Ein fröhlicher Busfahrer steht vor einem Bus.
Wenn Fehler teuer werden

Dienst- und Berufshaftpflicht: sicher am Arbeitsplatz

Gute Gründe für unsere private Berufshaftpflichtversicherung

5 Mio. € für Personen- und Sachschäden und 250.000 Euro Vermögensschäden
Schutz vor Regressansprüchen Ihres Arbeitgebers
Schadenservice rund um die Uhr im In- und Ausland

Die private Berufshaftpflicht

Diensthaftpflichtversicherung

  • Klärung der Haftungsfrage
  • Abhandenkommen von Dienstschlüsseln bis 50.000 €
  • Umweltschäden bis 500.000 €

Haftpflicht für Mitarbeiter:innen von Verkehrsunternehmen

  • Klärung der Haftungsfrage
  • Forderungsfallversicherung für Sachschäden an privat mitgeführten Gegenständen bis 10.000 Euro (für Mitarbeiter:innen der Deutschen Bahn)
  • Kassenfehlbeträge sind mitversichert (bis 500 Euro pro Versicherungsfall)
Sie möchten unkompliziert einen telefonischen Beratungstermin mit uns vereinbaren? Dann füllen Sie einfach unser Rückruf-Formular aus. Wir rufen Sie schnellstmöglich innerhalb unserer Öffnungszeiten, Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr, zurück.

Private Berufshaftpflichtversicherung: die Leistungen

In der folgenden Übersicht finden Sie unsere versicherten Leistungen und mögliche Zusatzoptionen.

Allgemeine Versicherungsleistungen

  • Befriedigung von zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen bis zu einer Versicherungssumme von 5 Millionen € für Personen- und Sachschäden sowie 250.000 € für Vermögensschäden.
  • Schutz vor Regressansprüchen der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers (im Rahmen der Arbeitnehmerhaftung und bis zu einem Jahresgehalt von maximal 150.000 €).
  • Prüfung der Haftungsfrage und Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche – notfalls vor Gericht (passiver Rechtsschutz)

Zusätzliche Deckungserweiterungen

  • Umweltschäden bis 500.000 Euro
  • Abhandenkommen von Dienstschlüsseln
    Hinweis: Bis 50.000 Euro je Schadenfall. Dabei gilt eine Selbstbeteiligung von 150 Euro.
  • Regressansprüche nach fahrlässigen Verstößen beim Zahlungsakt, z. B. Eingabefehler bis 10.000 Euro.
  • Kassenfehlbeträge bis 500 Euro je Versicherungsfall
  • Diensthunde sind außerhalb des Dienstes mitversichert

Erweiterungen für bestimmte Berufsgruppen

  • Mitversicherung des Abhandenkommens von fiskalischem Eigentum (z. B. Ausrüstungsgegenstände) für Angehörige der Bundeswehr, der Bundespolizei (Bundesgrenzschutz), der Polizei und des Zolls.
  • Schienenfahrzeug-​ und Schienenfahrzeugregress-​Haftpflicht für Fahrer:innen von Schienenfahrzeugen der Deutschen Bahn einschließlich ihrer Tochterunternehmen und Unternehmen im öffentlichen Personenverkehr.
  • Dienstfahrzeug-​ und Regresshaftpflichtversicherung für Busfahrer:innen der Deutschen Bahn einschließlich ihrer Tochterunternehmen im öffentlichen Personenverkehr.
  • Gesonderte Dienstfahrzeug-​ und Regresshaftpflichtversicherung für Fahrer:innen von Dienstfahrzeugen und von betriebseigenen Kraftfahrzeugen von Linienbusunternehmen.
  • Schäden von Bauten und durch Bauarbeiten irgendwelcher Art, vor allem im Zusammenhang mit Planung, Prüfung, Zeichnung, statischer Berechnung von Bauten sowie durch Bauten. Für Arbeitnehmer:innen und Beamt:innen des BEV, des EBA, der DB einschließlich ihrer Tochterunternehmen und Arbeitnehmer:innen von Mitglieds-​ und Förderunternehmen des VDE.

Praxisbeispiele

Sachschaden:

Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter verliert den Generalschlüssel für einige Gebäude der Firma. Sein bzw. ihr Arbeitgeber muss deswegen mehrere Schlösser austauschen und verlangt hierfür Ersatz. Die Berufshaftpflichtversicherung springt für Sie ein.

Personenschaden:

Bei der Reparatur eines Gabelstaplers betätigt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter eines Logistikunternehmens aus Versehen den Anlasser. Der Gabelstapler setzt sich in Bewegung und drückt eine Kollegin bzw. einen Kollegen an die Wand. Die Person erleidet schwere Verletzungen. Die Berufshaftpflichtversicherung springt für Sie ein.

Personen- und Sachschaden:

Eine Fahrdienstleiterin bzw. ein Fahrdienstleiter auf dem Bahnhof einer eingleisigen Strecke veranlasst die Einfahrt eines Personenzugs in ein besetztes Gleis und versäumt dabei, Hilfssperren einzulegen. Die zwei Züge prallen zusammen. Beim Zusammenstoß verletzen sich einige Passagiere, zudem entsteht an beiden Zügen ein erheblicher Sachschaden. Die Berufshaftpflichtversicherung springt für Sie ein.

Vermögensschaden:

Eine Gehaltssachbearbeiterin bzw. ein Gehaltssachbearbeiter versäumt, für eine:n nebenberuflich beschäftigte:n Hauswart:in Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Anlässlich einer Revision wird das Versäumnis entdeckt. Die Sachbearbeitein bzw. der Sachbearbeiter muss für den Schaden haften. Die Berufshaftpflichtversicherung springt für Sie ein.

Häufige Fragen zur privaten Berufshaftpflichtversicherung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung der DEVK.
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