme eines Leihgeräts und die angefallenen Kosten hierfür sind durch Rechnung nachzuweisen.
Es gibt keine Wartezeit, d. h. Sie haben sofort mit Beginn des Vertrags Versicherungsschutz.
Ja, Sie müssen die vorgeschriebenen Wartungsvorschriften beachten.
Sie haben die Möglichkeit, ein Angebot eines örtlichen Reparaturservices oder des Geräteherstellers einzuholen. In Einzelfällen organisieren wir einen geeigneten Dienstleister für Reparatur und Ersatz, wenn es sich um einen versicherten Schaden handelt.
Zur Prüfung und Durchführung der Versicherungsleistungen müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Kaufbeleg, dem der Gerätetyp, das Kaufdatum und der Kaufpreis zu entnehmen sind
- Angabe der Versicherungsnummer
- Kontaktdaten für Rückfragen
Der Elektroschutzbrief besteht analog zur Hausratversicherung ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ablauf. Mit dem Ende der Hausratversicherung erlischt auch automatisch der Elektroschutzbrief.
Auf der Internetseite https://freeyou.de/elektroschutzbrief können Sie Ihren Schaden unkompliziert online melden. Auch Dokumente können Sie dort hochladen.
Alternativ können die Dokumente auch direkt per Mail an schaden@freeyou.de geschickt oder per Post an die nachfolgende Adresse gesendet werden:
Freeyou Insurance AG
Zur Dinkel 33
48739 Legden Auch eine telefonische Schadenmeldung ist unter der Telefonnummer +49 2541 802-8040 möglich. Diese Telefonnummer können Sie auch nutzen, wenn Sie einen Schaden aus dem Urlaub oder Ausland melden möchten.
Zur Dinkel 33
48739 Legden Auch eine telefonische Schadenmeldung ist unter der Telefonnummer +49 2541 802-8040 möglich. Diese Telefonnummer können Sie auch nutzen, wenn Sie einen Schaden aus dem Urlaub oder Ausland melden möchten.
Akkuschäden sind grundsätzlich nicht versichert, auch im Falle von Überspannungen. Schäden wegen Stromausfall oder Überspannung können versichert sein, wenn der Schaden durch einen Herstellungsfehler bedingt ist. Im Rahmen der Hausratversicherung sind jedoch Überspannungsschäden durch Blitz mitversichert.
Wir kümmern uns sowohl während, als auch nach der Herstellergarantie um die Elektrogeräte unserer Kund:innen. Meldet uns die Kundin oder der Kunde einen Schadenfall während der Laufzeit der Herstellergarantie, kontaktieren wir den Hersteller und fordern eine Reparatur an. Der Hersteller kontaktiert daraufhin die Kundin oder den Kunden und organisiert die Reparatur und alle weiteren in der Herstellergarantie enthaltenen Leistungen.