Frau trägt Holzbalken auf Baustelle
Versicherung fürs Bauvorhaben

Bauleistungsversicherung

Beim Bauen geht selten alles glatt. Die Bauleistungsversicherung sichert Ihr Gebäude während der Bauphase vor unvorhergesehenen Schäden ab - vom Fundament bis zum Dachstuhl.

Gute Gründe für die Bauleistungsversicherung der DEVK

Bau-Versicherung bei Schäden durch Sturm, Erdbeben oder Hochwasser
Vandalismus und Diebstahl fest eingebauter Sachen abgesichert
Kostenerstattung bei Konstruktions- und Materialfehlern

Was ist eine Bauleistungsversicherung?

Bauherr:innen träumen auf dem Weg zum bezugsfertigen Haus gerne von einer reibungslosen Bauphase. Aber was, wenn doch mal etwas Unvorhergesehenes schief geht? Mit der Bauleistungsversicherung sorgen Sie vor und schützen sich als Bauunternehmer:in und private:r Bauherr:in vor Schäden, die durch unvorhergesehene Risiken im Laufe der Bauzeit einer Immobilie entstehen können. Daher richtet sich die Versicherungsdauer auch nach der Bauzeit. Der Versicherungsvertrag wird grundsätzlich zunächst für 2 Jahre abgeschlossen. Sie können den Versicherungsschutz nicht nur für Ihren Neubau abschließen. Die Bauleistungsversicherung deckt auch einen Umbau oder eine Sanierung ab. Bei Ihrer DEVK-Beratung erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Bauleistungsversicherung: Was ist versichert?

  • ungewöhnliche Witterungsverhältnisse (z. B. Niederschläge, Sturm, Hagel, Frost)
  • Erdbeben
  • Diebstahl fest verbauter Elemente
  • Herstellungs- und Konstruktionsfehler
  • Fahrlässigkeit
  • Vandalismus
  • Glasbruch

Auch Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion können mitversichert werden, müssen aber gesondert vereinbart werden.

Tipp: Kombinieren Sie Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung

Mit einer Versicherung für Bauherrinnen und Bauherren sichern Sie sich zusätzlich gegen Haftungsrisiken ab, die beim Bau einer Immobilie entstehen können.

Bauleistungsversicherung: Praxis-Beispiele

Eingebaute Heizkörper werden aus einem fast fertigen Neubau demontiert und entwendet.
Langanhaltende starke Regenfälle verursachen einen Erdrutsch in der Baugrube.
Unbekannte zerstören die bereits in das Objekt eingebauten Fensterscheiben.

Voraussetzungen für den Versicherungsschutz

  • Planung, Bauleitung und Bauausführung müssen an Dritten vergeben sein.
  • Bodenuntersuchungen/Grabungsarbeiten müssen der Statikerin oder dem Statiker vorgelegt werden, damit die Empfehlungen der Bodengutachterin oder des Bodengutachters beachtet werden können.
  • Erforderliche Unterfangungs- und Gründungsmaßnahmen (z. B. das Legen des Fundaments und die Absicherung der Nachbarhäuser) müssen von Fachfirmen ausgeführt werden.
  • Vorgeschriebene Abnahmen (z. B. Elektro- und/oder Gas-/Heizungsinstallationen) müssen ebenfalls von Fachfirmen ausgeführt werden.
  • Eigenleistungen, die Sie als Bauherr:in selbst durchführen, sind grundsätzlich mitversichert, sofern im Schadenfall sämtliche Kosten nachvollziehbar und in der Bausumme (Versicherungssumme) enthalten sind.

Zusammenarbeit mit Kooperationspartner

Wir bieten Ihnen die Bauleistungsversicherung in Zusammenarbeit mit unserem Partner, der Gothaer Versicherung, an. Unsere DEVK-Berater:innen sind gerne für Sie da, wenn Sie sich persönlich zur Bauleistungsversicherung beraten lassen möchten.

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